Protokoll der Sitzung vom 29.11.2017

8 Rohrleitungsgesetz aufheben und CO-Pipeline

stoppen!

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/1281

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Grünen Frau Abgeordneter Steffens das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit über zehn Jahren wird vor Ort, aber auch hier im Parlament über die Rohrleitungen bzw. das Pipelinesystem für CO diskutiert.

Am Anfang ging es bei den Diskussionen eher um eine Propylenpipeline. Das war, wie ich finde, eine sehr unglückliche Geschichte. Es war klar, dass man eine solche Pipeline eigentlich schaffen wollte. Denn man sagte, dass das von der Umweltbilanz her ökologischer sei, statt auf die Straße zu gehen. Auch ging es um Sicherheit und Zuverlässigkeit für das Unternehmen. Alle Fraktionen, auch wir, haben dem 2006 ohne Debatten zugestimmt.

Wir haben aber leider schmerzhaft dazulernen müssen, dass es nicht um Propylen, sondern um eine reine CO-Pipeline, um eine Kohlenmonoxid-Pipeline, ging. Deswegen diskutieren wir bereits seit 2007 hier im Parlament wieder darüber, ob man das Gesetz, das 2006 beschlossen worden ist, nicht zurücknehmen sollte.

Denn vom Kohlenmonoxid geht eine unglaublich hohe Gefährdung für die Bevölkerung aus. Kohlenmonoxid ist giftig, es bindet sich viel schneller und stärker an das Hämoglobin im Sauerstoff. Das heißt, die Atmung wird unterbunden, der Körper wird nicht mit Sauerstoff versorgt, und man wird bewusstlos. Das führt zum Tod. Das Schlimme am Kohlenmonoxid ist: Es riecht nicht, man sieht es nicht, und die Ausbreitung findet unbemerkt statt. Egal, ob es ein großes oder ein kleines Leck geben wird: Die Ausbreitung wird dort stattfinden, wo sehr viele Menschen leben, wo sich Schulen und Kindergärten befinden.

Diese Pipeline, die von Dormagen bis nach KrefeldUerdingen geht, ist 67 km lang. Das ist eine lange Strecke. Die Leitung ist mit gelber Farbe gekennzeichnet. Das muss auch sein, damit sie beim Umgraben oder Umpflügen nicht unbemerkt kaputt gemacht wird und keine Leckagen geschlagen werden.

In Bad Berleburg ist genau das gerade passiert. Da können Sie lachen. Sie können sich auch noch den Artikel dazu im WDR anschauen. Da hat nämlich eine Fräsmaschine, um Glasfaserkabel zu verlegen, Fräsungen vorgenommen und dabei, obwohl die Leitungen markiert waren, eine große Leckage verursacht – zum Glück nicht in einer Kohlenmonoxidleitung; das hätte nämlich ganz andere Folgen gehabt. Aber auch da war es sehr problematisch.

(Zuruf von Dietmar Brockes [FDP])

Klar ist, vor Ort gibt es viele Bürgerinitiativen. Die Bürgerinitiativen sind gerne bereit, auch Ihnen, Herr Brockes, vorzuführen, wie man diese Leitungen, die auf einer Länge von 67 km gelegt sind, innerhalb kürzester Zeit mit handelsüblichen Bohrern zerstören bzw. Löcher in sie hineinschlagen kann. Wenn Sie sich die Sicherheitslage in Deutschland angucken, dann wissen Sie: Ein solches Risiko ist mittlerweile ein erhöhtes. Solche Leitungen, die so anfällig und so gefährlich sind, können wir uns hier nicht erlauben.

(Beifall von den GRÜNEN)

Aber abgesehen davon, dass Leckagen durch Hineinschlagen verursacht werden können: Wir haben gerade bei Shell gesehen, wie schnell Leitungen kaputtgehen. Bei der Druckprüfung in 2009 waren schon massive Mängel sichtbar. Also: falsch gebaut, schlecht gebaut – das Risiko ist hoch.

