Wir unterstützen die Landesregierung ausdrücklich in ihrem Bestreben, sich gegenüber dem Bund weiterhin für eine Lösung im Interesse der Verpflichtungsgeber einzusetzen. Ihnen, Herr Minister, möchte ich an dieser Stelle für Ihr Wirken im Namen der CDU-Landtagsfraktion ausdrücklich Danke sagen.
Meine Damen und Herren, Helferinnen und Helfer sollten sowohl unseren Respekt als auch den Respekt von Behörden erfahren. Dieser Respekt allein muss dem zuständigen Bundesministerium und den unterstellten Behörden Anlass sein, rechtlich vorhandene Spielräume auszuloten oder diese notfalls zu erweitern, unverschuldete Fälle zu prüfen und eine drohende Hilfebedürftigkeit des Verpflichtungsgebers auszuschließen.
Die NRW-Koalition steht den betreffenden Verpflichtungsgebern zur Seite. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Viele Menschen haben in den letzten Jahren Bürgschaften übernommen und dadurch syrischen Bürgerkriegsflüchtlingen eine sichere Einreise nach Deutschland ermöglicht. In NordrheinWestfalen gab es dafür bereits im Jahr 2013 ein Landesprogramm, welches die Grundlage dafür geschaffen hat. Das NRW-Innenministerium hat dabei stets die Auffassung vertreten, dass eine Bürgschaft nach der Beendigung des Asylverfahrens endet. Der damalige Innenminister Jäger hat sich sehr stark dafür gemacht, dass das auch auf Bundesebene rechtssicher verankert wird.
Mit dem Integrationsgesetz aus dem Jahr 2016 wurde auch das Aufenthaltsgesetz geändert, mit einem erheblichen Einfluss auf die Bürgschaften. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass
auch die Verpflichtungserklärungen, welche vor dem Inkrafttreten des Integrationsgesetzes, das auf Bundesebene verabschiedet worden ist, Herr Blondin, für eine Dauer von drei Jahren gelten, unabhängig davon, ob das Asylverfahren in dieser Zeit abgeschlossen wurde. Damit, Kolleginnen und Kollegen, ist eine neue Situation entstanden, die vom Bundesgesetzgeber dringend korrigiert werden muss.
Auf der letzten Innenministerkonferenz wurde wohl auch beschlossen, dass die Innenminister aus Niedersachsen und Hessen gemeinsam mit Frau Barley, der Familienministerin, über Lösungsansätze sprechen. Es wäre gut gewesen, wenn auch Sie, Herr Minister Stamp, als zuständiger Minister an den Beratungen teilgenommen hätten.
Natürlich wäre eine Lösung auf der Bundesebne ideal. Das aber ist kein Grund dafür, dass NordrheinWestfalen untätig bleibt. Ich finde, Herr Minister Stamp, es ist Ihre Aufgabe, sich für die Bürgerinnen und Bürger aus Nordrhein-Westfalen einzusetzen, und zwar nicht nur auf Landesebene, sondern auch auf Bundesebene. Wir erwarten daher von Ihnen, dass Sie für die Menschen aus Nordrhein-Westfalen, die dankenswerterweise eine große und verantwortliche Aufgabe für sich übernommen haben, eine Lösung finden.
Als SPD-Fraktion begrüßen wir den Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen, dass es bis zur Lösung auf Bundesebene eine Aussetzung der Rückforderungen von Sozialämtern und Jobcentern geben soll. Das ist ein erster Schritt, aber es muss noch mehr folgen; denn ich denke nicht, dass das auf Bundesebene sehr schnell gehen wird. Zudem glaube ich – Herr Stamp, da werden Sie mir sicher zustimmen –, dass es noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, bis sich auf Bundesebene eine neue Lösung dafür findet.
Wir werden der Überweisung zustimmen. Vielleicht schaffen wir es im Ausschuss, zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass dieser Antrag die Situation der Paten von syrischen Geflüchteten aufgreift, die jetzt von finanziellen Forderungen der Jobcenter betroffen sind. Gerade die individuellen Belastungen sind in vielen Fällen nur schwer zu tragen und bringen die Bürger an den Rand des Existenzminimums.
