Nun hören Sie doch auch zu. Sie haben doch gefragt. Ich gebe Ihnen jetzt eine Antwort. Dann sollten Sie sie wenigstens kennen.
durch Frachtflüge aufgefüllt. Im Sommer macht er inzwischen über 40 % der gesamten Nachtflugbewegungen aus, weil die Flüge in die Warmwasserziele tatsächlich, wie gerade beschrieben, in der Nacht starten.
Das zeigt ganz deutlich, dass das, was Sie sagen, nicht zutrifft. Vielmehr trifft zu, dass jede Möglichkeit, mehr Umläufe in die Warmwasserziele zu fliegen – drei statt zwei oder vier statt drei; je nachdem, wohin es geht –, genutzt wird.
Das ist übrigens das gleiche Phänomen, das wir in einer anderen Form, nämlich mit Verspätungen, auch in Düsseldorf kennen. Dabei ist immer das Prinzip, möglichst viele Umläufe zu fliegen, um den Fixkostenanteil pro Flug zu drücken. Das ist im Sommer der Fall. Im Winter ist das, weil dann weniger Flüge in diese Ziele stattfinden, weniger der Fall. Es wird im Winter nicht durch Frachtflüge aufgefüllt.
Insofern ist das ein Bedenken, das nur und falsch vorgebracht wird, damit dann der Passagiernachtflug weiter ausgebaut und als Geschäftsfeld gepflegt werden kann. Das sollten Sie also nicht als Argument wiederholen. – Schönen Dank.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der Grünen hat zu diesem Antrag Drucksache 17/2387 direkte Abstimmung sowie Einzelabstimmung zu Punkt 1 des Beschlussteils IV beantragt; die übrigen Punkte des Antrags sollen gemeinsam abgestimmt werden. Da die antragstellende Fraktion die Einzelabstimmung beantragt hat, muss diese gemäß § 42 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung stattfinden.
Wir kommen zur Einzelabstimmung über Abschnitt IV Ziffer 1 des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/2387.
Zu dieser Einzelabstimmung ist zusätzlich die namentliche Abstimmung beantragt worden. Nach § 44 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung erfolgt die namentliche Abstimmung durch Aufruf der Namen der Abgeordneten. Die Abstimmenden haben beim Namensaufruf mit Ja oder Nein zu antworten oder zu erklären, dass sie sich der Stimme enthalten.
Das Abstimmungsergebnis liegt vor. Ihre Stimme abgegeben haben 179 Abgeordnete. Mit Ja haben zwölf Abgeordnete, mit Nein haben 167 Abgeordnete gestimmt. Kein Abgeordneter hat sich der Stimme enthalten. Damit ist der Abschnitt IV Ziffer 1 des Antrags Drucksache 17/2387 abgelehnt.
Wir kommen zur zweiten Abstimmung, nämlich über die beiden noch ausstehenden Ziffern IV 2 und IV 3 des Antrags Drucksache 17/2387 zusammen. Wer diesen beiden Punkten zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – CDU, FDP, AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten Pretzell und Neppe. Wer enthält sich? – Niemand?
Dann halte ich für das Protokoll fest: Mit Nein haben gestimmt die CDU, die FDP, die SPD-Fraktion, die AfD-Fraktion und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Enthaltungen gab es keine.
Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind alle drei Punkte unter den arabischen Ziffern des Antrages abgelehnt worden. Das heißt, gemäß unserer Vereinbarung sind damit alle Teile des Antrags abgelehnt; eine Gesamtabstimmung über den Antrag entfällt an dieser Stelle. – Dagegen erhebt sich auch kein Widerspruch.
Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, heute keine Aussprache und abschließende Abstimmung durchzuführen.
Deshalb kommen wir jetzt zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung. Es ist uns die Überweisung des Antrags Drucksache 17/2392 an den Hauptausschuss empfohlen – der bekommt die Federführung –; die Mitberatung geht an den Innenausschuss, an den Integrationsausschuss sowie an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauen. Die abschließende Aussprache findet im Plenum
statt. Möchte jemand gegen diese Überweisungsempfehlung stimmen? – Sich enthalten? – Beides nicht. Dann verfahren wir so.
Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat für die antragstellenden Fraktionen Herr Kollege Petelkau das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In einer zunehmend individualisierten und digitalisierten Welt kommt der persönlichen Begegnung eine besondere Bedeutung zu. Denn nur sie eröffnet die Chance der direkten Kommunikation, des Austausches, des Miteinanders, des sozialen, ja des menschlichen Zusammenlebens.
Eine klassische analoge Form des persönlichen Austausches benötigt natürlich Räume, Orte außerhalb der eigenen Wohnung und des Arbeitsplatzes, an denen sich Menschen zusammenfinden, verweilen, miteinander kommunizieren. Seit alters her hat es diese Orte gegeben: die Agora im klassischen Griechenland, das römische Forum, die mittelalterlichen Marktplätze, das Wiener Kaffeehaus und vieles andere mehr.
