Protokoll der Sitzung vom 21.03.2018

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Reul. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/2406 an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen und an den Rechtsausschuss. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wenn Sie dem so zustimmen wollen, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. – Das sind die SPD, die Grünen, die CDU, die FDP, die AfD und der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Dann ist das einstimmig beschlossen.

Ich rufe auf:

8 Keine Entscheidung über eine Verlängerung

der Betriebsgenehmigung für den Flughafen Köln/Bonn vor Abschluss des laufenden Planfeststellungsverfahrens!

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2387

Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner Herrn Abgeordneten Becker das Wort.

Herr Präsident! Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Schon seit 1997 beschäftigt die Frage des Interessenausgleichs zwischen dem Flughafen und der Anwohnerschaft den Landtag hier in Nordrhein-Westfalen.

Erstmals 1997 und dann auch in den Jahren 2007 und 2010 – da nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig – hat der Landtag beschlossen, ein Passagiernachtflugverbot zwischen 0 Uhr und 5 Uhr einführen zu wollen. Die Beschlüsse gelten bis heute; andere Beschlüsse zu dem Thema gibt es nicht.

Dazwischen gab es eine Kette von Anträgen an die Bundesverkehrsminister, und immer wieder wurden von dort verschiedene Überlegungen dazu vorgebracht, warum es nicht rechtmäßig sei, was wir im Landtag beschlossen haben. Bis heute sind diese Überlegungen immer widerlegt worden. Zuletzt haben die Verkehrsminister Ramsauer und Dobrindt die Anträge der rot-grünen Landesregierung abgelehnt.

Die jetzige Landesregierung will offensichtlich diesen Antrag an die neue Bundesregierung nicht erneut stellen. Sie gibt auch keine Auskunft darüber, ob sie die bis 2030 laufende Betriebsgenehmigung in absehbarer Zeit bis 2050 ohne Veränderung verlängern will. Sie sagt auch nicht, ob sie diese Verlängerung ohne Beteiligung des Parlaments durchführen will, wie es Oliver Wittke, der Vorgänger vonseiten der CDU, seinerzeit getan hat.

Wir sind nun aber in einer neuen Situation. Der Flughafen muss jetzt, nach gegen Anwohner verlorenen Prozessen für diverse Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren durchführen. Die Gerichte und zuvor die Planfeststellungsbehörde könnten verschiedene Maßgaben für den Interessenausgleich vorgeben. Eine davon – das wäre denkbar – wäre das Passagiernachtflugverbot.

Meine Damen und Herren, genau dieses Verfahren läuft jetzt, und deswegen gilt: Die Landesregierung darf auf keinen Fall einer Verlängerung der Betriebsgenehmigung ohne Passagiernachtflugverbot zustimmen und so die Möglichkeit einer Einführung des Passagiernachtflugverbots im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens spätestens für 2030 boykottieren.

(Beifall von den GRÜNEN)

Die Landesregierung sollte sich außerdem dergestalt an die Beschlüsse des Landtags halten, dass sie auch an die neue Bundesregierung den Antrag stellt, das Passagiernachtflugverbot endlich umzusetzen. Das haben übrigens auch die Wahlkämpfer aus den Wahlkreisen rund um den Flughafen vor der letzten Landtagswahl gefordert – auch von Ihrer Koalition. – Schönen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank. – Für die CDU spricht nun der Abgeordnete Lehne.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Becker, warum habe ich eigentlich immer den Eindruck, dass Sie, wenn Sie eine Anfrage oder einen Antrag mittragen, immer gegen etwas sind? Ich habe noch nie erlebt, dass Sie für etwas waren.

(Horst Becker [GRÜNE]: Weil Sie immer fal- sche Eindrücke haben!)

Ich hoffe, dass sich das irgendwann mal ändern wird.

(Beifall von der CDU und der FDP – Norwich Rüße [GRÜNE]: Wie lange sind Sie denn schon hier?)

Soweit mir bekannt, ist bisher nicht einmal ein Antrag auf Verlängerung der Betriebsgenehmigung des Flughafens Köln/Bonn beim Verkehrsministerium eingegangen.

Getrennt von der Betriebsgenehmigung ist das Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung zu sehen. Beim Flughafen Köln/Bonn geht es da um das Vorfeld A.

(Horst Becker [GRÜNE]: Nicht nur!)

Es geht auch um das Abstellen von Flugzeugen und weitere Baumaßnahmen, damit Planungssicherheit gewährleistet ist. Zusätzliche Rollwege und neue Start- und Landebahnen sind nicht Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens.

Der schwarz-gelben Koalition liegen das Interesse der Bürger, der Arbeitnehmer, die um den Flughafen herum und am Flughafen arbeiten und wohnen, sowie die Umwelt und die Wirtschaft Nordrhein-Westfalens besonders am Herzen.

