Für eine Entsendung kann es sehr gute Gründe geben. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden konzentriert zur Erbringung von Dienstleistungen entsandt, oder Teile der Arbeit werden grenzüberschreitend an spezialisierte Subunternehmer vergeben.
Für mich ist die Tatsache, dass so viele Menschen jenseits der Staatsgrenzen tätig werden, auch ein Zeichen für ein starkes Europa. Das zeigt, dass Europa funktioniert.
Mir ist aber auch klar, dass es Fälle gibt, in denen es bei der Entsendung nur darum geht, das starke Lohngefälle in der Europäischen Union auszunutzen. Das ist der Fall, wenn billige Arbeitskräfte zu Dumpinglöhnen und mit geringen Sozialleistungen beschäftigt werden. Ich finde es ungerecht, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Ausland für die gleiche Arbeit am gleichen Ort nicht den gleichen Lohn erhalten.
Es ist ein Problem für unser Wirtschaftsgefüge, wenn ausländische Arbeitskräfte hier den Mindestlohn erhalten, damit ein Einkommen erzielen, von dem sie zu Hause nur träumen können, und zusätzlich nur die meistens geringeren Sozialversicherungsbeiträge aus dem Herkunftsland bezahlt werden müssen. So übt man Druck auf unsere Belegschaften aus, die aber dauerhaft die höheren Kosten der Lebenshaltung und der sozialen Absicherung hier in Deutschland erwirtschaften müssen. Das zu verschweigen, wäre falsch, und da müssen wir auch ganz genau hinschauen.
Als die Entsenderichtlinie 1996 erlassen wurde, sollte sie einen fairen Rechtsrahmen für die Lebens- und Arbeitsbedingungen für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer setzen. Damals klaffte im Lohngefüge zwischen den Mitgliedsstaaten noch nicht eine so große Lücke. Jetzt aber liegen zum Beispiel die Arbeitskosten – wir haben es heute schon mal gehört – in Dänemark bei 43,40 €, in Bulgarien aber nur bei 4,40 € und bei uns in Deutschland bei 33,40 €, im Durchschnitt bei 25,70 €.
Wenn sich Löhne so spreizen, ist der Anreiz dieses Lohngefälles, in andere Staaten zu exportieren, natürlich sehr groß. Man weiß ja, dass bei Entsendungen, wenn sie zu diesen Bedingungen angeboten werden, die Löhne immer rund ein Drittel unter unseren Verhältnissen liegen.
Es geht dabei nicht ausschließlich um Arbeitnehmerrechte. Auch Arbeitgeber, die keine Subunternehmer beschäftigen, können in einem solchen Wettbewerb schlicht und ergreifend nicht mithalten. An der Schnittstelle der Entsenderichtlinie zeigt sich daher, wie soziale Aspekte im Verhältnis zum Binnenmarkt gewichtet werden.
Der jetzt im Ministerrat vorgeschlagene Kompromiss ist, finde ich, eine Chance. Wir sollten sie nutzen und dafür sorgen, dass die Länder der Europäischen Union in der wichtigen Frage des Gleichgewichts zwischen sozialen Aspekten und Binnenmarkt wieder aufeinander zukommen.
Die Eckpunkte der Vereinbarung sehen doch vor, dass diese im Einklang mit den Entlohnungsvorschriften, die für die lokalen Arbeitnehmer gelten, auch für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angewandt werden müssen. Im Klartext: Für allgemein verbindlich erklärte Tarifverträge aus allen Wirtschaftszweigen finden Anwendung auf entsandte Arbeitnehmer. Ebenso ist das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ durch das, was jetzt durch die Kommission verabschiedet worden ist, gestärkt.
Auch die Klarstellung in den Kompromissvorschlägen, also in den Vorschlägen der Kommission, welche Lohnzuschläge für die Entsendung mit der Entlohnung verrechnet werden dürfen und welche nicht, ist zu begrüßen. Damit können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern nicht mehr ohne Weiteres mit der Entsendung zusammenhängende Kosten auf den Lohn anrechnen und so den Lohn drücken.
Die Verkürzung der Entsendedauer von 24 auf zwölf Monate ist grundsätzlich ein Fortschritt, auch wenn sie einmalig um sechs Monate verlängert werden kann. Immerhin gilt nach dieser Zeit – mit wenigen Ausnahmen – das gesamte Arbeitsrecht des aufnehmenden Landes.
Ähnlich ist es mit der Herausnahme des Verkehrsbereichs. Eine weitreichende Regelung hätte uns geholfen. Aber darüber zu diskutieren, während halb Europa anderer Ansicht ist, führt dazu, dass der Rest niemals in Kraft treten wird. Um ehrlich zu sein: Die Übergangsfrist von drei Jahren und die Umsetzung dann erst in vier Jahren ist natürlich sehr lang, aber sie ist auch ein Teil des Kompromisses.
