Für die NRW-Koalition sage ich Ihnen unmissverständlich: Wir werden das nicht zulassen. Wir stehen ohne jede Einschränkung – das will ich hier in aller Deutlichkeit sagen; das können Sie auch wörtlich nehmen – zu dem Flughafen. Deswegen werden wir diesen Antrag selbstverständlich ablehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Selbstverständlich verursacht Fluglärm bei den Anwohnern massive Belastungen, vor allem nachts. Es ist wohl kaum von der Hand zu weisen, dass Sie, wenn Sie wochenlang, monatelang, jahrelang keinen geregelten Schlaf finden, nicht mehr so arbeitsfähig sein werden und dass Kopfschmerzen oder Migräne wahrscheinlich noch die geringsten Probleme sind, mit denen Sie sich bis zum Rentenalter beschäftigen müssen.
Ich bin generell immer für einen Ausgleich zwischen der Wirtschaft und den Menschen. Es ist auch unsere Pflicht, auf die 90.000 betroffenen Anwohner und ihre berechtigten Anliegen zu schauen. Das sind wir diesen Leuten schuldig. Das hat etwas mit Anstand zu tun.
Als ich den Antrag der Grünen das erste Mal gelesen habe, habe ich mir gedacht: Oh ha, darin stehen ja ein paar vernünftige Sachen. – Aber nach dem zweiten Lesen und etwas stärkeren Eintauchen in die Materie bin ich doch etwas ernüchtert worden. Sie sagen hier, Sie wollten das Ganze ins Plenum, in den Landtag, in den Verkehrsausschuss tragen; und dann geht es erst einmal um die direkte Abstimmung.
Dann nennen Sie dauernd das Planfeststellungsverfahren, das, wie eben schon mehrfach erwähnt wurde, rein faktisch überhaupt nichts mit Luftbewegungen zu tun hat. Das sind Baumaßnahmen. Ich bin auch auf den September 2018 gespannt. Das wird eine spannende Kiste werden. Die Diskussion sollte auch wieder eröffnet werden. Aber wir sollten halt nicht den Leuten Sand in die Augen streuen.
Es ist doch so, dass alle Beteiligten im Grunde genommen, wenn man sich ehrlich macht, davon ausgehen, dass es nachher leider zu einem Rechtsstreit kommen wird. Und damit haben wir bei der ganzen Sache wieder Zeit verloren.
Wenn ich mir als Außenstehender – wir sind ja noch nicht so lange hier – einmal anschaue, was in den letzten 20 Jahre passiert ist, frage ich mich auch: Sollten wir den Hebel nicht vielleicht ein bisschen anders ansetzen?
Wir reden die ganze Zeit, seit 20 Jahren, über ungefähr 20 Passagiermaschinen, die da nachts landen. Die ca. 70 Frachtmaschinen werden hier zumeist ausgeblendet. Dabei sind die Frachtmaschinen doch eigentlich diejenigen, die weitaus lauter sind. Das wurde gerade von Herrn Lehne schon erwähnt.
Nehmen wir beispielsweise die MD-11. Sie verursacht beim Landeanflug 103,8 dB(A). Das ist ungefähr vergleichbar mit einem Konzert von Manowar; das ist die lauteste Heavy-Metal-Band der Welt. 83 bis 87 dB(A) kommen noch unten an. Um da noch einmal einen Vergleich zu bemühen: Das ist ungefähr so, als wenn Sie sich schlafen legen wollen, und alle drei Minuten – das ist ungefähr die Nachttaktung – macht jemand neben Ihrem Kopfkissen den Staubsauger an. Da sage ich: Gute Nacht und erholsamen Schlaf!
Vielleicht sollten wir wirklich einmal an den Kern der ganzen Sache herangehen. Was müssen wir dringend machen? – Wir müssen die Flugbelastung bzw. die Lärmbelastung unbedingt einschränken und den Leuten entgegenkommen. Vielleicht sollten wir unseren Fokus nicht explizit und ausschließlich auf die Passagiermaschinen legen, sondern generell die lautesten Flieger vom Nachthimmel holen.
Das geht auch ohne Verbote. Da haben nämlich unsere großen Flughäfen, die ich im Übrigen sehr schätze – es wurde auch eben schon gesagt; sie sind Jobmotoren; sie sind Arbeitsmotoren; wir sollten in diesem Bundesland verdammt stolz darauf und froh darüber sein –, noch einen gewissen Spielraum, auf die Airlines ein bisschen Druck auszuüben.
