Protokoll der Sitzung vom 28.02.2013

Jetzt sollen wir uns also auf den Antrag der AfD hin mit den Vorstellungen der SPD-Bundestagsfraktion beschäftigen, die bisher noch nicht einmal Regierungsprogramm gewesen sind. Man muss es Ihnen aber lassen: Wenn man selbst keine Ideen hat, diskutieren wir eben diejenigen der anderen.

Das zeigt wieder einmal die Ideen- und Einfallslosigkeit der Alternativen in der Integrations- und Flüchtlingspolitik, die wahrlich grenzenlos zu sein scheint.

(Zuruf von Gabriele Walger-Demolsky [AfD])

Für die Freien Demokraten kann ich sagen: Wir teilen die Ansichten der SPD-Bundestagsfraktion nicht, aber ich kann auch den Frust angesichts der Blockadehaltung, die Sie vom Innenminister vielleicht erleben, verstehen.

Aus Sicht der Freien Demokraten ist es nicht richtig, die Aufnahme von Geflüchteten zu kommunalisieren; das kann aus unserer Sicht nicht die Antwort sein. Wir kennen die Schlagworte „Seebrücke“ und „sichere Häfen“. Es ist nicht nur rechtlich, sondern auch organisatorisch problematisch. Auch weiterhin sollte die Aufnahme von Schutzsuchenden immer auf Bundesebene koordiniert werden.

Die Lösung kann aus unserer Sicht nicht darin bestehen, mit dem Thema immer durch die unbegrenzte Ausweitung von Aufnahmeprogrammen umzugehen. Vielmehr sollte die asylrechtliche Prüfung vor Erteilung von Aufenthaltsrechten eher der Regelfall bleiben; darauf können wir auch nicht verzichten. Die Möglichkeit zur Aufnahme nach § 23 des Aufenthaltsgesetzes kann keine regulären Asylverfahren ersetzen.

NRW steht zu seiner Verantwortung, Menschen in humanitären Notsituationen Schutz zu gewähren. Unser Land ist dabei mit dem politischen Instrument der Aufnahme aufgrund von § 23 Abs. 1 – egal ob unter SPD und Grünen oder unter CDU und FDP – immer angemessen umgegangen.

Ich erinnere an die Hilfsaktion zu Beginn des syrischen Bürgerkriegs. Daran sieht man wieder, wer den integrationspolitischen Konsens pflegt und wer nicht mit dabei ist; das wird in der Debatte auch deutlich.

Deshalb ist es wichtig, dass die Länder auf diese Option auch in Zukunft nicht verzichten wollen. Es kann nicht die Lösung sein, alles zu zentralisieren, denn dann ist man vom jeweils amtierenden Bundesinnenminister abhängig – egal, welches Parteibuch er hat –, weil man ihn zum alleinigen Entscheider macht. Mich wundert, dass für die AfD anscheinend keine Rolle

mehr spielt, dass das auch eine Abkehr vom föderalen Gedanken der Bundesrepublik wäre.

Sinnvoll ist und bleibt am Ende eine gemeinsame Kraftanstrengung, die gemeinsame Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen, eingebettet in ein europäisches Asylsystem. Wer bei der Übernahme europäischer Verantwortung nicht mitspielen will, sollte in Zukunft auch die Hand nicht mehr so weit aufhalten, wenn es um die Verteilung europäischer Gelder geht.

Wir haben hier im Hause schon öfter darüber debattiert und kennen die Zustände in den Lagern in Griechenland und Bosnien-Herzegowina. Auch wenn sie nicht mehr auf den Titelseiten der Zeitungen sind, ist die Lage weiter angespannt. Das darf uns nicht kalt lassen, und ich meine, vier der fünf Fraktionen hier lässt das auch nicht kalt.

Der Lösungsansatz liegt nicht darin, wegzusehen oder nicht zu handeln, sondern wir sind alle gefragt. Die Lösung müssen wir auf Bundesebene finden; da brauchen wir keinen kommunalen Aktionismus.

Die Aufnahme von Geflüchteten muss auch weiterhin durch Bund und Länder koordiniert werden. Die Verteilung auf die Städte und Gemeinden erfolgt nach den bekannten Regelungen. Dafür erhalten die Kommunen die entsprechende finanzielle Unterstützung.

