Protokoll der Sitzung vom 17.01.2018

(Beifall von der CDU und Norwich Rüße [GRÜNE] – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Blöming. – Für die SPD-Fraktion hat nun Herr Kollege Börner das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für Straßen.NRW gilt der Leitfaden für Grünpflege seit 2014. Der Schwerpunkt liegt auf der Verkehrssicherungspflicht. Das ist effizient, gut und richtig so. – Glück auf!

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Börner. – Für die FDP-Fraktion spricht nun Herr Middeldorf.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass invasive Pflanzenarten ein Thema sind, das man ernst nehmen muss, ist, glaube ich, vollkommen unbestritten. Die Argumente sind hier zum Teil auch schon genannt worden. Diese Pflanzenarten stellen zumindest teilweise ein Gefahrenpotenzial für die Gesundheit von Menschen dar, sie können wirtschaftliche Schäden verursachen, und sie bedrohen auch heimische Biotope. Eine Bekämpfung – darüber müssen wir gar nicht diskutieren – dieser Arten ist also klar geboten.

Die Frage ist vielmehr: Braucht es einen solchen Antrag wie den von der AfD? Fakt ist doch: Das Problem ist längst erkannt. Die EU hat eine entsprechende Verordnung erlassen. Das ist auch erwähnt worden. Die EU-Vorgaben sind im Juli 2017 in nationales Recht umgesetzt worden. Das Bundesamt für Naturschutz hat ein Forschungsvorhaben auf den Weg ge

bracht. Auf Bundes- und Landesebene ist die Bekämpfung in Handlungspläne eingeflossen. Natürlich gehen die zuständigen Behörden, etwa Straßen.NRW und die Träger der Straßenbaulast, im kommunalen Bereich routinemäßig gegen diese Pflanzen vor. – Die Ziele, die mit dem Antrag der AfD verfolgt werden, sind also längst erfüllt.

Über Anfragen und Anträge hat sich meine Fraktion übrigens auch bereits vor Jahren intensiv in diese Debatte eingebracht. Sie sehen also, dass die Thematik in diesem Hause sehr wohl schon seit Langem präsent ist.

Jetzt so zu tun, sehr geehrte Damen und Herren von der AfD, als würde die Überfremdung durch einfallende Horden von Neobiota unsere heimische Flora und Fauna bedrohen, ist im Übrigen auch schlichtweg falsch. Fakt ist, dass invasive Arten sehr unterschiedlich verbreitet sind.

Deswegen sind Gegenmaßnahmen zwar erforderlich; das ist gar keine Frage. Sie müssen aber im Hinblick auf Kosten, auf Nutzen und auf Nebeneffekte sehr sorgfältig abgewogen werden.

(Zuruf von Helmut Seifen [AfD])

Dass sich nun ausgerechnet die AfD dazu aufschwingt, die Natur zu schützen, und sich dabei auch noch auf EU-Verordnungen beruft, entbehrt nicht einer gewissen Ironie.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Entlarvend ist schon allein die Tatsache, dass Sie diesen Antrag für den Verkehrsausschuss stellen. Es geht Ihnen erkennbar nicht um einen umfassenden Ansatz, sondern einzig und allein darum, das Problem dort anzugehen, wo Sie es sehen und wo Gegenmaßnahmen den größten politischen Effekt versprechen.

Entscheidend ist doch, dass wir stattdessen besonnen und klug mit diesem Thema umgehen. Jedem muss klar sein, dass wir es mit einem dynamischen Prozess zu tun haben. Die zuständigen Umweltbehörden müssen fortlaufende Kontrollen vornehmen und geeignete Maßnahmen empfehlen. Das ist die Grundlage einer angemessenen Bekämpfung. Genau das werden wir als NRW-Koalition auch weiter begleiten.

