Die Abundanzumlage wurde 2014 eingeführt, um eine faire und gleichmäßige Lastenverteilung zwischen allen Kommunen bei der Finanzierung des Stärkungspakts sicherzustellen. Eine Abschaffung unter Beibehaltung des Vorwegabzugs führt zu ungerechten Verschiebungen zulasten finanzschwacher Städte. Sie stärken finanzstarke Kommunen, Sie schwächen weiterhin die Finanzschwachen.
Während die nachhaltig abundanten Kommunen bereits 2018 vollständig von der Mitfinanzierung befreit werden, soll der Vorwegabzug für die übrigen 300 Kommunen nur langsam über die nächsten drei Jahre hinweg absinken. Rein rechnerisch werden dabei die Einwohner in finanzstarken Kommunen jährlich um mehr als 40 € je Einwohner entlastet, während die Absenkung des Vorwegabzugs bei den übrigen Kommunen lediglich 2 € beträgt.
Das bedeutet, dass bis 2020 die Entlastung der nachhaltig abundanten Kommunen insgesamt zehnmal höher ausfällt als bei den Schlüsselzuweisungsempfängern.
Dies untermauert, Kollege Höne, einmal mehr die Schieflage, die durch Ihre geplanten Änderungen entstehen – ganz davon abgesehen, dass Sie keine zusätzlichen Mittel zur Gegenfinanzierung bereitstellen, sondern lediglich einen vorgezogenen Rückgriff auf frei werdende Mittel zum Stärkungspakt vorsehen.
Ein weiterer Kritikpunkt – Herr Kollege Zimkeit ist heute Vormittag schon kurz darauf eingegangen –: Im Zuge der Berechnung des GFG besteht ein Zusammenhang mit der Ermittlung der Verbundmasse. Damit komme ich zum Thema „Integrationspauschale“.
Sie, meine Damen und Herren von der CDU und der FDP, forderten vor der Landtagswahl die Weiterleitung der vom Bund zur Verfügung gestellten Integrationspauschale an die Kommunen. Heute wollen Sie nichts mehr davon wissen. Vielmehr nehmen Sie den Städten und Gemeinden noch etwas weg.
Beim GFG haben Sie auch für die Einnahmen aus der Integrationspauschale des Bundes, die es in den Jahren 2016 und 2017 gegeben hat, eine Bereinigung vorgenommen, obwohl Sie die Integrationspauschale nicht weitergeben. Sie hätten das Ganze also in die Verbundmasse einrechnen müssen; denn darüber steht den Städten und Gemeinden Geld zur Verfügung. Sie entziehen somit den Städten in Nordrhein-Westfalen weitere 175 Millionen €.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Mitte-rechts-Koalition, damit wird deutlich: Verlierer Ihrer Haushaltsberatung und GFG-Bereinigung sind die Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Diese haben einen Anspruch darauf, deutlich mehr Mittel aus der Verbundmasse zu bekommen. Sie haben erneut Wortbruch begangen und schaffen es durch Tricksereien, den Anteil, der den Kommunen zusteht, zu schmälern.
Ihre vollmundigen Versprechen vor der Landtagswahl sind längst vergessen. Das ist Ihr neues Bild der Mitte-rechts-Regierung – ein Bild, so schwarz gefärbt, dass Sie die Passagen aus Ihrem Wahlprogramm nicht mehr entziffern können oder es wahrscheinlich nicht wollen. Unsere Städte und Gemeinden haben Besseres verdient.
Wir lehnen daher die Änderungen zum GFG im Stärkungspaktgesetz ab; denn sie sind ungerecht und nachteilig für unsere Städte und Gemeinden.
Lassen Sie mich zum Schluss etwas zu Ihrem Highlight der beiden Plenartage sagen, nämlich zum Antrag der Mitte-rechts-Koalition zu zweisprachigen Ortseingangstafeln.
