Ich komme nun zu meiner Nachfrage. Der ehemalige Kollege Lindner hat der Presse gegenüber erklärt, dass der Ankauf von Steuer-CDs in Zukunft nur noch ein Ausnahmefall sein dürfte. Teilen Sie diese Einschätzung?
Herr Kollege Zimkeit, ich habe im Moment keinen Anlass, in der Presse wiedergegebene Äußerungen des Par
tei- und Fraktionsvorsitzenden der FDP im Deutschen Bundestag im Landtag Nordrhein-Westfalen zu kommentieren.
Vielen Dank, Herr Minister. – Es hat sich nun Frau Abgeordnete Düker für eine zweite Nachfrage gemeldet. Bitte schön.
Herr Minister, die koalitionstragende Fraktion der FDP hat aus ihrer Haltung, was sie von dem Ankauf von Steuer-CDs hält, in der letzten Sondersitzung keinen Hehl gemacht – Achtung, Wortspiel! –, denn sie bzw. ihr finanzpolitischer Sprecher bezeichnet es nach wie vor als Hehlerei. Das hat Herr Witzel genau so bestätigt. Ich habe ihn mit seiner Aussage „Wo kein Hehler ist, ist auch kein Diebstahl“ konfrontiert. Dazu sagte er, das sehe er auch heute noch so.
Nun sitzen Sie mit drei Kollegen der FDP, Herrn Stamp, Herrn Pinkwart und Frau Gebauer, in Ihrem freundschaftlichen Kabinett. Sie informieren über einen Ankauf. Die koalitionstragende Fraktion der FDP hält das, was Ihre Steuerfahnder da machen, nun für Hehlerei. Was machen Sie denn, wenn der Kollege Stamp, der neben Ihnen sitzt, dann sagt: „Ich möchte nicht, dass diese CD angekauft wird“? Wie gehen Sie mit solchen Ratschlägen aus der FDP um? Freundschaftlich natürlich, wie immer?
Frau Kollegin Düker, erstens selbstverständlich freundschaftlich. Zweitens kann ich Ihnen auf spekulative Überlegungen, die die Zukunft betreffen, keine genaue Antwort geben, weil ich nicht weiß, wie die Situation dann ist, sollte sie eintreten.
des Beauftragten der Landesregierung für die Belange von deutschen Heimatvertriebenen, Aussiedlern und Spätaussiedlern nicht vollständig beantwortet. Fragen der Überparteilichkeit seiner Funktion konnten nicht geklärt werden. Auch erhielten wir als Haushaltsgesetzgeber bisher unzureichend Auskunft über entstehende Kosten.
Der Entscheidung, Herrn Heiko Hendriks zum Beauftragten der Landesregierung für die Belange von deutschen Heimatvertriebenen, Aussiedlern und Spätaussiedlern zu berufen, liegt eine Entscheidung des nordrhein-westfälischen Kabinetts zu Grunde. Es ist daher auch Angelegenheit des Ministerpräsidenten, jeglichen Zweifel um die Besetzung auszuräumen.
Beabsichtigt die Landesregierung, zur Wahrung der Überparteilichkeit im Amte darauf hinzuwirken, dass Herr Hendriks seine Funktion als Vorsitzender der Ost- und Mitteldeutschen Vereinigung der CDU NRW niederlegt oder zumindest ruhend stellt?
Die Landesregierung hat angekündigt, dass Frau Ministerin Pfeiffer-Poensgen darauf antworten wird. Ich danke Frau Ministerin Pfeiffer-Poensgen bereits vorab und schalte ihr das Mikrofon frei. Bitte schön, Frau Ministerin.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Frau Müller-Witt, die nordrhein-westfälische Landesregierung hat Anfang des Jahres erstmals einen Beauftragten für die Belange von deutschen Heimatvertriebenen, Aussiedlern und Spätaussiedlern bestellt. Herr Heiko Hendriks hat sein Amt am 1. Februar angetreten. Zugleich habe ich Herrn Hendriks zum Vorsitzenden des Landesbeirats für Vertriebenen-, Flüchtlings- und Spätaussiedlerfragen benannt.
Mit der Bestellung des Beauftragten wollen wir in sinnvoller Ergänzung der Arbeit des seit 1948 bestehenden Landesbeirats für Vertriebenen-, Flüchtlings- und Spätaussiedlerfragen das vielfältige Engagement der deutschen Heimatvertriebenen, der Flüchtlinge und Übersiedler aus der damaligen DDR sowie der Aussiedler und Spätaussiedler in NordrheinWestfalen besonders würdigen und die Erinnerung an Flucht und Vertreibung wachhalten.
Da in der aktuellen Diskussion um den Landesbeauftragten unterschwellig die Frage mitschwingt, ob wir uns auch heute noch, im Jahr 2018, diesem Personenkreis besonders widmen müssen oder ob die Position des Landesbeauftragten nicht vielmehr nur
ein – in Anführungsstrichen – „Versorgungsposten“ sei, möchte ich eingangs auf diese Frage nach dem richtigen Zeitpunkt eingehen.
Richtig ist, dass die Gruppe der deutschen Heimatvertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler in der Forschung als die am besten bei uns integrierte Einwanderergruppe gilt. Natürlich könnten wir sagen: Prima, das haben wir geschafft.
Aber die Erfolgsgeschichte der Integration dieser Personengruppe hat eben auch schwierige Seiten, die nun schon die zweite, manchmal auch die dritte Generation der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler prägen. Dazu gehören der Verlust der Heimat, Fremdheitsgefühle in der neuen Umgebung, zum Teil erlebte Ablehnung sowie die Frage nach der eigenen Identität.