Für solche Vorfälle bräuchten wir Gefahrenabwehrpläne vor Ort. Die Feuerwehren und die Kommunen sagen, es ist weder leistbar noch zu finanzieren. Wir haben nicht die Druckkammern. Wir haben nicht die Rettungswagen. Die Kosten für eine solche Leitung sind nicht zu rechtfertigen, vor allen Dingen nicht, weil uns seit diesem Jahr ein bzw. zwei Gutachten vorliegen, die klar sagen: Eine solche Leitung ist nicht notwendig. Am Standort zu produzieren, ist sehr viel einfacher. – Von daher haben die Gutachten bewiesen, dass all das, was am Anfang die Grundlage für das Gesetz war, nämlich dass wir damit die Sicherheit erhöhen, dass es wirtschaftlicher ist, nicht gegeben ist.

Warum kommt der Antrag jetzt? Auch das wird gleich wieder eine Ihrer Fragen sein, nach dem Motto: Sie hätten das doch alles schon längst machen können. – Ja, natürlich hätten wir dieses Gesetz zurücknehmen können. Wir wollten es ja schon 2007 tun. Das OVG hat 2014 dann das Verfahren ausgesetzt. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht die Begründung zurückgewiesen. Das heißt, es hat nicht die

Verfassungsmäßigkeit festgestellt, sondern die Begründung zurückgewiesen. Es ist klar, dass der Abschluss des Planänderungsverfahrens im ersten Quartal 2018 ansteht.

Wir haben also eine neue Faktenlage. Ich kann Ihnen sagen: Wir hätten, wenn wir an der Regierung wären, mit Sicherheit die Auseinandersetzung mit der SPD, unserem damaligen Koalitionspartner, führen müssen, ob wir dieses Gesetz zurücknehmen oder nicht. Es gab keinen Konsens. Auch daraus will ich keinen Hehl machen. Deswegen haben wir gesagt: Evaluieren, Gutachten, Dialogverfahren. All das haben wir gemacht. Es gab den Entwurf einer Kabinettvorlage zur Aufhebung.

Aber all das führt nicht dazu, dass Sie sich Ihrer Verantwortung entziehen können. Wenn wir ein großes Loch in einer Justizvollzugsanstalt hätten, müssten Sie das schließen, damit niemand entkommen kann. Hier haben wir ein riesengroßes Loch, das ein riesengroßes Risiko für die Bevölkerung darstellt.

Frau Kollegin, die Redezeit bitte.

Sie haben die Verantwortung, das zu schließen.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Sie machen es sich ganz schön einfach!)

Das können Sie, indem Sie das Gesetz zurücknehmen. Das halten wir für notwendig, und deswegen dieser Antrag.

(Beifall von den GRÜNEN – Josef Hovenjür- gen [CDU]: Das ist ein Heldentod nach Kriegs- schluss!)

Danke schön, Frau Kollegin Steffens. – Für die CDU hat Frau Dr. Peill das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Damen und Herren auf der Tribüne! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Die Debatte, die wir heute im Landtag führen, spricht ein wichtiges und sehr sensibles Thema an, die CO-Pipeline der Firma Covestro. Wie gerade schon gesagt, bereits vor zehn Jahren haben die Planung und die Diskussion um die CO-Pipeline begonnen, die die Unternehmensstandorte Dormagen und Krefeld-Uerdingen miteinander verbinden sollte.

Dieses Thema und wie wir damit umgehen, ist nicht nur für die Menschen in der Umgebung der 67 km langen Kohlenmonoxidleitung von extrem großer Bedeutung, sondern für uns alle in NRW. Darum gilt es

als Allererstes in dieser Debatte, zwei Dinge vor die Klammer zu setzen: die Sorge und die Sicherheit.

Die berechtigten Sorgen der Bürgerinnen und Bürger nehmen wir extrem ernst. Die Sicherheit der Bürger hat bei uns allerhöchste Priorität.

Deswegen verwundert es mich ein bisschen, dass Sie hier vor terroristischen Anschlägen auf Chemiepipelines warnen. Denn waren es nicht Sie, die durchgesetzt haben, dass ganze Pläne von Chemieanlagen ins Netz gestellt werden müssten?

(Beifall von der CDU, der FDP und der AfD)

Aber das ist vor der Klammer.

Ich bin jetzt in der Klammer. In der Klammer ist ein laufendes juristisches Verfahren. Daher ist dieser Antrag zum jetzigen Zeitpunkt für mich taktisch aufgelegt, und er hilft in der momentanen Situation nicht weiter. Lassen Sie mich dies aus zwei Dimensionen heraus begründen: chronologisch und juristisch.

