Protokoll der Sitzung vom 21.03.2018

Sie beschreiben völlig richtig, dass es eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Regelungen gibt, die für die Sicherheit von Großveranstaltungen relevant sind. Diese betreffen unter anderem das Gewerbe- und Gaststättenrecht, das Straßen- und Wegerecht, das Straßenverkehrsrecht, das Baurecht, das Immissionsschutzrecht und viele andere Rechtsgebiete.

Das Problem an Ihrem Vorschlag ist, dass viele der Regelungen bundesgesetzliche Regelungen sind, beispielsweise die Straßenverkehrsordnung, die wir in Nordrhein-Westfalen nun einmal nicht selber beschließen. An diesen Regelungen und damit verbundenen Verfahren kann vom Landesgesetzgeber nichts geändert werden, da es uns hier an der entsprechenden Rechtsgrundlage fehlt.

Des Weiteren würde eine durch das Landesgesetz vorgeschriebene organisatorische Verfahrensbündelung in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen. Mit allen kommunalen Besonderheiten, Sonder- und Einzelfällen scheint es mir kaum möglich geschweige denn sinnvoll von Düsseldorf aus für alle 396 Städte und Gemeinden in ganz Nordrhein-Westfalen eine einheitliche Regelung zu treffen.

Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die tragischen Ereignisse der Loveparade 2010 in Duisburg hat in der letzten Legislaturperiode durch das damalige Ministerium für Inneres und Kommunales eine eingesetzte Projektgruppe den sogenannten Orientierungsrahmen für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen im Freien geschaffen.

Dieser Orientierungsrahmen empfiehlt den Kommunen die Ernennung eines Ansprechpartners, an den sich der Veranstalter wenden kann, sowie insbesondere bei Großveranstaltungen eine Koordinierungsgruppe, die sich mit diesen Großveranstaltungen beschäftigt. Wer eine Veranstaltung plant, soll sich

dann an diesen zentralen Ansprechpartner der Kommunalverwaltung am Veranstaltungsort wenden.

Dieser leitet die Veranstaltungsanfrage wiederum an die zuständigen Ämter weiter und holt die zuständige Expertise ein. Somit können auch sicherheitsrelevante Maßnahmen getroffen werden.

Dieser Orientierungsrahmen, der von den SPDKollegen unterstützt und begleitet und auch von den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet wurde, verringert die Komplexität des Verfahrens für den Veranstalter oder die Veranstalterin deutlich. Alle nötigen Anzeigepflichten – Herr Sieveke hat das vorhin bereits dargelegt – sind in diesem Orientierungsrahmen dargestellt.

Das beschriebene Verfahren des Orientierungsrahmens hat sich darüber hinaus auch in der Vergangenheit bewährt und die Verantwortlichkeit der Veranstalter gesenkt. Uns ist von allen Seiten ein positives Feedback widergespiegelt worden.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden der Überweisung natürlich zustimmen und freuen uns auf eine konstruktive Debatte. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Für die Grünen hat nun die Kollegin Schäffer das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sollten im Ausschuss noch einmal sehr intensiv über die Bedarfe für ein Gesetz diskutieren. Offenbar kam das Thema im Rahmen der Landesbauordnung und der dortigen Beratung noch einmal auf. Insofern sollten wir uns das noch einmal intensiv anschauen.

Nichtsdestotrotz finde ich, dass man, wenn man ein Gesetz machen will, erst einmal die Frage nach dem Bedarf klären muss. Insofern ist es für mich der erste Schritt, danach zu fragen: Besteht hier ein Regelungsbedarf, ja oder nein?

Es ist gerade schon gesagt worden, dass nach der Loveparade-Katastrophe in Duisburg eine Projektgruppe mit verschiedenen Fachleuten aus Feuerwehr, Polizei, Veranstaltungsmanagement und vielen anderen Bereichen eingerichtet wurde und dass Personen aus den Kreisen und Kommunen dabei waren, die eben im Jahr 2012 – Herr Sieveke hat uns das gerade gezeigt – einen Orientierungsrahmen vorgelegt haben.

Dieser Orientierungsrahmen gibt ein paar Dinge vor bzw. empfiehlt sie. Er sagt, dass es einen zentralen Ansprechpartner für die Abstimmungs- und Genehmigungsprozesse bei Großveranstaltungen geben

soll. Er sagt auch, dass man zum Beispiel ein Koordinierungsgremium einberufen sollte, um Sicherheitskonzepte frühzeitig zu prüfen und sich mit dem Veranstalter abzustimmen. Insofern haben wir da schon einiges.

