Vielen Dank, Herr Minister. – Ich schaue jetzt mal und sehe noch eine Nachfrage beim Kollegen Mostofizadeh. Bitte schön.
Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE: Herr Minister, ich möchte noch mal nachfragen, weil auch im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene – Sie haben den Punkt zumindest gestreift – eine Fortzahlung der Integrationspauschale vorgesehen ist. Wenn ich das überschlägig richtig gerechnet habe, läuft das ungefähr die gleichen finanziellen Maßstäbe wie vorher hinaus. Wollen Sie auch künftig nur einen kleinen Teil weiterleiten, oder wie wollen Sie mit dieser Summe umgehen?
Das ist eigentlich nicht Gegenstand Ihrer Mündlichen Anfrage. Ich kann Ihnen aber sagen, dass wir auf jeden Fall sicherstellen werden, dass die Kommunen zukünftig die Mittel bekommen, um die Integrationsarbeit auch tatsächlich vor Ort entsprechend leisten zu können.
Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Kollege Mostofizadeh hat sich noch einmal zu seiner dritten und damit letzten Nachfrage zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Mostofizadeh.
Der Personenkreis der Geduldeten wird einen immer größeren Anteil der Kosten vor Ort verursachen, was beispielsweise die Unterbringung und Integration anbetrifft. Gibt es schon Pläne, wie Sie finanzpolitisch damit umgehen wollen?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Mostofizadeh, Sie sprechen hier ein sehr komplexes Thema an. Das ist aus meiner Sicht eine der ganz großen Herausforderungen, vor denen wir stehen, dass wir insgesamt sehen müssen, dass wir von der hohen Zahl der Geduldeten insgesamt runterkommen müssen.
Dafür sind verschiedene Maßnahmen notwendig. Zum einen ist dafür notwendig, dass wir im Bereich der freiwilligen Ausreise und auch bei Rückführungen deutlich besser werden. Wir sind dabei, über die Zentralen Ausländerbehörden, die wir zur Unterstützung der kommunalen Ausländerbehörden einrichten, in allen Regierungsbezirken diesbezüglich zu einer effizienteren und besseren Struktur zu kommen.
Wir brauchen darüber hinaus eine andere Herangehensweise in den Ausländerbehörden bei der Verleihung eines dauerhaften Aufenthaltsstatus. Von den §§ 25a und 25b des Aufenthaltsgesetzes – diese Paragrafen würdigen die Integrationsleistung Geduldeter, um ihnen dann einen dauerhaften Aufenthaltsstatus zu geben – wird bisher in zu geringem Umfang Gebrauch gemacht. Wir müssen auf beiden Seiten deutlich besser werden.
Wir werden auch mit dem Bund darüber sprechen, wie sich die Finanzierung der Geduldeten in den Kommunen dauerhaft weiter gestaltet. Denn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat in einem sehr hohen Tempo – über die Qualität der Entscheidungen möchte ich an dieser Stelle gar nicht sprechen – sehr viele Entscheidungen getroffen, und dadurch ist die Anzahl der Duldungen angestiegen.
Wir dürfen die Kommunen bei diesem Thema nicht im Stich lassen, und es ist auch klar, dass wir dieses Problem, vor dem die Kommunen stehen, sehen. Ich kann Ihnen zum heutigen Zeitpunkt noch keine finanzpolitische Zusage machen, wie wir die Sache genau regeln. Aber wir werden dazu Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden führen.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Stamp. – Weitere Nachfragen zur Mündlichen Anfrage 8 sehe ich nicht, sodass wir am Schluss dieser Mündlichen Anfrage sind.
In der Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 1. Februar ist ein offensichtlicher Dissens zwischen den Koalitionsfraktionen deutlich geworden. Bei der Frage über einen möglichen Kabinettsvorbehalt bezüglich des Ankaufs von Steuer-CDs bleibt die Praxis auch weiterhin unklar.
Während der Sprecher der FDP-Fraktion, Ralf Witzel, im Plenum erklärte, es gäbe eine Absprache innerhalb der Koalition, wonach ein solcher Ankauf vom Kabinett entschieden würde, vertrat Minister Lienenkämper in der Ausschusssitzung eine andere Position. Er sagte, es gäbe lediglich eine „kollegiale Information“. Zu welchem Zeitpunkt ist aber offen geblieben.
Da es aber einen wichtigen Unterschied macht, ob andere Ressorts vorab informiert werden bzw. um Erlaubnis gefragt werden oder ob das bisherige
Gibt es eine Vereinbarung der Regierungskoalition, dass, wenn es Angebote zum Ankauf von Steuer-CDs gibt, im Kabinett darüber gesprochen werden muss, um den Einzelfall vor einer Kaufentscheidung zu bewerten?
Die Landesregierung hat angekündigt, dass Herr Minister Lienenkämper antworten wird. Ich danke Herrn Minister Lienenkämper und schalte ihm das Mikrofon frei. Bitte sehr.
Liebe Frau Präsidentin! Lieber Herr Kollege Zimkeit! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Verfahren bei der Prüfung des Ankaufs von Steuerdatenträgern bleibt unverändert. Über etwaige Ankäufe wird im Einzelfall und nach Abwägung von Chancen und Risiken entschieden. An der bewährten Praxis in Nordrhein-Westfalen beim Ankauf von Steuerdatenträgern ändert sich also gar nichts.