Aber Europa ist kein einheitliches Gebilde. Europa lebt ein Stück weit von den Unterschieden zwischen den Staaten. Zu glauben, dass wir diese Unter
schiede wegbekommen, diese unterschiedlichen Interessen bei der Entsendung, ist eine Illusion. Deswegen muss man sich eben auf einen Kompromiss einigen, der unterschiedliche Interessen in Europa zusammenbringt. Ich finde, dass die Regelung dieses Kompromisses im Ministerrat ein Schritt in die richtige Richtung ist.
Ich freue mich auf die Diskussionen über diese Frage in unserem Ausschuss. Doch dabei muss man immer wissen, dass wir Deutsche, aber auch andere Interessen haben.
Deswegen ist dieser Kompromiss aus meiner Sicht als Arbeitsminister hier im Land eine akzeptable Grundlage, um zu mehr Schutz der entsandten Arbeitnehmer zu kommen und Druck von den deutschen Belegschaften und den Unternehmen, die keine Subunternehmer beschäftigen, zu nehmen. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Schmitz das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ich weiß nicht, ob Sie die Pressemitteilung Ihrer „Übergangsarbeitsministerin“ vom 24. Oktober gelesen haben. Aber Frau Barley hat bestätigt: Ja, wir werden den Beschluss im Ministerrat unterstützen, die Bundesregierung steht voll dahinter. Unser Landesarbeitsminister hat das doch gerade noch einmal bestätigt: Ja, wir wollen das unterstützen.
Das ist ein bisschen so, als wären Sie hinter den fahrenden Zug gesprungen. Denn alles das, was Sie hier fordern, ist bei den regierungstragenden Parteien ohnehin Konsens.
Insgesamt führt der Kompromiss im Bereich der Entsenderichtlinie zu einer sachgerechten Balance zwischen Dienstleistungsfreiheit und dem Schutz von Arbeitnehmerrechten.
Herr Remmel, ich möchte noch einmal auf Sie eingehen. Sie haben gesagt: Was erwarten wir eigentlich von der Europäischen Union? Was erwarten denn unsere Bürgerinnen und Bürger? – Die erwarten, dass die Europäische Union ihnen hilft. Genau dafür sorgt dieser Kompromiss.
Was ihnen nicht hilft, ist eine Überregulierung, indem Sie fordern: Wir wollen noch das haben, und wir wol
len noch jenes haben. – Das hilft uns nicht. Die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land möchten, dass ihnen die Europäische Union hilft. Aber es bringt nichts, da noch mehr Regulierung hineinzubringen. Da muss man immer Maß und Mitte beachten.
Der Kompromiss sorgt für eine faire Entlohnung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von ihren Firmen zum Beispiel aus Ost- oder Südeuropa nach Deutschland entsandt werden. Diese haben bisher lediglich Anspruch auf den Mindestlohn und müssen bei gleicher geleisteter Arbeit teilweise mit einem Bruchteil der Bezahlung ihrer deutschen Kollegen vorliebnehmen. Zum Glück – es ist mehrfach gesagt worden – wird die Zeit jetzt auf zwölf, in Ausnahmefällen auf 18 Monate reduziert.
Das hilft, die Lohnkonkurrenz zulasten der hier ansässigen Beschäftigten zu verhindern. Die dauerhaft höheren Kosten für Lebensunterhalt und soziale Absicherung in Deutschland schlagen natürlich auf diese Kosten drauf, und da unterstützt uns das Ganze.
Wir wissen, dass es trotzdem immer noch schwarze Schafe gibt, die diese Regelung unterhöhlen, sei es durch Briefkastenfirmen, sei es durch Untervergabekonstruktionen. Das wird sicherlich ein Punkt sein, auf den wir in den Beratungen eingehen müssen und bei dem ein ordnungspolitisches Gegensteuern notwendig ist. Wir sollten bedenken, dass es in der abschließenden Beratung zwischen dem Parlament und dem Europäischen Rat noch Möglichkeiten gibt, darauf einzugehen.
Eines möchte ich den beiden Oppositionsparteien SPD und Grüne aber noch mitgeben: Sie wollen uns das Gefühl vermitteln, wir seien gegen gleichen Lohn für gleiche Arbeit im gleichen Land. Das sind wir doch gar nicht. Das ist Common Sense. Wir wollen in dem Bereich doch alle das Gleiche. Deswegen bin ich sehr gespannt auf die Beratungen in den Ausschüssen. – Ich bedanke mich und wünsche noch einen schönen Tag.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schmitz. – Als nächster Redner hat der Abgeordnete Neumann für die Fraktion der SPD das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Frage, wie stark oder wie schwach die Entsenderichtlinie ist, dokumentiert letztendlich die Frage, wie stark oder wie schwach die Europäische Union mit den Rechten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern umgeht.
Eine starke europäische Entsenderichtlinie, die sich insbesondere um das Kerngebiet der Leiharbeit kümmert – es geht im Grunde genommen um die Verleihung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern –, ist die Grundvoraussetzung, um überhaupt ein sozial gerechtes Europa hinzubekommen. Wir haben uns hier im Hohen Hause in den letzten Monaten und im letzten Jahr ausgiebig mit der Europäischen Union beschäftigt. Schade, dass der Europaminister bei dem Thema jetzt nicht anwesend ist; denn es ist ein kerneuropäisches Thema.
