Eine letzte Bemerkung an die Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der FDP: Auch wenn Sie in Vorgesprächen zu unserem Antrag Distanz gehalten haben, bitte ich Sie trotzdem um Unterstützung in der Hoffnung auf eine fruchtbare und konstruktive Beratung im Sinne einer guten Weiterentwicklung des Ganztags. – Glück auf!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! In der Tat, die Situation an den offenen Ganztagsschulen im Land ist schwierig. Der öffentliche Druck ist so groß, dass Sofortmaßnahmen eigentlich dringend notwendig erscheinen.
So heißt es in einer Pressemitteilung der GEW unter dem Titel „Offener Ganztag: Standards statt Flickenteppich“ – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:
„Die Einführung von verbindlichen Standards für mehr pädagogische Qualität ist … eine Frage der Bildungsgerechtigkeit. Die freiwillige Nachmittagsbetreuung soll laut Erlass ein hochwertiges und umfassendes Bildungs- und Erziehungsangebot liefern, für individuelle Förderung und Chancengleichheit sorgen. Eingelöst hat die Politik dieses Versprechen … bisher nicht.“
Der VBE ergänzt, dass die reale Situation an den Grundschulen deutlich schlechter ist, als die Landesregierung es uns durch ihre Schönfärberei glauben machen will.
Jetzt kommen wir aber zum Punkt. Schade ist nämlich, dass genau diese beiden Pressemitteilungen vom 27. September 2016 stammen und damit bereits ein vorweggenommenes Fazit Ihrer Politik im Schulbereich waren, für das Sie am 14. Mai 2017 die Quittung erhalten haben.
Jetzt wollen Sie uns, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, weismachen, wir müssten nur aufgrund der Ankündigung im Koalitionsvertrag des Bundes schnellstmöglich einen Ganztagsgipfel mit allen beteiligten Akteuren einberufen?
In dieser Legislaturperiode fand ja bereits eine mit Sicherheit gut gemeinte Abendveranstaltung der SPD zum Thema „Zukunft des Ganztags – Wichtiger Baustein für gute Bildung“ statt. Der geladene Referent, Bildungsforscher Professor Dr. Klaus-Jürgen Tillmann, stellte in seiner Studie Empfehlungen für einen guten Ganztag vor.
Einen echten praktischen Mehrwert für unser OGSSystem vor Ort habe ich nach den Reaktionen eines Großteils der anwesenden Gäste dabei jedoch leider nicht feststellen können. Die Studie nimmt bundesweit gerade einmal zehn Schulen mit unterschiedlichen Ganztagskonzepten und -systemen in den Blick, darunter keine einzige Schule mit offenem Ganztag in NRW.
Aus einer solchen Studie globale Forderungen für den Ganztagsschulbereich in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen abzuleiten, ist zumindest aus wissenschaftlicher Sicht mehr als fragwürdig. Denn was an Vorschlägen geäußert wurde,
ist lediglich eine Ansammlung von Wünschbarem, ohne konkrete und vor allem umsetzbare Handlungsempfehlungen anzuschließen.
In der anschließenden offenen Fragestunde wurden Sie dann von nahezu allen Gästen aus der Bildungsbranche direkt oder indirekt für die verfehlte Politik der letzten sieben Jahre kritisiert.
Nicht dass wir uns falsch verstehen: Wir haben uns im Koalitionsvertrag der Nordrhein-Westfalen-Koalition dazu bekannt, dass wir mit der Beteiligung des Bundes langfristig den Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz ermöglichen wollen. Dazu stehen wir selbstverständlich auch; denn wir halten es für richtig, und wir freuen uns, dass die neue Regierung in Berlin uns in diesem Anliegen unterstützen möchte.
Dennoch wollen wir einen Schritt nach dem anderen tun und dabei sorgfältig vorgehen. Wir halten nichts von öffentlichkeitswirksamen Scheingipfeln und leerer Symbolpolitik. Das entspricht nämlich nicht unserem Verständnis von guter Politik.
An dieser Stelle möchte ich noch einmal Revue passieren lassen, was die NRW-Koalition im Bereich des offenen Ganztags in der Zeit seit dem letzten Sommer auf den Weg gebracht hat – ganz so, wie es die NRW-Koalition im Koalitionsvertrag festgelegt hat und wie wir es auch den Wählerinnen und Wählern versprochen haben.