Das Handelsmarketing hat dieses Bedürfnis der Menschen zur Kommunikation in den 80er-Jahren aufgegriffen und neue, erlebnisorientierte Räume wie zum Beispiel Einkaufszentren, Großbuchhandlungen und auch Eventstätten geschaffen. Im Vordergrund dieser kommerziellen Entwicklung stand aber die Schaffung von positiven Emotionen bei Kunden, um diese dann in eine Richtung zu lenken, die für den neuen Dritten Ort profitabel ist.
Mit unserem Antrag wollen wir definitiv nicht diesem kommerziellen Ansatz folgen, sondern dem ursprünglichen: Wir wollen „Dritte Orte“ als Räume der Begegnung, die Integration, Kreativität und das menschliche Zusammenleben fördern – ein Ansatz, der hervorragend zur Kultur passt, denn Kultur ist nicht das einzige, aber eines der wichtigsten Bindeglieder für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft.
Gerade im ländlichen Raum, in kleineren Städten und Gemeinden sind kulturelle Einrichtungen wie Bibliotheken, Museen oder Volkshochschulen bereits heute zentrale Orte der Begegnung und Kommunikation. Deshalb ist es empfehlenswert, die bereits bestehenden Einrichtungen zu Zentren der Kultur weiterzuentwickeln.
Es besteht die große Chance, diese „Dritten Orte“ dazu zu nutzen, die kulturellen Aktivitäten einer jeweiligen Umgebung zu bündeln und damit die kulturelle Infrastruktur insgesamt zu stärken. Damit können wir von Landesseite das gelingende Miteinander in den Kommunen stärken und somit auch den ländlichen Raum insgesamt.
Deshalb unterstützen wir als NRW-Koalition die Absicht der Landesregierung, den Kommunen bei der Einrichtung von „Dritten Orten“ zu helfen, und wollen sie beauftragen, ein Förderkonzept zu entwickeln sowie die Erarbeitung von Pilotprojekten zu unterstützen.
Den Entschließungsantrag der SPD lehnen wir ab, da die meisten Punkte in unserem Antrag enthalten und einige Punkte bereits überholt sind wie zum Beispiel die breite Fachdiskussion über „Dritte Orte“, die es bereits seit Jahren gibt. Andere Punkte gehören in den Zuständigkeitskreis der Verwaltung. Warum sollen wir zum Beispiel festlegen, dass es genau sieben Pilotprojekte gibt? Das ist Verwaltungssache und nicht Aufgabe der Politik. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Heute bringen wir ein wichtiges Thema des Koalitionsvertrages der NRWKoalition in die praktische Umsetzung. Mit dem Begriff des „Dritten Ortes“ geht es ja erst in zweiter Linie um konkrete Gebäude und Einrichtungen. In erster Linie geht es um eine wichtige soziale Funktion. Es geht um gesellschaftliche Begegnungen, um die Möglichkeit, dass Bürgerinnen und Bürger an einem niederschwelligen Ort zusammenkommen können für Kultur, für Bildung oder auch nur zum geselligen informellen Beisammensein.
Solche Orte müssen durch Offenheit und weltanschauliche Neutralität gekennzeichnet sein. Bibliotheken, gerade in modernen Ausgestaltungen, sind ideale Beispiele dafür. Es können aber auch soziokulturelle Zentren oder nur ein Café im Gemeindehaus sein. Diese wenigen Beispiele zeigen schon, dass es gute Vorarbeiten braucht, die die Möglichkeiten für passgenaue Konzepte in sehr unterschiedlichen lokalen Situationen erkunden müssen.
Der ländliche Raum sieht nämlich in verschiedenen Teilen unseres Landes sehr unterschiedlich aus. In manchen Kommunen gibt es funktionierende Einrichtungen im Sinne eines „Dritten Ortes“, in anderen Kommunen sind solche Einrichtungen bedroht, in wieder anderen Kommunen gibt es sie nicht oder nicht mehr.
Unser Antrag soll dem Ministerium den Auftrag geben, dieses Feld zu bearbeiten. Deshalb beauftragen wir die Ausarbeitung von Förderkonzepten und Pilotprojekten. Wir möchten dabei keine Zeit verlieren und deshalb auch mit der direkten Abstimmung gleich den Startschuss geben.
Noch ein Wort zum Entschließungsantrag der SPD. Ich freue mich zunächst einmal, dass deutlich wird, dass sie das allgemeine Ziel unseres Vorhabens teilen. Was Sie aber hier in sechs Punkten ausdifferenziert fordern, ist von unserem – deutlich schlankeren – Text im Wesentlichen abgedeckt.
Dann führen Sie – ich möchte das so deutlich sagen – Selbstverständlichkeiten aus: Die Landesregierung soll ein Gesamtkonzept und Rahmenbedingungen entwickeln. Oder Punkt 4: „Die Landesregierung ergreift Maßnahmen zur Stärkung und Stabilisierung von kulturellen Angeboten im ländlichen Raum.“ – Das ist die Überschrift über dieses ganze Projekt. „Die Landesregierung prüft die Möglichkeiten zur Unterstützung der Kommunen …“ – Das ist in unserem Antragstext abgedeckt. Und: Sie „identifiziert Handlungsbedarfe und entsprechende Lösungskonzepte...“