Protokoll der Sitzung vom 17.01.2018

Sollte die rheinische Martinstradition diese Ebene erreichen, wird die Landesregierung die Empfehlung des Expertenkomitees selbstverständlich annehmen und in der Kultusministerkonferenz die Weitergabe an die UNESCO unterstützen.

Über die entsprechenden Beschlüsse auf Bundes- und Landesebene werden wir den Ausschuss für Kultur und Medien fortlaufend informieren. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließe ich die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 10.

Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wer dem Inhalt des Antrags Drucksache 17/1663 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die antragstellenden Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sowie die AfD-Fraktion und der einzige im Plenarsaal befindliche fraktionslose Abgeordnete Neppe. Gibt es Gegenstimmen? – Nein. Enthaltungen? – Auch nicht. Damit ist der Antrag Drucksache 17/1663 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

11 Gesetz zur Zustimmung zum Einundzwanzigs

ten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Einundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) und zur Änderung weiterer Gesetze (16. Rundfunkän- derungsgesetz)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/1565

erste Lesung

Die Einbringungsrede wird zu Protokoll gegeben. (Anlage 2)

Eine weitere Aussprache ist nicht vorgesehen.

Damit kommen wir zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1565 an den Ausschuss für Kultur und Medien – federführend –, an den Innenausschuss sowie an den Hauptausschuss. Möchte je

mand dieser Überweisungsempfehlung widersprechen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Damit haben wir den Gesetzentwurf einstimmig so überwiesen.

Ich rufe auf:

12 Siebtes Gesetz zur Änderung des Verfas

sungsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/1671

erste Lesung

Auch diese Einbringungsrede wird zu Protokoll gegeben, und zwar von Herrn Minister Reul. (Anlage 3) – Im Namen des Hohen Hauses herzlichen Dank für diese spontane Entscheidung, Herr Minister Reul!

Dann kommen wir auch hier direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1671 an den Innenausschuss. Möchte jemand dieser Überweisung widersprechen? – Nein. Möchte jemand sich enthalten? – Auch nicht. Damit ist auch diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

13 Zuständigkeitsbereinigungsgesetz

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/1672

erste und zweite Lesung

Zur Einbringung des Gesetzentwurfs in erster Lesung erteile ich für die Landesregierung Frau Ministerin Pfeiffer-Poensgen in Vertretung für Herrn Ministerpräsidenten Armin Laschet das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Bei dem heute zur ersten und zweiten Lesung anstehenden Zuständigkeitsbereinigungsgesetz handelt es sich insofern um einen untypischen Akt der Gesetzgebung, als mit seinen Regelungen grundsätzlich weder neues Recht gesetzt noch bestehendes Recht geändert wird. Gleichwohl ist dieses Gesetz notwendig.

Gegenstand des Gesetzes sind die Geschäftsbereiche der Landesministerien. Diese sind, wie mit dem Amtsantritt einer neuen Landesregierung üblich, in gewissem Umfang neu zugeschnitten worden. Nach dem Landesorganisationsgesetz geschieht dies durch den Ministerpräsidenten und ist damit bereits

mit dessen Organisationserlass vom 13. Juli des letzten Jahres vollzogen worden.

Zugleich bestimmt das Landesorganisationsgesetz, dass die in den Gesetzen den bisher zuständigen obersten Landesbehörden zugewiesenen Zuständigkeiten auf die nach der Neuabgrenzung der Geschäftsbereiche neu zuständigen obersten Landesbehörden übergehen, ohne dass es dazu einer Anpassung der gesetzlichen Regelungen an neue Geschäftsbereiche und Bezeichnungen von Ministerien bedürfte.

Genau diese Anpassung mitunter seit Jahrzehnten überholter Zuständigkeitsbezeichnungen soll nun aber mit dem vorliegenden Zuständigkeitsbereinigungsgesetz erfolgen. Denn auch wenn sie zur Anpassung der Rechtslage nicht erforderlich ist, dient sie der Transparenz und Rechtsklarheit. Sie erleichtert auf diese Weise die Rechtsanwendung und erhöht die Verständlichkeit der Gesetze für die Bürgerinnen und Bürger, die sich in ihrer Mehrzahl mit den Einzelheiten des Landesorganisationsgesetzes vermutlich nicht auskennen werden.

