Jörg Blöming
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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist Herbst, und wir nähern uns der Erkältungszeit. Das ist aber nichts Neues, wird manch einer sagen. Das war schon immer so.
Doch eines hat sich entscheidend geändert: Wir leben in Zeiten von Corona. Das bedeutet für viele Eltern: Symptome wie Husten und Schnupfen sind jetzt viel schneller ein Grund zur Sorge. Aber nicht nur Eltern sind wachsamer als sonst. Auch in Schulen und Kindergärten ist man besonders aufmerksam. Um der Verbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken, wird insgesamt zu größerer Vorsicht geraten. Kinder mit Symptomen wie Husten, Schnupfen oder einem Kratzen im Hals sollten vorsorglich zu Hause bleiben.
Das ist an sich ein nachvollziehbarer Schritt. Doch es bleibt die Betreuungsfrage zu klären. Denn wenn ein Kind zu Hause bleibt, muss es anderweitig betreut werden. Hier sind in erster Linie die Eltern gefragt, insbesondere jetzt, da die Großeltern aufgrund von Corona weniger infrage kommen. Dafür stehen im Krankheitsfall Elternpaaren zehn und Alleinerziehenden 20 Kinderkrankentage zu. Währenddessen behalten die Eltern ihren Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Als Reaktion auf die anhaltende Pandemie wurde deshalb die Anzahl dieser Tage für 2020 bundesweit aufgestockt. Arbeitnehmern stehen jetzt fünf weitere Tage zu, Alleinerziehende können bis zu zehn Tage zusätzlich nehmen. Diese Maßnahmen ermöglichen vielen Eltern bereits jetzt mehr Flexibilität im Umgang mit der aktuellen Situation. Sie verleihen ihnen auch berufliche Sicherheit.
Auch wir verstehen diese zusätzlichen Kinderkrankentage als Instrument gegen die Ausbreitung des Virus. Zudem fördern wir damit spürbar die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Damit hiervon möglichst viele Eltern profitieren, soll diese Maßnahme auch für beamtete Elternpaare gelten. Statt bisher auf zehn sollen sie auf fünf zusätzliche Kinderkrankentage pro Kind Anspruch haben, Alleinerziehende auf bis zu zehn weitere Tage. Denn viele Beamtinnen und Beamte waren bzw. sind Angehörige systemrelevanter Berufe. Als solche sind sie immer noch einer besonderen Arbeitsbelastung ausgesetzt. Auch sie haben während des Lockdowns Familie und Beruf unter einen Hut gebracht.
Aktuell verdeutlicht uns die Coronakrise, welch großen Wert eine hochqualifizierte und effiziente Verwaltung hat. Sie ist das menschliche Gesicht unseres Staates. Das zeigt sich vor allem dort, wo Kontakt zu staatlichen Bediensteten besteht, sei es im Gesundheitswesen oder bei der Polizei, im Bereich der Justiz, in den Schulen oder bei den zahlreichen anderen staatlichen Dienstleistungen.
Die Nordrhein-Westfalen-Koalition tut daher viel, damit die Rahmenbedingungen für diese Arbeit auch weiterhin gut sind. Daran arbeiten wir intensiv seit dem Regierungsantritt im Jahr 2017, auch in Zusammenarbeit mit der Opposition, so zum Beispiel bei dem gemeinsamen Antrag mit der SPD-Fraktion zur Entbürokratisierung des Beihilferechts. Der Antrag wurde seinerzeit einstimmig angenommen. Denn uns allen ist klar: Die Attraktivität des Beamtenberufs steigert man nicht nur monetär, sondern eben auch durch gute Arbeitsbedingungen.
Deshalb plädieren wir mit diesem Antrag dafür, die erweiterten Möglichkeiten bei der Betreuung erkrankter Kinder in diesem Jahr auch verbeamteten Eltern einzuräumen. Ich werbe daher um breite Zustimmung für unseren Antrag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im vorliegenden Antrag geht es um einen neuen Radweg entlang der A52 und der Ruhrtalbrücke, ein Anliegen, das wir im Kern teilen. Wir stehen für eine ganzheitliche und ideologiefreie Verkehrspolitik. Hierzu gehört auch die Förderung des Radwegenetzes.
Wir stehen aber auch zum dringend benötigten Ausbau der A52. Es geht insbesondere um den 8 km langen Abschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Breitscheid und der Anschlussstelle Essen-Kettwig.
Hierzu gehört die 64 Jahre alte Ruhrtalbrücke Mintard, die durch ein neues Bauwerk ersetzt werden muss; für eine gute Infrastruktur ist dies unumgänglich. Daher wird der sechsspurige Ausbau der A52 auch im Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030 aufgeführt.
Es hat aber keinen Sinn, einen neuen Radschnellweg an eine marode Brücke anzudocken. Daher haben wir unsere Änderungen eingebracht. Hier ist das dringend benötigte Bekenntnis zum Ausbau der A52 verankert. Erst in diesem Zuge ist die Idee eines Radschnellweges ein ganzheitlicher Ansatz zur Verbesserung der Mobilität.
Voraussetzung dafür ist, dass die Vorgaben eines gleichwertigen Radwegeanschlusses und der Potenzialanalyse erfüllt werden und die Machbarkeitsstudie positiv ausfällt. Dadurch werden wir der dringend benötigten Engpassbeseitigung und dem Wunsch nach einer emissionsarmen Mobilität gleichermaßen gerecht.
In der Region herrscht ein großer kommunaler Konsens für die Etablierung eines Radschnellweges. Es entspricht dem Bedürfnis der Menschen in unserem Land, beim Umstieg auf das Fahrrad auch eine passende Infrastruktur vorzufinden. Dafür arbeitet die Nordrhein-Westfalen-Koalition seit dem 14. Mai 2017.
Erst am 5. Juni 2020 hat der Bundesrat eine Änderung des Bundesfernstraßengesetzes beschlossen, auch ein Erfolg unserer Initiative. Ab sofort können auf Autobahnbrücken oder an Bundesstraßen Radwege auf Kosten des Bundes gebaut werden. Voraussetzung ist eine Anbindung an das weitere Radwegenetz und die Übernahme der Baulast durch das Land.
Ein weiterer wichtiger Schritt zur Unterstützung der Radfahrerinnen und Radfahrer ist das Fahrradgesetz: 25 % des Verkehrsaufkommens in NordrheinWestfalen sollen zukünftig auf das Rad entfallen. Damit bekennen wir uns zu den Zielen der Volksinitiative Aufbruch Fahrrad. Aktuell sind wir mit allen Beteiligten auf einem sehr guten Weg. Es wird schon bald ein entsprechendes Gesetz zur Stärkung des Radverkehrs geben.