Über die in Köln/Bonn erhobenen Gebühren müssen wir wirklich noch einmal diskutieren. Deshalb wäre es auch schön, wenn diese Debatte nicht nur kurz im Plenum mit direkter Abstimmung geführt würde. Wir sollten das ganze Thema vielleicht noch einmal aufarbeiten – und das vor allen Dingen auch im Verkehrsausschuss.
Ich fasse zusammen: Mit Verboten müssen wir gar nicht so viel regeln. Es ist der Dialog zwischen der Wirtschaft, in diesem Fall dem Flughafen, der Politik und den Bürgern. Dann wird vielleicht ein Schuh daraus. Denken wir das Thema einmal neu!
Diesen Antrag, der sich nur auf „hätte“ und „es wäre möglich“ bezieht, müssen wir leider ablehnen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung steht dafür ein, dass jeder zu seinem Recht auf Lärmschutz kommt. An keinem Flughafen ist freiwillig so viel getan worden wie in Köln/Bonn. Es gehört quasi schon zur DNA des Flughafens, dort besonders beweglich zu sein.
Aber, meine Damen, meine Herren, für Show – und dieser Antrag ist Show – stehen wir nicht zur Verfügung.
Jeder Bürger, der schon einmal mit Behörden zu tun gehabt hat, kennt die Situation, wenn ein Beamter einer Behörde erst einmal prüft: Bin ich eigentlich zuständig? – Gelegentlich löst das dann den faden Eindruck aus: Will der eigentlich? – Aber die Zuständigkeitsprüfung ist ganz elementare Grundlage eines jeden Handelns von Verwaltung, von Staat. Aus der Zuständigkeit ergibt sich nämlich erst, ob eine Behörde überhaupt tätig werden darf, und wenn ja, auf welcher Grundlage. Handeln ohne Zuständigkeit ist wirkungslose Show.
Prüfen wir also einmal die Zuständigkeit für die Forderungen in Ihrem Antrag. Die Luftverkehrsverwaltung ist gemäß Luftverkehrsgesetz als Bundesauftragsverwaltung ausgestaltet. Das heißt, dass die Länder bei der Luftverkehrsverwaltung im Auftrag des Bundes und eben nicht aus eigener Zuständigkeit tätig werden. Das wiederum heißt: Die Länder haben sich an die Vorgaben des Bundes zu halten und können sich nicht darüber hinwegsetzen. Das gilt auch für das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen als zuständiger oberster Luftfahrtbehörde des Landes.
Erstens. Der beim Verkehrsministerium anhängige Planfeststellungsantrag des Flughafens Köln/Bonn wird ausschließlich nach rechtlichen Vorgaben und eben nicht politisch – man könnte auch „willkürlich“ sagen – zu entscheiden sein. Das Verfahren ist keiner freien politischen Entscheidung zugänglich. Es handelt sich also nicht um eine politische Entscheidung, sondern um eine rechtliche Entscheidung, die nachher auch gerichtlich überprüft werden kann.
Zweitens. Davon ist ein möglicher Antrag des Flughafens Köln/Bonn zur Regelung des Nachtflugbetriebes zu trennen. Ich sage deshalb „möglicher“, weil es einen solchen Antrag überhaupt nicht gibt. Er liegt nicht vor. Deswegen kann man über einen solchen Antrag derzeit auch nicht entscheiden und das eine Thema irgendwie mit dem anderen in einen Topf werfen.
Sollte irgendwann einmal ein solcher Antrag gestellt werden, ist über diesen Antrag durch das Land in Auftragsverwaltung wieder rechtlich und nicht politisch zu entscheiden. Genau das wird das Verkehrsministerium dann tun; denn die Landesregierung ist an Recht und Gesetz gebunden.
Da die Forderungen Ihres Antrags rechtlich nicht umzusetzen sind, empfiehlt die Landesregierung ebenfalls die Ablehnung. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Für die Grünen hat sich noch einmal der Abgeordnete Becker zu Wort gemeldet. Herr Becker.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, der Wert dieses Punktes und dieser Minuten liegt in den protokollarischen Notizen.
