Ich habe es gerade schon erwähnt, aber will es noch einmal unterstreichen – meine Kolleginnen und Kollegen haben das ja auch schon getan –: Die Art und Weise, wie Sie hier die frühkindliche Bildung, unsere Kindertageseinrichtungen und auch die dort engagiert Tätigen schlechtgeredet haben, möchte ich noch einmal entschieden zurückweisen.
(Christian Loose [AfD]: Dann zitieren Sie das doch mal! – Nic Peter Vogel [AfD]: Lesen Sie den Antrag!)
In Ihrem Antrag steht ja relativ viel heiße Luft. Sie kritisieren ständig, wie schlecht unser frühkindliches Bildungssystem für unsere Kinder ist.
(Zuruf von der AfD: Genau! – Christian Loose [AfD]: Das System funktioniert nicht; die Men- schen leisten gute Arbeit!)
Das ist unredlich und zeugt davon, dass Sie keine Ahnung haben, wie die Menschen in den Kindertageseinrichtungen arbeiten. Auf die können Sie sicherlich nicht zählen.
Wahlfreiheit ergibt sich aus dem Dreiklang, den ich gerade schon genannt habe: Geld, Zeit und Infrastruktur. Sie ergibt sich aus einer Arbeitswelt, die sich auf Familien einstellt, und nicht umgekehrt. Und sie ergibt sich aus flexiblen Arbeits- und Elternzeitmodellen. Woraus sie sich nicht ergibt, ist aus Ihrem überflüssigen Antrag. – Vielen Dank.
(Zuruf von der AfD: Von welcher Arbeitswelt redet sie denn? – Weiterer Zuruf von der AfD: Weiß die gar nicht; die war doch noch nie ar- beiten!)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist eben in Zwischenrufen mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung gefordert worden. Genau das werden wir im Rahmen der KiBiz-Reform und auch der Reform der Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher angehen.
Warum wir hier noch einmal eine solche Debatte führen sollten, nachdem sich Bayern jetzt auch noch vom Betreuungsgeld verabschiedet hat, erschließt sich mir nicht. Deswegen schlage ich vor, den Antrag im Ausschuss abzulehnen. – Danke schön.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/2396 an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend. Die abschließende Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer ist dagegen, dass das so gemacht wird? – Niemand. Gibt es Enthaltungen? – Auch nicht. Damit ist einstimmig so überwiesen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Weit über 80.000 freiwillige Feuerwehrfrauen
und -männer sorgen täglich dafür, dass wir in unserem Land vor Feuer und anderen Gefahren geschützt werden. Sie bringen sich nicht selten selbst in Gefahr, um andere zu retten und um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.
Wie bereits in unserem Antrag ausgeführt, möchte ich auch an dieser Stelle nochmals unseren Dank, unseren Respekt und unsere Anerkennung für diesen Einsatz kundtun und deutlich machen.
Es ist die Aufgabe der Politik, der Ministerien und der Verwaltungen in Bund, Land und Kommunen, den
Feuerwehren für diesen Einsatz die bestmögliche Aus- und Fortbildung zukommen zu lassen. Hierzu soll dieser Antrag dienen.
Eine kontinuierliche Verbesserung des baulichen, anlagetechnischen und betrieblichen Brandschutzes sowie die Pflicht zu Rauchmeldern haben dazu geführt, dass die jährliche Anzahl von Bränden in Nordrhein-Westfalen stetig zurückgegangen ist. Dies ist eine erfreuliche Entwicklung.
Die zurückgehende Zahl an Bränden führt jedoch auf der anderen Seite dazu, dass sich die Einsatzerfahrung des einzelnen Feuerwehrangehörigen verringert. Diese geringere Praxiserfahrung kann nur durch Übungen unter möglichst realistischen Einsatzbedingungen aufgefangen werden. Nur hierdurch werden die Feuerwehrfrauen und -männer in die Lage versetzt, im dann doch eingetretenen Brandfall handlungssicher und professionell agieren zu können.
Im viel beachteten Projekt „Feuerwehrensache“ haben sich viele Fachleute aus der Feuerwehr zu verschiedenen Bereichen der Feuerwehr Gedanken gemacht und diskutiert. Auch hier wird festgestellt, dass nicht die Zahl der Köpfe im Einsatzfall entscheidend ist, sondern die gute und einheitliche Ausbildung.
Der Abschlussbericht kommt aber auch zu der Erkenntnis, dass es den Feuerwehren an Übungsmöglichkeiten für die Grundtätigkeiten fehlt, und zieht daraus die Schlussfolgerung, dass auf Nordrhein-Westfalen verteilt dezentrale Übungsgelände geschaffen werden müssen. Dies haben unsere Gespräche mit dem Verband der Feuerwehren bestätigt, der sich ebenfalls seit einiger Zeit in einer Arbeitsgruppe mit diesem Thema beschäftigt.