Unsere Bemühungen werden aber auch finanziell ersichtlich: Alleine in diesem Jahr investieren wir 47
Millionen Euro in das Radwegenetz. Das sind 12,4 Millionen Euro für Radwege an Landstraßen, 17,1 Millionen Euro für den kommunalen Radwegebau. 9,25 Millionen Euro davon sind für die Etablierung von Radschnellwegen. 8,5 Millionen Euro gibt es für Radwege entlang unserer Bundesstraßen. Das ist Rekord und zeigt: Wir stehen ganz klar an der Seite unserer Radfahrerinnen und Radfahrer.
Ich komme nun zum Ursprungsantrag zurück. Wir bekennen uns zum dringend benötigten Ausbau der A52 samt Ruhrtalbrücke. Wir fördern die Radwegeverbindungen wie nie zuvor.
Die Ausgangsidee, an die marode Brücke einen neuen Radweg anzudocken, lehnen wir ab. Stattdessen wird durch unsere Änderungsvorschläge die Möglichkeit eines Radschnellweges bei den jetzigen Neuplanungen einbezogen. Dadurch werden wir der Engpassbeseitigung sowie dem Wunsch nach emissionsfreier Mobilität gerecht und machen damit die A52 langfristig fit für die Zukunft.
Für die entsprechenden Änderungen der NordrheinWestfalen-Koalition werben wir daher um Zustimmung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Landesamtes für Finanzen wird IT.NRW zum zentralen Dienstleister des Landes beim Thema „Digitalisierung“.
Der Landesbetrieb nimmt für die Landesverwaltung Aufgaben in den Themenfeldern „Informationstechnik und Statistik“ wahr. Als Statistisches Landesamt werden umfassende Daten über soziale und wirtschaftliche Gegebenheiten erhoben und veröffentlicht.
Im Jahr 2018 feierte die amtliche Statistik in Nordrhein-Westfalen ihr 70-jähriges Bestehen. Seitdem führt IT.NRW bei der Wahrnehmung statistischer Aufgaben zusätzlich die Bezeichnung „Statistisches Landesamt“.
Die Geschichte von IT.NRW spiegelt die Entwicklung und zunehmende Bedeutung der Informationstechnik wider. Sie zeigt, dass mit der Weiterentwicklung der technischen Möglichkeiten und der steigenden wirtschaftlichen Bedeutung immer wieder eine Neuorientierung verbunden war.
In den 2000er-Jahren erfolgte eine grundlegende Neuorganisation in der Landesverwaltung. Seitdem werden nun die IT-Ressourcen des Landes gebündelt, denn IT.NRW soll der zentrale Dienstleister des Landes werden.
Der Konsolidierungsprozess im IT-Bereich ist damit aber noch lange nicht abgeschlossen. Schrittweise werden über 200 IT-Verfahren in den zentralen Betrieb übernommen, denn eine funktionierende Zentralisierung erfordert, die bis jetzt noch dezentralen Ressourcen zu bündeln.
Aus diesem Grund soll auch die Überführung des SAP-Know-hows sowie des Verfahrens EPOS.NRW vom Landesamt für Finanzen zu IT.NRW erfolgen.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht Folgendes vor: IT.NRW soll mit der Aufgabe des Betriebs, der Pflege, der Weiterentwicklung des Verfahrens EPOS.NRW sowie der Erbringung von Servicedienstleistungen beauftragt werden, ein wichtiger Schritt zur weiteren Digitalisierung der Landesverwaltung. Kurz gesagt: Wir werden schneller, effizienter und auch digitaler.
Ziel ist es, die Landesverwaltung bis zum Jahr 2025 vollständig zu digitalisieren. Wir sind davon überzeugt, dass die vorgesehenen Neuerungen einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Landesverwaltung erfolgreich zu digitalisieren. Daher unterstützen wir diesen Gesetzentwurf.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim Lesen dieses Antrags erlebte ich ein Déjà-vu. Ich hatte das Gefühl, diese fadenscheinige Argumentation schon einmal gehört zu haben. Tatsächlich: Erst vor einem halben Jahr hat die AfD zum gleichen Thema einen ähnlichen Antrag gestellt.
Man könnte meinen, dass so langsam die Ideen ausgehen: Neben reichlich Polemik bietet dieser Antrag nämlich nichts wirklich Konstruktives.
Natürlich ist und bleibt der Individualverkehr ein wesentlicher Bestandteil des Verkehrslebens. Er besteht aber nicht nur aus Pkw, die durch fossile Brennstoffe betrieben werden. Alternativ betriebene Fahrzeuge – zum Beispiel elektrisch oder durch Wasserstoff – gehören genauso dazu. Außerdem sind die Zweiräder ebenso wie Sharing-Angebote zu nennen.
Die Nordrhein-Westfalen-Koalition stellt den Menschen frei, wie sie ihren Mobilitätsbedürfnissen nachkommen. Das war vor Corona so, und es wird auch weiterhin so bleiben.
Die in der Coronakrise besonders stark beanspruchten Berufszweige erhalten dabei unsere größtmögliche Unterstützung. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Akutkliniken hat das Verkehrsministerium beispielsweise das Sonderprogramm „Klinikpersonal bleibt mobil“ aufgelegt. Hierbei werden dem medizinischen Personal kostenlos Mietfahrzeuge für die Fahrt zur Arbeit gestellt. Die Idee war so gut, dass der Bund sie direkt übernommen hat.
Das Land hat den öffentlichen Personennahverkehr in Absprache mit den Verkehrsverbünden und unter Einhaltung der Hygienebestimmungen zeitnah wieder hochgefahren.
Die Menschen haben sich zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem PKW, dem Bus, der Bahn – oder wie auch immer sie es wollten – fortbewegt. Ein Verbot eines Verkehrsmittels hat es nicht gegeben.
Ich verweise hierzu noch einmal auf alle unsere Anträge der letzten drei Jahre: Die Verkehrspolitik der Nordrhein-Westfalen-Koalition steht unter der Prämisse der Ideologiefreiheit, der Nutzerorientierung und der Technologieoffenheit.
Keinem Bürger soll vorgeschrieben werden, wie, wann und vor allem womit er seinen Weg zurücklegt.