Nordrhein-Westfalen ist nicht Ostfriesland. In vielen Gegenden sind die Dialekte bereits ausgestorben. Es gibt noch einige wenige Ortsteile und ländliche Regionen, in denen Dialekt oder Plattdeutsch gesprochen wird. Es ist richtig, dass unsere Städte und Gemeinde diese Entscheidung treffen. Die Entscheidung muss vor Ort getroffen werden, ob auch der plattdeutsche Ortsname auf die Ortsschilder geprägt werden soll.
Es ist richtig, und davon bin ich überzeugt: Nur wenige Kommunen in Nordrhein-Westfalen werden davon Gebrauch machen. Wir werden uns bei Ihrem Antrag dazu enthalten. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Städte und Gemeinden spüren bereits jetzt nach nur einem halben Jahr die positive Wirkung der neuen Regierungspolitik. Der ländliche Raum wird
An diesem Grundsatz orientieren sich der Einzelplan 08 und das GFG 2018, denn starke Kommunen sind das Fundament für Erfolg und Zusammenhalt im ganzen Land. Selbstverständlich geht es auch um eine Wertschätzung der Arbeit, die in den Kommunen im ehrenamtlichen wie im hauptamtlichen Bereich geleistet wird. In der Hauptsache aber geht es ums Geld.
Mit diesem Haushalt wird sichtbar, dass für uns die finanzielle Stärkung der Kommunen eine hohe Priorität hat. Rund 1,2 Milliarden € werden neben dem GFG für die Bereiche Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen aufgewendet. Zum Beispiel erhält der Landesverband Lippe einen Zuschuss in Höhe von 150.000 €, um sein Rechnungswesen von der Kameralistik auf das NKF umzustellen.
Wir sind Partner der Kommunen und werden sie stärken. Mit 11,7 Milliarden € enthält das GFG die höchste Zuweisung, die es je in Nordrhein-Westfalen gegeben hat.
Das sind über eine Milliarde € mehr als 2017. Natürlich – da haben Sie Recht, Herr Dahm – ist das auch der Tatsache zu danken, dass die konjunkturelle Lage gut ist und das Steueraufkommen hoch ist. Das Wichtigste ist aber: Wir stellen jetzt die richtigen Weichen für die Zukunft.
Wie versprochen, streichen wir den Kommunal-Soli. Kommunen, die bisher noch nicht ganz so finanzschwach sind, werden nicht weiter unnötig geschwächt. Knapp 91 Millionen € bleiben nun 2018 in den Kommunen.
Für die 396 Städte und Gemeinden in NordrheinWestfalen bringt die schrittweise Absenkung des Vorwegabzugs Jahr für Jahr eine weitere finanzielle Verbesserung. Bisher lag der Vorwegabzug von der Finanzausgleichsmasse im GFG bei 185 Millionen €. Diesen Betrag werden wir in drei Schritten reduzieren – im Jahr 2018 um 31 Millionen auf 154 Millionen €, im Jahr 2019 um 61 Millionen auf 124 Millionen € und schließlich im Jahr 2020 um 91 Millionen auf 94 Millionen €.
Positiv angekommen ist in den Kommunen übrigens auch, dass die Sportpauschale und die Schulpauschale in Zukunft gegenseitig deckungsfähig und austauschbar sind.
Herr Dahm, ich bin überrascht. Im Sportausschuss klang das noch anders. Da war die gegenseitige Deckungsfähigkeit eher ein Kritikpunkt. Dass Sie jetzt dahinterstehen, überrascht mich, aber es freut mich natürlich auch. Die Verantwortlichen vor Ort wissen
nämlich selbst am besten, was sie benötigen und wo sie fördern und investieren wollen. Wir vertrauen unseren Städten und Gemeinden.
Nicht vergessen werden sollte, dass erstmals seit 2009 die beiden Pauschalen um 13 Millionen € erhöht worden sind. Insbesondere kleine Gemeinden werden davon profitieren. Der Sockelbetrag bei der Sportpauschale steigt von 40.000 € auf 60.000 €.
Erstmals fließen 2018 zusätzliche 217,4 Millionen € vom Bund in die Gemeindefinanzierung ein – eine weitere Entlastung der Kommunen.