Vor mehr als zehn Jahren ging es darum, eine infrastrukturelle Herausforderung für den Industriestandort NRW gemeinsam und verantwortungsvoll zu lösen. Das hierzu notwendige Gesetz über die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage, kurz Rohrleitungsgesetz, ist im März 2006 einstimmig – daran haben Sie gerade erinnert – von allen Fraktionen beschlossen worden. Das ist das eine.

Aber die Zeitachse reichte weiter. Da hat die rotgrüne Landesregierung sieben Jahre lang Zeit gehabt, ein Aufhebungsgesetz vorzulegen. Sie haben es aber nicht getan. Auch wenn Sie jetzt eine Begründung dafür abgeben: Sie haben es sieben Jahre lang nicht getan.

(Beifall von der CDU und der FDP – Zuruf von den GRÜNEN: Sie können es ja besser ma- chen!)

Es gibt auch eine juristische Dimension, die wir beachten müssen. Juristisch fußt die CO-Pipeline im Wesentlichen auf zwei Grundlagen, nämlich dem bereits angesprochenen Rohrleitungsgesetz und dem Planfeststellungsbeschluss. Nach der Untersagung der Betriebsgenehmigung im Jahre 2011 setzte im Jahre 2014 das Oberverwaltungsgericht Münster das Verfahren zum Rohrleitungsgesetz aus und legte es, wie Sie wissen, dem Bundesverfassungsgericht vor. Hierzu finde ich in Ihrem Antrag sehr wenig.

Im Dezember 2016 hat das Bundesverfassungsgericht den Vorgang zurückgewiesen. Damit liegt das Klageverfahren derzeit wieder beim OVG. Dieses will das Verfahren erst wieder aufnehmen, wenn die Bezirksregierung Düsseldorf das noch ausstehende Planänderungsverfahren abgeschlossen hat. Wir sind also mittendrin in einem höchst aktuellen und laufenden Klageverfahren.

Der Antrag der Grünen ist hiermit eigentlich schon aus formalen Gründen nicht anzunehmen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Denn wir sind an einem Punkt, an dem die Gerichte über die CO-Pipeline befinden. Nun ist die Entscheidung des OVG Münster abzuwarten. Anschließend gilt es, die Entscheidungsgründe zu bewerten. Es gebietet doch der Respekt von uns Parlamentariern vor der Rechtsprechung, dieses Verfahren und dessen Ausgang abzuwarten. Schnellschüsse und wieder diese sofortigen Ausstiegsszenarien sind hier Steilvorlagen für nur weitere Prozesse und weitere Klagen.

Für uns geht es doch um einen ganz zentralen Grundwert: Möchten wir Rechtssicherheit garantieren? Genauso haben Sie es ja auch noch vor zwei Jahren gesehen. Noch im Jahr 2015 hat das von Herrn Remmel geführte Umweltministerium in der Antwort auf die Kleine Anfrage eines Abgeordneten der Piraten Folgendes geantwortet. Ich zitiere zunächst die Anfrage: Welche Schlüsse hat die Landesregierung aus der Verfahrensaussetzung gezogen? Wie gedenkt die Regierung, sich zum endgültigen Urteil des Gerichts zu verhalten? – Die Antwort war: Die Entscheidung des Gerichts wird abgewartet.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Für Sie war Rechtssicherheit der Maßstab des Handelns. Warum nun dieser Kurswechsel? Wir bleiben auf Kurs.

Apropos Kurswechsel! Meine Damen und Herren, weil die Grünen ja eine namentliche Abstimmung beantragt haben, möchte ich kurz an folgende Namen erinnern – diese Abgeordneten sitzen ja schon länger hier im Landtag –: Johannes Remmel, Sigrid Beer, Oliver Keymis, Horst Becker, Barbara Steffens und Monika Düker. Sie alle haben ebenfalls das Rohrleitungsgesetz unterschrieben und unterzeichnen jetzt auch diesen Antrag.

(Zuruf von Barbara Steffens [GRÜNE])

Das finde ich in diesem Sinne nicht passend.

(Beifall von der CDU und der FDP – Vereinzelt Beifall von der AfD)

Es geht um Sorgen und Sicherheit, aber es geht momentan auch um ein laufendes Verfahren. Jetzt werden die Gerichte entscheiden und nicht die Parlamente. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. – Danke.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die SPD hat Herr Abgeordneter Börner das Wort.