Fakt ist nämlich: Es werden umfassende Veränderungen für die forstlichen Zusammenschlüsse, die Holzabnehmerseite, aber auch in dem Bereich Dienstleistung des Landesbetriebs Wald und Holz NRW notwendig sein.
Wir haben diesen Sachverhalt nach dem Gespräch unverzüglich transparent an die Kolleginnen und Kollegen des Landesbetriebs Wald und Holz NRW, an private und kommunale Waldbesitzer, an deren Verbände, an die Holzwirtschaft und an den Ausschuss weitergegeben.
Zur Umsetzung der notwendigen Konsequenzen wurde eine Struktur entwickelt, um die umfassenden Veränderungsnotwendigkeiten mit allen Beteiligten möglichst gemeinsam zu gestalten.
Der Prozess hat erst begonnen. Wir lassen dabei die Betroffenen nicht alleine. Entsprechend eingerichtete gemeinsame Arbeitskreise haben schon getagt. Der eingeforderte Dialog wird somit bereits umfassend geführt, und wir werden ihn weiter intensivieren.
Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW leistet hervorragende Arbeit und hat in der Betreuung eine sehr wichtige Rolle – unbestritten. Rat und Anleitung, Frau Watermann-Krass, sind im Übrigen kostenlos. Das ist Gesetzesgrundlage. Aber wir müssen die vom Bundeskartellamt angebotenen Spielräume im Be
treuungssektor ausloten und entsprechend verhandeln. Maßgeblich ist daneben die Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Frühsommer. Eine Bestätigung des neuen § 46 des Bundeswaldgesetzes würde unsere Verhandlungsposition deutlich stärken.
Eine Einschätzung über Art und Umfang der Möglichkeiten des Landesbetriebs Wald und Holz NRW m Betreuungsbereich ist aktuell leider noch nicht möglich. Sollte sich aber der Landesbetrieb aus diesem Bereich zurückziehen müssen, werden wir andere Wege finden, die privaten Waldbesitzer bei der Betreuung ihrer Waldflächen zu unterstützen. Wir werden die Waldbauern nicht im Regen stehen lassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu möglichen Veränderungen im Personalbereich des Landesbetriebs kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nichts sagen. Die Ausbildungsumfänge für den gehobenen und höheren Forstdienst zurückzufahren, ist aber nicht angedacht.
Die Landesregierung sieht die Herausforderungen und ist aktiv. Ich nehme die Sorgen der Betroffenen ernst. Zudem binden wir den gesamten Cluster Wald und Holz mit in den Prozess ein. Dabei werden wir den eingeleiteten Weg konsequent und ruhig weitergehen. Ja, wir brauchen dabei Unterstützung, aber treiben muss man uns nicht. – Vielen Dank.
Wir kommen damit zum Abschluss dieser Beratung und zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt auch hier die Überweisung des Antrags Drucksache 17/1670 an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, abschließende Beratung dort in öffentlicher Sitzung. Wer hat etwas dagegen? – Niemand. Gibt es Enthaltungen? – Auch nicht. Dann ist der Antrag einstimmig so überwiesen.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der britische Sozialphilosoph Herbert Spencer prägte einst den Begriff „Survival of the Fittest“, also das Überleben des Anpassungsfähigsten. In der Tat, diese naturgemäße Gesetzmäßigkeit zieht sich wohl durch alle Facetten irdischen Lebens.
Seien die Umstände auch noch so widrig oder das Umfeld noch so feindlich, das Leben möchte sich immer seinen Weg bahnen. Das führt auf der einen Seite zu einer unglaublichen Diversität an Arten. Auf der anderen Seite sind die Ökosysteme auf unserem Planeten äußerst fragil, denn es gibt eine Komponente: den Menschen.