Über die individuellen Mobilitätspräferenzen entscheidet allein der jeweilige Nutzer. Eine staatlich vorgegebene Bewertungshierarchie lehnen wir strikt ab. Unterschiedliche Verkehrsträger sollen nicht gegeneinander ausgespielt werden; vielmehr sollen sie ihre Stärken kombinieren.
Wir setzen auf Nutzungsanreize und einen konsequenten Einsatz intelligenter Verkehrsleitsysteme. Die verschiedenen Verkehrsträger müssen zukünftig so vernetzt werden, dass jede Nutzerin und jeder Nutzer zwischen vielen Alternativen wählen kann. Das schließt eine einseitige Bevorzugung oder Benachteiligung einzelner Verkehrsträger aus.
Während sich der vorliegende Antrag einseitig auf den Individualverkehr fokussiert, verfolgen wir von der Nordrhein-Westfalen-Koalition eine bedarfsgerechte Verkehrspolitik mit Maß und Mitte.
Anreize statt Verbote – das ist unsere Strategie. Das macht eine moderne und auch lebensnahe Mobilität aus. Außerdem ist das gut für unser Klima.
Diesbezüglich möchte ich auf einen Punkt besonders eingehen: Trotz des coronabedingt geringeren Verkehrs wurden an bestimmten Messstationen erhöhte
Stickoxidbelastungen gemessen. Daher müssen wir in Zukunft noch viel intensiver an sinnvollen Gesamtlösungen arbeiten.
Fahrverbote können also nicht die alleinige Lösung sein.
Insgesamt gingen aber die Stickoxidwerte in Nordrhein-Westfalen zurück; das zeigen die Messwerte des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz. Die Stickoxidbelastung in vielen Städten NRWs verringerte sich im Zeitraum vom 16. März bis 14. April 2020 im Vergleich zum Vorjahr um etwa 20 %.
Losgelöst von möglichen Coronaeffekten müssen die Maßnahmen zur Luftreinhaltung daher weiter ambitioniert fortgesetzt werden. Das hat auch unsere Umweltministerin Ursula Heinen-Esser bekräftigt.
Ich komme zu den im Antrag aufgeführten Forderungen:
Erstens. Der Verkehrsfluss in den Kommunen wird größtenteils nicht durch Landesmaßnahmen geregelt. Das Arbeitsprogramm zum Masterplan zur Umsetzung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen orientiert sich an ganz klaren Kriterien.
Es wurde als neues Planungs- und Steuerungsinstrument von der Nordrhein-Westfalen-Koalition eingeführt und wird jährlich aktualisiert. Projekte können nur neu aufgenommen werden, wenn die vorherigen abgearbeitet sind.
Die Untertunnelung der B1 in Dortmund hat der Bund im Bundesverkehrswegeplan bis 2030 nicht priorisiert. Vorrang hat daher wie vom Bund vorgegeben die Beseitigung von Engstellen im Autobahnnetz.
Zweitens. Die Kompetenzen zum Thema Feinstaub und Umweltplaketten liegen beim Umweltbundesamt.
Drittens. Für die Ermittlung des Park-and-ride-Bedarfs einer Kommune sind in erster Linie die Verkehrsverbünde zuständig. Hier gibt es bereits konkrete Projekte, zum Beispiel des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr zur Schaffung einer entsprechenden Datengrundlage.
Damit Pendler direkt erkennen können, ob noch freie Stellplätze für ihr Auto verfügbar sind, sollen die Park-and-ride-Anlagen mit technischen Systemen ausgerüstet werden.
Kommunen, die Fördermittel nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr erhalten, müssen diese Messsysteme auf der gesamten Anlage installieren.
Außerdem können Kommunen auch bestehende Park-and-ride-Anlagen mit diesem System ausstatten und hierfür entsprechende Fördermittel beantragen.
Viertens. Zum Thema „Bessere Abstimmung zwischen motorisiertem Individualverkehr und Radverkehr“ verweise ich auf den Bericht in unserer letzten Verkehrsausschusssitzung.
Zuständig für die Radwegebenutzung in NordrheinWestfalen sind die örtlichen Straßenverkehrsbehörden. Diese treffen ihre Entscheidung stets in enger Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger, der Polizei und unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten.
Das bedeutet, dass in Nordrhein-Westfalen allein die örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörden über die Anordnung sowie die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht entscheiden.
Das Ministerium für Verkehr ist hingegen nicht ermächtigt, straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen wie zum Beispiel die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht im Einzelfall anzuordnen.
Es bleibt abschließend Folgendes festzustellen: Sie holen hier erneut einen alten Antrag aus der AfDMottenkiste. Mögliche Ansätze verlieren sich in der einseitigen Fokussierung auf den motorisierten Individualverkehr.
Die bewusste Vermischung und Vereinfachung von Kompetenzen zwischen Bund, Land und Kommunen unterstreicht den populistischen Grundton, der sich zwischen den Zeilen des Antrags deutlich erkennen lässt.
Die Nordrhein-Westfalen-Koalition hingegen unterstützt den ganzheitlichen Ansatz der Landesregierung und spielt die verschiedenen Verkehrsträger nicht gegeneinander aus. Eine gewinnbringende Verkehrspolitik ist technologieoffen, nutzerorientiert und ideologiefrei.
Diese Prämisse – das sage ich ganz deutlich – verfolgen wir als Nordrhein-Westfalen-Koalition. Davon ist in dem Antrag nichts zu finden;
er weist keine neuen konstruktiven Vorschläge auf. – Der Überweisung stimmen wir natürlich zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Keimzelle unserer Demokratie hatte Ministerin Ina Scharrenbach in der ersten Lesung zu diesem Gesetzentwurf die Städte und Gemeinden bezeichnet.
In Nordrhein-Westfalen haben wir 396 Städte und Gemeinden, in denen die Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten umfangreiche Aufgaben wahrnehmen. Sie besitzen einen besonderen Status und tragen eine ganz besondere Verantwortung.
Ihre Stellung als gewählte Leiter der Verwaltung liegt im Grenzbereich zwischen politischer Willensbildung und fachlicher Verwaltung. Das stellt sie vor große Herausforderungen, denn sie müssen beidem gleichermaßen gerecht werden.
Diese Ämter sind äußerst arbeitsintensiv; das weiß ich aus eigener Erfahrung als Leiter eines Bürgermeisterbüros. Das ergab auch eine repräsentative Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen aus dem Jahr 2008. Die zunehmende Aggressivität gegenüber Amtsträgern erschwert ihnen die Arbeit zusätzlich.