Es ist also nicht so, dass wir bei null starten würden. Ich meine auch, dass wir nochmal sehr genau prüfen und diskutieren sollten, welche weiteren Fragenstellungen sich bei einem solchen Gesetz auftun würden.

Mir fiel als erste Frage beim Lesen des Antrags die Frage der Definition ein. Wann fängt eigentliche eine Großveranstaltung an? Wie definieren wir Großveranstaltungen rechtssicher? Es gibt auch im Orientierungsrahmen eine Definition. Wenn sie aber im Gesetz steht, muss sie auch rechtssicher definiert sein. Ist zum Beispiel der St.-Martins-Umzug eine Großveranstaltung? Oder der Schützenumzug? Oder reden wir erst bei den Silvesterfeierlichkeiten einer Stadt über eine Großveranstaltung? Wir hatten das ja im Rahmen von Silvester in Köln als Thema. Die letzte Silvesternacht ist da als Veranstaltung durch die Stadt angemeldet worden.

Das sind Fragen, die sich dann ergeben und Probleme mit sich bringen, wenn wir über ein Gesetz und eine Definition sprechen.

Auch die Frage, wer die Kosten trägt, und die Haftungsfrage sind Fragen, die man dann im Rahmen eines Gesetzes diskutieren müsste. Insofern ist es sicher eine spannende Diskussion.

Nur meine ich, was auch hier Konsens ist: So ein Gesetz dürfte auf keinen Fall dazu führen, dass die Hürden so hoch gelegt werden, dass Veranstaltungen vor Ort nicht mehr durchgeführt werden können. Das ist die Gefahr, die zumindest ich bei so einem Vorhaben sehe.

Ich glaube, deshalb lohnt sich die Diskussion darüber. Bei mir gibt es schon noch Skepsis, das hören Sie vielleicht durch, aber ich bin offen für weitere Beratungen und freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Als nächster Redner ist der Abgeordnete Wagner an der Reihe.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Tolle an Ihrer Migrationswelle ist ja, dass sie tatsächlich neue Jobs schafft. Zwar leider nicht für die Migrierten selber, aber für Rechtsanwälte, Polizisten, die Sozialindustrie und eben auch für uns Politiker.

Die Kollegen der SPD kommen jetzt mit einem Antrag um die Ecke, den wir in Teilen schon mal hatten.

Erinnern Sie sich noch dessen, dass wir beispielsweise eine Regelung wollten, dass die seit zwei Jahren sprunghaft notwendig gewordenen höheren Kosten für die Sicherung von Volksfesten, Karneval, Weihnachtsmärkten und anderen Großveranstaltungen an Frau Merkel – also an den Bund – weitergereicht werden können? – Sie haben das natürlich abgelehnt.

Nun soll es also ein Veranstaltungsgesetz sein, und Sie versuchen das durch die Loveparade zu begründen, um wohl auch ein bisschen zu kaschieren, woran es denn neben schrecklichen Einzelfällen wie der Loveparade-Katastrophe eigentlich liegt, dass wir hier Handlungsbedarf haben.

Ehrlich gesagt erscheint es aus heutiger Sicht zweifelhaft, ob ein Landesveranstaltungsgesetz die Verletzten, die Toten und das Leid der Angehörigen verhindert hätte. Aber wir wollen uns dieser Diskussion nicht versperren.

Trotzdem stellt sich auch mir wie dem Kollegen Sieveke die Frage, warum Sie nach der Loveparade-Katastrophe nicht die Gelegenheit genutzt haben, in Ihrer Regierungszeit ein solches Veranstaltungsgesetz zu entwickeln und zu verabschieden, wenn Sie es denn für notwendig gehalten haben.

(Beifall von der AfD)

Nordrhein-Westfalen hat also bisher kein solches Gesetz, sondern einen unverbindlichen Orientierungsrahmen für Großveranstaltungen. Ich finde, wir sollten den Antrag der SPD durchaus ergebnisoffen im Ausschuss diskutieren, ganz im Gegensatz übrigens zur Ansicht von Herrn Minister Stamp. Denn Herr Minister Stamp hat unter Tagesordnungspunkt 5 empfohlen, einen Antrag, noch bevor er überhaupt im Ausschuss behandelt worden ist, abzulehnen. Meine Damen und Herren, respektloser kann ein Mitglied der Exekutive ein Gremium des Parlaments nicht behandeln.

(Beifall von der AfD – Zuruf von der AfD: So ist es!)

