Die Bedeutung liegt in der Selbstverständlichkeit, dass Frauen wählen dürfen, dass Frauen und Männer gleichgestellt sind. Sie liegt in der Einsicht, dass die Verwehrung des Wahlrechts für Frauen eine Ungerechtigkeit war. Sie liegt in der Einsicht, dass die Gleichstellung von Männern und Frauen ein angeborenes Recht für alle ist – schlicht und einfach.
Die Frauen, die das Wahlrecht vor 100 Jahren erkämpft haben, würden heute sagen: Wir sind noch nicht am Ziel. Dieses Erbe gilt es daher weiterhin zu erfüllen. Hier ist die Feststellung, dass Frauen in politischen Ämtern sowie in Führungspositionen in Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur nach wie vor unterrepräsentiert sind, zutreffend. Es geht um Gleichberechtigung und Selbstbestimmung. Das Frauenwahlrecht war der öffentlichkeitswirksame Anfang der tatsächlichen Gleichstellung.
Zurückblickend sehen wir, dass jeder Aspekt der Gleichstellung Schritt für Schritt erkämpft werden musste. So wurde zum Beispiel das Alleinentscheidungsrecht des Mannes in Ehe- und Familienangelegenheiten mit dem Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau erst 1958 aufgehoben. Das war ein nennenswerter Fortschritt; hier wurden neue Wege beschritten. Für uns ist das heute selbstverständlich, damals war es eine bahnbrechende Innovation.
Heute sind die Ungerechtigkeiten oft nicht mehr auf den ersten Blick erkennbar. Daher haben viele Frauen das falsche Gefühl, für nichts mehr kämpfen zu müssen. Die damals gesellschaftlich tief verwurzelte Diskriminierung der Frau, insbesondere vor 1918, war der nachvollziehbare Antrieb, um für Gleichheitsrechte für Frauen zu kämpfen.
Die einst errungenen Rechte sind uns sicher. Wir müssen sie aber auch in ihrer Bedeutungstiefe zu schätzen wissen. Allerdings stellt sich beim vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion die Frage, ob die Forderungen gerade im Zusammenhang mit dem 100-jährigen Jubiläum des Frauenwahlrechts erhoben werden müssen.
Meiner Ansicht nach offenbart der vorliegende Antrag vielmehr die versäumten Anstrengungen der Vorgängerregierung unter Frau Kraft; denn dieser
Antrag wäre eigentlich nicht notwendig gewesen. Wenn wir unserer Fantasie freien Lauf gewähren und uns vorstellen, dass Rot-Grün in der Zeit von 2012 bis 2017 die Landesregierung gebildet hätte, hätte Rot-Grün alle Forderungen selbst erfüllen können. Ach ja, Sie haben die Regierung gebildet! Warum also, frage ich mich, ist all das, was die SPD-Fraktion jetzt für die Gleichstellung fordert, noch nicht umgesetzt?
Richtig ist, dass die Arbeit an der tatsächlich gelebten Gleichstellung nicht beendet ist. Niemand hat behauptet, dass die gewünschte und grundsätzlich verankerte Gleichstellung vollkommen erreicht ist. Wir arbeiten weiterhin daran.
Richtig ist, dass Frauen auch in Führungspositionen der Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur unterrepräsentiert sind.
Nicht zielführend sind hingegen die geforderten Ansätze der SPD-Fraktion, um diese Ungerechtigkeiten zu beseitigen.
Den Gemeinden vorschreiben zu wollen, wie sie die Sitzungszeiten ihrer kommunalen Vertretungen organisieren sollen, ist aufgrund entgegenstehender Vorschriften der Landesverfassung und des Grundgesetzes nicht möglich und daher der falsche Weg.
Die von der neuen Landesregierung gerade initiierten Maßnahmen, zum Beispiel Expertenworkshops, die Website „vaeter.nrw“ oder auch die Förderung der Fachstelle und der Landesarbeitsgemeinschaft Väterarbeit in NRW zur Erhöhung des Anteils der Väter in Elternzeit, neu zu fordern, ist logischerweise obsolet.
Die Forderung nach einer Verbesserung der Kinderbetreuung geht ebenfalls ins Leere; denn das von Schwarz-Gelb beschlossene Kita-Träger-Rettungspaket im ersten Schritt und die folgende Neustrukturierung des Finanzsystems, um eine auskömmliche Finanzierung der Kitaträger zu gewährleisten, in einem zweiten Schritt führen zielgerichtet zu der geforderten verbesserten Kinderbetreuung.
Abschließend bleibt festzustellen, dass Frauen in der Politik in den vergangenen Jahrzehnten beachtlich
und ihre Position verfestigt sich zunehmend. Dieser Umstand ist einem Bewusstseinswandel bzw. einem gesamtgesellschaftlichen Umdenken zu verdanken, welches bei Weitem noch nicht abgeschlossen ist.
Dieses Bewusstsein zu stärken und dessen vorhandenes Fundament auszubauen, ist der richtige und konsequente Weg, um das Erbe des Frauenwahlrechts anzunehmen. Eine zielführende und bahnbrechend innovative Forderung der SPD fehlt hier noch.
In dieser Hinsicht fehlt dem Antrag der SPD der fortschrittliche Antrieb. Aber keine Sorge: Dieser Antrieb ist bei der CDU-Fraktion reichlich vorhanden.
