Protokoll der Sitzung vom 21.03.2018

Aber bedenken wir, dass Ghana 2013 einen besseren Korruptionswahrnehmungsindex als beispielsweise Italien aufwies und Italien in der Eurozone verweilt! Das mag vielleicht stimmen. Oder die Eurozone ist möglicherweise einfach eine Fehlkonstruktion. Aber das ist ein anderes Thema. Diesen Aspekt diskutieren wir vielleicht an anderer Stelle.

Ghana hat gemessen an einer Reihe von Faktoren das investitionsfreundlichste Umfeld Westafrikas, was Ghana nicht nur zu einem möglichen, sondern zu einem guten Partner macht, vor allem, da das Wirtschaftswachstum von rund 7 % in den letzten Jahren auch effizient bei der Bevölkerung ankommt, was durchaus beachtlich ist – nicht nur für die Region, sondern auch im Vergleich zur Eurozone.

So ist das durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen von rund 390 US-Dollar 2004 auf immerhin 1.550 US-Dollar 2012 gestiegen. Damit ist Ghana laut Weltbank kein Land mit niedrigem Einkommen mehr. Dadurch entwickeln sich gute Aussichten, dass einige der Millenniumsziele auch zu erreichen sind.

Ghana, ein politisch stabiles Land inmitten wackliger westafrikanischer Nachbarschaft, ist auch in der Gesundheitspolitik vorne mit dabei. Seit 2004 existiert eine gesetzliche Krankenversicherung. Das Leistungspaket ist für die Region beachtlich. Die Elfenbeinküste als vergleichbarer Nachbar hat eine fast doppelt so hohe Kindersterblichkeit und eine rund zehn Jahre geringere Lebenserwartung bei ähnlich hoher Fertilität.

Bei allen guten Nachrichten gibt es allerdings auch weiterhin erhebliche Probleme, die gelöst werden wollen. Ausschlaggebende Faktoren der anhaltenden gesundheitlichen Unterversorgung stellen die schlechten hygienischen Bedingungen, der unzureichende Zugang zu sauberem Trinkwasser, die hohe Fertilität und damit die rapide wachsende Bevölkerung sowie vor allem der Mangel an medizinischer Ausstattung und an Ärzten bzw. qualifizierten Fachkräften dar.

So gibt es in Großbritannien durch den anhaltenden Braindrain und die Gier des Westens nach günstigen Fachkräften ungefähr genauso viele ghanaische Ärzte wie in Ghana selbst. Während in Ghana ein Arzt auf 10.000 Einwohner kommt, sind es selbst in unserem oft besprochenen Ostwestfalen immerhin noch mehr als 20 Ärzte auf 10.000 Einwohner.

Ein erster Schritt wäre, selbst wieder in die teure Ausbildung medizinischen Personals zu investieren und eben nicht den Ärmsten der Welt ihre Krankenschwestern, Ärzte und Rettungskräfte abzuwerben. Denn das ist nicht – wie so oft dargestellt – sozial, sondern allzu oft das Gegenteil.

(Beifall von der AfD)

Auch das ist eine Form der Entwicklungshilfe, Afrika und die heimische Bevölkerung nicht gegeneinander auszuspielen.

Der nächste Punkt ist die stark wachsende Bevölkerung Ghanas. Bei rund vier Kindern pro Frau wird beinahe jede Bemühung zur Versorgung einer Generation spätestens durch die schiere Größe der nächsten zunichte gemacht. So lebten in Ghana 1960 etwa 6,5 Millionen Menschen. Heute, rund 60 Jahre später, hat sich die Zahl mehr als vervierfacht und ist auf rund 29 Millionen Menschen gestiegen. Dabei sind etwa 42 % der Bevölkerung jünger als 15 Jahre.

Wenn in Ghana gerade einmal etwas mehr als ein Viertel der Frauen Zugang zu einem Verhütungsmittel hat, dann ist auch Folgendes ein sinnvoller Schritt der Entwicklungshilfe: Aufklärung und Zugang zu Verhütungsmitteln und vor allen Dingen ein Fokus auf Frauenbildung.

Gestern sprachen wir darüber, wie der Westen sein Vertrauen in die Schulmedizin scheinbar in Teilen verliert. Ghana hat in Teilen dieses Vertrauen nie aufgebaut. Neben der westlichen Medizin sind dort traditionelle Heilverfahren weit verbreitet. Ähnlich, wie es in Deutschland wieder nötig wird, darüber aufzuklären, dass bei einer kritischen Erkrankung nicht der Schamane, sondern der Arzt aufzusuchen ist, ist ein wichtiger Teil der Entwicklungshilfe die Aufklärung und die Vertrauensbildung in westliche Medizin. Denn letztlich geht es nicht nur darum, die Versorgung bereitzustellen. Sie muss auch genutzt werden. Beispielsweise von globalen Impfprogrammen profitieren wir sogar alle.

