Protokoll der Sitzung vom 17.01.2018

In den Dokumenten des Deutschen Bundestages lässt sich nachlesen, dass der Präsident der Nationalversammlung, Constantin Fehrenbach, kurz, sachlich und ohne Hinweis auf die Bedeutung des Augenblicks Marie Juchacz das Wort erteilte.

Dennoch war es ein besonderer Moment. Auch das lässt sich in den Dokumenten nachlesen. Der Präsident musste mit der Glocke eingreifen und wird folgendermaßen zitiert:

„Die Unterhaltung wird hinter dem Präsidialtische mit einer derartigen Lebhaftigkeit geführt, daß es dem Präsidium nicht möglich ist, die Rednerin zu verstehen. … Ich kann das nicht weiter dulden. Ich bitte, hier Ruhe zu halten!“

So tadelte Fehrenbach.

Diese Lebhaftigkeit zeichnet bis heute manche Diskussion um gleichstellungspolitische Themen aus.

Marie Juchacz hielt in ihrer Rede unter anderem fest:

„Ich möchte hier feststellen, und glaube damit im Einverständnis vieler zu sprechen, dass wir deutschen Frauen dieser Regierung nicht etwa in dem althergebrachten Sinne Dank schuldig sind. Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit: Sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist.“

Anzumerken sei an dieser Stelle, dass die Frauen am Wahltag im Januar 1919 ihr Wahlrecht deutlich ausübten. 82 % der wahlberechtigten Frauen beteiligten sich an der Wahl zur Nationalversammlung.

Auch wenn Marie Juchacz das aktive und passive Wahlrecht für Frauen „selbstverständlich“ nennt – es war ein langer, harter, von Rückschlägen und Neuanfängen gekennzeichneter Kampf, dessen Beginn in der Zeit der französischen Revolution liegt. Jedoch erst zum Ende des 19. Jahrhunderts wurden die Stimmen für ein Frauenwahlrecht deutlicher und lauter. Die Sozialdemokratische Partei forderte 1891 als erste Partei in Deutschland das Frauenwahlrecht. Auch die bürgerliche Frauenbewegung machte sich dafür stark.

Diesen Einsatz gab es ebenfalls in weiteren europäischen Ländern. Die nordeuropäischen Staaten Finnland, Norwegen, Dänemark und Island waren die ersten Staaten, die zwischen 1906 und 1915 das Frauenwahlrecht einführten. 1918 folgten Deutschland, Österreich, Polen und Luxemburg. Es folgten erst 1971 die Schweiz und 1984 Liechtenstein.

Während der NS-Herrschaft wurde das passive Frauenwahlrecht abgeschafft. Frauen wurden systematisch von politischen Funktionen und Ämtern ausgeschlossen.

Erst mit Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949 erhielten Frauen die vollwertigen demokratischen Rechte.

Doch trotz Frauenwahlrecht und grundgesetzlich verankerter Gleichberechtigung sind Frauen in den Parlamenten auf Bundes- und Länderebene und auf kommunaler Ebene unterrepräsentiert, obwohl der Frauenanteil an der Bevölkerung 51 % beträgt.

Ein Blick auf die Zusammensetzung des Deutschen Bundestags in der aktuellen Legislaturperiode zeigt, dass der Frauenanteil dort bei 31 % liegt. Dabei weisen die einzelnen Fraktionen sehr unterschiedliche Werte auf. So hat die AfD-Fraktion gerade einmal 11 % Frauen in ihrer Fraktion. Bei Bündnis 90/Die Grünen sind es dagegen 58 %.

Auch die Frauenanteile in den 16 Landtagen bewegen sich zwischen 24,5 % in Baden-Württemberg und 40,6 % in Thüringen. Hier im Landtag NordrheinWestfalen beträgt der Frauenanteil in der 17. Legislaturperiode 27,1 %.

24 von 69 Abgeordneten der SPD-Fraktion sind weiblich. Das entspricht einem Anteil von 34,8 %. Das ist zwar der zweithöchste Frauenanteil aller im Landtag vertretenen Fraktionen. Den höchsten Anteil weist allerdings die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit 50 % auf.

Auch wenn die SPD-Fraktion den zweithöchsten Frauenanteil hat, betrachte ich dies keineswegs als einen Grund zum Jubeln. Selbst in der Partei, die maßgeblich an der Einführung des Frauenwahlrechts und des Gleichberechtigungsartikels mitgearbeitet hat, ist da noch viel Luft nach oben. Das merke ich als Mitglied meiner Fraktion und der Partei ganz selbstkritisch an. Wir arbeiten daran. Auch das sei angemerkt.

Wenn wir dann in die Kommunalpolitik schauen, sehen wir, dass der Frauenanteil dort ähnlich gering ist wie im Landtag. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe, wie das Gutachten von Professor Bogumil aufzeigt.

Als ein wesentlicher Grund wird der hohe Zeitaufwand eines kommunalpolitischen Amtes genannt, der neben dem Beruf die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Politik erschwert. Diese erschwerte Vereinbarkeit hält Frauen – Mütter – oftmals davon ab, ein kommunalpolitisches Ehren- und auch Spitzenamt zu übernehmen. Als weitere Gründe werden genannt: die Rolle der Partei im Aufstellungsverfahren, die Netzwerkkompetenz und die noch immer vorhandenen geschlechterstereotypischen Rollenbilder.

Dabei brauchen wir gerade in der Kommunalpolitik mehr Frauen. Denn es geht um die Gestaltung des

unmittelbaren Lebensumfeldes aus sozial-, umwelt-, stadtentwicklungs- und kulturpolitischen Gesichtspunkten.