Kommunalfreundlich haben wir auch das Unterhaltsvorschussgesetz gestaltet. Der Kreis der Leistungsempfänger wurde vom Bund zwar erweitert, aber gleichzeitig wurde durch das Land der kommunale Kostenanteil reduziert. Dadurch bleiben die tatsächlichen Kosten für die Kommunen weitgehend konstant. Schon in diesem Jahr wird das Land hier 45 Millionen € mehr bereitstellen. Im kommenden Jahr werden es voraussichtlich rund 100 Millionen € sein.
Außerdem erhält Nordrhein-Westfalen aus der zweiten Tranche des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes vom Bund mehr als 1,1 Milliarden €.
Wir werden uns in den nächsten fünf Jahren um die Interessen der Kommunen kümmern. Das gilt im Großen wie im Kleinen. Ein gut passendes kleines Beispiel ist die jetzt von uns beantragte zweisprachige Bezeichnung auf Ortsschildern.
Wenn gewünscht, sollen Kommunen in Zukunft die Möglichkeit haben, ihren hochdeutschen Namen um die entsprechende niederdeutsche Bezeichnung zu erweitern. In den Regierungsbezirken Detmold und Münster, Herr Dahm, sprechen noch 12 % den Dialekt. Nun muss ich zugeben, dass das Plattkuiern nicht zu meinen Kernkompetenzen zählt. Das gebe ich auch wirklich zu.
Dabei haben meine Eltern, bis sie eingeschult wurden, ausschließlich Plattdeutsch gesprochen. Erst in der Schule lernten sie Hochdeutsch. Bei uns zu Hause sprachen sie miteinander Plattdeutsch, mit uns Kindern Hochdeutsch. Darum verstehe ich alles, spreche es aber nicht fließend.
Das bedauere ich, denn Plattdeutsch bietet so viel. Die Dialekte unterscheiden sich von Ort zu Ort. Bei uns zu Hause in Delbrück – also in Diälbrügge – heißt die Wiese zum Beispiel Weihe, nur ein paar Hundert Meter weiter in Rietberg – also im Röwschken –, dort, wo unser Landtagspräsident André Kuper lange Bürgermeister war, dagegen Weysche.
Diese sprachliche Vielfalt ist ein gutes, wichtiges Stück lokales Kulturgut, das es zu erhalten gilt. Zweisprachige Ortseingangsschilder können dazu beitragen. Außerdem stärken sie die lokale Identifikation und vermitteln ein Gefühl von Heimat. Kleiner Aufwand – große Wirkung!
Gute Politik dreht auch an kleinen Rädern. Ich bin gespannt, ähnlich wie Sie, Herr Dahm, wie viele Orte von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden. Wohl mehr, als Sie denken. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Hoppe-Biermeyer. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Kollege Mostofizadeh.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da mich Kollege Hovenjürgen so freundlich zu dieser Haushaltsdebatte eingeladen hat, spreche ich seinen Nachnamen wenigstens vernünftig aus. Im Gegensatz dazu darf er bei meinem Nachnamen noch trainieren.
Deswegen freue ich mich darauf, demnächst Münster in Sorbisch zu lesen. – Ganz kleine Räder, Herr Kollege Hoppe-Biermeyer, dreht die Politik bei diesem Thema, wobei es eigentlich ein ganz großes Rad werden könnte, zu dem Thema „Minderheiten“ zu sprechen.
Es wäre doch eine prima Idee, wenn Sie schon Schleswig-Holstein zum Thema machen, darüber nachzudenken, wie das mit unseren Minderheiten aussieht, zum Beispiel mit Sinti und Roma, die eine über 500 bis 600 Jahre dauernde Geschichte – auch in Nordrhein-Westfalen – haben. Allein 50.000 deutsche Sinti leben in Deutschland. Da könnten wir uns doch mal mit deren kulturellen Identität auseinandersetzen und diese Fragen im Ausschuss intensiv diskutieren. Deswegen freuen wir uns über diese Debatte ganz ausdrücklich.