Wir sollten also diesen Antrag der SPD ergebnisoffen im Ausschuss diskutieren. Reicht es womöglich aus, ja ist es sogar angezeigter, diesen Orientierungsrahmen weiterzuentwickeln und in den Kommunen die Nachbesprechungen von Großveranstaltungen zu intensivieren, wie es zum Beispiel eine Projektarbeit von Studenten der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Münster herausgefunden haben will? Oder bietet ein solches Gesetz tatsächlich mehr Rechtssicherheit für die Kommunen, wie es sich einige Kommunen versprechen und wie es sich die SPD neuerdings scheinbar auch verspricht?

Als AfD sind wir da nicht dogmatisch, und wir freuen uns auf die Arbeit im Ausschuss. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der AfD)

Als Nächstes redet für die Landesregierung Herr Minister Reul.

Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Angesichts der latenten Terrorgefahr stehen wir ohne Zweifel vor besonderen Herausforderungen, was die Sicherheit von Großveranstaltungen angeht. Übrigens auch die tragischen Ereignisse bei der Loveparade 2010 haben gezeigt, wie sorgfältig Großveranstaltungen geplant werden müssen. Es ist deshalb wichtig, für jede Veranstaltung die beste und sicherste Lösung zu finden.

Die Beurteilung der konkreten Sicherheitslage ist nach Art und Ort der Veranstaltung allerdings höchst individuell zu treffen. Sicherheitsmaßnahmen für die Vielzahl der unterschiedlichen Veranstaltungen sind einer Kodifizierung deshalb meines Erachtens nicht zugänglich.

Außerdem gibt es in Nordrhein-Westfalen einen sogenannten Orientierungsrahmen. Dieser enthält Verfahrensregeln, unter anderem die Koordination über eine federführende Stelle. Das ist meistens die Kommune. So bekommt der Veranstalter eine Entscheidung aus einer Hand, die aber durchaus aus mehreren Genehmigungen bestehen kann.

Ich finde, das müsste genügen, denn ein einheitliches Veranstaltungsrecht kann es schon deshalb nicht geben, weil die meisten Veranstaltungssachverhalte bereits landes- oder bundesgesetzlich geregelt sind. Bei Letzterem würde uns sogar jede Gesetzgebungskompetenz fehlen.

Fakt ist allerdings auch, dass keine Veranstaltung wie die andere ist, dass jeder Veranstaltungsort spezielle Gefahren aufweist. Ebenso sind Publikumsreaktionen und daraus resultierende Gefahren von Veranstaltung zu Veranstaltung unterschiedlich.

Die Sicherheit von Veranstaltungen muss deswegen in allererster Linie vor Ort und in Kenntnis der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten beurteilt werden. Dazu arbeiten Polizei und Kommunen zusammen. Die Polizei berät die Kommunen im Rahmen von anlassbezogenen Sicherheitskonferenzen, und nach eigener Lagebeurteilung setzt sie dann Kräfte in angemessener Stärke zur Erhöhung der Sicherheit ein.

Veranstaltungen sind keine genormten Konstruktionen. Sie können nicht immer nach gleichen Kriterien betrachtet werden; so etwas lässt sich deshalb auch nicht abstrakt durch ein einziges Gesetz regeln.

Viel wichtiger ist, dass es regelmäßige Sitzungen der fest etablierten Sicherheits- und Ordnungspartnerschaften gibt. Hier erörtern Kommunen und Polizei Optimierungspotenziale sowohl zu aktuellen als auch zu grundsätzlichen Sicherheitsaspekten. In diesem Rahmen stimmen sie dann auch die gemeinsame Vorgehensweise ab.

Übrigens: Auch wenn die Besucherzahlen gleich sein können, kann ein Kirchentagstreffen auf einem großzügigen Stadtplatz nicht anhand derselben Maßstäbe wie eine Technoparty auf einem eng umgrenzten Platz der Industriebrache bewertet werden. Das zeigt, dass solche Sachverhalte nicht einheitlich geregelt werden können. Derart überhöhten Erwartungen an Regelungstiefe und Inhalte einer gesetzlichen Regelung muss man entschieden entgegentreten.

Die Einschätzung der konkreten Gefahrensituation muss der vor Ort kundigen Ordnungsbehörde überlassen werden. Das kann nicht der Gesetzgeber leisten.

Ich möchte deshalb noch einmal darauf hinweisen, dass ein Mehr an Kontrolle und Verwaltung auch einen weitgehenden Eingriff in Handlungs- und Berufsausübung sowie in die Gewerbefreiheit der Veranstalter darstellt. Würde das Land die organisatorischen Verfahren bündeln, würde es zudem unmittelbar in die Organisationshoheit der Kommunen eingreifen.

Nach unserer Auffassung besteht also immer Handlungsbedarf, dieses Potenzial zu optimieren, aber kein Handlungsbedarf, hier ein einheitliches Gesetz auf Landesebene zu erlassen.

(Beifall von der CDU und der FDP)