Der Gender-Mainstreaming-Ansatz ist ein gutes Instrument hin zu mehr Chancengleichheit. Das heißt nichts anderes als: Es gibt keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit. Bei allen gesellschaftlichen Vorhaben sind die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig zu berücksichtigen.

Darüber hinaus verdient das kommunalpolitische Ehrenamt Wertschätzung und Anerkennung, ob es nun von Frauen oder Männern ausgeübt wird; denn neben dem Zeitaufwand ist die Bereitschaft, sich in komplexe Themen einzuarbeiten und die Repräsentationstermine wahrzunehmen, deutlich anzuerkennen.

Aber wir müssen die strukturellen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen so verändern, dass die grundgesetzlich verankerte Gleichberechtigung von Frauen und Männern umgesetzt werden kann. Dafür brauchen wir Mut – den Mut, den Frauen und auch Männer seit mehr als 100 Jahren auf dem Weg zu Gleichberechtigung und Gleichstellung immer wieder unter Beweis gestellt haben.

Beispielhaft für diesen Weg seien hier genannt:

das Namensrecht. Erst seit 1994 dürfen nach ei

nem Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Frauen wie Männer ihren Namen bei der Eheschließung behalten.

das Eherecht. Erst seit 1977 ist die bis dahin ge

setzlich verordnete Hausfrauenehe abgeschafft. Davor konnte der Ehemann, ohne seine Frau zu fragen, ihre Arbeitsstelle kündigen, wenn er befand, dass sie ihre familiären Verpflichtungen vernachlässigte.

das Scheidungsrecht. Seit 1977 gilt das Zerrüt

tungsprinzip. Bis dahin galt das Schuldprinzip. Das bedeutete: Wenn eine Frau ihren Mann verließ, war sie die Schuldige. Sie hatte dann kein Anrecht auf Unterhalt oder das Sorgerecht.

1994 wurde der Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes um folgenden Satz ergänzt:

„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Nicht unerwähnt bleiben soll auch der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für Kinder ab drei Jahren ab dem Jahr 1996. 2013 folgte der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz bzw. Kitaplatz für Kinder unter drei Jahren.

Diese Beispiele belegen, dass sich vieles im Sinne der Gleichberechtigung verändert hat. Jedoch wurden diese Veränderungen oftmals hart erkämpft und waren keineswegs selbstverständlich. Das ist bis heute so.

Als gleichstellungs-, gender- und diversity-orientierte Politikerin fühle ich mich – und ich denke, dass es vielen Politikerinnen und Politikern so geht – als Hüterin und Bewahrerin dessen, was seit Jahrhunderten für Frauen – meist durch Frauen – erreicht wurde. Gleichzeitig ist der Einsatz für mehr gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen Auftrag und Motivation für die weitere gleichstellungspolitische Arbeit.

Eine moderne, zukunftsfähige Gesellschaft braucht mehr Frauen in Führungspositionen, Aufsichtsräten und Politik. Wir brauchen auch mehr Männer, die bereit sind, sich die Erwerbs- und Fürsorgearbeit in ihren Familien zu teilen. Das ist unser Anspruch. Dahinter treten wir nicht zurück.

Es wäre begrüßenswert, wenn wir gemeinsam die dafür nötigen Rahmenbedingungen erarbeiten und umsetzen würden. Ich sehe mit Spannung der Debatte in den Ausschüssen entgegen, freue mich auf weitere Aktivitäten im Jubiläumsjahr des Frauenwahlrechts und würde mich freuen, wenn wir eine breite Zustimmung für unseren Antrag bekämen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und Dr. Ralf Nolten [CDU])

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Kopp-Herr. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der CDU Frau Kollegin Troles das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen Abgeordnete!

„Auch Frauenrechte sind Menschenrechte. Ist es nicht eine Schande der Menschheit, wenn wir das immer noch betonen müssen?“

Dieses Zitat von Angela Merkel ist auch im Jahr 2018, wenn wir stolz und dankbar die einhundertjährige Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in

Deutschland feiern, aktuell. Bedauerlich, nicht wahr?

Umso mehr sind wir den Kämpferinnen von 1918 und den vorhergehenden Jahren für ihren unermüdlichen Kampf gegen das Unrecht, das den Frauen die Wahlen verwehrte, dankbar.

Stolz sind wir auf die Errungenschaften, die sich als Konsequenz der Einführung des Frauenwahlrechts feststellen lassen.

Bemerkenswert ist hier in der Folge des Frauenwahlrechts die Wahl von Frau Angela Merkel zur Bundeskanzlerin im Jahr 2005.

Auf diesen Erfolgen ruhen wir uns jedoch nicht aus.

Niemand stellt heute die Tatsache in Frage, dass Frauen in allen Berufen und Lebensbereichen eine bedeutende Rolle spielen. Diese Rolle spiegelt sich jedoch nicht in der Hierarchie aller Lebensbereiche wider. Daher ist es aus meiner Sicht wichtig, dass uns die Bedeutung der Errungenschaft des Frauenwahlrechts bewusst ist und dass wir das sich daraus ergebende Erbe annehmen.

Die Bedeutung liegt in der Selbstverständlichkeit, dass Frauen wählen dürfen, dass Frauen und Männer gleichgestellt sind. Sie liegt in der Einsicht, dass die Verwehrung des Wahlrechts für Frauen eine Ungerechtigkeit war. Sie liegt in der Einsicht, dass die Gleichstellung von Männern und Frauen ein angeborenes Recht für alle ist – schlicht und einfach.