Früher mussten sich Pflanzen und Tierarten ihren Weg noch selbst bahnen. Das war ein langsamer und mühevoller Prozess, der aber den heimischen Arten die Chance gab, sich an die Neuankömmlinge zu gewöhnen. Heute verschifft der Mensch seine Waren in Rekordzeit – mit Flugzeug, Schiff oder Lkw. So bleibt es nicht aus, dass der eine oder andere blinde Passagier an Bord gerät.
Hier in Deutschland gibt es ungefähr 800 gebietsfremde Arten. Das ist per se nicht problematisch, denn die meisten von ihnen sind sogenannte Neobiota. Diese sind von den Menschen eingeführt worden, und das Ganze geschah auch relativ kontrolliert. Umgangssprachlich nennen wir Neobiota auch Exoten; das werden Sie schon gehört haben.
Aber es gab auch Fälle, in denen Leben unbeabsichtigt eingeführt wurde, beispielsweise Verschleppung von Samen in Handelsgütern oder Larvenstadien im Ballastwasser von Schiffen.
Für die Manifestation von Neobiota ist menschlicher Handel und Verkehr äußerst essenziell. So wurde das Jahr 1492, also die Entdeckung Amerikas und der daraufhin einsetzende transkontinentale Handel, zum Stichtag für die Einführung von Neobiota erklärt.
Von den 800 gebietsfremden Pflanzen- und Tierarten hier in Deutschland gelten ungefähr 10 bis 15 % als invasiv. Was bedeutet das? – Das Bundesamt für Naturschutz erklärt es Folgendermaßen:
Gebietsfremde Arten gelten als invasiv, wenn sie mit einheimischen Arten konkurrieren, wenn sie unerwünschte Nebeneffekte auf Lebensformen und Biotope haben.
Mit anderen Worten: Wenn sich eine gebietsfremde invasive Art erst einmal hier festgesetzt hat, erfolgt dadurch – wie soll man sagen? – eine Art Artensterben bzw. ein Verlust von Biodiversität.
Aus diesem Grund hat die EU 2016 erstmals eine Liste der gebietsfremden Arten erstellt, deren Management auf der gesamten europäischen Ebene zu erfolgen hat. Dieses Management umfasst unter an
derem die Lokalisierung der priorisierten Einbringungs- und Ausbreitungspfade und Informationen, wie diese unschädlich gemacht werden können, sowie Zoll- und Handelshemmnisse, um den Import zu untersagen.
Und jetzt sind wir hier in Nordrhein-Westfalen gefragt, eventuell zu prüfen, ob diese Liste der invasiven Arten für uns hier in Nordrhein-Westfalen nicht noch um einige Pflanzen ergänzt werden sollte, nämlich gerade um Pflanzen, die unglaubliche Schäden an unserer Verkehrsinfrastruktur ausrichten.
Ich denke beispielsweise an den Japanischen Flügelknöterich, der neben seiner hohen Konkurrenzkraft leider die Angewohnheit hat, Gebäude, Deichanlagen oder Uferbefestigungen zu beschädigen. Es gibt aber auch andere Arten, auf die wir unser Augenmerk lenken sollten, beispielsweise die Goldrute, der Feinstrahl oder die Robinie, welche immer mehr unser Landschaftsbild prägen. Diese müssen an allen Bundesstraßen, Landstraßen und Bundesautobahnen entfernt werden.
Die Bekämpfung und Eindämmung invasiver Arten ist essenziell für Natur und Mensch. Wir sollten mit äußerster Sorgfalt darauf achten. Vor allen Dingen gehört Prävention dazu. Da aber Prävention hier noch nicht besonders ausgeprägt ist, beantragen wir neben der Erweiterung der Liste von 2016 auch, dass bei der Pflege des Begleitgrüns von Straßen und Uferbefestigungen sehr intensiv auf invasive Arten geachtet wird, um sie notfalls einzudämmen und zu bekämpfen. Präventation ist am Ende immer günstiger. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion ist wohl eher ein sehr exotisches Thema für den Verkehrsausschuss. In dem Antrag geht es um einen angeblich bestehenden Handlungsbedarf aufgrund der Ausbreitung sogenannter invasiver Arten in Nordrhein-Westfalen. Diese verdrängen die heimische Flora und Fauna. Sie können sowohl für die heimische Artenvielfalt als auch für den Menschen problematisch sein. Im AfD-Kontext gesprochen: Es handelt sich um pflanzliche und tierische Neubürger, die einfach unerwünscht sind.