Ganz aktuell kommt die Bewältigung der Auswirkungen des Coronavirus hinzu. Ich möchte nur einige Beispiele nennen: die Notfallbetreuung von Kindern, die Wahrnehmung ordnungsrechtlicher Verwaltungsaufgaben und auch die notwendige Krisenkommunikation vor Ort. All das muss jetzt parallel organisiert werden. Die Anforderungen sind also beträchtlich.
Auch Herausforderungen wie der demografische Wandel oder die Digitalisierung der Verwaltung bedeuten große Anstrengungen insbesondere für die kommunale Ebene. Einerseits bleibt ein hoher Kostendruck, andererseits erfordern der technische Fortschritt und der Wunsch nach einer transparenten Verwaltung große Anpassungen.
Auch mit Blick auf die Zukunft werden diese Herausforderungen nicht weniger. Neben den zuvor genannten Faktoren gewinnen die Aspekte der Zuwanderung und des Klimaschutzes zunehmend an Bedeutung.
Diejenigen, die sich bereit erklären, solche Herausforderungen anzunehmen, zeigen größten persönlichen Einsatz. Sie übernehmen in ganz besonderer Weise Verantwortung für unser Gemeinwesen und unsere Gesellschaft.
Es sind gerade die Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit, die das Fundament der Demokratie stärken.
Daher ist es richtig, die bisherige Eingruppierung in den Städten, Gemeinden und Kreisen und bei den Landschaftsverbänden in Nordrhein-Westfalen zu verbessern.
Das eigens hierfür von der Landesregierung in Auftrag gegebene Gutachten von Professor Dr. Christoph Brüning findet hierzu klare Aussagen.
In dem Gutachten wird die geltende Rechtslage wegen der geringfügigen Anpassung der Eingruppierungsverordnung in den letzten 40 Jahren kritisiert. Darin heißt es, dass sich sowohl die Aufgabenlast als auch die öffentliche Wahrnehmung der Amtsinhaber nicht mehr angemessen widerspiegelt.
Auch die Differenzierung innerhalb der Gruppe der Hauptverwaltungsbeamten, insbesondere zwischen Bürgermeistern und Landräten, sei nicht mehr sachgerecht.
Kurzum: Der Landesgesetzgeber nutzte seinen bestehenden Spielraum für amtsangemessene Eingruppierungen bisher nicht hinreichend aus. Das soll nun mithilfe dieses Gesetzes geändert werden.
Im Moment nicht; danke.
Durch den vorliegenden Gesetzentwurf werden die Leistungen der Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber gewürdigt. Sie erhalten die Anerkennung, die ihnen zusteht. Es werden hier echte Anreize zur Amtsübernahme und Wiederwahl gesetzt. So stellen wir sicher, dass zukünftig hoffentlich ausreichend Kandidatinnen und Kandidaten für die zu besetzenden Stellen der Wahlbeamten gefunden werden.
Durch Abs. 2 in § 23 des Landesbesoldungsgesetzes Nordrhein-Westfalen wird die Ermächtigungsgrundlage für die Gewährung einer sogenannten nichtruhegehaltsfähigen Zulage geschaffen.
Dies berücksichtigt auch, dass diese Amtsträger Beamtinnen und Beamte auf Zeit sind, die grundsätzlich unter Erfüllung entsprechender Voraussetzungen früher in den Ruhestand eintreten können als Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit.
Mit Aufnahme des Abs. 3 in § 23 des Landesbesoldungsgesetzes wird eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen, um eine zielgenauere Eingruppierung im Verhältnis zur Einwohnerzahl zu treffen. Davon profitieren sowohl kleinere Städte und Gemeinden als auch die großen Metropolen. Das hat auch die Gewerkschaft komba in der Anhörung hervorgehoben. Zum Beispiel werden Beigeordnete in Gemeinden
mit bis zu 10.000 Einwohnern demnächst in eine höhere Besoldungsgruppe eingestuft. Die Besoldungsstaffelung wird außerdem um die Größenklasse 501.000 bis 750.000 Einwohner für Großstädte ergänzt.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, so macht man ein Wahlamt attraktiv. Die CDU ist davon überzeugt, dass die vorgesehenen Neuerungen einen wichtigen Beitrag leisten, die Attraktivität des kommunalen Wahlamtes zu steigern. Daher unterstützen wir diesen Gesetzentwurf der Landesregierung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag zeigt wieder einmal: Abschreiben kann jeder, gute Lösungen finden aber nicht.
Da hier bereits der Begriff des Schildbürgerstreichs bemüht wurde, möchte ich eine kurze Anekdote vortragen:
Als die Schildbürger ein neues, pompöses Rathaus bauten, vergaß der Architekt die Einplanung von Fenstern, und das Rathaus war innen stockfinster.
Daraufhin versuchten die Schildbürger, mit Eimern das Sonnenlicht einzufangen und ins Innere zu tragen. Sie waren damit natürlich nicht erfolgreich, denn ohne das richtige Werkzeug ist selbst der beste Plan nichts wert.
Die Parallelen zu Ihrem Antrag sind ganz offensichtlich: Sie versuchen, mit leeren Worthülsen einen Missstand zu erheben. Statt konstruktive Vorschläge zu unterbreiten, gibt es bloße Wiederholungen mit althergebrachten Argumenten. Dabei wirken diese oft unüberlegt und entsprechen nicht den aktuellen Gegebenheiten.
So wird in der Umweltspur eine Benachteiligung des stationären Einzelhandels gegenüber dem Onlinehandel gesehen, der allerdings in Verbindung mit Paketlieferdiensten ebenso betroffen ist.
Von solchen Halbwahrheiten abgesehen scheinen Sie die verkehrspolitischen Entwicklungen der letzten zweieinhalb Jahre nicht aufmerksam verfolgt zu haben.
Anders kann ich mir Ihre Forderung nach einer besseren Infrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs nicht erklären, denn genau die haben wir als Nordrhein-Westfalen-Koalition mit unserer Verkehrspolitik ganz fest im Blick.
Jetzt fließen jedes Jahr 60 % des Verkehrsetats in den öffentlichen Personennahverkehr. Bis 2031 investieren wir 1 Milliarde Euro allein in die Stadt- und Straßenbahnnetze.