Der Flughafen Köln/Bonn gehört zu den wesentlichen Jobmaschinen Nordrhein-Westfalens. Er ist in seiner Funktionsfähigkeit einzigartig. Gerade deshalb sind die Interessen aller Beteiligten so objektiv wie möglich gegeneinander abzuwägen.

Positiv hervorzuheben ist zunächst die Entwicklung des Flughafens in wirtschaftlicher und insbesondere auch in emissionstechnischer Hinsicht. Um den Fluglärm für die Anwohner zu verringern, wurden die An-

und Abflugrouten erheblich verändert. Die Spreizung der Lärmzuschläge zwischen der niedrigsten und der höchsten Lärmklasse wurde erheblich erhöht und die Tag- und Nachtpreise den Gegebenheiten insofern angepasst, als dass der Nachtflug erheblich teurer geworden ist.

Die Landesregierung hat hier bereits deutlich gemacht, dass sie sich für eine weitere Spreizung der Entgelte insbesondere in der Nacht einsetzen wird.

Zudem wird auch die Einführung einer Anreizregelung zur Nachrüstung von Flugzeugen der A320-Serie mit sogenannten Wirbelgeneratoren vom Verkehrsministerium unterstützt. Es werden also erhebliche Anreize geschaffen, lärmärmeres Fluggerät zu nutzen und lärmempfindliche Nachtzeiten zu meiden.

Laute Flugbewegungen wie zum Beispiel mit der MD-11 sind um 37 % zurückgegangen, während die Flugbewegungen mit der leiseren Boeing 777 um 101 % zugenommen haben. Zwischen 2000 und 2007 war die Anzahl der Flugbewegungen pro Jahr um ca. 10.000 höher als im Jahr 2017.

Der Flughafen investiert bereits 76 Millionen € in Lärmschutz. Das muss kein Ende sein. Da kann auch mit Sicherheit noch etwas gehen.

Die Betriebsgenehmigung, 24 Stunden am Tag starten und landen zu können, macht den Flughafen Köln/Bonn zu einem der wichtigsten Mobilitätsschwerpunkte in Deutschland und stärkt die Position Nordrhein-Westfalens.

Köln/Bonn ist mit 786.000 t Frachtflughafen Nummer eins in Nordrhein-Westfalen. Im Jahr 2017 hat er über 12 Millionen Fluggäste befördert. Knapp 14.000 Menschen arbeiten bei 122 Unternehmen am Flughafen. Weitere 7.400 Menschen sind um den Flughafen herum beschäftigt.

Richtig ist, dass der ehemalige Verkehrsminister Oliver Wittke im Jahre 2007 den Wunsch äußerte, in der Kernruhezeit von 0 bis 5 Uhr keine Passagierflugzeuge mehr starten und landen zu lassen. Das Zitat aus der Plenarsitzung vom 24. August 2007 haben Sie dennoch aus dem Zusammenhang gerissen, da Herr Wittke im Nachsatz betonte:

„Ich vermag aber nicht etwas zu versprechen, was ich nachher nicht halten kann.“

Herr Wittke bekannte sich wie die Landesregierung und die CDU heute zu einer realistischen Einschätzung und erklärte:

„Das haben Sie acht Jahre lang nicht hinbekommen, das hat die Bundesregierung nicht geschafft, und wir sehen uns auch außerstande, das zum jetzigen Zeitpunkt unter den derzeitigen Verhältnissen tatsächlich zu verwirklichen.“

Wenn Sie schon aus Plenarprotokollen von Sitzungen zitieren, die über zehn Jahre zurückliegen, dann tun Sie das bitte richtig und auch vollständig.

Sie können Herrn Wittke also nicht vorwerfen, die Betriebsgenehmigung ohne das Passagiernachtflugverbot bis 2030 verlängert zu haben. Ihm fehlte dazu die rechtliche Handhabe. Das nennt man „vorausschauend regieren“.

Herr Becker, Sie wissen, dass Herr Wittke nicht gegen europäisches Recht verstoßen wollte und deshalb eine Betriebsgenehmigung bis 2030 erteilt hat.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig ist zurzeit nicht von Relevanz, da die Betriebsgenehmigung bis 2030 läuft und die bereits aufgeführten Positionen umfasst.

Herr Becker kennt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts mit Sicherheit auch schon seit zehn Jahren. Auffällig ist, dass die Grünen seit der Landtagswahl bis zum 23. April 2018 bereits zehn Kleine Anfragen zum Flughafen Köln/Bonn gestellt haben. Herr Becker ist besonders fleißig und hat an dem Tag, an dem er sein Amt als Parlamentarischer Staatssekretär beendete, die erste Anfrage gestellt.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Hört! Hört!)

Die Frage, warum nicht während der Regierungszeit solche Anträge kamen, müssen Sie beantworten.

(Zuruf von Horst Becker [GRÜNE])

Der Wähler wird auch beim nächsten Mal entscheiden müssen, ob er ein solches Verhalten belohnt.

Den Antrag werden wir ablehnen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)