Protokoll der Sitzung vom 28.02.2018

Vielen Dank, Herr Minister Wüst. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen zur Aussprache zu diesem Punkt liegen mir nicht vor, sodass wir zur Abstimmung kommen können.

Der Verkehrsausschuss empfiehlt in der Drucksache 17/1941, den Antrag Drucksache 17/1444 abzulehnen. Somit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/1444 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung.

Wer dem Antrag zustimmen möchte, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. – Das ist die antragstellende Fraktion der AfD. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen? – Keine Enthaltung. Dann ist der Antrag Drucksache

17/1444 abgelehnt, und wir sind am Schluss von Tagesordnungspunkt 10.

Ich rufe auf:

11 Fragestunde

Drucksache 17/2023

Mit der Drucksache 17/2023 liegen Ihnen die Mündlichen Anfragen 8, 9 und 10 vor. Somit rufe ich nun auf die

Mündliche Anfrage 8

des Abgeordneten Mehrdad Mostofizadeh von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema:

Wie und wann wird der Abschlag auf die Integrationspauschale in Höhe von 100 Millionen Euro verteilt?

Im Zuge der Haushaltsberatungen wurde vonseiten der kommunalen Spitzenverbände wiederholt darauf hingewiesen, dass eine Weiterleitung der Integrationspauschale durch das Land an die Kommunen, wie von CDU und FDP in der zurückliegenden Legislaturperiode des Landtags NRW immer wieder vehement gefordert, weder vollständig (s. CDU-Wahlprogramm zur Landtagswahl 2017) noch teilweise vorgesehen war.

Erst nach deutlichem Protest sowohl im Landtag als auch innerhalb der kommunalen Familie beugte sich die Landesregierung dem öffentlichen Druck und kündigte an, Geld in unbestimmter Höhe an die Kommunen weiterzureichen.

Obwohl die Opposition mit eigenen Änderungsanträgen in Höhe von 175 Millionen Euro zur Weiterleitung der Pauschale an die Kommunen Druck gemacht hatte, stellten CDU und FDP nur den Antrag, den Kommunen in 2018 einen Teilbetrag von 100 Millionen Euro für die Durchführung von Integrationsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Allerdings ist bis heute unklar, wie das Geld rechtssicher verteilt wird und nach welchem Schlüssel dies geschehen soll. Die Landesregierung hat sich bisher weder zum Verteilmechanismus noch zum Zeitplan geäußert und erschwert damit den Kommunen die Planungssicherheit für das laufende Haushaltsjahr 2018.

Daher frage ich die Landesregierung:

In welcher Weise sollen die in Kapitel 07 080 „Gesellschaftliche Teilhabe und Integration Zugewanderter“ Titel 633 20 „Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Integrationsmaßnahmen“ etatisierten 100 Millionen Euro rechtssicher an die Kommunen verteilt werden?

Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet.

Die Landesregierung hat hierzu angekündigt, dass Herr Minister Dr. Stamp auf die vorliegende Mündliche Anfrage antworten wird. So darf ich dann auch dem Minister das Mikrofon freischalten. Bitte schön, Herr Minister.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Mostofizadeh, wir hatten heute bereits eine umfassende Debatte zur Integrationspauschale. Die 100 Millionen € werden in 2018 sachgerecht auf die Kommunen verteilt. Wir haben das zugesagt, und wir machen das auch. Es wird eine gesetzliche Grundlage erarbeitet, die gleichzeitig Grundlage für künftige Entlastungen durch eine mögliche neue Bundesregierung sein kann.

Auch zum Verteilungsschlüssel hatte ich bereits das Notwendige mitgeteilt. Für die Verteilung bedarf es einer gesetzlichen Grundlage. Daran arbeiten das MKFFI und das MHKBG in gemeinsamer Federführung.

Der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagene Schlüssel nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz ist aus unserer Sicht nicht sachgerecht. Denn die Gelder für Integration sollen auch für Integration eingesetzt werden. Aus unserer Sicht sind die GFG-Parameter nicht ausreichend. Der Verteilungsschlüssel soll sich am tatsächlichen Bedarf in den Kommunen orientieren. Er soll rechtsicher und einfach in seiner Umsetzung sein, unterschiedliche Belastungen vor Ort berücksichtigen und integrationspolitischen Zielen Rechnung tragen. Er muss eine faire Verteilung der Mittel innerhalb der kommunalen Familie ermöglichen.

Das liegt unseres Erachtens auch auf der Hand – genauso wie es entsprechend des Zeitablaufs auf der Hand liegt, dass genaue Details noch in der Klärung sind. Wir werden Sie zum entsprechenden Zeitpunkt an entsprechender Stelle selbstverständlich über die laufenden Gespräche und Abstimmungen unterrichten.

Die Landesregierung hat sich in Berlin erfolgreich dafür eingesetzt, dass der Bund sich auch im Jahr 2019 und in den folgenden Jahren an den Kosten der Integration beteiligen will. Ob es jetzt eine Bundesregierung geben wird oder nicht, bleibt abzuwarten. Wir werden dafür sorgen, dass unsere Kommunen die finanzielle Unterstützung bekommen, die sie für ihre wichtige Arbeit vor Ort brauchen. – Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister Dr. Stamp. – Für eine erste Nachfrage hat sich Herr Kollege Mostofizadeh gemeldet. Bitte schön.

Frau Präsidentin und Herr Minister, herzlichen Dank. Herzlichen Dank auch für die ruhige Bearbeitung des Themas. – Entlastung kann aus meiner Sicht nur dann stattfinden, Herr Minister, wenn vorhandene Maßnahmen zusätzlich finanziert werden. Ich hatte aber den Eindruck – so habe ich Sie auch jetzt verstanden; deshalb frage ich noch mal nach –, dass von der Regierungsfraktion vorgetragen worden ist, keine pauschale Entlastung vornehmen, sondern zusätzliche Integrationsmaßnahmen finanzieren zu wollen.