Natürlich spielt auch die Digitalisierung eine tragende Rolle. Mithilfe unserer Digitalisierungsoffensive soll den Fahrgästen eine individuelle und flexible Mobilität ermöglicht werden. Eine Maßnahme ist zum Beispiel das E-Ticketing. Hierdurch können die Fahrscheine bargeldlos erworben und auf elektronischen Medien verwaltet werden.
Aber nicht nur der öffentliche Personennahverkehr wird ausgebaut; entgegen den Behauptungen der AfD investiert das Land in die gesamte Bandbreite des Verkehrs. So wurden alleine 2018 1,4 Milliarden Euro in Autobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen investiert.
100 zusätzliche Mitarbeiter sorgen bei Straßen.NRW dafür, dass jetzt schneller geplant und gebaut werden kann, denn wir wollen auch für den Autoverkehr eine zukunftsfähige Infrastruktur gewährleisten.
Erst am Mittwoch hat Minister Wüst in der Debatte zum Verkehrsetat berichtet, dass Nordrhein-Westfalen auch in diesem Jahr Rekordinvestitionen in unsere Straßen tätigen konnte. Sanieren, erhalten und ausbauen – sogar mit Bundesmitteln, die in anderen Ländern nicht investiert wurden – gehören zu unseren Schwerpunkten.
Davon abgesehen gibt es bereits zahlreiche Pilotprojekte rund um die sogenannten On-Demand-Angebote. Diese werden derzeit mit 120 Millionen Euro vom Land gefördert. Dazu zählen zum Beispiel Smartbusse, die Fahrgäste an individuellen Standorten abholen und zum Zielort bringen.
In Krefeld, Duisburg oder Münster können Sie die getakteten Kleinbusse bereits per App buchen. Auch hier in Düsseldorf plant die Rheinbahn solche Angebote. Dafür müssen Sie nicht nach London schauen.
Das Verkehrsministerium hat darüber hinaus am 14. November den Landeswettbewerb für innovative Modellvorhaben gestartet. Im Rahmen des Landeswett
bewerbs soll der flächendeckende Einsatz von bedarfsgesteuerten Verkehren modellhaft erprobt werden.
So funktioniert eine moderne und lebensnahe Mobilität in Nordrhein-Westfalen: durch konstruktive Lösungsansätze und mit dem richtigen Werkzeug. Ihr Antrag hingegen lässt beides vermissen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf zur Einführung einer pauschalen Beihilfe kommt zunächst als recht nüchterner Vorschlag daher. Doch sein ideologischer Grundton ist unüberhörbar. Nicht die Stärkung des Berufsbeamtentums ist das Ziel. Nein, es geht hier um die langfristige Aushöhlung des gut funktionierenden Beihilfesystems. Konkret geht
es Ihnen um die schrittweise Einführung einer Bürgerversicherung.
Diesem Angriff auf das Berufsbeamtentum und der Etablierung einer Zwangseinheitsversicherung stellen wir uns strikt entgegen.
Im Koalitionsvertrag hat sich die Nordrhein-Westfalen-Koalition klar zu den drei Grundpfeilern des Berufsbeamtentums bekannt: Besoldung, Versorgung, Beihilfe.
Für einen starken Staat brauchen wir in NordrheinWestfalen einen starken öffentlichen Dienst.
Die Beihilfe ist ein wichtiges Attraktivitätsmerkmal, zum Beispiel in Sachen Nachwuchsgewinnung. So haben wir als Nordrhein-Westfalen-Koalition zusammen mit der SPD noch Anfang dieses Jahres einen gemeinsamen Antrag zur Weiterentwicklung und Modernisierung des Beihilferechts beschlossen – nur damit Sie, liebe SPD, wenige Monate später das scheinbare Bekenntnis zur Beihilfe wieder revidieren. Ich kann das nicht verstehen.
Sie beginnen hier, das ganze duale Gesundheitssystem infrage zu stellen. Das hat Ihnen auch der Deutsche Beamtenbund in der Anhörung im Juni dieses Jahres in aller Deutlichkeit vorgehalten. Nach wie vor bestehen schwere verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einführung einer Bürgerversicherung. Sie nehmen mittelfristig die substanzielle Schwächung der privaten Krankenversicherung in Kauf – mit sinkenden Leistungen bei steigenden Kosten als Folge für alle.
Die überdurchschnittliche Mitfinanzierung des Gesundheitssystems durch die private Krankenversicherung blenden Sie mit Ihren ideologischen Scheuklappen einfach aus. Davon profitieren aber alle Versicherten.
Die möglichen Mehrkosten im Gesundheitssystem werden von Ihnen mit 13 Millionen Euro beziffert. Das soll der Steuerzahler nun jedes Jahr mehr zahlen.
Weiterhin beziehen Sie sich in Ihrer Berechnung auf das Hamburger Modell. Das ist absolut nicht durchdacht. Es ist unsozial und stellt auch eine Generationenungerechtigkeit dar.
Der Bezug zum Hamburger Modell ist zudem entlarvend; denn bereits am 8. August 2017 twitterte Karl Lauterbach von der SPD hierzu und nannte die Entwicklung in Hamburg „einen großartigen Schritt zur Bürgerversicherung“.
Jahrelang wurde von der SPD in Sachen Bürgerversicherung fast nichts erreicht. Daher hat sie ihre Vorgehensweise geändert. Nun soll es in kleinen Schritten in Richtung Bürgerversicherung gehen, wie es in einem programmatischen Papier der Friedrich-EbertStiftung auch nachzulesen ist. Einer dieser kleinen Schritte liegt uns heute in Form dieses Gesetzentwurfes vor.
Ich sage ganz klar: Wir als Nordrhein-Westfalen-Koalition stehen an der Seite unserer Staatsdienerinnen und Staatsdiener. Wir lehnen daher jeden Angriff auf das Berufsbeamtentum ab.
Der vorliegende Gesetzentwurf der SPD ist nicht nur ein sukzessives Sägen an den Grundpfeilern des Beamtentums. Nein, er birgt auch die ernsthafte Gefahr einer Qualitätsverschlechterung und höherer Kosten für alle Versicherten, von den eben erwähnten 13 Millionen Euro Zusatzkosten zur Torpedierung eines bewährten Systems ganz zu schweigen. Wir lehnen den Gesetzentwurf daher ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir als Nordrhein-Westfalen-Koalition sind von der guten Arbeit unserer Beamtinnen und Beamten überzeugt. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Gesellschaft und sorgen in vielen Bereichen dafür, dass Nordrhein-Westfalen rund um die Uhr, sieben Tage die Woche, funktioniert. Das ist eine große Verantwortung, die viel Einsatz und Hingabe verlangt.