Zunächst einmal war es uns ein großes Anliegen, dass endlich Klarheit und Sicherheit für Eltern sowie für Schulen, Kommunen und Träger bezüglich der Abholzeiten herrscht.
Dies haben wir durch die Ausschärfung des Erlasses erreicht. Die Ergänzung des Ganztagserlasses vom 16. Februar 2018 sorgt für Rechtssicherheit, indem die wesentlichen Fallgruppen, für die eine Freistellung vom OGS-Besuch ermöglicht werden sollen, ausdrücklich genannt werden. Von nun an ist es Eltern rechtssicher möglich, ihre Kinder aufgrund von regelmäßigen außerschulischen Bildungsangeboten etwa in Sportvereinen oder Musikschulen, ehrenamtlichen Tätigkeiten beispielsweise in Kirchen oder Jugendvereinen oder bei rein familiären Ereignissen vom Ganztagsunterricht zu befreien.
Des Weiteren haben wir die Finanzierung verbessert. Die Fördersätze steigen in diesem Jahr zum 1. August um zusätzlich 3 %. Das heißt ganz konkret, dass beispielsweise der Grundfreibetrag pro Schuljahr und Kind von 766 € auf 812 € steigt. Die Haushaltsmittel erhöhen sich um 26,7 Millionen € auf fast eine halbe Milliarde €.
Die Vorgängerregierung hat letztendlich einen unkontrollierten Aufwuchs der Ganztagsplätze gefördert, ohne jedoch Regelungen zur Steigerung von Qualität und Verlässlichkeit voranzubringen.
Genau dieses Feedback gab es auch bei der SPDVeranstaltung im Januar. Den entstandenen Wildwuchs wird die NRW-Koalition in einem strukturierten Prozess aufarbeiten.
Meine Damen und Herren, wir sind hier auf einem ausgesprochen guten Weg. Die Ministerin verfolgt ein klares Konzept, und die ersten wichtigen Schritte sind durch Gespräche mit den zentralen an der OGS beteiligten Akteuren gemacht. Ziel ist jetzt aber in Zu
sammenarbeit mit Experten und Betroffenen die Erarbeitung von Eckpunkten für die Standards. Natürlich werden wir uns in Zukunft intensiv mit dem Rechtsanspruch für einen OGS-Platz beschäftigen.
Die CDU-Fraktion stimmt selbstverständlich der Überweisung zu. Den Rest berichte ich Ihnen dann gerne im Schulausschuss.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich schon ein bisschen gewundert, dass die Kollegen von der SPD, die sich vor Kurzem noch gegen die große Koalition geäußert haben, jetzt in ihrem Antrag den Koalitionsvertrag als das große Papier und den großen Wurf verkaufen.
Ja, im Koalitionsvertrag wird der individuelle Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung bis 2025 angekündigt. Und ja, es gibt auch ein Investitionspaket
von 2 Milliarden €. Das ist ja so weit ganz gut. Aber der Koalitionsvertrag ist reichlich unkonkret. Sie reden von zwei Milliarden Investitionen. Fakt ist aber: Sie haben noch gar nicht aufgeschlüsselt, wo die hingehen sollen. Sollen die in den Betrieb gehen, oder soll das wirklich eine Investition sein? Das ist nicht ersichtlich aus dem Koalitionsvertrag.
Darüber hinaus gibt es auch gar keine Berechnungsgrundlage für diese Summe; also die Zahl ist eigentlich aus dem luftleeren Raum gegriffen.
Es bleiben noch viele weitere Fragen bestehen. Soll das Ganze für den gebundenen Ganztag sein, für den offenen Ganztag? Wer soll die Lücke dann weiterfinanzieren? Soll es das Land machen oder gar
Wir als NRW-Koalition haben hingegen sehr konkret in den Koalitionsvertrag geschrieben, was wir vorhaben. Wir wollen nämlich erstens den Ausbau weiter fördern, wir wollen zweitens die Qualität steigern und drittens die Flexibilisierung ausbauen.
Im Koalitionsvertrag haben wir auch klargestellt, dass mit Hilfe eines Sofortprogramms neue Plätze geschaffen werden. Die Koalition aus CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen hat sich auch für einen Rechtsanspruch unter Begleitung des Bundes ausgesprochen.