Und wir registrieren wieder mehr Spätaussiedlerinnen und -aussiedler in Deutschland. Rund 7.300 haben sich im vergangenen Jahr bei uns niedergelassen, darunter vor allen Dingen junge Familien, die hier bereits Angehörige haben; das sind etwa viermal so viele wie 2012. Die Geschichte der Spätaussiedler ist also noch längst nicht abgeschlossen, erst recht nicht in Nordrhein-Westfalen, wo die größte Gruppe von ihnen lebt.
Aber so wichtig es dieser Landesregierung auch ist, den deutschen Vertriebenen und Flüchtlingen, Aussiedlern und Spätaussiedlern wieder mehr Aufmerksamkeit zu widmen, möchte ich eines an dieser Stelle auch ganz klar betonen: Die Überparteilichkeit der Arbeit des Beauftragten ist eine Selbstverständlichkeit – wie übrigens bei jedem öffentlichen Amt.
Herr Hendriks wird in seiner Rolle als Landesbeauftragter und Vorsitzender des Landesbeirats nur dann Akzeptanz und Vertrauen bei den deutschen Vertriebenen und Flüchtlingen, bei Aussiedlern und Spätaussiedlern finden, wenn er der Vielfalt der Personengruppe entsprechend die Überparteilichkeit beachtet. Dieses Erfordernis der Überparteilichkeit ist auch Herrn Hendriks bewusst.
Administrative Entscheidungskompetenzen sind im Übrigen mit beiden Funktionen von Herrn Hendriks nicht verbunden.
Was die Funktion von Herrn Hendriks als Vorsitzender der Ost- und Mitteldeutschen Vereinigung der CDU Nordrhein-Westfalen angeht, weise ich darauf hin, dass dies sein persönliches politisches Engagement ist und ich eine Interessenkollision mit seiner Rolle als Landesbeauftragter und Beiratsvorsitzender nicht sehe.
Mein Haus hat mit Herrn Hendriks in seinen beiden Funktionen – also als Landesbeauftragter und als Vorsitzender des Landesbeirats – einen sogenannten freien Dienstvertrag geschlossen, in dem seine Aufgaben festgelegt sind und eine pauschale Vergütung für seinen Zeitaufwand vereinbart ist.
Um Ihrem parlamentarischen Informationsrecht ebenso gerecht zu werden wie dem grundrechtlichen Schutz der privaten Daten von Herrn Hendriks, werde ich dem Landtag die Höhe der Vergütung in einem vertraulichen Schreiben zu Händen des Vorsitzenden des Hauptausschusses mitteilen.
Im Frühjahr 2017 – also vor einem Jahr – wurde hier im Landtag das Konzept zur Neuausrichtung der Kulturpflege der Vertriebenen nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes vorgestellt. Es ist parteiübergreifend auf eine positive Resonanz gestoßen. An dieses Konzept knüpfen wir auch mit der Bestellung des Beauftragten an. Und auch die positiven Reaktionen nicht nur aus dem Kreis der deutschen Vertriebenen und Flüchtlinge, der Aussiedler und Spätaussiedler auf die Etablierung eines Landesbeauftragten zeigen uns, dass wir hier die richtigen Schwerpunkte gesetzt haben und diesen Weg gemeinsam weitergehen sollten. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Die Landesregierung hat inzwischen eine Reihe von Beauftragten ernannt. Nach welchen Kriterien entscheidet die Landesregierung, ob ein Beauftragter der Landesregierung dieses Amt ehrenamtlich ausübt und wann ein Beauftragter einen Honorarvertrag, einen Dienstvertrag oder einen freien Dienstvertrag erhält? Das wäre meine erste Frage.
Entschieden wird – das kann man vielleicht generell sagen – nach der Aufgabenstellung und nach den Themen, die einer besonderen Beachtung würdig sind, wie ich es gerade auch in meiner Antwort bezüglich dieses Beauftragten dargestellt habe. Ob es eine Vergütung gibt oder nicht, hängt
natürlich davon ab, wie umfangreich die Aufgabenstellung und wie viel Zeit für die Aufgabenwahrnehmung notwendig ist.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es hat sich nun Herr Abgeordneter Bolte-Richter für eine Nachfrage gemeldet. Bitte schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Frau Ministerin, Sie haben eben festgestellt, es gäbe keine Kollision der Interessen zwischen dem öffentlichen Amt als Beauftragter der Landesregierung und dem Parteiamt, das Herr Hendriks einnimmt. Ich möchte Sie fragen: Wer hat das geprüft, und wie wurde das begründet?
Vielen Dank. – Ich würde zunächst sehr grundsätzlich antworten wollen: Das ist ein Konflikt, den Sie bei der Übernahme jedes politischen öffentlichen Amtes klären müssen und den wir natürlich auch in diesem Punkt geklärt haben. Und es ist eine Frage, wie man ein Amt wahrnimmt – da könnten wir jetzt über viele Ämter sprechen, so auch über dieses –, dass man nämlich auch, wenn man ein persönliches politisches Engagement hat, jede Art von öffentlichem Amt immer überparteilich ausüben muss. Dies ist selbstverständlich auch besprochen worden – in diesem Falle mit Herrn Hendriks; es gilt aber für jedes Amt.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es hat sich nun Herr Abgeordneter Kutschaty für eine Nachfrage gemeldet.
Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben gerade gesagt, es ist ein freier Dienstvertrag mit einer pauschalen Vergütung für den Zeitaufwand vereinbart worden. Meine Frage ist: Ist dieser freie Dienstvertrag mit Herrn Hendriks in Person verabredet, vereinbart worden, oder ist unter Umständen seine Beratungsfirma – die Firma RECITAS – Vertragspartner?