unvollkommen zum Ausdruck. Nichtsdestotrotz stimmen wir selbstverständlich dem Antrag zu. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Landesregierung erteile ich nun Herrn Minister Dr. Stamp in Vertretung für Herrn Ministerpräsidenten Laschet das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete! Am 11. Dezember 321 erließ Kaiser Konstantin ein Dekret, das Juden den Zugang zu Ämtern in der Kurie und der Stadtverwaltung Köln erlaubte. Dieses Edikt ist die früheste erhaltene schriftliche Quelle zur Existenz von Jüdinnen und Juden nördlich der Alpen. Im kommenden Jahr begehen wir daher das 1.700-jährige Bestehen der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland.
Der Antrag, den die Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen hier nun gemeinsam vorlegen, würdigt zu Recht dieses besondere Jubiläum, das die lange Geschichte des Judentums in Deutschland deutlich macht.
Vor dem Hintergrund der wieder vermehrt auftretenden antisemitischen Vorfälle setzt das Festjahr ein besonderes Zeichen gegen Antisemitismus. Anlass für Ressentiments ist oft die Furcht vor dem Fremden. Der Abbau von Vorurteilen ist ein erster und wichtiger Schritt, um vermeintlich Fremdes vertraut zu machen.
Mit dem Festakt 2021 haben wir die Chance, jüdisches Leben und jüdische Kultur einer breiten Öffentlichkeit deutschlandweit zu präsentieren. Es geht darum, nicht nur den Blick auf die Geschichte der Verfolgung von Juden zu richten, sondern vor allem den Beitrag des jüdischen Lebens in seiner ganzen Vielfalt zu unserer Gesellschaft und Kultur aufzuzeigen, greifbar und ansehbar zu machen.
Aus Anlass des Festjahres hat sich der Verein „321– 2021: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland e. V.“ gegründet, um Veranstaltungen und Projekte anzustoßen oder selbst zu organisieren. Die Landesregierung begrüßt ausdrücklich dieses Vorhaben und hat den Verein dabei unterstützt, seine Wirkung über Köln und Nordrhein-Westfalen hinaus zu entfalten.
Mit dem vorliegenden Antrag soll die Landesregierung beauftragt werden, in Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Verein Projekte in NordrheinWestfalen zu entwickeln und zu fördern, um das Festjahr angemessen zu begehen. Dieses Anliegen unterstützt die Landesregierung aus Überzeugung
Die Landesregierung ist, wie ich eben angedeutet habe, bereits tätig gewesen. Der Verein wird aus bereiten Mitteln der Staatskanzlei mit 600.000 Euro über drei Jahre gefördert. Auch viele andere Ressorts unterstützen den Verein und planen vielfältige Veranstaltungen und Maßnahmen für das Jubiläumsjahr, teils selbstständig, teils ganz bewusst in Zusammenarbeit mit dem Verein.
Die Landesregierung ist mit Blick auf das Festjahr also sehr gut aufgestellt. Gerne nehmen wir aber den Auftrag an, die Zusammenarbeit mit dem Verein weiter zu vertiefen. So erarbeiten wir die im Antrag genannte Kooperationsvereinbarung. Das ist im Änderungsantrag noch einmal ausdrücklich von den vier Fraktionen herausgestellt worden. Daran arbeiten wir bereits. Wir unterstützen die Anliegen und die geplanten vielfältigen Aktivitäten.
Die Landesregierung freut sich auf das Jubiläumsjahr und wird es nach Kräften unterstützen, um den Beitrag jüdischen Lebens in unserer Gesellschaft deutlich zu machen. Denn das jüdische Leben in Deutschland hat nicht nur eine große Geschichte. Wir arbeiten alle gemeinsam daran, dass es auch eine gute und große Zukunft hat. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher sind wir am Schluss der Aussprache angelangt.
Wir kommen zu den Abstimmungen. Die antragstellenden Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt.
Wir stimmen erstens über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/12156 ab. Wer möchte hier zustimmen? – Das sind CDU, SPD, FDP, Grüne und AfD. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Beides gibt es nicht. Damit ist dieser Änderungsantrag Drucksache 17/12156 einstimmig angenommen.
Wir stimmen zweitens über den Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/12051 – Neudruck – in der soeben geänderten Fassung ab. Wer möchte hier zustimmen? – Das sind CDU, SPD, FDP, Grüne und AfD. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Beides gibt es nicht. Damit ist dieser Antrag Drucksache 17/12051 in der soeben geänderten Fassung angenommen.
Corona-Pandemie dürfen nicht zum Wohnungsverlust führen: Das Kündigungsmoratorium muss wieder aufgenommen werden
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner für die Fraktion der SPD dem Abgeordneten Becker das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit unserem Antrag erinnern wir Sozialdemokraten an eine für Mieterinnen und Mieter in unserem Land ungemein wichtige Maßnahme der Bundesregierung in der Coronapandemie. Daran wollen wir anknüpfen. Wir wollen das Hohe Haus dafür gewinnen, sich mit uns für eine Wiederaufnahme des sogenannten Kündigungsmoratoriums einzusetzen.
In der Situation, in der wir leben, hatten viele Menschen Angst, haben viele Menschen immer noch Angst und bekommen viele Menschen derzeit wieder Angst, ihre Mietwohnung oder auch ihren Laden zu verlieren. Die Regelungen des Kündigungsmoratoriums haben im ersten Lockdown sichergestellt und dazu beigetragen, dass Mieter wie Gewerbetreibende in dieser schwierigen Zeit nicht ihr Zuhause oder ihr Betriebs- oder Ladenlokal verloren haben.
