Wald und Holz NRW – Herr Rüße hat darauf hingewiesen –, wenn vielleicht nur noch die Hoheit überbleibt? Wer übernimmt zu welchen Konditionen Rat und Anleitung, um genau diese Aufgaben, die jetzt der Landesbetrieb übernimmt, zu erfüllen, nämlich einen klimaverträglichen, artenreichen und gut strukturierten Wald in Nordrhein-Westfalen zu erhalten?
Ganz zum Schluss – und hier bin ich auf die Ausführungen von Frau Schulze Föcking gespannt – stellt sich noch die Frage: Wer leistet Hilfe beim nächsten großen Sturm – wie bei Kyrill?
Wer soll das denn eigentlich leisten, wenn wir dann nicht mehr auf einen Landesbetrieb zurückgreifen können?
Deswegen – ich komme zum Schluss – fordern wir, dass das Wettbewerbsrecht und die Waldbewirtschaftung in Einklang zu bringen sind. Aus diesem Grund liegt dieser Antrag vor, den wir unterstützen. Wir freuen uns auf die Diskussion im Fachausschuss. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW hat eine herausragende Bedeutung für die Bewirtschaftung des Waldes in Nordrhein-Westfalen und natürlich auch für die vielen kleinen Waldbesitzer. Selbstverständlich hat er auch eine herausragende Bedeutung für die Weitergabe und Weiterentwicklung von forstwirtschaftlichem Fachwissen.
Um die NRW-Koalition daran zu erinnern, braucht es aber keinen Antrag. Wir wissen das, und wir haben das auch immer betont.
(Norwich Rüße [GRÜNE]: Sind Sie sich da si- cher? – Gegenruf von Henning Höne [FDP]: Ja, sehr sicher!)
Aus diesem Grund ist niemand glücklich mit der Situation, in die wir durch das Kartellrechtsverfahren mit dem Landesbetrieb rutschen. Natürlich ist das Kartellrechtsverfahren in der Sache richtig, aber es stellt uns vor schwierige Herausforderungen, weil niemand auf die starke Arbeit der Mitarbeiter des Landesbetriebes Wald und Holz NRW verzichten möchte.
Wegducken, so wie es die rot-grüne Landesregierung und der zuständige Minister Remmel in den vergangenen Jahren getan haben, hat keines der Probleme gelöst.
Im Gegenteil: Dadurch wächst die Unsicherheit sowohl bei den Mitarbeitern des Landesbetriebes Wald und Holz NRW als auch bei den 150.000 Waldbesitzern in Nordrhein-Westfalen und den privaten Anbietern. Das hat die NRW-Koalition auch ohne Antrag schon bei den Koalitionsverhandlungen erkannt. Ich darf einmal zitieren:
„In den letzten Jahren wurde es versäumt, eine tragfähige kartellrechtskonforme Beratung und Holzvermarktung sicherzustellen. Diese wollen wir im Dialog mit den maßgeblichen Beteiligten erzielen. Es gilt, den Wettbewerb zu stärken und mit einer zielgerechten Förderung die reichhaltigen Privatwaldstrukturen zu bewahren und zu entwickeln.“
„Die private Vermarktung und Beförsterung wollen wir stärker unterstützen und entsprechende Modellprojekte fortführen, um den Wettbewerb zu stärken. Hohe Qualitätsstandards in der Beförsterung müssen stets garantiert sein.“
Deutlicher kann man es bei einem schwebenden Verfahren gar nicht machen. Sie müssen uns deshalb nicht auf die Sprünge helfen. Im Gegenteil: Wir sind schon auf dem Weg, die Versäumnisse Ihrer Regierungszeit zu beheben.
Vielen Dank, Herr Kollege Diekhoff. – Weil Sie eben die Untätigkeit der vorherigen Landesregierung angeprangert haben, wüsste ich gerne von Ihnen, ob Ihnen bekannt ist, dass die vorherige Landesregierung mit dem damaligen Umweltminister Johannes Remmel in der Periode sehr wohl tätig war. Die Pilotprojekte sind bereits angesprochen worden. Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass es ein abgestimmtes Vorgehen gab, und zwar mit den anderen von dem Kartellverfahren betroffenen Bundesländern?
Es gab die Pilotprojekte, und es gab sicherlich auch Gründe, mit bestimmten Teilen zu warten. Fakt ist aber: Es liegt am Ende keine Lösung vor. Lange Zeit ist nichts passiert. Wir haben jetzt etwas Offenes übernommen und stehen vor der gleichen Herausforderung, vor der auch Sie im Prinzip vor sieben Jahren standen.
Wie gesagt, wir wollen jetzt die tragfähige Lösung mit dem Kartellamt zum Wohle der Mitarbeiter des Landesbetriebs Wald und Holz NRW, des Waldes und auch – das wollen wir bei der Debatte nicht vergessen – der privaten Anbieter, denn die haben schließlich ein Recht darauf, zeitnah zu erfahren, ob und welche Chance sie auf dem Markt in NRW haben.
Bei dieser Gelegenheit finde ich es übrigens sehr süß, wenn die antragstellende grüne Fraktion in bester sozialistischer Diktion bereits jetzt Sorge darum hat, dass bei der Erbringung von Beratungsleistungen durch private Anbieter das Zurückbleiben ökologischer Kriterien hinter ökonomischen Kriterien befürchtet wird.
