lautet, dass es uns in unserem Antrag selbstverständlich nicht um Werbung geht, sondern es geht uns darum – deswegen trage ich das noch einmal vor –: Wir fordern die Landesregierung auf, auf das umfassende Informationsrecht von Frauen hinzuwirken.
Diese Klarstellung vorzunehmen und die Kollegin damit zu konfrontieren, war mir wichtig. Genau an diesem Punkt ist uns die Klarstellung wichtig,
weil Sie uns eben unterstellt haben, es gehe uns um eine offensive Werbung. Darum geht es uns eben nicht. Diese Klarstellung war mir heute wichtig. – Danke schön.
Ich will darauf nur kurz replizieren, Frau Düker. Es tut mir leid, dass Sie sich in der grünen Fraktion so uneinig sind, dass Sie Frau Paul jetzt korrigieren müssen.
Aber ich glaube, die Aussagen waren schon recht klar und die Aussagen in Ihrem Antrag eigentlich auch. – Danke.
(Beifall von der CDU, der FDP, der AfD, Ale- xander Langguth [fraktionslos] und Marcus Pretzell [fraktionslos] – Einige Abgeordnete der CDU erheben sich und gratulieren der Rednerin.)
Ich hoffe nicht, dass die Stimmung und die Atmosphäre in diesem Raum dazu führen, dass etwas von meiner Redezeit abgeht; das fände ich nämlich
schade. Vielleicht nehmen Sie sich die Zeit und hören auch meinen Ausführungen zu. – Herzlichen Dank dafür.
Liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Raum, bitte verhalten Sie sich so, dass unsere Kollegin hier ihre Gedanken vortragen kann. Ein bisschen mehr Ruhe wäre gut. – Bitte.
Wenn es um die Legitimität von Schwangerschaftsabbrüchen geht, führt die deutsche Gesellschaft wohl die emotionalsten Debatten, wie wir in den letzten Jahrzehnten feststellen konnten, und das ist auch heute wieder ersichtlich.
Und doch ist es richtig und wichtig, die Entscheidung über den Abbruch oder das Austragen einer Schwangerschaft in die Hände der betroffenen Frauen zu legen.
Der Abbruch einer Schwangerschaft ist kein wünschenswerter Weg, doch manchmal bleibt für die betroffenen Frauen kein anderer Ausweg.
Während meiner langjährigen beruflichen Tätigkeit als Sozialarbeiterin habe ich viele Frauen kennengelernt, die vor der Frage standen, eine Schwangerschaft abzubrechen.
Die Gründe reichten von gesundheitlichen Bedenken über prekäre Lebensverhältnisse, die für das Kind schädlich gewesen wären, bis hin zu emotionalen Erwägungen.
Seien Sie aber versichert: Keine dieser Frauen hat sich die Entscheidung leicht gemacht. Alle haben abgewägt, welche Entscheidung für sie selbst und für das ungeborene Kind am besten war. Und nur sie selbst, also kein Mann, kein Arzt und keine Institution, musste am Ende diese schwierige und folgenschwere Entscheidung treffen.
Um diese Entscheidung aber selbstbestimmt treffen zu können, brauchen Frauen den uneingeschränkten Zugriff auf unabhängige Informationen.
Die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen spielen hierbei eine wichtige Rolle, aber eben auch die Ärztinnen und Ärzte. Wir sehen daher nach dem aktuellen Urteil einen dringenden Bedarf, den unzeitgemäßen § 219a zu streichen.
Die Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten, die über Schwangerschaftsabbrüche informieren, muss beendet werden. Es darf nicht sein, dass sie sich strafbar machen, wenn sie ihren Patientinnen sachliche Informationen zur Verfügung stellen. Sie werben nicht – wie von einigen Befürwortern dieses Paragrafens und auch von Frau Wendland gerade eben dargestellt – für Schwangerschaftsabbrüche, sondern sie unterstützen Frauen bei der Entscheidungsfindung –
Es kann nicht sein, dass dieser Unrechtsparagraf – Frau Paul hat es gerade auch gesagt – aus dem Jahr 1933 noch länger im Strafgesetzbuch steht.