Wir werden das Verfahren, das mein Vorvorgänger Helmut Linssen erstmals angewendet hat, fortführen. Das bedeutet, dass das Ministerium der Finanzen nach Abschluss der Werthaltigkeitsprüfungen durch ein Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung allein über die Frage des Ankaufs der angebotenen Datenträger entscheidet. Deren Erwerb unterliegt keinem Kabinettsvorbehalt. Die Entscheidungsbefugnisse bleiben entsprechend, wie sie sind.
Dieses bewährte Verfahren steht in keinem Widerspruch zu einem kollegialen Stil innerhalb der Landesregierung und des Kabinetts. Wie in anderen Kabinetten anderer Zuschnitte auch ist es natürlich üblich und richtig, die Kolleginnen und Kollegen über politisch besonders bedeutsame Vorgänge außerhalb der Tagesordnung von Kabinettssitzungen oder am Rande der Tagesordnung von Kabinettssitzungen zu informieren. Das werde ich auch weiterhin so handhaben, weil es meines Erachtens in einer freundschaftlich und klug zusammenarbeitenden Koalition zu einer guten Amtsführung gehört.
Vielen Dank, Herr Minister. – Es hat sich für eine erste Nachfrage Herr Abgeordneter Zimkeit gemeldet. Bitte schön.
Nachdem Sie zur gestellten Frage nach einer Vereinbarung gerade nichts gesagt haben, möchte ich noch einmal nachfragen. Ich zitiere aus dem Plenarprotokoll vom 13. September
„Was die Frage der Steuer-CDs angeht, so kennen Sie die Vereinbarungen in der Koalition. Wenn es Angebote dieser Art gibt, muss im Kabinett darüber gesprochen werden, um sie im Einzelfall zu bewerten.“
Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Gibt es eine Vereinbarung, nach der im Kabinett vor einem Ankauf einer CD darüber gesprochen werden muss?
Herr Kollege Zimkeit, es gibt ein klares Verfahren, das ich Ihnen eben geschildert habe. Das hat den rechtlichen Teil, dass das Finanzministerium in eigener Zuständigkeit entscheidet, und das hat den politischen Teil, dass in einer freundschaftlich und gut arbeitenden Koalition das Kabinett selbstverständlich über politisch besonders bedeutsame Vorgänge informiert wird. Das ist klug und vernünftig und läuft so im Rahmen einer sehr guten Amtsführung. Das hat Herr Kollege Witzel gemeint.
Ich kann verstehen, dass Sie aus den letzten Jahren relativ wenig Erfahrung mit einer freundschaftlich und gut arbeitenden Koalition haben. Aber bei uns ist das so.
Vielen Dank, Herr Minister. – Es hat sich nun Frau Kollegin Düker für eine Nachfrage gemeldet. Bitte schön, Frau Kollegin.
Danke schön, Frau Präsidentin. – Herr Minister, in Ihrem Freundeskreis bzw. dem, was Sie gerade als Kabinett bezeichnet haben, findet dann auch eine Bewertung statt. Sie nennen es Information, Herr Kollege Witzel hingegen spricht von Bewertung. Das sind für mich zwei unterschiedliche Sachstände. Können Sie uns schildern, was Sie unter einer freundschaftlich-kollegialen Bewertung verstehen?
Frau Kollegin Düker, es ist charmant, mir in den Mund zu legen, ich hätte von einer freundschaftlichen Bewertung gesprochen. Ich habe von einer freundschaftli
chen Zusammenarbeit innerhalb der Koalition gesprochen. Ich kann nichts dafür, wenn das jetzt nicht gut ankommt.
(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Nein, das können Sie nicht! Aber trotzdem ist es so! – Barbara Steffens [GRÜNE]: Man versteht Sie nicht!)
Ich kann versuchen, noch näher ans Mikrofon zu rücken, wenn Ihnen das etwas bringt. Ich versuche es einmal so.
Vielleicht probieren wir das einmal. Ich habe bereits alle anderen Mikrofone ausgeschaltet und könnte höchstens noch die Technik bitten, das zu prüfen.
Frau Kollegin Düker, jedenfalls habe ich von einer freundschaftlichen und kollegialen Zusammenarbeit innerhalb des Kabinetts gesprochen. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit halte ich es für üblich und angemessen, Kolleginnen und Kollegen im Kabinett über politisch besonders bedeutsame Vorgänge zu informieren. Das ist das Vorgehen, das wir anwenden werden. Das ist im Übrigen auch das Vorgehen, das ich eben und auch bereits im Haushalts- und Finanzausschuss geschildert habe. Das entspricht auch dem Verfahren, das mein Vorvorgänger Helmut Linssen bereits angewendet hat.
Vielen Dank, Herr Minister. – Es hat sich nun Herr Abgeordneter Zimkeit für eine zweite Nachfrage gemeldet. Bitte schön.
Ich komme nun zu meiner Nachfrage. Der ehemalige Kollege Lindner hat der Presse gegenüber erklärt, dass der Ankauf von Steuer-CDs in Zukunft nur noch ein Ausnahmefall sein dürfte. Teilen Sie diese Einschätzung?