Protokoll der Sitzung vom 21.12.2017

Wer der Beschlussempfehlung folgen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der AfD und die drei fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist der Einzelplan 20 in zweiter Lesung in der Fassung der Beschlussempfehlung Drucksache 17/1515 angenommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind alle Einzelpläne beraten.

Damit kommen wir zur Abstimmung über das Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2018, auch Gemeindefinanzierungsgesetz 2018 genannt, und zur Änderung des Stärkungspaktgesetzes mit der Drucksachennummer 17/802. Ich weise auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses, Ihnen mit der Drucksachennummer 17/1517 vorgelegt, hin. Die Aussprache hierzu haben wir bereits gestern geführt.

Wir stimmen über den Gesetzentwurf in der zweiten von drei Lesungen ab. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 17/1517, den Gesetzentwurf Drucksache 17/802 unverändert anzunehmen, sodass wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst kommen und nicht über die Beschlussempfehlung.

Ich darf fragen, wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP, der Fraktion der AfD und die drei fraktionslosen Abgeordneten. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/802 in zweiter Lesung angenommen.

Ich lasse zweitens abstimmen über das Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2018 – Haushaltsgesetz 2018 – mit der Drucksachennummer 17/800. Ich weise hin auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 17/1500. Die Aussprache hierüber haben wir ebenfalls im Rahmen der Generaldebatte geführt.

Wir stimmen auch hier über den Gesetzentwurf in der zweiten von drei Lesungen ab. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in der vorgenannten Drucksache 17/1500, den Gesetzentwurf Drucksache17/800 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses anzunehmen. Somit kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und nicht über den Text des Gesetzentwurfs.

Wer der Beschlussempfehlung folgen möchte, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der AfD und die drei fraktionslosen Abgeordneten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit ist das Haushaltsgesetz 2018 Drucksache 17/800 in zweiter Lesung in der Fassung der Beschlussempfehlung Drucksache 17/1500 mit allen Anlagen angenommen.

Ich lasse drittens abstimmen über die Rücküberweisung des Haushaltsgesetzes 2018 Drucksache 17/800 und des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2018 Drucksache 17/802 an den Haushalts- und Finanzausschuss zur Vorbereitung der dritten Lesung.

Wer dieser Rücküberweisung zustimmen möchte, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Rücküberweisung einstimmig beschlossen.

Ich weise darauf hin, dass die dritte Lesung der Haushaltsvorlagen für die Plenarsitzungen am 17. und 18. Januar vorgesehen ist.

Kommen wir nun zum Tagesordnungspunkt:

3 Überschuldete Kommunen finanziell hand

lungsfähig machen! Die Landesregierung muss die Initiative für einen kommunalen Altschuldenfonds ergreifen!

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/1440

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der SPD dem Abgeordneten Dahm das Wort. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir beantragen die Einrichtung eines Altschuldenfonds, denn die Verschuldung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen beläuft sich nach dem aktuellen Kassenbericht für 2016 auf insgesamt 63,3 Milliarden €. Davon sind allein 26,5 Milliarden € Kassenkredite. Das konnten wir gerade dem aktuellen Bericht der Landesregierung entnehmen, den Sie vorgelegt haben. Rein rechnerisch ergibt sich somit für jeden Einwohner in NordrheinWestfalen eine Verschuldung von 3.545 €.

Die SPD hat die Bekämpfung der kommunalen Verschuldung in ihrer Regierungszeit zu einer zentralen politischen Aufgabe gemacht. Der von der damaligen SPD-geführten Landesregierung im Jahr 2011 auf den Weg gebrachte „Stärkungspakt Stadtfinanzen“, der finanzschwachen Kommunen Konsolidierungshilfen in Höhe von 5,76 Milliarden € zur Verfügung stellt, hat die Kommunen vor einem finanziellen Absturz bewahrt und eine Stabilisierung der Kommunalfinanzen eingeleitet.

(Beifall von der SPD)

Heute wissen wir, meine Damen und Herren: Der Stärkungspakt wirkt.

In einem zweiten Schritt ist nun als Ergänzung zum Stärkungspakt die Einrichtung eines Altenschuldenfonds erforderlich.

(Zuruf von der SPD: Richtig!)

Durch einen solchen Fonds würden die Kommunen von einem großen Teil ihrer Schulden befreit und – das ist ganz wichtig – auch von zukünftigen Zinsrisiken entlastet. Wir müssen diese Verschuldungsspirale beenden. Unsere Kommunen hätten damit wieder Handlungsspielräume für dringend erforderliche Investitionen in die Zukunft, in Bildung und Infrastruktur.

Bereits im Jahr 2014 haben wir in diesem Landtag einen ähnlichen Antrag gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebracht, der die Regelung der Altschuldenproblematik im Rahmen der damaligen Verhandlungen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ermöglichen sollte. Dieses Modell hat sich aus unserer Sicht leider und bedauerlicherweise im Zuge dieser Bund-Länder-Verhandlungen nicht durchgesetzt.

Schauen wir aber in das Nachbarland Hessen. Dort ist kürzlich die sogenannte Hessenkasse eingeführt worden. Den hessischen Kommunen wird durch die Hessenkasse ab Juli 2018 die Übernahme ihrer Kassenkredite – das sind 6 Milliarden € – angeboten. Auch wir in Nordrhein-Westfalen müssen uns insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen, noch günstigen Zinsniveaus deutlich zum Problem der kommunalen Altschulden bei den Kassenkrediten positionieren.

Das Land Nordrhein-Westfalen und die Landesregierung müssen den Kommunen den Rahmen und die Sicherheit für das zu erwartende Zinsänderungsrisiko geben. Eine Lösung dieses Problems ist für viele Kommunen eine zentrale politische Frage, für einige sogar eine existenzielle Frage.