Ein letzter Punkt bleiben – gerade in den nördlichen Teilen des Landes – schlicht die Armut und die damit einhergehenden, oft eigentlich mit einfachen Mitteln zu heilenden oder vorzubeugenden Infektionskrankheiten. Hier werden Ghana auf Dauer nur ein weiteres stabiles Wirtschaftswachstum, eine stabile Regierung und ein starker Handelspartner helfen. Zumindest den letzten Teil können wir tatsächlich gewährleisten.

Ich habe Ihnen drei konkrete Wege zur Entwicklungshilfe aufgezeigt. In Ihrem mehr als schwammigen Antrag – gestellt von den größten im Landtag vertretenen Fraktionen – bleiben Sie solche Antworten schuldig. Man kann dem Antrag natürlich zustimmen. Es steht ja kaum etwas Spruchreifes darin. Aber jemandem, der wirklich an Fairness, Entwicklungshilfe und einer Partnerschaft zu Ghana interessiert ist, kann das, was Sie da formuliert haben, auf Dauer nicht reichen. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Vincentz. – Für die Landesregierung hat nun Herr Minister Reul in Vertretung für Herrn Minister Holthoff-Pförtner das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist schon davon gesprochen worden, dass es diese Partnerschaft seit über zehn Jahren gibt. Wir hatten vor Kurzem die Ehre, den ghanaischen Präsidenten bei uns begrüßen zu dürfen. Er hat den Landtag besucht und war auch bei einer Sitzung des Kabinetts anwesend. Wir freuen uns sehr darüber, dass die Partnerschaft mit Ghana ganz gut funktioniert, auch auf zivilgesellschaftlicher Ebene und natürlich auch in der Zusammenarbeit der Regierungen.

Deswegen begrüßen wir es sehr, dass der Landtag – und noch besser: fraktionsübergreifend – ein immer stärkeres Interesse an der Fortentwicklung dieser Partnerschaft hat.

Das Thema „Gesundheit“ ist ein zentraler Punkt bei der öffentlichen Daseinsvorsorge und steht deswegen auf der Liste der 17 nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen bis 2030 an dritter Stelle. Dieses Ziel 3 lautet:

„Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern“

Der ghanaische Präsident hat während seines Aufenthalts in Nordrhein-Westfalen eine mögliche Zusammenarbeit in diesem Bereich der Gesundheitspolitik thematisiert. In der gemeinsamen Absichtserklärung über die weitere Zusammenarbeit zwischen Ghana und NRW ist natürlich auch das Thema „Gesundheit“ aufgeführt.

Es hat bereits Projekte in diesem Bereich gegeben. Bereits 2014 förderte die Landesregierung eine Machbarkeitsstudie zur Einrichtung eines staatlichpharmazeutischen Labors für die Zulassungsprüfung von Medikamenten in Ghana.

Aus diesen Gründen begrüßt die Landesregierung das Engagement des Landtags. Sie ist offen für mögliche Kooperationen in diesem Bereich. Wir werden

demnächst übrigens unsere ghanaischen Partner nach ihren Plänen und Interessen für eine weitere Zusammenarbeit in diesem Bereich befragen.

Es darf allerdings nicht vergessen werden, dass es in erster Linie darauf ankommt, wie Ghana seine eigenen Bedürfnisse definiert. So weist der ghanaische Präsident immer wieder darauf hin, dass sein politisches Ziel ein Ghana jenseits der Entwicklungshilfe ist.

Wir können anbieten – wie bereits erwähnt –, Ghana auf diesem Weg im Rahmen einer Partnerschaft auf Augenhöhe in seine Zukunft zu begleiten. Diese Partnerschaft wird hoffentlich dazu führen, dass Ghana und NRW in gleichem Maße voneinander lernen können.

Die Vorstellung, dass wir hier im Norden alles besser wissen und alles richtig machen, ist entwicklungspolitisch veraltet. Deswegen freuen wir uns, von unseren ghanaischen Partnern zu hören, über welche Themen sie sich in nächster Zeit mit uns austauschen wollen, und vor allen Dingen, bei welchen Zielen wir sie auf welche Art und Weise unterstützen können und wie wir das gemeinsam erreichen können.

In diesem Sinne unterstützen wir die gemeinsame Erklärung.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Reul. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen uns nicht vor. – Das bleibt auch beim Blick in die Runde so, sodass wir am Schluss der Aussprache sind.

Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP haben direkte Abstimmung beantragt, sodass ich nun über den Inhalt des Antrags Drucksache 17/2400 abstimmen lasse. Wer dem Inhalt des Antrags zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten …

(Roger Beckamp [AfD]: Nein, wir haben zuge- stimmt!)