Mieterinnen und Mieter wurden geschützt, indem das Recht der Vermieterinnen und Vermieter zur Kündigung von Mietverhältnissen eingeschränkt wurde, sowohl für Wohn- als auch für Gewerberaummietverträge. Wegen Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 30. Juni 2020 durfte das Mietverhältnis nicht gekündigt werden, sofern die Mietschulden auf den Auswirkungen der Coronapandemie beruhen. Die Verpflichtung der Mieterinnen und Mieter zur Zahlung der Miete blieb dabei grundsätzlich bestehen. Es handelt sich also nicht um einen Mietenerlass oder Ähnliches.
Die Mieterinnen und Mieter sollten zeitnah mit ihren Vermieterinnen und Vermietern Kontakt aufnehmen und mussten dabei glaubhaft versichern, dass sie wegen der Auswirkungen der Krise vorübergehend keine Miete zahlen können. Dazu dienten zum Beispiel eine Bescheinigung der Arbeitgeber über den Verdienstausfall, ein Antrag auf staatliche Leistung oder auch eine eidesstattliche Versicherung.
Das ist ganz wichtig. Es ging bei dem Kündigungsmoratorium also nicht darum, irgendjemanden dabei zu unterstützen, sich vor Mietzahlungen zu drücken.
Darum soll es auch zukünftig nicht gehen. Es soll vielmehr darum gehen, Mietern, Verbrauchern und Kleinstgewerbetreibenden eine wichtige Verschnauf
pause einzuräumen, die sie benötigen, um staatliche Hilfen und Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen zu können.
Meine Damen und Herren, eine Wiederaufnahme dieses Moratoriums ist aus unserer Sicht aus zwei Gründen angezeigt.
Zum einen zeigen sich die wirtschaftlichen Folgen der Krise erst mit Zeitverzug in vollem Maße. Die Lage wird für viele Betroffene schleichend problematischer. Rund drei Vierteln der betroffenen Haushalte fehlen bis zu 30 % ihres regulären Einkommens. Rücklagen sind aufgebraucht. Miet- und Nebenkosten steigen dagegen weiter.
Wir haben hierzu in den vergangenen Wochen unter anderem eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft zur Kenntnis nehmen müssen. Auch der Verband Haus & Grund hat in seinem aktuellen Wohnkostenbericht darauf hingewiesen.
Die steigende Zahl der Wohngeldanträge ist ein weiteres Indiz dafür, dass die Luft dünner wird. So hat die Zahl der Wohngeldanträge in Düsseldorf um 35 %, in Oberhausen um 32 %, in Essen um 31,5 % und in Wesel um 31 % zugenommen.
Vor allem aber wird der heute beginnende harte Lockdown nicht nur die bestehenden Nöte verstärken, sondern auch neue Probleme schaffen und den Kreis der Betroffenen erheblich vergrößern.
Insofern sollte dieses Kündigungsmoratorium wieder aufgenommen und mindestens bis zum 30. Juni 2021 verlängert werden. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie das auch so sehen und mit uns an der Seite der Mieterinnen und Mieter stehen und unserem Antrag zustimmen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, ob Schmitz oder Schmidt: Das ist rheinischer Adel. Ich kann mit beidem leben. Kein Problem!
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident! Passend zum Antrag der SPD in der vergangenen Woche hat der Kollege Becker auch eine Pressemitteilung herausgegeben. In dieser sprechen Sie von einem starken Anstieg der Zahl von Wohngeldanträgen. Sie haben das eben in Ihrer Rede noch einmal aufgenommen.
Ich bin dankbar, dass Sie auch die Prozentzahlen in den einzelnen Kommunen genannt haben. In Düsseldorf waren es 35 % und in allen anderen knapp
über 30 %. Was soll ich sagen? Wenn Sie sich den heute vorliegenden Haushalt anschauen, sehen Sie, dass wir das Wohngeld um 106 Millionen Euro erhöht haben. Das ist ein Plus von 33 %.
Sie sehen also: Die NRW-Koalition ist für diesen Anstieg der Zahl der Wohngeldanträge bestens gewappnet.
Weiter schreiben Sie in Ihrer Pressemitteilung: „Durch Corona darf es nicht zum Wohnungsverlust kommen.“
Auch der Kollege Kutschaty – er ist jetzt leider nicht im Raum – hat vorhin in seiner Haushaltsrede angedeutet, dass es da momentan zu stärkeren Verlusten kommt. Statistisch kann man es noch nicht sehen.
Ich bin bei diesem Satz doch sehr erstaunt gewesen. Denn solche Aussagen helfen nicht bei einer konstruktiven Wohnungspolitik. Es klingt noch nicht einmal nach der üblichen Schwarzmalerei, die die SPD gern betreibt, sondern sieht eher nach düsteren Untergangsszenarien aus. Das bin ich eigentlich von Ihnen nicht gewohnt, sondern von anderen Kollegen aus diesem Haus.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen, dass die Pandemie einen gemeinsamen Kraftakt von uns allen verlangen wird. Corona stellt unser Gesundheits-, Wirtschafts-, Bildungs- und Gesellschaftssystem, aber auch jeden Einzelnen von uns auf eine harte Probe. Umso wichtiger ist es, dass die Bürgerinnen und Bürger wissen: Uns steht ein starker und zuverlässiger Partner an der Seite.
Die NRW-Koalition hat diese Rolle bereits frühzeitig angenommen. Sie wird die Menschen im Land auch im weiteren Verlauf der Pandemie unterstützen. Die vom Landtag auf den Weg gebrachten finanziellen Hilfspakete aus dem Hause von Minister Lienenkämper untermauern dies klar und deutlich.