Mit dem neuen Flüchtlingsaufnahmegesetz werden wir diese noch weiter ausbauen. Über die anstehende Debatte freue ich mich im Gegensatz zu heute ganz besonders, denn dann können wir endlich wieder über etwas diskutieren, was wirklich von Bedeutung ist. – Danke.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Lenzen. – Als nächste Rednerin hat nun für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Kollegin Aymaz das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes ist die einzige Rechtsnorm, die es Bundesländern erlaubt, Menschen in Not aus humanitären Gründen aufzunehmen.

Im Jahr 2013 legten fast alle Bundesländer – darunter auch NRW – auf Grundlage dieses Paragrafen Aufnahmeprogramme auf und ermöglichten damit erst die Aufnahme von Menschen aus Syrien, die dort wegen des Krieges einer humanitären Katastrophe ausgesetzt waren. Nur so konnten Menschen legal und sicher nach Deutschland einreisen. Im Rahmen der Landesaufnahmeanordnung NRW sind damals fast 2.600 Visa erteilt worden.

Baden-Württemberg hat im Jahr 2014 beispielsweise Gebrauch von dieser Norm gemacht und für 1.000 traumatisierte jesidische Frauen, die Gewalt und Gefangenschaft des sogenannten IS entkommen konnten, Schutz- und Therapiemaßnahmen ermöglicht.

Durch dieses Pilotprojekt, das auf Initiative von Ministerpräsident Kretschmann bundesweit voranging, konnten sich viele Frauen und Kinder aus Kurdistan und dem Irak hier erst wieder ein neues Leben in Sicherheit aufbauen. Eine dieser Frauen ist die heutige UN-Botschafterin und Nobelpreisträgerin Nadia Murad.

Dass die AfD mit dem vorliegenden Antrag genau diese Rechtsnorm, mit der Bundesländer humanitäre Verantwortung übernehmen können, zunichtemachen will, verwundert mich, ehrlich gesagt, nicht, denn der Antrag ist Ausdruck einer Geisteshaltung, die Humanität und Solidarität per se ablehnt.

(Beifall von Verena Schäffer [GRÜNE])

Dass die AfD diesen Antrag nun zu einer Zeit vorlegt, in der zahlreiche Kommunen und die Zivilgesellschaft mit ihren Beschlüssen und Initiativen ihre Stimme immer lauter gegen eine Abschottungspolitik erheben, wie sie auf europäischer Ebene betrieben wird, zeigt auch, wie sehr die AfD diese solidarische Gesellschaft und diese Politik von unten fürchtet.

(Beifall von den GRÜNEN)

Über 200 Kommunen bundesweit, darunter fast 50 in NRW, haben sich zum Netzwerk „Sichere Häfen“ zusammengefunden und wollen das Leid der schutzsuchenden Menschen in den griechischen Camps oder aber auch vor der europäischen Grenze in Bosnien nicht länger hinnehmen. Die Bundesländer Thüringen und Berlin haben auf der Grundlage des § 23 Abs. 1 AufenthG Aufnahmeprogramme für diese Menschen in Not beschlossen, werden aber durch die Blockadehaltung von Bundesinnenminister

Seehofer an der Umsetzung gehindert.

Die dramatische Situation auf Lesbos und im bosnischen Lipa haben wir hier immer wieder eingebracht und thematisiert. Wir haben immer wieder darauf hingewiesen: Sie sind das Ergebnis einer langjährigen Abschottungspolitik der EU und stellen einen Bruch mit europäischen Werten und Menschenrechten dar. Wir haben immer wieder, auch mit unseren Anträgen hier im Landtag klar gemacht, dass wir diese Situation in Griechenland, aber auch vor den Toren Europas nicht länger hinnehmen wollen.

Daher braucht es eine humanitäre Aufnahmepolitik, bei der Bund, Länder und Kommunen kooperativ zusammenarbeiten und vor allen Dingen die Aufnahmebereitschaft der Kommunen nicht mehr länger ignoriert wird. Länder und Kommunen müssen mehr Mitsprache- und Gestaltungsmöglichkeiten erhalten, wenn es um die Aufnahme von Menschen in Not geht. Das bedeutet, dass § 23 Abs. 1 AufenthG nicht,

wie von der AfD gefordert, zunichtegemacht wird, nein, sondern noch mehr als ein wirksames Instrument gestärkt werden muss.