Daher danke ich Finanzminister Lutz Lienenkämper und der gesamten Landesregierung für diesen Gesetzentwurf zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge. Hierdurch wird der erzielte Tarifkompromiss eins zu eins auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Nordrhein-Westfalen übertragen. Das ist ein Zeichen der Wertschätzung.
Für das Jahr 2019 bedeutet das rückwirkend zum 1. Januar eine Steigerung der Bezüge um 3,2 %, ab dem 1. Januar 2020 eine Steigerung um weitere 3,2 % und ab dem 1. Januar 2021 eine nochmalige Steigerung um 1,4 %.
Damit danken wir den Staatsdienerinnen und Staatsdienern nicht nur mit leeren Worthülsen, sondern auch mit einer fairen Teilhabe am gesellschaftlichen Wohlstand.
Zugleich steigern wir hierdurch die Attraktivität des öffentlichen Dienstes und schließen die Besoldungslücke gegenüber dem Bund ein gutes Stück weit.
Das ist auch ein wichtiges Zeichen für die Nachwuchsgewinnung; denn ohne qualifizierten Nachwuchs kann eine Verwaltung auf Dauer nicht effizient arbeiten. Ich persönlich spreche aus eigener Erfahrung. Als Kommunalbeamter und Aufgabenbereichsleiter war ich rund 25 Jahre in einer Stadtverwaltung tätig.
Besonders erfreulich ist zudem, dass nun auch die Gesundheits- und Pflegeberufe durch eine dynamische Zulage für beamtete Pflegekräfte aufgewertet und fairer bezahlt werden.
Insgesamt werden erhebliche Verbesserungen für Anwärterinnen und Anwärter sowie für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare erzielt; zum Beispiel durch die Anpassung des Grundbetrags der monatlichen Unterhaltshilfe und die Anhebung der Urlaubstage. Das sind wichtige Maßnahmen, die schon lange nötig waren, um den öffentlichen Dienst auch bei potenziellen Nachwuchskräften wieder attraktiver zu machen.
Daran arbeiten wir seit dem Regierungsantritt sehr intensiv. Das hat auch unser Antrag zum aktiven Gesundheitsmanagement im Frühjahr 2018 gezeigt. Ich verweise gleichfalls auf unseren Antrag zur Entbürokratisierung des Beihilferechts. Hier schaffen wir zukünftig die Möglichkeit der Direktabrechnung zwischen Beihilfestellen und Krankenhäusern. Dadurch bewahren wir die Betroffenen vor hohen finanziellen Vorausleistungen und vereinfachen das bewährte System der Beihilfe.
Diese Bemühungen zeigen: Wir arbeiten konsequent an der Weiterentwicklung eines modernen Berufsbeamtentums, das den Herausforderungen der Zukunft gerecht wird. Unter der abgewählten rot-grünen Vorgängerregierung hingegen gab es eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung höchstens im Vorfeld von Landtagswahlen. – Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema der sachgrundlosen Befristungen im öffentlichen Dienst nehmen wir als CDU sehr ernst. Wir wissen um die Missstände in der Praxis und werden diese weiterhin effektiv bekämpfen.
Der Antrag der SPD-Fraktion ist jedoch zur Bekämpfung der bestehenden Probleme nicht zweckdienlich. Er schießt weit über das Ziel hinaus. Richtig ist, dass sachgrundlose Befristungen nicht zu einem Ausbeutungsinstrument verkommen dürfen. Gerade im öffentlichen Dienst setzen wir uns effektiv für eine Minimierung von sachgrundlosen, aber auch von generellen Befristungen ein.
Dass unsere Arbeit bereits Früchte trägt, wird unter anderem am Beispiel des Umweltministeriums deutlich. Im Jahr 2015 waren es noch 50 befristet Beschäftigte, davon 28 ohne Sachgrund. Das gleiche Verhältnis findet sich auch zu Beginn des Jahres 2017.
Unter der Regierungsverantwortung der NRWKoalition finden sich im Bereich des Ministeriums nur noch 33 befristete Beschäftigte und hiervon nur 15 ohne Sachgrund.
Zusätzlich wurden bereits im Haushaltsgesetz 2018 fast 4.000 kw-Vermerke gestrichen. Weitere rund 3.000 kw-Vermerke werden es allein im Jahr 2019 sein. Damit haben wir insgesamt fast 7.000 Arbeitsverhältnisse entfristet. Das zeigt, dass wir Worten auch Taten folgen lassen und die Anzahl der zeitlich begrenzten Arbeitsverträge ganz deutlich senken.
Des Öfteren kann das Instrument eines befristeten Arbeitsvertrages sogar zur Personalbindung beitragen, wenn beispielsweise ein Auszubildender der geeignete Kandidat für eine zukünftige Stelle ist, diese jedoch erst in einem Jahr frei wird. Hier bildet ein befristeter Arbeitsvertrag einen sehr guten Übergang zum beidseitigen Vorteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Dieser Punkt gehört auch zur Wahrheit, doch Sie verschweigen ihn wieder einmal ganz bewusst.
Sieben Jahre lang gab es von Ihnen in diesem Bereich keinerlei nennenswerte Initiativen. Die Forderung des vollständigen Abbaus aller bestehenden befristeten Arbeitsverhältnisse bis Mitte 2020 ist vor diesem Hintergrund – und das sage ich ganz deutlich – viel mehr als illusorisch.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Antrag ist leider in keiner Weise zur Bekämpfung der bestehenden Mängel im System der befristeten Arbeitsverträge geeignet. Allein die überzogene Forderung des kompletten Abbaus der befristeten Stellen bis 2020 zeigt die ideologische und praxisuntaugliche Prägung dieses Schnellschusses. Wie so oft, stellen Sie mal wieder polemische Forderungen ohne Sinn und Verstand.
Die erwähnte Streichung der rund 7.000 kw-Vermerke zeigt ganz deutlich, dass wir die Reduzierung von befristeten Verträgen auf das absolut notwendige Maß sehr ernst nehmen. Missbrauch in der Praxis werden wir auch weiterhin effektiv bekämpfen. Der in Rede stehende Antrag ist hierzu leider nicht zweckdienlich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Haben Sie schon einmal einen Beihilfeantrag ausgefüllt? Selbst wer sich mit Anträgen auskennt, braucht hier viel Zeit und Ruhe. Beihilfeanträge sind eine Wissenschaft für sich.