Vielen Dank für den Hinweis. – Ich stelle für das Protokoll ausdrücklich fest: Die Fraktion der AfD hat dem Antrag ebenfalls zugestimmt.

(Andreas Keith [AfD]: Nicht schlimm, Frau Freimuth! Das passiert Ihnen öfter!)

Ich frage jetzt: Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Bei Enthaltung der Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist damit der Antrag Drucksache 17/2400 angenommen.

Ich rufe auf:

12 Die Kosten der Umweltregulierung und GAP

Bürokratie – ein Wettbewerbsnachteil für deutsche Landwirte

Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/2395

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion dem bereits am Redepult befindlichen Abgeordneten Dr. Blex das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Landwirtschaft ist ein wichtiger Wirtschaftszweig für unser Land. Die Landwirte produzieren unsere Lebensmittel, sie beschäftigen viele Menschen, und sie prägen weitgehend unsere Landschaft. Wie alle Wirtschaftszweige ist auch die Landwirtschaft allgemeinen und speziellen Anforderungen des Umweltschutzes unterworfen.

Für die Landwirtschaft ist die Umsetzung von Umweltanforderungen besonders kompliziert, weil sie bei jeder landbaulichen oder agrartechnischen Tätigkeit eingreifen. Die Anforderungen reichen von den Abgasnormen für die Viehhaltung über die rezeptgenaue Steuerung der Düngung bis hin zur Gestaltung von Landschaftselementen. Die Umsetzung dieser Anforderung ist zu einem erheblichen Teil des Arbeitslebens unserer Landwirte geworden.

Es ist also an der Zeit, über den Regulierungsaufwand nachzudenken, und zwar aufseiten der Landwirte und aufseiten der Agrarverwaltung.

Die AfD will eine produktive deutsche Landwirtschaft getragen von verantwortlichen bäuerlichen Betrieben. Deshalb dürfen die behördlichen Instanzen – seien diese in Brüssel, Berlin oder Düsseldorf angesiedelt – nicht einfach Anforderung auf Anforderung packen.

Eine kritische Betrachtung der gesamten Regulierung tut not. Die in unserem Antrag dargestellte Studie zu den Kosten des Umweltschutzes in der Landwirtschaft ist hierfür eine wichtige Hilfe. Wir möchten den Autoren der dargestellten Studie für die sorgfältige Arbeit und die Vielfalt der daraus abgeleiteten Empfehlungen danken. Wir danken auch dem Deutschen Bauernverband, der diese Studie veranlasst hat.

In unserem Antrag schlagen wir vor, dass die Kosten der Regulierung in den anstehenden Beratungen über die Agrarpolitik stärker berücksichtigt werden, die überbordenden Verfahren der Antragstellung und

Mittelzuweisung vereinfacht werden und die Dauergrünlanderhaltungsverordnung des Landes entsprechend dem Nutzen und den Kosten überprüft wird.

Besonders schmerzlich ist es, dass der bürokratische Aufwand gerade kleine Betriebe hart trifft. Diese Betriebe können sich keine Rechtsabteilungen, Umweltbeauftragten oder Compliance Officers leisten.

Die Landesregierung sollte sich zur Aufgabe machen, bei der Gesetzgebung, aber auch bei der Gestaltung von Ausführungsvorschriften die Lasten und Probleme der produzierenden Betriebe und deren bescheidene Personalausstattung besonders zu berücksichtigen. Ich erinnere daran, dass dies im Grunde eine rechtlich bindende Pflicht des Gesetzgebers und der Autoren untergesetzlicher Normen ist. Denn es gehört zu deren Pflichten, nach dem Erfüllungsaufwand zu fragen.

Zentral für die Belastung der Landwirte sind die Kosten der Einhaltung der Nitratrichtlinie der EU, die durch das deutsche Düngegesetz umgesetzt wird. Schon bei der Konzeption der Umsetzung gibt es konzeptionellen Streit, wie wir auch im Landtag immer wieder erfahren. Für einen Betrieb, der sich der Produktion von Lebensmitteln widmen will, sind diese Anforderungen schwer zu verstehen und schwer rechtssicher umzusetzen. Für die Bauern kommt auf diese Weise eine Art zweite Steuererklärung hinzu.

Bei der Nitratrichtlinie stellt sich ohnehin die Frage, warum der Zustand der ortsgebundenen Grundwässer, die Mengen der zulässigen Düngeraufbringung und die Überwachung der Ergebnisse EU-weit einheitlich geregelt werden müssen. Die Quellen des Wassers sind örtlich. Die Belastungen treten örtlich auf, und Wasser wird nicht über die Grenzen gehandelt.