Deshalb werden wir der Überweisung in die Ausschüsse gerne zustimmen und freuen uns auf die Diskussionen dort. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Troles. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der FDP Frau Abgeordnete Schneider das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das 100-jährige Jubiläum des Frauenwahlrechts im November dieses Jahres darf sicherlich als Meilenstein unserer Demokratie gefeiert werden.
Den Kollegen von der SPD muss ich aber etwas Nachhilfe geben: Die erste Frau, die jemals in einem deutschen Parlament – einem Landesparlament – sprach, war am 15. Januar 1919 Marianne Weber. Sie war eine Liberale.
„Wir Frauen können nur unserer hohen Freude und Befriedigung darüber Ausdruck geben, daß wir zu dieser Aufgabe mitberufen sind, und ich glaube sagen zu dürfen, daß wir für sie besser vorbereitet sind, als vielleicht die meisten von Ihnen glauben.“
Sie aber, liebe SPD-Fraktion, nehmen das Jubiläum heute zum Anlass, um über die Förderung des Frauenanteils in politischen Gremien zu debattieren. Beiläufig tangieren Sie mit Ihrem Antrag die mangelnde Repräsentanz von Frauen in unternehmerischen Führungspositionen und auch die unterschiedliche Bezahlung von Frauen und Männern.
Ich bedaure es sehr, dass Sie unter Gleichstellungspolitik noch immer eine reine Frauenförderpolitik verstehen.
Die NRW-Koalition hingegen betreibt eine Gleichstellungspolitik, die das Geschlecht in besonderen Lebenslagen und Rollen fördert, welches tatsächlich Unterstützung benötigt. Wir machen eine Gleichstellungspolitik für alle Mitglieder unserer Gesellschaft.
Ihr Antrag erweckt jedoch den gegenteiligen Anschein. Der plump gewählte Übergang von sozialdemokratischer Erinnerungskultur zur Repräsentanz von uns Frauen in dieser Wahlperiode im Landtag macht mehr als deutlich, dass Ihr politischer Wille nicht allein im Feiern von Erreichtem besteht, wie es Ihr Antragstitel suggeriert. Vielmehr führen Sie teilweise fadenscheinige Argumente für einen politischen Handlungsdruck zur deutlichen Erhöhung der weiblichen Repräsentanz in künftigen politischen Gremien, also Landtag, Kreistag und Stadtrat, auf.
So hinkt Ihr Vergleich des Frauenanteils im Landtag von 27 % in dieser Legislaturperiode mit dem Frauenanteil in Höhe von 35 % in der 13. Legislaturperiode. Ich habe einmal nachgeschaut, wie der Frauenanteil dazwischen verteilt war. Dabei habe ich festgestellt, dass er schwankt. So lag der Frauenanteil in der 15. Legislaturperiode ebenfalls bei 27 % und in der 16. höher als 30 %. Es gibt also keine gefährliche Abwärtstendenz des Frauenanteils im nordrheinwestfälischen Landtag.
(Josefine Paul [GRÜNE]: Es gibt aber leider auch keine Aufwärtstendenz! – Sarah Philipp [SPD]: Das ist doch zu wenig!)
Die Abgeordnetenkonstellation des Landtags hängt vom Wahlverhalten der Bürgerinnen und Bürger ab. Diese können ihren Favoriten auf dem Wahlzettel ankreuzen, egal ob Mann oder Frau.
Im Übrigen bin ich der Ansicht, dass jede Partei bei der Listenaufstellung selbst und eigenständig darüber entscheiden sollte, ob sie sich eine Frauenquote auferlegt oder nicht. Das darf keiner Partei zur Kommunal-, Landtags-, Bundestags- oder Europawahl aufgezwungen werden. Das gilt im Übrigen
auch für die Wahl von hauptamtlichen kommunalpolitischen Wahlbeamten, also unserer Beigeordneten, Bürgermeister und Landräte.
Liebe SPD-Fraktion, Ihr Antrag ist für mich enttäuschend, da Ihre Forderungen weitgehend darauf abzielen, wie Frauen gestärkt werden sollen. Im Übrigen kann ich keine Selbstverpflichtung in Ihrem Antrag erkennen. Ihre Forderungen beziehen sich auch nur auf Frauen, die in der Mitte der Gesellschaft leben. Deshalb frage ich Sie: Was ist mit den Frauen am gesellschaftlichen Rand bzw. in irgendwelchen sogenannten Parallelgesellschaften?
Es gibt auch nirgendwo eine Anregung, die den derzeit stattfindenden gesellschaftlichen Rollenwandel fördert. Hübsch verpackte Einzelmaßnahmen zur Stärkung von Frauenrepräsentanzen insbesondere in politischen Gremien können nicht erfolgversprechend sein. Sie laufen an der Realität vorbei. Deshalb können nur Maßnahmen erfolgreich sein, die in ein Gesamtkonzept zur chancengerechten Förderung des gesellschaftlichen Wandels von allen Geschlechtern aus jeder Gesellschaftsschicht gegossen werden.
Ihr Antrag erweckt auch den Eindruck, dass im Bereich kommunalpolitischen Engagements bisher nichts passiert ist. Ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in politischen Gremien, also ein Spiegel der Gesellschaft, wird auch von uns Liberalen gewünscht. Unsere Demokratie lebt schließlich vom Engagement der kommunalen Amtsträger in Räten und Ausschüssen.