Insofern ist der Antrag von CDU und FDP unterstützenswert, wobei der soziale Sprengstoff, den der Herr von der SPD angesprochen hat, in der Tat auf uns zukommt, wenn wir so weitermachen: nicht, weil die Betriebskosten steigen würden – der Mieter guckt nicht nur auf die Betriebskosten, sondern auf die Ge
samtmiete; insofern ist das eine Milchmädchenrechnung –, sondern weil Bauen immer teurer wird. Für welchen Zeitraum haben Sie die Steigerung von 3 % durch Energievorgaben angeführt? – Wahrscheinlich pro Jahr. Das Problem ist: Es wird immer teurer.
Allerdings ist ein Punkt bemerkenswert: Die regierungstragenden Parteien CDU und FDP halten weiterhin an den Klimaschutzzielen fest. Das passt nicht zusammen. Wenn Sie wirklich glauben, dass die Klimaschutzziele sinnvoll sind – und das glauben Sie ja angeblich, und Sie denken auch, all das sei menschengemacht –, müssten Sie eigentlich den Unfug der EnEV weitertreiben. Dann wäre konsequent an allen Fronten Unfug angesagt. Insofern verwundert das.
Aber an einer Stelle ist der erste Einbruch da. Das halten wir für sinnvoll, und wir unterstützen das. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Koalitionsvertrag auf der Ebene des Bundes ist heute schon häufiger zitiert worden. Dort haben wir uns aus Nordrhein-Westfalen im Besonderen bei der Frage eingebracht: Wie werden die bestehenden Regelungen hin zu einem technologieoffenen Gebäudeenergieeffizienzgesetz weiterentwickelt?
Die Vorgängerregierung hatte den Ansatz schon mal getätigt. Zu einer Einigung ist es in der letzten Legislatur nicht gekommen. Aber durch das, was Sie hier diskutieren und was im Rahmen der Anhörung diskutiert worden ist, wissen wir alle, dass das Ordnungsrecht entbürokratisiert und vereinfacht werden muss und die einzelnen Vorschriften, die derzeit separat nebeneinanderstehen, zu einem modernen Energiegesetz zusammengeführt werden müssen.
Sie wissen, dass die Landesregierung die Einhaltung der Klimaschutzziele auch im Gebäudebestand verfolgt und trägt. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Insofern setzen wir uns gegenüber dem Bund für ein praktikables Regelwerk ein – auch im Einklang mit den europäischen Anforderungen. Denn, wie Sie wissen, wird auf der Ebene der Europäischen Union eine neue Energieeffizienzrichtlinie diskutiert, die gerade in deutscher Sprache veröffentlicht worden ist.
In dieser Richtlinie, die noch in nationales Recht transformiert werden muss, werden wieder neue Anforderungen geregelt, bei denen wir derzeit prüfen,
Es geht also darum, das neue Energierecht technologieoffen zu gestalten. Das ist auch der Kern des Begehrs der regierungstragenden Fraktionen, weniger mit detaillierten Vorschriften zu arbeiten, sondern im Bereich der Forschung, der Entwicklung, der Umsetzung und der Sinnhaftigkeit von energetischen Maßnahmen zu einem besseren Ergebnis im Bereich der Energieeffizienz von Gebäuden zu kommen.
Den Auftrag, den Sie wahrscheinlich heute erteilen werden, einheitliche Maßstäbe zur Beurteilung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen im Zuge von Befreiungen gemäß § 25 EnEV anzulegen, werden wir natürlich prüfen. Wir werden im Besonderen auch die neuen Erkenntnisse zu dem Thema aus der BundLänder-Projektgruppe einfließen lassen.
Vielen Dank, Frau Ministerin Scharrenbach. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. – Wir kommen zur Abstimmung.
Wir stimmen erstens über den Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/1112 ab. Der Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen empfiehlt in Drucksache 17/2437, den Antrag Drucksache 17/1112 unverändert anzunehmen.
Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/1112 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wenn Sie dem folgen wollen, bitte ich um Ihr Handzeichen. – Das sind die CDU, die FDP, die AfD. Wer ist dagegen? – Das sind die Grünen und die SPD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 17/1112 angenommen.
Wir stimmen zweitens über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/2474 ab. Wenn Sie dem folgen wollen, bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD und die Grünen. Wer ist dagegen? – Die CDU, die FDP, die AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Gibt es Enthaltungen? – Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 17/2474 abgelehnt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie schon im Antrag ausgeführt, hat die rot-grüne Landesregierung im März 2017 das Deutsche Institut für Menschenrechte beauftragt, als Monitoringstelle die Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen zu fördern und zu überwachen.
Dieses Monitoring betrifft alle Lebensbereiche. Damit haben sich die damalige Landesregierung und das Parlament insgesamt einer sehr kritischen Reflexion gestellt, um den Umsetzungsprozess der Inklusion zu begleiten und sofort auf notwendige Korrekturen eingehen zu können.
Dass dort Korrekturen – Weiterentwicklungen, Umsteuerungen – notwendig sind, ist sicherlich unzweifelhaft. Das haben wir auch in der letzten Legislatur, zum Beispiel im Schulausschuss, sehr deutlich besprochen. Diese Aufgabe stellt sich. Eine kritische Selbstreflexion ist also angebracht.
Das Institut hat nach dem gestrigen Konsultationstag eine erste Pressemitteilung herausgegeben. Besonders im Schulbereich wurde großer Handlungsbedarf angezeigt und gleichzeitig die Zielrichtung benannt.