Das ist Ihr gutes politisches Recht, würde aber sozusagen der Argumentation von vor zwei Jahren widersprechen, als man gesagt hat: Wir müssen das Geld weiterleiten, weil die Integration vor Ort stattfindet. Deswegen müssen wir die Kommunen von der von ihnen geleisteten Arbeit entlasten. Sonst wird da kein Schuh draus.

Meine konkrete Frage lautet: Plant die Landesregierung, die Mittel, die Sie an die Kommunen verteilen will, an ganz bestimmte Integrationsauflagen zu binden, oder sollen diese Mittel vor Ort frei verwendbar sein?

Herr Minister, Sie haben die Gelegenheit zur Beantwortung.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Mostofizadeh, ich würde Ihre Frage beantworten. Wenn Sie noch etwas mit Herrn Bolte klären wollen, kann ich so lange warten. – Das Entscheidende ist, dass die Gelder für Integrationsarbeit ausgegeben und nicht pauschal etwa für andere Dinge in den Kommunen verwendet werden. Wir wissen alle, dass die Situation in vielen Kommunen sehr angespannt ist. Aber trotzdem müssen wir sicherstellen, dass das Geld, das wir im Rahmen der Integrationspauschalen an die Kommunen weitergeben, auch tatsächlich für die Integrationsarbeit da ist.

Das müssen keine zusätzlich kreierten Projekte sein, sondern können auch laufende Projekte sein. Aber klar ist, dass wir einen Schlüssel wählen wollen – da sind wir in der detaillierten Abstimmung mit MHKBG –, der die Zahl der Menschen aus der Zielgruppe berücksichtigt, die tatsächlich vor Ort leben. – Danke schön.

Vielen Dank, Herr Minister. – Für eine erste Nachfrage hat sich

Herr Kollege Bolte-Richter gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege Bolte-Richter.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Herr Minister, für die bisherigen Antworten.

Meine Frage ist: Will die Landesregierung auch künftig trotz der Minderausgaben – wir hatten das heute schon zu einem früheren Zeitpunkt behandelt – von weit über 1,5 Milliarden € im Bereich der Unterbringung von Geflüchteten keine Mittel über das GFG an die Kommunen weiterleiten?

Herr Minister, bitte.

Ja, Herr Bolte-Richter, Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass ich den laufenden Haushaltsberatungen an dieser Stelle noch nicht vorgreifen kann.

Vielen Dank, Herr Minister. – Als Nächstes hat sich Frau Kollegin Düker für eine Nachfrage gemeldet. Bitte schön, Frau Kollegin.

Danke schön, Herr Minister, für die Beantwortung der Fragen. – Mir erschließt sich die Begründung für diese Summe nicht. Der Finanzminister sitzt neben Ihnen und kann Ihnen die Zahlen noch mal nennen. Angesichts der enormen Minderausgaben und der Mehreinnahmen erschließt sich mir die Entscheidung für 100 Millionen € statt, wie versprochen, 434 Millionen € nicht.

Herr Minister, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Kollegin Düker, wir haben feststellen müssen und haben auch in der Vergangenheit – damals in anderer Rolle – kritisiert, dass 2016 und 2017 von der Landesregierung, die vor uns im Amt gewesen ist, kein Cent der Integrationspauschalen weitergegeben worden ist und auch in der mittelfristigen Finanzplanung kein weiterer Cent vorgesehen ist.

Wir haben in dem Moment, als es den Spielraum gegeben hat, die 100 Millionen auf den Weg gebracht, die den Kommunen vor Ort tatsächlich helfen werden. Wenn Sie die Summe nehmen, die vom Bund gekommen ist, und daran den Verbundsatz der Kommunen messen, kommen Sie ziemlich genau auf die

100 Millionen. Insofern ist das meines Erachtens eine sehr faire Maßnahme gegenüber der Integrationsarbeit der Kommunen vor Ort. – Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Kollegin Beer hat sich für eine Nachfrage gemeldet. Bitte schön, Frau Kollegin Beer.

Danke schön, Frau Präsidentin. – Danke, Herr Minister. Sie haben eben auf Nachfrage meines Kollegen Bolte-Richter ausgeführt, den Haushaltsverhandlungen nicht vorgreifen zu wollen. Ich möchte Sie aber als Fachminister fragen, welche Vorstellungen Sie denn haben. Wollen Sie aus Ihrer fachlichen Perspektive diese Mittel gerne über das GFG einbringen?

Bitte schön, Herr Minister.

Den letzten Satz der Kollegin Beer habe ich akustisch nicht verstanden.

Frau Kollegin, vielleicht können Sie ihm weiterhelfen. Ich gebe Ihnen noch mal das Wort.

Ich möchte gern Ihre Perspektive als Fachminister hören, mit der Sie in die Verhandlungen – auch in die Haushaltsverhandlungen – gehen. Würden Sie es aus Ihrer fachlichen Perspektive präferieren, dann im GFG die Mittelverteilung vorzusehen?

Bitte schön, Herr Minister.

Frau Kollegin Beer, was ich über das GFG auskehren möchte oder was wir in andere Projekte stecken, werden wir im Rahmen der Haushaltsberatungen genau eruieren. Mein Ziel ist es, dass wir es schaffen, für die Integrationsarbeit vor Ort in den Kommunen die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen. Und diese Mittel wird mein Haus beim Finanzminister entsprechend anmelden.

Vielen Dank, Herr Minister. – Ich schaue jetzt mal und sehe noch eine Nachfrage beim Kollegen Mostofizadeh. Bitte schön.