Aber das Beihilferecht ist eine wichtige Stütze des deutschen Berufsbeamtentums. Es dient der gesundheitlichen Unterstützung unserer Staatsdienerinnen und Staatsdiener. Es stärkt nicht zuletzt unser
Land Nordrhein-Westfalen. Die Nordrhein-Westfalen-Koalition hält deshalb auch an den Grundpfeilern des Berufsbeamtentums fest: Besoldung, Beihilfe, Versorgung.
Durch meine fast 25-jährige Tätigkeit in der Kommunalverwaltung bin ich mit dem Thema des Beihilferechts sehr vertraut. Aus eigener Erfahrung weiß ich, mit welchem Aufwand die Beantragung der Leistungen verbunden ist. Der eingeleitete Prozess der Digitalisierung in der Verwaltung sollte daher auch im System der Beihilfe seine Fortsetzung finden. Dies haben wir als Nordrhein-Westfalen-Koalition erkannt. Daher ist bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen, die Beihilfeberechtigten von bürokratischen Prozessen zu befreien.
Genau hier setzt der in Rede stehende Antrag an: Wir wollen erstens an dem bewährten Instrument der Beihilfe festhalten, zweitens das gegenwärtige Beihilferecht in Nordrhein-Westfalen evaluieren und es drittens zukunftsorientiert weiterentwickeln.
Bereits 2010 erfolgte ein wichtiger Schritt in Richtung eines modernen Beihilfesystems. Das war die Einrichtung der Zentralen Scanstelle bei der Bezirksregierung in Detmold. Die Digitalisierung eines großen Teils des Bearbeitungsprozesses hatte viele positive Folgen: weniger Papier, weniger Portokosten, eine automatisierte Rechnungsprüfung und damit erhebliche zeitliche und finanzielle Einsparungen.
Gleichzeitig gibt es jedoch immer noch einen großen Handlungsbedarf. Zu nennen sind hier zum Beispiel die Geltendmachung von Ansprüchen für Familienangehörige oder die erheblichen finanziellen Belastungen, die durch Vorleistungen auftreten können. Wir möchten daher den Weg für ein modernes Beihilferecht konsequent weitergehen. In dem vorliegenden Antrag findet sich hierzu eine ganze Reihe von konkreten Vorschlägen.
Die Antragsteller sollen entlastet werden, und zwar durch die Schaffung rechtlicher und organisatorischer Voraussetzungen zur Direktabrechnung der Krankenhäuser mit der Beihilfestelle. Jeder, der schon einmal einen stationären Krankenhausaufenthalt hatte, weiß, mit welchen Summen er in Vorleistung treten musste. Dabei geht es oft um viele Tausend Euro.
Ich freue mich, dass wir diesen Antrag gemeinsam mit der SPD einbringen. Das ist ein gutes Signal für den gesamten öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen.
Ein Konzept zur Aufwands- und Zeitersparnis soll außerdem der Vereinfachung und Entbürokratisierung dienen, und dies bei gleichbleibenden Qualitätsstandards. Wir stellen uns ein insgesamt schlankes Verfahren ohne Postlaufzeiten, ohne aufwendige Bear
beitungsschritte und Papierform vor. Dem Datenschutz wird selbstverständlich ausreichend Rechnung getragen.
Mit diesem Antrag überprüfen wir nicht nur den Abwicklungsprozess, sondern nehmen auch das angebotene Leistungsspektrum unter die Lupe. Eines sage ich hier ganz deutlich: Wo Handlungsbedarf besteht, werden wir handeln.
Hierzu gehört auch ein weiterer wichtiger Punkt. Viele von uns verrichten ihre tägliche Arbeit in der Regel nicht im Stehen am Redepult, sondern – wie überwiegend im öffentlichen Dienst – im Sitzen. Dies führt durch Fehlbelastungen oft zu Erkrankungen am Muskel- und Skelettsystem. Gerade deswegen ist es wichtig, die gesundheitliche Prävention zum Beispiel durch Physiotherapie zu stärken und die Beratung im Gesundheitsmanagement entsprechend festzu
schreiben. „Präventive Physiotherapie“ ist hier das Stichwort. Die Behandlung darf nicht erst dann einsetzen, wenn der Mitarbeiter bereits erkrankt ist.
Der vorliegende Antrag zielt ebenso wie der bereits Mitte 2018 eingebrachte Antrag zum aktiven Gesundheitsmanagement auf eine Stärkung der Bediensteten ab.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Das Beihilferecht ist eine große Stütze für unsere Beamten, Richter und alle anderen beihilfeberechtigten Personen des Landes und natürlich auch der Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Mit diesem Antrag passen wir es an die Herausforderungen der Gegenwart an und machen es gleichzeitig fit für die Zukunft.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu dem vorliegenden Antrag und freue mich auf die Diskussion in den Ausschüssen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion ist wohl eher ein sehr exotisches Thema für den Verkehrsausschuss. In dem Antrag geht es um einen angeblich bestehenden Handlungsbedarf aufgrund der Ausbreitung sogenannter invasiver Arten in Nordrhein-Westfalen. Diese verdrängen die heimische Flora und Fauna. Sie können sowohl für die heimische Artenvielfalt als auch für den Menschen problematisch sein. Im AfD-Kontext gesprochen: Es handelt sich um pflanzliche und tierische Neubürger, die einfach unerwünscht sind.
Sie von der AfD setzen sich nun für Biodiversität ein. Damit widersprechen Sie Ihrem eigenen Verständnis von Politik.
Biodiversität steht als Sammelbegriff für die Vielfalt des Lebens auf unserer Erde und gerade nicht für die rechtsideologisch ausgerichtete Politik der AfD.
Weiterhin stellen Sie das Thema „invasive Arten“ zunächst so dar, als sei es weitestgehend neu. Dem ist selbstverständlich nicht so.
Gebietsfremde und invasive Arten gibt es in Deutschland und in Europa schon seit vielen Jahrhunderten. So ist die Einführungsgeschichte von Pflanzen eng mit der Kulturgeschichte der Menschen verbunden. Je nach Reichweite und Intensität von Handel und Verkehr gelangen mal mehr und mal weniger neue gebietsfremde Arten nach Europa.
Manche von ihnen wurden sogar als Nutzpflanzen eingeführt – zum Beispiel die Kartoffel. Nur ganz wenige Arten stellen eine Gefahr für die heimischen Pflanzen dar. Nur diese werden auch als invasiv bezeichnet.