Deswegen freuen wir uns auf die Beratung dieses Themas im Ausschuss, meine Damen und Herren. Aber schon jetzt kann ich Ihnen sagen: Schauanträgen werden wir nicht zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Middeldorf. – Für die grüne Fraktion spricht nun Herr Rüße.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn eine Partei wie die AfD, deren Äußerungen man ja sonst auch mitbekommt, sich zur Frage von invasiven Arten und dem Umgang damit äußert und einen Antrag dazu stellt, hat das für uns schon einen ziemlichen Beigeschmack. Dass Sie in Ihrem Antrag die Problematik vollkommen überdramatisieren – Sie übertreiben völlig; denn die Problematik ist bei Weitem nicht so groß, wie Sie sie darstellen –, zeigt aus unserer Sicht allenfalls, dass Sie in Fragen von Einwanderung ein massives irrationales Problem und völlig unbegründete Ängste haben.

(Beifall von Monika Düker [GRÜNE] – Zuruf von der AfD)

Das gehört bei Ihnen, glaube ich, zum Thema dazu.

(Zuruf von der AfD)

Ich will Ihnen noch etwas sagen: Wenn Sie sich die Mühe gemacht hätten und einmal auf die Webseiten des Ministeriums oder des LANUV gegangen wären, hätten Sie feststellen können, dass all das, was Sie fordern, längst in Gang gesetzt ist; denn es gab auch schon vor der AfD im Landtag, im Bundestag, im Europaparlament und überall Politiker, die diese Dinge auf den Weg gebracht haben. Deshalb braucht es Ihren Antrag an dieser Stelle überhaupt nicht.

Wir stimmen der Überweisung zur Beratung im Ausschuss zu. Mehr ist dazu nicht zu sagen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Rüße. – Als nächste Rednerin hat für die Landesregierung Frau Ministerin Schulze Föcking das Wort. Bitte schön, Frau Ministerin.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weltweit nimmt die Zahl der Tier- und Pflanzenarten zu, die sich zeitweise oder dauerhaft außerhalb ihres ursprünglichen Verbreitungsgebiets neu etablieren. Diese Arten werden Neobiota genannt. Ihr Zuwachs hängt in erster Linie mit der weltweiten Zunahme des Personen- und Warenverkehrs, aber auch mit dem Klimawandel zusammen.

Nur ein kleiner Teil der verschleppten Arten, die sich in ihrer neuen Heimat vermehren können, ist jedoch als invasiv zu bezeichnen. Das sind diejenigen, die heimische Arten oder Biotope gefährden, die menschliche Gesundheit bedrohen oder wirtschaftliche Schäden hervorrufen.

Um einmal kurz die Relation zu verdeutlichen: Von den gut 2.000 in Nordrhein-Westfalen vorkommenden Pflanzenarten sind beispielsweise etwa 10 %, also 200, eingebürgerte, in unserer heimischen Flora etablierte Neophyten. Darunter befinden sich so vertraute Gehölze wie die Robinie, aber auch Flieder und Schmetterlingsstrauch, außerdem zahlreiche Gartenflüchtlinge oder aus Teichen entkommene Wasserpflanzen. Hinzu kommen noch einmal etwa 100 nur sporadisch vorkommende, also nicht dauerhaft heimisch gewordene, Arten. Von diesen zusammen etwa 300 Pflanzenarten schätzt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz noch nicht einmal 20 als invasiv ein.

Nun gibt es seit 2014 eine einschlägige EUVerordnung, die vorschreibt, wie mit derzeit 49 namentlich genannten invasiven Tier- und Pflanzenarten umzugehen ist. Danach sollen die Einbringungs- und Ausbreitungspfade dieser Arten ermittelt und ausgeschaltet werden. Risikobezogene Zoll- und Warenkontrollen sollen die Einbringung und Ausbreitung dieser Arten auch verhindern. Weiterhin sind für alle Arten durch die Mitgliedsstaaten Aktionspläne zu erarbeiten und Maßnahmen zur Verhinderung der unbeabsichtigten Einschleppung zu benennen.