In Nordrhein-Westfalen kommt den Kommunen die Aufgabe der Schulung und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen zu. Das Land kümmert sich um die Aus- und Fortbildung der Führungskräfte. Daher ist es natürlich zunächst die Aufgabe der Kommunen, diese dezentralen Übungsgelände zur Verfügung zu stellen. Einige wenige Übungsgelände stehen bereits zur Verfügung. Dazu kommt das vom Land getragene große Übungsgelände in Münster-Handorf.
Diese bislang vorhandenen Übungsgelände reichen aber nicht aus. Wir wollen daher die Kommunen bei der Schaffung weiterer Übungsgelände unterstützen und prüfen, wie das Land Anreize zur Schaffung solcher Übungsgelegenheiten bei Kommunen oder kommunalen Kooperationen schaffen kann.
Hierbei sollen auch Synergieeffekte geprüft werden, die durch eine gemeinsame Nutzung dieser Übungsgelände durch Feuerwehr, Polizei oder andere Organisationen des Katastrophenschutzes entstehen.
Im Umkehrschluss soll natürlich auch die Nutzung von Übungsgeländen anderer Institutionen durch die Kommunen für ihre Feuerwehren geprüft werden.
Ebenso sollen Musterszenarien für sogenannte Großschadensereignisse entwickelt werden, damit die Einheiten aus Feuerwehr und Hilfsorganisationen eine gemeinsame Grundlage zur Übung im Ernstfall haben.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass wir mit dem hier vorliegenden Antrag einen Prozess zur Verbesserung der Übungsmöglichkeiten der Feuerwehren in NRW starten wollen. Dies soll mit allen Beteiligten, also mit den Kommunen, mit dem Verband der Feuerwehren und mit weiteren Fachleuten in der Feuerwehr, geschehen.
Ich bitte um Zustimmung zur Überweisung unseres Antrags an den Innenausschuss und freue mich auf die anstehenden Beratungen. – Vielen Dank.
Brandschutz, Großschadensereignisse, Naturkatastrophen, Starkregenfälle: In all diesen Fällen helfen die Einsatzkräfte der Feuerwehren gemeinsam mit Polizeieinsatzkräften und Mitgliedern des Technischen Hilfswerks. So steigt der Bedarf an speziell geschulten Einsatzkräften mit der Größe des Einsatzfahrzeuges, der Komplexität seiner technischen Ausstattung und dem jeweiligen Einsatz.
Mit dem vorliegenden Antrag wird ein erster Schritt gemacht, um die Praxiserfahrung von Feuerwehrangehörigen zu stärken. Hierbei sind insbesondere zwei Aspekte hervorzuheben:
Zum einen hängt der Erfolg von einem guten Trainingszustand der handwerklichen Feuerwehrtätigkeiten ab. Daher ist das Trainieren von Grundtätigkeiten eine wichtige Voraussetzung, damit die Feuerwehrangehörigen im Ernstfall richtig agieren und die jeweils notwendigen Maßnahmen ergreifen.
Das Trainieren von Grundtätigkeiten setzt aber zum anderen voraus, dass geeignete Übungsmöglichkeiten bestehen, für die zunächst die Kommunen zuständig sind. Die Kommunen in NRW allein wären damit aber überfordert, überall kommunale Übungsgelände und Übungszentren zu errichten. Auch wäre eine solche Forderung unverhältnismäßig.
Daher sind regionale Ausbildungs- und Übergangszentren einzurichten, in denen unter realen Bedingungen die unterschiedlichsten Szenarien geübt werden können. Dazu gehören unserer Meinung
nach auch Brandsimulationsanlagen, die den Feuerwehrangehörigen die reale Situation eines Brandereignisses vor Augen führen und dann von ihnen das theoretisch erlernte Wissen abverlangen.
Diese Voraussetzungen zu schaffen, auch zum Schutz der Feuerwehrangehörigen selber, ist das erste Ziel dieses Antrages.
Damit komme ich zur zweiten Forderung des Antrags. Es sind Übungsszenarien zu entwickeln, die möglichst real in den Übungszentren bzw. auf den Übungsgeländen durchgeführt werden können, damit die Feuerwehrangehörigen unter möglichst realen Umständen den Ernstfall proben können. Die Tatsache, dass manche Feuerwehren diese Übungsmöglichkeiten derzeit nicht haben und noch nicht einmal das Löschen eines Brandes mit Wasser üben können, ist ein unhaltbarer Zustand. Dass hier sofort für Abhilfe zu sorgen ist, dürfte für uns alle außer Frage stehen.