Sie weisen auf einen angeblich bestehenden Handlungsbedarf hin. Dass aber bereits ein rechtlich verbindliches Regelungssystem für den Umgang mit diesen Arten existiert, erwähnen Sie nur ganz am Rande.
Die entsprechende EU-Verordnung hierzu schafft ein umfassendes EU-weites System, um dem Problem begegnen zu können. Sie hatten es ja angesprochen, Herr Vogel. Dieses System wird unter Mitwirkung der Mitgliedsstaaten fortlaufend überarbeitet und auch ergänzt.
Deutschland ist nach der EU-Verordnung verpflichtet, folgende Maßnahmen umzusetzen: erstens Prävention, zweitens Früherkennung und rasche Beseitigung, drittens Management von bereits verbreiteten invasiven Arten.
Diesen unionsrechtlichen Verpflichtungen ist Deutschland bereits nachgekommen. Das Bundesnaturschutzgesetz ist dementsprechend schon vor einiger Zeit an die EU-Verordnung angepasst worden. Der § 40a des Bundesnaturschutzgesetzes legt den Maßnahmenkatalog gegen invasive Arten fest. Bereits verbreitete invasive Arten sind danach zum Schutz der biologischen Vielfalt zu bekämpfen. Die sich aus der EU-Verordnung und aus § 40a des Bundesnaturschutzgesetzes ergebenden Verpflichtungen werden schon jetzt durch die zuständigen Behörden umgesetzt.
Im Übrigen ist die Bedrohung unserer heimischen Pflanzenwelt nicht allein auf die Ausbreitung invasiver Arten zurückzuführen. Vor allem der Klimawandel sowie die Erhöhung des Personen- und Warenverkehrs sind dabei wichtige Aspekte. Auch die Flächennutzung durch den Menschen und stoffliche Einträge in unsere Gewässer sind hierbei ein Problem.
Vor diesem Hintergrund müsste selbst Ihnen einleuchten, dass Ihr sogenanntes Maßnahmenmanagement viel zu kurz gedacht ist.
Zielführender ist es aus meiner Sicht, etwaige Maßnahmen auf dem vorhandenen dreistufigen Ansatz aufzubauen. Dieser beinhaltet Prävention, Früherkennung und rasche Beseitigung sowie ein wirksames Management invasiver Arten. Dabei ist eine Umsetzung mit Augenmaß meiner Meinung nach zwingend erforderlich.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die anonymisierte Bewerbung wird abgeschafft. Aus meiner 15-jährigen Erfahrung als Ausbildungsleiter bei der Stadt Erwitte kann ich sagen: Das ist genau richtig.
Sie, meine Damen und Herren von Rot-Grün, haben dieses Instrument geschaffen, weil Sie ein immenses Misstrauen gegen die Personalverantwortlichen im öffentlichen Dienst hegen.
Sie halten dieses Mittel für notwendig, weil Sie glauben, dass die Personaler migranten- und frauenfeindlich sind. Das ist Ihre Haltung gegenüber den Menschen, die für unsere Kommunen und unser Land arbeiten.
Anstatt sich dem Problem durch Aufklärung entgegenzustellen, haben Sie die anonymisierten Bewerbungsverfahren geschaffen. Sie wollten also einen von Ihnen im System identifizierten Fehler nicht beheben. Sie wollten nicht für das Thema sensibilisieren, Sie wollten und wollen tricksen.
Damit tun Sie niemandem einen Gefallen. Das System der anonymisierten Bewerbungsverfahren ist mit der vorangegangenen Evaluationsphase ein Musterbeispiel für „lang geplant, aber viel zu kurz gedacht.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen zur Linken, Sie können uns und den Bürgern doch nicht ernsthaft verkaufen wollen, dass Menschen, die wie von Ihnen unterstellt denken, im Bewerbungsgespräch plötzlich vom Saulus zum Paulus werden und ihre Vorurteile vergessen. Das ist realitätsfremd. Wer als Mitarbeiter keine Frau, keinen Menschen mit Handicap und keinen mit Migrationsgeschichte haben will, wird diese Einstellung nicht plötzlich im Bewerbungsgespräch ändern.
Und noch etwas: Sie beharren auf dem Klischee des benachteiligten Migranten und verfestigen es durch diese Maßnahme sogar noch. Die neue Landesregierung macht es besser.
Sie sagt den Menschen: Wir brauchen euch, auch weil ihr eine Geschichte habt.
Anders als im Antrag zur heutigen Aktuellen Stunde geschrieben, widerspricht die Abschaffung der anonymisierten Bewerbung somit keineswegs dem Ansatz, mehr Menschen mit Migrationsgeschichte einzustellen, sie ist vielmehr konsequent.
Denn nur so ist überhaupt erst die Möglichkeit zur strategischen Einstellung dieser Bevölkerungsgruppen gegeben. Wir brauchen die Menschen in der Verwaltung, und das nicht erst nach der zweiten Hürde, dem Telefonat oder dem Bewerbungsgespräch. Hier muss man ansetzen. Man muss das System objektivieren, und zwar von der ersten bis zur letzten Stufe des Bewerbungsverfahrens. Dazu ist notwendig, dass wertvolle Informationen und Fähigkeiten, die die Bewerber erst für einen Job besonders geeignet erscheinen lassen, nicht unter den Tisch fallen.
Sprachfähigkeiten in Muttersprachenqualität, geografische, kulturelle und religiöse Kenntnisse sind ganz wichtige Parameter, die auf eine Migrationsgeschichte schließen lassen. Aber genau diese Fähigkeiten, um nur einige zu nennen, sollen ignoriert, verheimlicht und geschwärzt werden. Das ist ein Potenzial, das man nicht achtlos ignorieren sollte. In Zeiten des Fachkräftemangels sollte man dies nicht verschenken.
Auch und gerade der öffentliche Dienst muss um geeignete Bewerber kämpfen. Die neue Landesregierung sieht dieses Potenzial und will es heben. Dazu braucht es eine objektive, strukturierte und transparente Personalauswahl. Hier muss man die Verantwortlichen in die Pflicht nehmen und nicht die Bewerber in die Anonymität drängen, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht oder ihrer Einschränkung.
Wir brauchen Menschen mit Potenzial in unseren Verwaltungen und nicht nur im Bewerbungsgespräch. Das, sehr geehrte Damen und Herren, ist der Ansatz dieser Landesregierung. Die Abschaffung des Verfahrens ist daher nur konsequent. – Vielen Dank.