Ich möchte daran erinnern, dass insbesondere die Debatte um den Brexit auch eine Debatte um soziale Standards war. Wer sich mit dem Brexit und der Frage, warum bestimmte Wählerinnen- und Wählergruppen in Großbritannien so abgestimmt haben, beschäftigt, muss sich auch mit der Frage der sozialen Gerechtigkeit beschäftigen.
Eine der zentralen Fragen betrifft Lohndumping und Einkommensdumping in Europa und die Bedrohung ganzer Belegschaften in den Staaten der Europäischen Union dadurch. Dem kann man nicht einfach widersprechen und sagen: Das ist alles nicht so, alles ist so schön. – Wir wissen, dass die Realität in vielen Branchen, und zwar nicht nur im Baugewerbe und im Transportgewerbe, völlig anders aussieht.
Eine starke Entsenderichtlinie – ich glaube, das ist ein ganz entscheidender Faktor – schützt die Beschäftigten in unseren Betrieben, schützt die Belegschaften in unseren Stammbetrieben hier vor Ort vor Lohndumping. Deshalb ist es so wichtig, die Entsenderichtlinie zu unterstützen.
Ja, es mag ein Fehler gewesen sein, im Zuge der Massenarbeitslosigkeit der letzten Jahre bestimmte, so nenne ich es mal, Erleichterungen in diesem Bereich zuzulassen. Die Folgen haben wir erlebt, als Unternehmer, nachdem es ihrem Wirtschaftsbereich wieder besser ging, diese Rechte eher ausgenutzt haben. Das gilt insbesondere für die Leiharbeit. Das ist unbestritten, und das können Sie in vielen Berichten nachlesen.
Selbstverständlich kann man über diese starke europäische Entsenderichtlinie auch zum jetzigen Zeitpunkt noch diskutieren. Und selbstverständlich kann Nordrhein-Westfalen über seine Möglichkeiten und Strukturen, die das Land in der Europäischen Union hat, noch immer darauf Einfluss nehmen, nicht nur über die eigene Landesvertretung, nicht nur über die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, sondern natürlich auch über die Bundesregierung und den Bundesrat. Dafür gibt es all diese Strukturen. Die sollten wir auch nutzen, um die europäische Richtlinie entsprechend zu stärken.
Ich will in dieser Debatte auf zwei, drei kleine Aspekte eingehen, die eben festgestellt wurden. – Herr Minister Laumann, ich bin mit Ihnen völlig einig: gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Das ist unumstritten. Das muss aber nicht bedeuten, dass der polnische, der rumänische oder der bulgarische Arbeitnehmer von dem kargen Lohn, den er bekommt, auch noch seine Unterkunft, sein Essen und seine Kleidung abgezogen bekommt, wie es heute der Fall ist.
Das wird eingeschränkt, aber das ist ein Teilschritt auf dem Weg dahin, das Einkommen insbesondere dieses Heeres von – wahrscheinlich – Millionen Menschen in Europa zu beschränken. Es ist ein Unterschied, ob ich über die Entsendung deutscher Arbeitnehmer aus deutschen Unternehmen innerhalb der Europäischen Union zu hohen Standards diskutiere oder über die Frage, wie Rumänen in der Fleischwirtschaft in Nordrhein-Westfalen oder woanders beschäftigt werden.
(Beifall von Nadja Lüders [SPD] – Minister Karl-Josef Laumann: Da haben wir doch jetzt ein Gesetz gemacht!)
Die Wahrheit ist, dass das Thema so komplex ist, dass es nicht nur Schwarz und Weiß gibt, sondern es gibt viele Punkte, die es zu bedenken gilt.
Kollege Lenzen, Sie haben recht, dass der Markt und der Wettbewerb bedeutend und wichtig sind; das sehen wir alle ein. Aber zum Markt und zum Wettbewerb gehört auch eine starke soziale Marktwirtschaft mit starken sozialen Arbeitnehmerrechten; insbesondere für die Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter und insbesondere für diejenigen, die am unteren Ende der Skala der Arbeitnehmerrechte beschäftigt sind. Diese soziale Marktwirtschaft ist im Grunde das Gegenteil dessen, was Sie hier „Entfesselung“ nennen.
Wir brauchen in Europa Schutzrechte für Arbeitnehmer; nicht weniger Entfesselung, sondern konkrete Regelungen, die sie davor schützen, dass sie einer Entfesselung in die Falle gehen. Das ist das Grundprinzip, das uns in der Frage der Sozialpolitik und in der europäischen Variante dieser Frage sicherlich etwas auseinanderbringt. Es ist etwas völlig anderes nötig, als nur darauf zu setzen, die Dienstleistungen bzw. den Markt freizugeben und zu glauben, das würde es heilen. Wir wissen aus der Erfahrung der letzten Jahre, dass das nicht funktioniert. Ich bin sehr froh, dass der Minister dazu hier eine klare Position bezogen hat.