Zunächst einmal will ich auf Sie, Herr Minister Wüst, eingehen. Ich glaube, Sie werfen hier absichtlich Nebelkerzen – das gilt übrigens auch für Sie, Frau Dos Santos Herrmann –, wenn Sie so tun, als wollten wir das Ergebnis eines Planfeststellungsverfahrens vorwegnehmen.
Das ist nicht unser Ziel, sondern unser Ziel ist, dass Sie nicht durch eine Verlängerung der Betriebsgenehmigung eine mögliche Abwägungsentscheidung – und zwar eine rechtliche und von Ihrer Planfeststellungsbehörde zu treffende Entscheidung – vorwegnehmen. Das könnten Sie rechtlich. Dazu sind Sie übrigens als Genehmigungsbehörde in der Lage, auch ohne den Landtag damit zu beschäftigen. Das hat Herr Wittke damals ja genau so gemacht.
Deswegen ist es schon von Bedeutung, dass man feststellt – das ist das, was wir in dem Antrag begehren; Sie sollten noch einmal genau hineinschauen –, dass keine Genehmigung der Verlängerung vorgenommen werden kann, bevor das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen ist, damit in einem ordentlichen rechtlichen Verfahren die Möglichkeit eines Passagiernachtflugverbotes nicht verwehrt ist. Genau das wollen Sie nicht, und genau deswegen werfen Sie Nebelkerzen.
Und: Es ist natürlich bezeichnend, wenn Redner der FDP hier so tun, als sei das eine rechtswidrige Forderung, während die FDP in jedem Landtagswahlkampf der vergangenen Jahre – wie übrigens die anderen Parteien auch; CDU und SPD haben das ebenfalls getan – vor Ort genau dieses Passagiernachtflugverbot gefordert hat.
Sie fordern das in Resolutionen der Räte sowie als Kandidatinnen und Kandidaten für den Landtag. Der Kollege Franken hat zuletzt noch bei seiner Silvesterrede in Lohmar ausweislich der Presse gesagt, dass das Passagiernachtflugverbot kommen muss.
Ich komme zu einem weiteren Punkt. Meine Damen und Herren, man redet hier davon, dass der Flughafen mit unserem Antrag als Frachtflughafen in Gefahr
sei. – Der Frachtflug ist sicherlich eine Angelegenheit, die, was den Lärm angeht, von großer Bedeutung ist. Frau Dos Santos Herrmann, wenn Sie aber den Passagiernachtflug mit der weltweiten Bedeutung dieses Flughafens in Einklang bringen – und zwar genau dann, wenn es eigentlich nur um Flüge in die Warmwasserziele geht –, dann ist das, was Sie uns vorwerfen, schlicht und einfach Populismus.
Ja, gerne. Erst würde ich aber gerne noch den Satz zu Ende führen. – Populismus besteht nämlich nicht darin, richtige Forderungen zu wiederholen, sondern Populismus ist das, was Sie mit der Argumentation mit der weltweiten Bedeutung des Frachtfluges gemacht haben. Sie wollten im Zusammenhang damit den Passagiernachtflug weiter schützen, nur weil der Flughafen das Geschäftsfeld ausbauen will.
Herr Becker, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage gestatten. – Meine Frage bezieht sich auf die Zeit, die frei würde. Nehmen wir an, Sie bekämen das durch, und es gäbe für Passagiermaschinen ein Nachtflugverbot. Sie haben gerade selber gesagt, dass Sie den Nachtflug im Frachtbereich nicht antasten möchten. Dann gewinnen Sie doch am Ende Zeitslots für die in der Regel, zurzeit jedenfalls, lauteren Frachtmaschinen. Glauben Sie, dass das dem Lärmschutz der Bevölkerung dienlich ist?
Frau Dos Santos Herrmann, ich kann Ihnen diese Frage sehr genau beantworten. Ich glaube, dass Sie sich da ein wenig auf die Propaganda des Flughafens, der das in den letzten zwei Jahren immer zur Vermeidung des Passagiernachtflugverbotes vorgetragen hat, verlassen haben, ohne die Fakten genügend zu kennen. Wenn Sie sich mit den Fakten beschäftigen, werden Sie sehen, dass der Passagiernachtflug im Winter …
Nun hören Sie doch auch zu. Sie haben doch gefragt. Ich gebe Ihnen jetzt eine Antwort. Dann sollten Sie sie wenigstens kennen.