Wir sollten dabei allerdings nicht vergessen, dass die damalige rot-grüne Landesregierung und ihr Minister
Jäger schlicht und einfach dafür verantwortlich sind, dass Menschen eine Verpflichtungserklärung abgegeben haben, ohne dass sie ausreichend über die Konsequenzen informiert wurden. Obwohl bereits seinerzeit die Rechtslage unklar war, wurde den Bürgen vermittelt, dass durch eine Anerkennung als Flüchtling die Zahlungsverpflichtung enden würde. Hier wurde auf eine differenzierte Rechtsauskunft verzichtet, da wohl das Ziel war, möglichst viele Bürgen zu gewinnen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Herr Präsident, das Aufnahmeprogramm des Landes von 2013 war sicher eine sinnvolle Initiative, um syrischen Flüchtlingen die Einreise zu den in Deutschland lebenden Verwandten zu ermöglichen, ohne auf Schlepperorganisationen und illegale Grenzübertritte angewiesen zu sein. Dabei ist aber auch zwingend vorauszusetzen, dass die Angehörigen oder andere Freiwillige sich verpflichten, die Kosten des Lebensunterhalts der Flüchtlinge zu übernehmen.
Das Ende der Geltungsdauer entsprechender Verpflichtungserklärungen war jedoch von Anfang an umstritten.
Das NRW-Innenministerium war mit anderen Bundesländern der Auffassung, dass mit der Anerkennung als Flüchtling im Asylverfahren ein neuer Aufenthaltstitel erteilt würde, der die Haftung beenden würde.
Jedoch hat der Bundesgesetzgeber durch die Neufassung des § 68 Aufenthaltsgesetz von August 2016 einen Fortbestand der Verpflichtungserklärung auch bei der Erteilung humanitärer Aufenthaltstitel oder bei der Anerkennung als Schutzberechtigter festgelegt.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat dies für die vorher abgegebenen Erklärungen für eine Dauer von drei Jahren ab der Einreise bestätigt. Damit sind Erstattungsforderungen der Sozialleistungsträger wie der Jobcenter berechtigt. Auch dies wurde durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster aus dem letzten Monat bestätigt.
Das im Antrag geforderte Moratorium würde insofern den Verzicht auf eine Durchsetzung rechtmäßiger Ansprüche bedeuten und damit dem Grundsatz der Recht- und Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandels widersprechen.
Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen, allerdings können die Sozialleistungsträger gerade beim Thema „Zahlungserleichterung“ einen Ermessensspielraum nutzen, wenn die Verpflichtung zu einer unzumutbaren Belastung führt oder im Einzelfall ein Erlass der Forderung in Betracht kommt.
Vielleicht habe ich Sie aber auch nur missverstanden, Herr Kollege Yetim. Diesen Ansatz eines Vorwurfes, unser Integrationsminister solle sich doch mehr um die Bürger oder die Paten in NRW kümmern oder hätte dabei sein sollen oder hätte sich
nicht daran beteiligt, weise ich ganz klar zurück, weil sich unser Minister im Interesse der Paten über den Bund zeitnah und schnellstmöglich eingesetzt und auch klargestellt hat, dass die Hilfsbereitschaft und das Engagement für das Gemeinwohl eben nicht zu einer Gefährdung der eigenen Existenz führen darf.
Ein weitergehender Verzicht auf Regressansprüche kann aber nur durch eine bundesrechtliche Regelung erfolgen. Deswegen sollten wir die Initiative aus Niedersachsen und Hessen unterstützen. Das macht die NRW-Koalition, das macht die Landesregierung mit ihrem Integrationsminister Joachim Stamp. Sie fordern in dem vorliegenden Antrag, aus Landesmitteln einen Hilfsfonds einzurichten. Dieser wäre für einen Erfolg oder eine Lösung auf Bundesebene eher kontraproduktiv.