Die bereits etablierten, zum Teil weit verbreiteten Arten sollen, soweit möglich, eingedämmt sowie ihre negativen Auswirkungen auf Flora und Fauna nach Möglichkeit gemindert werden. Alle Maßnahmen müssen aber im Hinblick auf Kosten, Nutzen und mögliche nachteilige Wirkungen sorgfältig abgewogen werden.

Unter den aufgeführten Arten ist auch die in Nordrhein-Westfalen an Straßenrändern und Gewässerufern verbreitete Herkulesstaude, die inzwischen landesweit vorkommt. Der Straßenbetriebsdienst von Straßen.NRW führt auf dem Straßennetz in seiner Zuständigkeit regelmäßig Streckenkontrollen durch. An Strecken, an denen invasive Arten wie beispielsweise die Herkulesstaude vorgefunden werden, wird der Turnus der Pflege- und Schnittarbeiten zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit wie auch zum Schutz der Mitarbeiter erhöht.

Entsprechendes gilt für die Träger der Straßenbaulast im kommunalen Bereich. Die Herkulesstaude wird wegen ihres gesundheitsgefährdenden Potenzials unter anderem auch an Radwegen, Wanderwegen, in städtischen Grünanlagen, an Kanuanlandungsstellen, in der Nähe von Kindergärten und Schulen aus Gründen der Gesundheitsvorsorge bekämpft. Grundlage hierfür ist übrigens das Ordnungsrecht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die in dem Antrag genannten Ziele werden durch Straßen.NRW und andere auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zuständige Behörden bereits jetzt verfolgt. Ein

darüber hinausgehender Aktionsplan des Landes Nordrhein-Westfalen ist somit nicht erforderlich.

Zum aktuellen Kenntnisstand möchte ich gerne auf das Neobiota-Portal des LANUV verweisen, welches alle relevanten in NRW vorkommenden invasiven Arten dokumentiert. Dort wird auch über deren Auswirkungen auf Flora und Fauna sowie die menschliche Gesundheit und über wirtschaftliche Auswirkungen informiert. Dementsprechend können Sie sich dort umfassend informieren. – Danke.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin Schulze Föcking. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen zur Aussprache liegen mir nicht vor, sodass wir am Schluss derselben sind.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt uns die Überweisung des Antrags Drucksache 17/1658 an den Verkehrsausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Die abschließende Abstimmung soll dann im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Darf ich die Zustimmung der Fraktionen zu dieser Überweisung feststellen? – Gibt es Enthaltungen? – Neinstimmen? – Dann ist sie mit den Stimmen aller Fraktionen in Abwesenheit der fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe auf:

7 Zweites Gesetz zur Änderung des WDR

Gesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/1415

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien Drucksache 17/1569

zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU dem Abgeordneten Schick das Wort. Bitte schön.

Besten Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach der sehr ausführlichen Debatte im Fachausschuss möchte ich es heute kurz machen. Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es um die Verlängerung der Amtszeit für die WDR-Verwaltungsräte um ein Jahr. Dieses Jahr benötigen wir, um

das sehr komplexe Verfahren etwas zu entbürokratisieren und zu vereinfachen.

Denn dieses Verfahren beschränkt die Wahlfreiheit der WDR-Rundfunkräte in ganz erheblichem Maße. Im Gesetz der alten Landesregierung ist festgeschrieben, was an beruflichen Qualifikationen notwendig ist, wie viel Berufserfahrung vorhanden sein muss und einiges mehr.

Verstehen Sie mich nicht falsch: Selbstverständlich ist es wichtig, dass die WDR-Verwaltungsräte entsprechend qualifiziert sind. Sie sind wichtig bei Personalentscheidungen, sie sind wichtig bei Investitionsentscheidungen, und sie kontrollieren die Finanzen. Daher darf man durchaus hohe Anforderungen stellen. Darauf hat der Rundfunkrat in der Vergangenheit aber auch geachtet.