Protokoll der Sitzung vom 21.12.2017

Ihr Einsatz für den Schutz der Schöpfung umfasst scheinbar nicht alle Teile der Schöpfung.

Die CDU hat eine fundamental andere Auffassung. Ich bin der festen Überzeugung: Keiner Frau fällt es leicht, sich für einen Schwangerschaftsabbruch zu entscheiden.

(Zurufe von der SPD)

Es ist eben etwas anderes, über Schwangerschaften zu reden, als auf einem Ultraschallbild zu sehen, wie früh und wie winzig klein menschliches Leben beginnt.

(Beifall von der CDU, der FDP und der AfD)

Ich habe schon viele schwangere Frauen in Situationen erlebt, für die der Begriff „Konfliktsituation“ stark beschönigend ist. Deshalb finde ich es auch richtig, dass § 218 eine Beratungspflicht vorsieht. Nur eine umfassende Beratung kann nämlich gewährleisten, dass eine schwangere Frau ihre Entscheidung in Kenntnis aller relevanten Umstände trifft. In diesem Zusammenhang kann man durchaus über eine Änderung des § 219a StGB nachdenken.

In der Tat greift das Werbeverbot in der aktuellen Fassung von § 219a StGB sehr weit und umfasst auch das, was heute jedermann ohnehin bei Wikipedia und „Dr. Google“ nachlesen kann. Hier könnte ich mir gut eine Anpassung, aber keinesfalls eine ersatzlose Abschaffung, wie von Ihnen gefordert, vorstellen.

(Zuruf von Josefine Paul [GRÜNE])

Denn Werbung, meine Damen und Herren, für Schwangerschaftsabbrüche, für Mittel, Gegenstände oder Verfahren dazu, kann ich mir nicht vorstellen.

(Zuruf von den GRÜNEN: Darum geht es doch gar nicht!)

Ich glaube auch, dass diese Fragestellung angesichts von gerade mal zwei Fällen, die im vergangenen Jahr in der Polizeilichen Kriminalstatistik in NRW erfasst wurden, an den tatsächlichen Problemlagen der Menschen in diesem Land vorbeigeht. Viel wichtiger wäre es, liebe grüne Fraktion, dass der Staat seine Schutzpflicht umfassender verstünde, indem er Schwangeren in Konflikt- oder Notsituationen das Ja zum Kind möglichst leicht macht.

(Beifall von der CDU, der FDP und der AfD)

In der von mir bereits erwähnten Debatte des Bundestags 1995 hat der junge Bundestagsabgeordnete Armin Laschet eine Erklärung abgegeben und darauf

hingewiesen, dass der Schutz des ungeborenen Lebens nur mit der Mutter und nicht gegen sie gelingen könne.

Deshalb ist es gut, dass fast alle Parteien auf allen Ebenen unseres Gemeinwesens an diesem Miteinander arbeiten, indem wir zum Beispiel Betreuungsangebote aufbauen und finanzielle Hilfen gewähren. Unser Ziel muss es sein, den Frauen Möglichkeiten und Hilfen anzubieten, damit Kinder auch in Konfliktsituationen Grund zur Freude sind, die die Frauen nach einer qualifizierten Beratung behalten dürfen und können.

Wir wollen erreichen, dass es zwar gesetzliche Vorschriften wie §§ 218 und 219a StGB gibt, diese aber überhaupt keine Relevanz finden, weil man sie nicht anwenden muss.

Daran sollten wir eigentlich gemeinsam arbeiten. Darum werden wir Ihren Antrag heute ablehnen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU, der AfD, Alexander Langguth [fraktionslos] und Marcus Pretzell [fraktionslos] – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Liebe Kollegin Wendland, kommen Sie bitte zurück ans Redepult. Wir haben eine Kurzintervention von Frau Düker aus den Reihen der Grünen.

(Daniel Sieveke [CDU]: Weil Sie das Thema richtig schön beherrschen! – Minister Hendrik Wüst: Erste Rede! – Zurufe von der CDU: Frechheit! Das ist unglaublich! – Weitere Zu- rufe – Monika Düker [GRÜNE] signalisiert, dass ihr Mikrofon nicht funktioniert.)

Bitte, ich stehe hier.

(Beifall von der CDU)

Frau Düker, ich würde Sie gern aufschalten, aber die Technik lässt das im Moment nicht zu.

(Zuruf von der CDU: Erste Rede!)

Bitte schalten Sie Ihr Mikrofon einmal ab und dann wieder an.

(Matthias Kerkhoff [CDU]: Das funktioniert bei ersten Reden nicht! – Petra Vogt [CDU]: Bei ersten Reden funktioniert das nicht! – Weitere Zurufe von der CDU – Monika Düker [GRÜNE]: Vielleicht verstehen Sie mich auch so! – Zuruf von der SPD: Mikro bitte! – Zuruf: Das geht nicht wegen des Livestreams!)

Frau Abgeordnete Düker, kommen Sie bitte nach vorne und machen die Kurzintervention von hier.

(Monika Düker [GRÜNE]: Vom Redepult?)

Ja, vom Pult. Ich kann Ihr Mikrofon nicht einschalten.

(Monika Düker [GRÜNE] begibt sich zur Red- nerin ans Redepult.)

Dann können wir vielleicht hier den Dialog führen.

(Lebhafter Widerspruch von der CDU)

Liebe Frau Kollegin, auch wenn es Ihre erste Rede ist, würde ich gerne das Mittel der Kurzintervention nutzen, um Sie zu fragen

(Zuruf von der CDU: Das ist eine Kurzinterven- tion!)

und um eine Klarstellung zu bitten.

Das ist keine Zwischenfrage. Eine Kurzintervention ist eine Aussage.

(Unruhe)

Ja, das ist eine Äußerung. – Ich möchte die Kollegin darauf aufmerksam machen, dass in unserem Antrag, den wir hier …

(Zurufe von der CDU)

Ich wüsste es nicht, aber gibt es irgendwo in der Geschäftsordnung eine Regelung, dass man bei der ersten Rede das Mittel der Kurzintervention nicht benutzen darf?

(Lebhafte Zurufe von der CDU)

Es gibt dazu keine Regelung in der Geschäftsordnung, aber es ist ein geübter Brauch.

(Beifall von der CDU und der FDP – Vereinzelt Beifall von der AfD)

Frau Kollegin Düker, wenn es Ihnen am Herzen liegt …

Ja, das tut es.

(Unruhe)

Ich glaube, hier vorne sind sich zwei Kolleginnen viel mehr als Sie in Ihren Reihen einig, dass so etwas möglich ist.

(Fortgesetzt Unruhe)

Jetzt bleiben Sie doch mal ruhig.

Mir geht es um eine Klarstellung. Ich finde die Klarstellung im Sinne der Sache wichtig. Die Klarstellung

lautet, dass es uns in unserem Antrag selbstverständlich nicht um Werbung geht, sondern es geht uns darum – deswegen trage ich das noch einmal vor –: Wir fordern die Landesregierung auf, auf das umfassende Informationsrecht von Frauen hinzuwirken.