Ich darf Ihnen hier als Beispiel das nordrhein-westfälische Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch nennen. Dort ist bis heute vom Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Rede, obwohl es diese Bezeichnung bereits seit über 30 Jahren gar nicht mehr gibt.

Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf will die veralteten Bezeichnungen aber nicht einfach durch die gegenwärtig gültigen ersetzen, im Beispiel also durch die neue Bezeichnung Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Vielmehr wird mit der Bereinigung auf Politikfelder verwiesen. So soll im Beispiel des Ausführungsgesetzes zum BGB die zuständige oberste Landesbehörde zukünftig als das für Landwirtschaft zuständige Ministerium bezeichnet werden.

Auf diese Weise werden etwaige zukünftige Umressortierungen die Verständlichkeit der Gesetze nicht verwässern und möglichst wenig Bereinigungsbedarf auslösen. Zugleich wird sichergestellt, dass die Zuständigkeit für einen Bereich dort angesiedelt ist, wo sich auch der größte Sachverstand befindet.

Im Hinblick auf die vormals beim Ministerium für Inneres angesiedelte Zuständigkeit für die Anstalt des öffentlichen Rechts d-NRW ist dies das für Digitalisierung zuständige Ministerium. Zu diesem bestehen die engsten Bezüge hinsichtlich des Auftrags, die öffentliche Verwaltung beim Einsatz von Informationstechnik zu unterstützen.

So viel als erste Erläuterung. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Damit wir alle uns das Verfahren noch einmal vergegenwärtigen: Wir sind in der ersten Lesung. Die Ministerin hat für die Landesregierung das Zuständigkeitsbereinigungsgesetz eingebracht.

Die fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, dass nun die Aussprache im Rahmen der ersten Lesung stattfindet. Diese Aussprache werde ich gleich eröffnen. Am Ende der Aussprache wird dann die Abstimmung über den Gesetzentwurf in erster Lesung erfolgen.

Danach werden wir gleich ohne weitere Überweisung die zweite Lesung durchführen, die dann ohne eine weitere Aussprache verabredet ist.

Eingebracht ist der Gesetzentwurf jetzt. Nun eröffne ich die Aussprache. Als erster Redner hat für die CDU-Fraktion Herr Kollege Hagemeier das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Zuständigkeitsbereinigungsgesetz, dessen Entwurf uns mit der Drucksachennummer 17/1672 vorliegt, umfasst auf 99 Seiten in der gebotenen Sorgfalt in erster Linie sprachliche Anpassungen. Diese sind notwendig, weil der Ministerpräsident im Zuge der Neubildung der Landesregierung Veränderungen innerhalb der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden vorgenommen hat. Beispielsweise wird das Wort „Innenministerium“ durch die Wörter „für Kommunales zuständige Ministerium“ ersetzt.

Sie werden mir beipflichten: Wir debattieren hier über eine Formalie. Deshalb sollten wir diese Debatte so kurz wie möglich halten, damit dieser erste Plenartag des Jahres 2018 für uns alle nicht unnötig in die Länge gezogen wird.

Zur Zustimmung sehe ich aus rein logischen Gründen keine Alternative. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Hagemeier. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Müller-Witt für die SPD-Fraktion.

Elisabeth Müller-Witt (SPD) Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie werden sehen: Es gibt Alternativen.

Beim vorliegenden Zuständigkeitsbereinigungsgesetz könnte man auf den ersten flüchtigen Blick meinen, es handele sich bei der heutigen Befassung im Plenum lediglich um eine formale Angelegenheit.

Die Vorlage beschäftigt sich unter der Überschrift „Zuständigkeitsbereinigungsgesetz“ damit, dass in den Gesetzesblättern die neuen Zuschnitte und Titel der Landesministerien nachvollzogen werden.

Diese Betrachtung greift aber zu kurz. Denn diese formale Angelegenheit reiht sich in eine Folge von Maßnahmen zur Umsetzung des teuersten Regierungswechsels aller Zeiten in unserem Bundesland ein. Ein solcher Vorgang darf deshalb nicht einfach durchgewunken werden.

(Beifall von der SPD)