Des Weiteren haben wir das erste Mal seit 2009 die Mindestbeträge in der Schul- und Bildungspauschale und in der Sportpauschale angehoben. Das kommt insbesondere – das betonen wir auch immer – den kleinen kreisangehörigen Gemeinden zugute, die vor dem Hintergrund zurückgehender Zahlen von Kindern und Jugendlichen viel mehr in die Unterhaltung ihrer Infrastruktur investieren müssen. Deswegen haben gerade die kleinen kreisangehörigen Gemeinden hiermit ein erstes deutliches Zeichen von der Landesregierung bekommen.
Wir haben Sie immer dafür kritisiert, dass Sie durch Ihre Art der Politik gegenüber den Kommunen dazu beigetragen haben, in eine Steuerspirale zu kommen, und zwar nicht nach unten, sondern nach oben. Sie haben als Vorgängerregierung über mehrere Gutachten ins Stammbuch geschrieben bekommen, dass Nordrhein-Westfalen das Hochsteuerland in der Bundesrepublik ist. Wir machen Schluss mit dieser Politik.
Im Rahmen der Gemeindefinanzierung 2018 haben wir deswegen die fiktiven Hebesätze eingefroren und damit de facto eine Steuerbremse eingezogen,
(Vereinzelt Beifall von der CDU – Marc Herter [SPD]: Das ist doch lächerlich! – Sven Wolf [SPD]: Welche Kommunen benachteiligen Sie denn? Alle Stärkungspaktkommunen benach- teiligen Sie damit!)
weil ein NRW-Hochsteuerland nicht nur die Wirtschaftsfähigkeit und Macht Nordrhein-Westfalens beeinträchtigt, sondern insbesondere Bürgerinnen und Bürger in ihrer Fähigkeit schmälert, vor Ort zu konsumieren und selbst Vorsorge zu treffen. An Ihrer Reaktion merkt man auch, dass wir recht haben.
Darüber hinaus – das ist der Ausblick, den wir als Landesregierung geben – haben wir immer formuliert, dass wir handlungsfähige Städte und Gemeinden brauchen und wollen, weil die Bürgerschaft vor Ort an der Frage, wie sich die eigene Stadt in der Zukunft weiterentwickelt, teilhaben soll. Denn es sind ihre Städte, und sie entscheiden das. Das setzt voraus, dass sie handlungsfähig sind.
Das ist erstens die Gemeindefinanzierung der Zukunft. Diese beraten wir mit Ihnen transparent anhand eines Gutachtens, das noch von der Vorgängerregierung in Auftrag gegeben wurde, des sofiaGutachtens. Wir setzen weiterhin auf einen sehr ernsthaften Dialog auch im Fachausschuss.
Zum Zweiten beschäftigen wir uns sehr intensiv mit der Frage, wie der Haushaltsausgleich im Ergebnis gelingen wird. Auch darüber werden wir absehbar miteinander in den Dialog kommen.
Das Dritte – und das drängt uns insgesamt, wie wir im letzten Plenum hier auch diskutiert haben – ist die Frage der kommunalen Kassenkredite und der Begegnung von Zinsänderungsrisiken.
Daran merken Sie: Die Landesregierung stellt sich im Rahmen der Kommunalfinanzierung solide und pragmatisch auf. Die Kommunen können auf unser Handeln und unser Verständnis bauen.
Herr Kollege Dahm, Sie haben auf Ihre Anträge der SPD Bezug genommen. Deshalb gestatten Sie mir, dass ich zu den Anträgen noch kurz etwas erläutere.
Sie haben beantragt, 175 Millionen € über das Gemeindefinanzierungssystem im Zusammenhang mit der Integration auszukehren.
es eben nicht über die Gemeindefinanzierung zu machen, sondern per Haushaltsantrag 100 Millionen € auf einen neuen und anderen Verteilungsweg zu geben. Sie wissen doch genau, dass sich die Gemeindefinanzierung nicht eignet, um im Besonderen den Herausforderungen, die im Zusammenhang mit der Integration von anerkannten Asylsuchenden stehen, adäquat zu begegnen.