Der vorliegende Antrag ist zwar gut gemeint, aber letztlich nicht zielführend. Wir werden uns daher weiter für eine konstruktive Lösung einsetzen. Daher freuen wir uns auf die weiteren Beratungen im Ausschuss. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Fraktion hat sich eingehend mit dem Antrag und dem zugrundliegenden Sachverhalt befasst. Wir können auch die schwierige Situation von betroffenen Bürgen durchaus nachvollziehen. Wir können uns gut vorstellen, dass die eine oder andere Klage auch noch folgen wird, denn die Prüfung der Bonität scheint zumindest in Fällen von Mehrfachbürgschaften nicht immer ausreichend gewesen zu sein. Man wird es sehen.
Nichtsdestotrotz ist der Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen gleich in mehrfacher Hinsicht aus argumentationslogischer Perspektive defizitär. Das betrifft aus unserer Sicht zuvorderst die juristische Bewertung des Sachverhalts.
Nach § 68 Aufenthaltsgesetz in der alten Fassung endete die Geltungsdauer einer Verpflichtungserklärung entweder bei der Beendigung des Aufenthalts oder mit der Erteilung eines Aufenthaltstitels zu einem – und jetzt genau aufpassen bitte, zuhören! –
anderen Aufenthaltszweck. So war das auch in dem entsprechenden Formblatt formuliert. In dem Merkblatt heißt es wörtlich:
„Im Regelfall endet die Verpflichtung mit dem Ende des vorgesehenen Gesamtaufenthalts oder dann, wenn der ursprüngliche Aufenthaltszweck durch einen anderen ersetzt und dafür ein neuer Aufenthaltstitel erteilt wurde.“
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 27. Januar 2017 entschieden, dass der Aufenthaltserlaubnis in dem entschiedenen Fall und in den Fällen, von denen wir hier reden, kein anderer Aufenthaltszweck zugrunde lag, weil die jeweilige Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen ja erteilt worden ist.
In dem Antrag der Grünen wird nun ohne Verifizierung behauptet, die Verpflichtungsgeber seien davon ausgegangen, die Anerkennung als Flüchtling im Zuge des Asylverfahrens würde als anderer Aufenthaltstitel wahrgenommen. Das trifft aber gerade den rechtlichen Kern nun einmal nicht.
Es geht aus der Vorschrift und den eindeutigen Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts hervor, dass es nicht um den Aufenthaltstitel, sondern um den Aufenthaltszweck geht. Dies ist wie in dem Gesetz und in dem Formblatt das einzig maßgebende Kriterium und auch gleichgeblieben. So ändert sich nur die Rechtsgrundlage für den Verbleib und nicht der Grund.
Es erscheint daher auch zweifelhaft, ob man das falsch verstehen konnte. Im Übrigen greift hier auch durchaus eine Erkundigungspflicht, insbesondere bei so nicht alltäglichen Rechtsgeschäften wie Bürgschaften, die ja im Volksmund den Ruf des Gefährlichen haben. Über die juristische Bewertung hinaus kritisieren wir an dieser Stelle ausdrücklich die deutlich werdende Moralisierung der antragstellenden Fraktion, die ärgerlicherweise einen juristischen Sachverhalt in die Sollsphäre Ihrer Moralvorstellungen transferiert.
Ob die betroffenen Bürger nun also aus moralisch guten Motiven heraus gehandelt haben, ist für eine rechtliche Bewertung gänzlich irrelevant. Wenn die Regierung seinerzeit eine moralische Verpflichtung bei allen Bürgern gesehen hätte, hätte sie den Steuerzahler gleich zur Kasse gebeten und nicht einzelnen Bürgern die Möglichkeit eingeräumt, selbst in Verantwortung zu treten.
Wir halten daher weder eine Intervention der Landesregierung beim Bund für notwendig und schon gar nicht die Einrichtung eines Hilfsfonds in der Höhe von 5 Millionen € für angebracht.
Sehr geehrte Damen und Herren der Grünen, ich bin sicher, Sie haben ein ausreichendes Parteivermögen, um Ihrerseits besonders moralisch gut zu handeln und einen solchen Fonds selbst einzurichten.