Es ist zwar richtig, dass auch andere Regierungen Umzüge vorgenommen haben. Allerdings hat zum Beispiel die letzte Landesregierung die entsprechenden finanziellen Mittel aus dem laufenden Haushalt entnommen und keine zusätzlichen Kosten verursacht.
Selbstverständlich hat die neue Landesregierung das Recht, Ministerien neu zu ordnen, was Umzüge zur Folge haben kann. Dann stellt sich aber die Frage nach der Notwendigkeit und den entstehenden Kosten. Die jüngste Umstrukturierung der Ministerien unter der neuen Mitte-rechts-Regierung verursachte Umzugskosten in Höhe von knapp 1 Million €; davon waren 787.000 € nicht gedeckt.
Mit der Ernennung der neuen Landesregierung hat man sich für die Umbenennung veränderter, aber eben auch nicht veränderter Ministerien entschieden. Dies betrifft das bisherige Justizministerium und das bisherige Finanzministerium, welche nun Ministerium der Justiz und Ministerium der Finanzen heißen. Die Folge sind eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen. Eine Begründung für diese überflüssigen Namensänderungen wurde bis heute nicht gegeben.
Schließlich muss man sich angesichts der gerade zu Ende gegangenen Haushaltsberatungen schlichtweg fragen, ob es notwendig war, dass die Landesregierung diese Bereinigung so rigoros vorgenommen hat, dass sie mal eben 139 zusätzliche Stellen unter dem Deckmantel des Regierungswechsels geschaffen hat. So etwas ist in der Geschichte unseres Landes beispiellos. Deshalb gehört es auch zum vollständigen Hintergrund des vorgelegten Gesetzentwurfs.
Angesichts der geschilderten Kostenexplosion der Bereinigung der Zuständigkeiten verwehrt die SPDFraktion dem Gesetzentwurf in Drucksache 17/1672 ihre Zustimmung und stimmt gegen den Gesetzentwurf. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ursprünglich wollte ich mich nur zu Wort melden, um zu sagen: Der Gesetzentwurf
Jetzt muss ich leider doch eine Anmerkung an meine geschätzte Vorrednerin machen. Ich habe gerade noch einmal kurz quergelesen.
Die Umzugskosten und alle anderen Punkte, die Sie angesprochen haben und über die Sie ja durchaus diskutieren können, wurden hier in diesem Hause im Zusammenhang mit dem Haushalt und in allgemeinen Debatten schon mehrfach ausgiebig diskutiert.
Bei dieser Anpassung geht es aber darum, in den Gesetzen die Zuständigkeiten richtig zu benennen – Sie selber haben zugestanden, dass es die originäre Zuständigkeit der Landesregierung ist, ihre Zuständigkeiten und ihre eigene Organisation zu regeln –, damit Transparenz besteht. Das hat mit dem, was Sie hier vorgetragen haben, sehr geschätzte Kollegin, überhaupt nichts zu tun.
Vielen Dank, Frau Kollegin Freimuth. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Frau Kollegin Schäffer.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Zuständigkeitsbereinigungsgesetz – das ist ja auch ein schöner langer und bürokratischer Titel – ist aus meiner Sicht und aus der Sicht meiner Fraktion nachvollziehbar. Es vollzieht den Regierungswechsel und die geänderten Zuständigkeiten nach. Insofern werden wir diesem Gesetzentwurf auch zustimmen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Schäffer. – Für die AfD-Fraktion hat jetzt Herr Kollege Beckamp das Wort.
Ein kleiner Punkt – ich denke, das ist wirklich nur nebensächlich –: Sie haben „Gleichstellung von Mann und Frau“ durch „Gleichstellung“ ersetzt – aber wahrscheinlich nur wegen der sprachlichen Kürze. Wir gehen davon aus, dass nicht irgendwelche Fantasiegeschlechter mit aufgenommen werden sollen, wenn
„Mann und Frau“ wegfallen. Das mag mit der sprachlichen Kürze zusammenhängen. Falls es anders sein sollte, bitten wir um einen Hinweis. Denn das wäre sehr interessant. Dann würden wir es uns noch einmal überlegen.
Danke schön, Herr Kollege Beckamp. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Schluss der Aussprache.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1672 in erster Lesung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, AfD und die beiden anwesenden fraktionslosen Abgeordneten Neppe und Langguth. Wer stimmt dagegen? – Das ist die SPDFraktion. Wer möchte sich enthalten? – Eine Enthaltung bei der SPD-Fraktion. Dann ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Gesetzentwurf Drucksache 17/1672 in erster Lesung angenommen.
Wir kommen jetzt, wie gerade schon einmal dargestellt, unmittelbar im Anschluss zur zweiten Lesung, weil sich alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen darauf verständigt haben.
Ich rufe die zweite Lesung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1672 auf und verbinde damit den Hinweis, dass eine Aussprache nicht vorgesehen ist. – Das bleibt auch so.
Dann kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf der Landesregierung eines Zuständigkeitsbereinigungsgesetzes Drucksache 17/1672 in zweiter Lesung. Wer diesem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind wieder CDU, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Wer stimmt dagegen? – Das ist die SPD. Enthaltungen? – Diesmal gibt es keine Enthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/1672 in zweiter Lesung angenommen und verabschiedet.
Gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses mindestens vierteljährlich dem Landtag zur Bestätigung vorzulegen.
Ihnen liegen hier mit der Übersicht 17/8 Beschlüsse zu Petitionen vor, über deren Bestätigung wir abzustimmen haben.
Eine Aussprache ist ebenfalls nicht vorgesehen – es sei denn, jemand würde sie jetzt wünschen. – Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Möchte jemand gegen die Bestätigung stimmen? – Nein. Möchte jemand sich enthalten? – Auch nicht. Dann sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses in Übersicht 17/8 einstimmig bestätigt.