Sie von der AfD setzen sich nun für Biodiversität ein. Damit widersprechen Sie Ihrem eigenen Verständnis von Politik.
Biodiversität steht als Sammelbegriff für die Vielfalt des Lebens auf unserer Erde und gerade nicht für die rechtsideologisch ausgerichtete Politik der AfD.
Weiterhin stellen Sie das Thema „invasive Arten“ zunächst so dar, als sei es weitestgehend neu. Dem ist selbstverständlich nicht so.
Gebietsfremde und invasive Arten gibt es in Deutschland und in Europa schon seit vielen Jahrhunderten. So ist die Einführungsgeschichte von Pflanzen eng mit der Kulturgeschichte der Menschen verbunden. Je nach Reichweite und Intensität von Handel und Verkehr gelangen mal mehr und mal weniger neue gebietsfremde Arten nach Europa.
Manche von ihnen wurden sogar als Nutzpflanzen eingeführt – zum Beispiel die Kartoffel. Nur ganz wenige Arten stellen eine Gefahr für die heimischen Pflanzen dar. Nur diese werden auch als invasiv bezeichnet.
Sie weisen auf einen angeblich bestehenden Handlungsbedarf hin. Dass aber bereits ein rechtlich verbindliches Regelungssystem für den Umgang mit diesen Arten existiert, erwähnen Sie nur ganz am Rande.
Die entsprechende EU-Verordnung hierzu schafft ein umfassendes EU-weites System, um dem Problem begegnen zu können. Sie hatten es ja angesprochen, Herr Vogel. Dieses System wird unter Mitwirkung der Mitgliedsstaaten fortlaufend überarbeitet und auch ergänzt.
Deutschland ist nach der EU-Verordnung verpflichtet, folgende Maßnahmen umzusetzen: erstens Prävention, zweitens Früherkennung und rasche Beseitigung, drittens Management von bereits verbreiteten invasiven Arten.
Diesen unionsrechtlichen Verpflichtungen ist Deutschland bereits nachgekommen. Das Bundesnaturschutzgesetz ist dementsprechend schon vor einiger Zeit an die EU-Verordnung angepasst worden. Der § 40a des Bundesnaturschutzgesetzes legt den Maßnahmenkatalog gegen invasive Arten fest. Bereits verbreitete invasive Arten sind danach zum Schutz der biologischen Vielfalt zu bekämpfen. Die sich aus der EU-Verordnung und aus § 40a des Bundesnaturschutzgesetzes ergebenden Verpflichtungen werden schon jetzt durch die zuständigen Behörden umgesetzt.
Im Übrigen ist die Bedrohung unserer heimischen Pflanzenwelt nicht allein auf die Ausbreitung invasiver Arten zurückzuführen. Vor allem der Klimawandel sowie die Erhöhung des Personen- und Warenverkehrs sind dabei wichtige Aspekte. Auch die Flächennutzung durch den Menschen und stoffliche Einträge in unsere Gewässer sind hierbei ein Problem.
Vor diesem Hintergrund müsste selbst Ihnen einleuchten, dass Ihr sogenanntes Maßnahmenmanagement viel zu kurz gedacht ist.
Zielführender ist es aus meiner Sicht, etwaige Maßnahmen auf dem vorhandenen dreistufigen Ansatz aufzubauen. Dieser beinhaltet Prävention, Früherkennung und rasche Beseitigung sowie ein wirksames Management invasiver Arten. Dabei ist eine Umsetzung mit Augenmaß meiner Meinung nach zwingend erforderlich.