Mit einer Änderung der Zustimmungsregel zwischen dem Bundesinnenministerium und den Ländern von Einvernehmen in Benehmen wollen auch wir Grüne klarstellen, dass sich die Bundesländer künftig über den Königsteiner Schlüssel hinaus selbstständig und frei für humanitäre Verantwortungsübernahme und Aufnahme entscheiden können, damit zukünftig eine Blockade, wie sie derzeit von Seehofer ausgeübt wird, einer breiten gesellschaftlichen Forderung nach humanitärer Verantwortungsübernahme nicht länger im Weg stehen kann.

Die zahlreichen Beschlüsse der solidarischen Kommunen, die Landesaufnahmepläne von Thüringen und Berlin, die von Seehofer verhindert werden, und die Abschottungspolitik auf europäischer Ebene zeigen doch, dass es jetzt erst recht an der Zeit ist, nicht nur den Flüchtlingsschutz zu stärken, sondern auch den demokratischen Staatsaufbau von unten. Und genau das will die AfD mit dem vorliegenden Antrag verhindern. Wir lehnen ihn entschieden ab. – Vielen Dank.

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Aymaz. – In Vertretung von Minister Dr. Stamp hat nun für die Landesregierung Frau Ministerin Gebauer das Wort. Bitte sehr, Frau Ministerin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann es kurz machen und beschränke mich auf drei kurze Hinweise.

Erstens. Die Unterstützung schutzsuchender Menschen in besonderen Notsituationen ist ein humanitäres Gut. Das hat die Landesregierung in der Vergangenheit immer wieder betont, und daran wird die Landesregierung auch zukünftig festhalten.

Zweitens. Der vorliegende Antrag setzt das falsche politische Signal. Der § 23 Abs. 1 AufenthG, um den es hier geht, ist keine Bürde für die Länder. Er stärkt die Länder, und er stärkt auch den Föderalismus. Landesaufnahmeprogramme erweitern den Instrumentenkasten, um in Krisensituationen notfalls auch entsprechend reagieren zu können. Es besteht also kein Anlass, dies zu ändern.

Drittens. Darüber hinaus verkennt der Antrag der AfD schlicht die Rechtslage.

Erstens vermischt er das Instrument der Neuansiedlung von Schutzsuchenden, das Resettlement-Verfahren, mit der Möglichkeit der Auflegung eines Landesaufnahmeprogramms und verlangt für beides das ausschließliche Initiativrecht des Bundes. Für Resettlement-Verfahren ist aber bereits heute der Bund

zuständig, der mit den Ländern nur das Benehmen herstellt.

Zweitens missachtet der Antrag das systematische Verhältnis der Kontingentaufnahmen über Landesaufnahmeprogramme zu den Einzelaufnahmen, für die § 22 AufenthG bereits heute die Grundlage bietet.

Drittens suggeriert er, dass § 68 AufenthG eine eigenständige Aufnahmeoption darstellt. Das ist schlichtweg falsch.

Manchmal, meine Damen und Herren, macht es Sinn, sich zunächst einmal in ein Themengebiet einzuarbeiten, bevor man dazu einen Antrag stellt. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Schluss der Aussprache. Weitere Wortmeldungen sind mir nicht angezeigt.

Wir kommen zur Abstimmung. Da die antragstellende Fraktion der AfD direkte Abstimmung beantragt hat, kommen wir somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 17/13758. Ich darf fragen, wer dem Inhalt des Antrags zustimmen möchte. Das ist – nicht wirklich überraschend – die antragstellende Fraktion der AfD. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gibt es eine Kollegin oder einen Kollegen, der sich der Stimme enthalten möchte? – Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/13758 abgelehnt wurde.

Wir kommen damit zu Tagesordnungspunkt:

14 Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes

2021 für das Land Nordrhein-Westfalen (Zensus- gesetz 2021-Ausführungsgesetz NRW – ZensG 2021 AG NRW)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/8762

Beschlussempfehlung des Innenausschusses Drucksache 17/13784

zweite Lesung