Deswegen werden wir an einer neuen Gesetzesgrundlage arbeiten, um dann diese 100 Millionen € in Nordrhein-Westfalen adäquat zu verteilen.
Ihr zweiter Antrag ist spannend. 80 Millionen € wollen Sie zur Verfügung stellen, um die Planungskosten zur Abwicklung von Bundes- und Landesförderprogrammen der Kommunen zu finanzieren. Man fragt sich ernsthaft, warum Sie das eigentlich sieben Jahre lang nicht gemacht haben.
Sie haben sich sieben Jahre lang auch mit dieser Frage konfrontiert gesehen und darauf eine Antwort gefunden: weil nämlich eine direkte Finanzierung von Planungskosten bzw. Planungsleistungen in den Kommunen durch die Bundesförderprogramme nicht abgedeckt ist.
Sie wissen, dass dies vor dem Hintergrund der Kautelen des Bundes in dieser Fragestellung nicht geht. Sie haben es ja noch nicht einmal in dem eigenen Landesförderprogramm „Gute Schule 2020“ möglich gemacht. Da hätten Sie diese Frage beantworten können. Sie haben das aber nicht getan, weil Sie wissen, dass es nicht geht und nicht sachgerecht ist.
Wir haben als Landesregierung den kommunalen Verantwortlichen Wege aufgezeigt, wie sie zur Entlastung ihrer Haushaltsrechnung im Zusammenhang mit Planungsleistungen kommen können.
Die Kämmerer machen davon Gebrauch. Deswegen setzen wir da auf einen verständigen, gemeinsamen pragmatischen Ansatz.
Auch zur Krankenhausinvestition gestatten Sie mir noch einen Hinweis. Natürlich können Sie im Jahr eins nach dem Verlust der Landtagswahl formulieren, dass plötzlich alles anders ist und das, was Sie sieben Jahre vorgetragen, verantwortet, beschlossen, beraten und verteidigt haben, nun in der Erkenntnis alles Unfug war. Das können Sie tun.
Sie haben aber sieben Jahre lang die Kommunen mit 40 % der Leistungen an der Pauschalfinanzierung der Krankenhäuser beteiligt. Rechnen Sie einfach einmal die Summe zusammen, die Sie über diesen Weg bei Städten und Gemeinden eingesammelt haben.
In der Tat werden wir uns – das haben Sie auch mit dem Kollegen Laumann schon beraten – mit folgenden Fragen auseinandersetzen: Wie stellen wir denn die Krankenhausfinanzierung der Zukunft auf? Wie geht es auch im Zusammenhang mit dem KHGG weiter? – Alle diese Fragen werden wir natürlich transparent miteinander diskutieren.
Wenn die Kommunen im ersten Jahr 2017 von den 500 Millionen €, die hier zur Verfügung gestellt worden sind, 50 % abgerufen haben, bleiben die anderen 50 % bis zum Ende 2018 verfügbar. So ist es im Gesetz angelegt. Das heißt: Diese Mittel verfallen nicht.
Sie wissen, dass die Städte und Gemeinden – das können wir als Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung zu Recht sagen – derzeit mit der Abarbeitung einer Vielzahl von Förderprogrammen konfrontiert sind. Die Gemeinden arbeiten mit Hochdruck daran. Vor diesem Hintergrund verfallen die 2017 nicht abgerufenen Mittel nicht. Keine Sorge!
Insofern ist die Gemeindefinanzierung 2018 solide und pragmatisch vorbereitet. In diesem Sinne gehen
wir in den weiteren Dialog mit den Städten und Gemeinden für die Handlungsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Für die Grünen hat noch einmal Herr Mostofizadeh um das Wort gebeten. Bitte.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Auftritt der Ministerin war aus meiner Sicht in mehrerlei Hinsicht beeindruckend und auch überprüfenswert. Sie hat erneut, wie schon in der letzten Plenarsitzung, zumindest in einem Teil ihrer Rede offenkundig nicht für die Landesregierung gesprochen, sondern für die Koalition. Sie ist aber nicht Abgeordnete.