Verehrte Grüne, so viel ökonomischen Geist, wie Sie mit Ihren Plänen zur industriellen Windkrafterzeugung im Wald in den Forst getragen haben, können auch Förster ohne Beamtenstatus gar nicht erzeugen.
Fazit: Wir packen an, was jahrelang versäumt wurde. Unsere Ministerin muss niemand zum Handeln auffordern. Die Mitarbeiter des Landesbetriebs Wald und Holz NRW, die privaten Anbieter und der Wald selbst können sich auf die NRW-Koalition verlassen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielen Dank für die Beiträge. Wir können im Wesentlichen folgen, dass der Landesbetrieb, dass die Waldbewirtschaftung wichtig sind. Was aber nicht ganz eingängig war, Frau Watermann-Krass, und ich daher – ehrlich gesagt – nicht verstanden habe, ist Folgendes:
Der Beschluss des Bundeskartellamtes besagt doch, dass nur die davon betroffen sind, die einen Wald von über 100 ha haben. Das heißt, diese große und
ganz überwiegende Zahl von Kleinstwaldbesitzern bis 100 ha sind doch gar nicht betroffen. Das ist eine ganz ehrliche Frage. So lese ich diesen Kartellamtsbeschluss. Dort steht ausdrücklich, dass die Grenze bei 100 ha liegt. Das sind dann 20 % der Betroffenen. 100 ha sind 1 Million m². Das sind Waldbesitzer, die einen ganz anderen Zugang zu privaten Beratungsleistungen haben.
Gerne werden wir uns die Sache im Ausschuss ansehen. Wir haben selber einen Forstwirt und sogar einige Waldbesitzer in der Fraktion. Daher können wir in der Tat einiges dazu beitragen. Aber die große Tragweite des Problems, die von allen irgendwie dargestellt wurde, habe ich für meinen Teil, jedenfalls aus dem Beschluss des Kartellamtes, noch nicht entnehmen können.
Wir fanden es jedoch etwas sehr wundersam, dass Sie vonseiten der Grünen eine Waldstrategie analog zur Biodiversitätsstrategie anregen und da einen gesellschaftlichen Grundkonsens voraussetzen, dass das alles so möglich wäre.
Das sehen wir nicht so. Was meinen Sie denn mit dem gesellschaftlichen Grundkonsens? Man müsste eher überlegen, ob Sie damit wieder irgendwelchen Verbänden, die selbst ernannt mitreden wollen, die Tür öffnen.
Da sagen wir: Nachhaltige Holzwirtschaft von denen, die es unmittelbar betrifft, erfolgt in erster Linie durch die Waldbesitzer, und die sollten das entscheidende Wort mitzureden haben.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es gibt vielfältige Herausforderungen, die sich aus der aktuellen Kartellrechtsproblematik ergeben. Insofern sehe ich, wie auch im Antrag formuliert, Handlungsbedarf. Denn es werden viele etablierte Abläufe in unserem Landesbetrieb und der Betreuungsstruktur in den Fokus genommen.
Es ist an dieser Stelle aber auch wichtig, zu beruhigen. Soweit es uns die rechtlichen Vorgaben ermöglichen, spreche ich mich klar für den Erhalt unserer Einheitsforstverwaltung mit ihrer professionellen Arbeit und Expertise aus.
Ferner ist mir daran gelegen, gerade den Waldeigentümern, die kleinere Flächen in ihrem Besitz haben,
eine Möglichkeit zu bieten, diese Flächen auch weiterhin angemessen zu bewirtschaften bzw. bewirtschaften zu lassen. Besonders wichtig ist mir hier die Zukunft der Forstbetriebsgemeinschaften. Ich kann deren derzeitige Sorge sehr gut nachvollziehen. Grundsätzlich ist es mein Ziel, weiterhin verlässlich und kalkulierbar unsere holzverarbeitenden Betriebe mit unserem heimischen Rohstoff zu versorgen.
Aber anders als es der Antrag vermuten lässt, tun wir bereits einiges. Wir haben die Initiative ergriffen und erste Richtungsentscheidungen gefällt. Wir haben den Dialog mit dem Bundeskartellamt wieder intensiviert.
Dabei wurde deutlich: Das Bundeskartellamt strebt eine einvernehmliche Regelung mit dem Land an. Das Gespräch mit dem Bundeskartellamt im September brachte insbesondere zwei klare Erkenntnisse: Erstens. Die kooperative Holzvermarktung ist zeitnah zu beenden. Zweitens. Die indirekte Förderung der Betreuung forstlicher Zusammenschlüsse ist ebenfalls zu beenden. Eine zukünftige Förderung muss rechtskonform erfolgen.
Meine Damen und Herren, natürlich würden es viele Waldbesitzer und die Forstverwaltung begrüßen, wenn die Betreuung so wie bisher weiterliefe. Aber, die gesamte Sparte muss sich, ob wir es wollen oder nicht, den generellen Regeln des Wettbewerbsrechts anpassen, und das ist allen Beteiligten sehr wohl bewusst.
Fakt ist nämlich: Es werden umfassende Veränderungen für die forstlichen Zusammenschlüsse, die Holzabnehmerseite, aber auch in dem Bereich Dienstleistung des Landesbetriebs Wald und Holz NRW notwendig sein.