(Beifall von der SPD)

Für die meisten Kommunen ist dieses Finanzrisiko kaum zu beherrschen. Sie werden ohne begleitende Hilfen von Bund und Land nicht in der Lage sein, die Kredite aus eigener Kraft auszugleichen. Die Beseitigung der kommunalen Schuldenkrise ist eine gesamtstaatliche Aufgabe aller staatlichen Ebenen von Bund und Ländern. Hier haben wir eine Haftungsgemeinschaft als Land Nordrhein-Westfalen für unsere Städte und Gemeinden.

Dabei schlagen wir durchaus eine gemischte Finanzierung vor, an der sich der Bund beteiligen muss und für die auch Landesmittel bereitgestellt werden müssen.

(Beifall von Michael Hübner [SPD])

Daher fordern wir in unserem Antrag die Landesregierung auf, ein Konzept für einen Altschuldenfonds zur Tilgung der Kassenkreditschulden der nordrheinwestfälischen Kommunen zu entwickeln und Gespräche mit der NRW.BANK, aber auch mit der Helaba zeitnah aufzunehmen.

Die kommunalen Spitzenverbände in NordrheinWestfalen sind sich ebenfalls einig in ihrer Forderung nach einem Altschuldenfonds für Kassenkredite – auch unter dauerhafter Beteiligung des Bundes. Wir wissen hier den Städte- und Gemeindebund, aber auch den Landkreistag an unserer Seite. Sowohl der Präsident – der ehemalige Präsident, muss man sagen – des Städte- und Gemeindebundes, Herr Ruthemeyer, Bürgermeister in Soest, als auch Herr Landrat Hendele – beide bringen wir, glaube ich, nicht mit der SPD in Verbindung – fordern das eindeutig.

Außerdem fordern wir die Landesregierung auf, sich flankierend für eine weitere Entlastung der Kommunen von den dynamisch wachsenden Sozialkosten einzusetzen. Ich denke auch, dass das unabdingbar ist, weil andernfalls insbesondere im Bereich strukturschwacher Städte und Gemeinden mit hohen sozialen Transferleistungen die Gefahr besteht, dass

diese auf neue Kassenkredite zurückgreifen müssen.

Ich komme zum Schluss. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Lösung der Altschuldenproblematik hat für alle Kommunen die höchste Priorität. Ich appelliere daher an uns alle, gemeinsam einen Weg zu finden, die kommunalen Altschulden auf ein akzeptables Maß zurückzuführen.

Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Dahm. – Nun spricht für die CDU-Fraktion Frau Kollegin Schlottmann. Das ist Ihre erste Rede, zu der wir Ihnen alles Gute wünschen. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Vielen lieben Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag der SPD zeigt wieder einmal, dass die SPD nicht in der Lage ist, sich mit neuen, besseren Konzepten auseinanderzusetzen und sich diesen anzuschließen. Sie halten an Lösungen von gestern fest

(Sven Wolf [SPD]: Die hessische CDU auch?)

und widmen sich noch dazu einem Problem, zu dessen Lösung Sie in den vergangenen Jahren wenig bis nichts Substanzielles beigetragen haben.

(Beifall von der CDU)

Unbestritten ist: Kommunale Liquiditätskredite bergen aufgrund des Risikos der Zinsänderung ein erhebliches Risiko für die Kommunen. Bislang hat das Programm „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ weder die Verschuldungssituation der Kommunen berücksichtigt noch einen Lösungsansatz für die kommunale Altschuldenproblematik geboten. Diese Altschuldenproblematik bedarf daher dringend einer Lösung, und derer wird sich die NRW-Koalition annehmen.

Flankierend zu einer Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik wird die NRW-Koalition eine Bundesratsinitiative einbringen, um vom Bund eine höhere dauerhafte und dynamische Beteiligung an den kommunalen Soziallasten zu erreichen. Auch das haben wir im Koalitionsvertrag bereits festgehalten.

Meine Damen und Herren, ich selber komme aus der Kommunalpolitik und beschäftige mich seit mehr als 20 Jahren mit kommunalen Haushalten. Ich weiß sehr genau, wie schwierig es für Kommunen ist, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, und wie schwierig es für Kämmerer ist, wenn sie diesen Haushalt mit deutlich geringeren Einnahmen bewerkstelligen müssen.

Gleichzeitig ist es auch anstrengend und kompliziert für die Kollegen in der Kommunalpolitik, wenn sie den Bürgern vor Ort mal wieder deutlich machen müssen, warum es gerade nicht möglich ist, den Umbau der Umkleidekabinen durchzuführen, und warum diese Maßnahme wieder mal geschoben werden muss.

Dazu wurden durch die Abgaben im Rahmen des Kommunal-Solis die Haushalte in den betroffenen Kommunen, zu denen auch Städte in meinem Wahlkreis gehören, erheblich belastet. Ich kann Ihnen aus Erfahrung sagen: Natürlich haben diese Kommunen genau beobachtet, an welche Städte das Geld gegangen ist und was diese Städte damit gemacht haben; denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Geld war nicht einfach übrig, sondern es musste massiv gespart werden, um dieses Geld an anderer Stelle zu erwirtschaften.

(Zuruf von Michael Hübner [SPD])

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Lage, die wir beim Antritt der NRW-Koalition vorgefunden haben, war katastrophal. Wir arbeiten jetzt aber Schritt für Schritt daran, die Kommunen aus der Misere herauszuführen, und haben dafür im letzten halben Jahr schon einiges auf den Weg gebracht.

Wir haben Ihren Kommunal-Soli abgeschafft,

(Zuruf von der SPD: Da helfen Sie besonders den armen Kommunen, den ganz armen!)