Die UN-Konvention gibt klar den Auf- und Ausbau der inklusiven Schule vor und spricht sich gegen Segregation aus.
Die Stellungnahmen der Verbände, die zum Teil schon öffentlich geworden sind, aber nicht alle, sagen sehr deutlich, dass gerade im Schulbereich die bisherigen Erwartungen an die neue Landesregierung enttäuscht worden sind.
Es ist versprochen worden, inklusive Schulen besser personell auszustatten – das tragen wir ausdrücklich mit –, das Fortbildungsangebot deutlich auszubauen und den weiterführenden Schulen gut aufgestellte inklusive Schwerpunktschulen einzurichten. Dazu liegen bis heute keinerlei Konzepte vor. Das wird von den Eltern angemahnt, die ihre Kinder inklusiv und durch gemeinsames Lernen beschulen wollen.
Es wird deutlich, dass es auch Probleme gibt mit dem, was angekündigt worden ist, nämlich ein Moratorium auszusprechen. Klärung ist gut, aber es muss dann zu Konsequenzen und zu Konzepten kommen.
Deswegen ist es jetzt gut und richtig, diesen Prozess der Monitoringstelle zu nutzen, dass wir in die Stellungnahmen hineinschauen und uns anschauen,
welche Analysen und Bewertungen durch die Monitoringstelle vorgenommen werden – und das nicht nur im Schulbereich, aber da sind Fragen besonders drängend, weil das Schuljahr im August beginnen wird.
Frau Beer, darf ich Sie gerade einmal unterbrechen? – Liebe Kolleginnen und Kollegen, der akustische Level der Unterhaltung ist derzeit so hoch, dass wir eine starke Unruhe haben. Es wäre nett, wenn Sie die Unterhaltungen in der Lautstärke etwas dämpfen. Danke schön.
Danke schön, Herr Präsident! – Es bezieht alle Lebensbereiche ein, weil natürlich auch die Fragen der Neuordnung der Bauordnung oder Mobilitätsfragen die Rechte der Menschen mit Behinderungen befassen. Überall gibt es Initiativen, die wir hier gemeinsam diskutieren.
Deshalb unser Antrag, dass wir uns die Ergebnisse und Stellungnahmen jetzt sehr zeitnah in den Fachausschüssen anhören möchten. Ich bitte Sie, dieses Verfahren dann auch entsprechend konstruktiv zu begleiten, damit wir in allen Handlungsfeldern zeitnah zu guten Entscheidungen kommen können. – Danke schön.
Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sie werden in diesem Hohen Haus – auch bei den wenigen Besucherinnen und Besuchern – nur wenige finden, die die gleichberechtigte Teilnahme von allen Menschen mit oder ohne Handicap am gesellschaftlichen Leben nicht unterstützen. Über alle Parteigrenzen hinweg ist der inklusive Gedanke angekommen; hier gibt es keinen Diskurs.
Fest steht aber auch, dass dieser inklusive Gedanke erst Ende des letzten Jahrhunderts in den Köpfen der Menschheit gereift ist. Wäre die Menschheit dem Spruch von Richard von Weizsäcker gefolgt – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten – „Was im Vorhinein nicht ausgegrenzt wird, muss hinterher auch nicht eingegliedert werden“, wären unsere Herausforderungen für diese Jahrhundertaufgabe Inklusion deutlich kleiner.
Die Inklusion ist eine Jahrhundertaufgabe und benötigt einen breiten gesellschaftlichen Konsens. Deswegen benötigen wir für diesen breiten Konsens und für diesen Prozess auch Zeit. Die Veränderung für
einen Prozess, der sehr, sehr lange in unserer Gesellschaft nicht präsent war, nicht als nötig, geschweige denn als selbstverständlich angesehen wurde, benötigt Zeit.
Diese Zeit müssen wir uns auch nehmen; ansonsten wird sich kein Erfolg einstellen. Ein Versagen durch zu viel Tempo konnten wir in den letzten Jahren vor allem in der Bildungspolitik spüren. Hier hat die Vorgängerregierung dem grundsätzlich positiven Ansatz, allen Kindern gerecht zu werden, großen Schaden zugefügt.
Liebe Frau Beer, wenn Sie eben zitieren, dass die Monitoringstelle Aufholbedarf festgestellt hat, frage ich mich wirklich, was Sie in den letzten sieben Jahren getan haben.
Mit Blick auf den Antrag der Grünen war und ist die Einrichtung einer Monitoringstelle, um den Prozess zu begleiten, die Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderung zu fördern und auch die Umsetzung zu überwachen, gut. Die Begleitung der Landesregierung durch das Deutsche Institut für Menschenrechte als NRW-Monitoringstelle zog schon im Februar 2017, vor 14 Monaten, einen ersten Bericht nach sich.
Selbstverständlich wird und muss die Arbeit kontinuierlich fortgesetzt werden. Ob in den letzten Monaten verwertbare neue Informationen zu verzeichnen sind, weiß nur die Monitoringstelle. Wie ich gerade gehört habe, gibt es ja aktuell erste Ergebnisse.
Darum ist aber trotzdem zu beachten, dass erstens eine solche Stelle unabhängig und frei agiert und selbstständig ihre Entscheidungen trifft und dass zweitens die Monitoringstelle sich allen Fraktionen schon zum Gespräch angeboten hat und somit jederzeit eine kontinuierliche Information möglich ist.
Leider nimmt der große Teil der Bevölkerung oft nur die schulische Inklusion wahr. Die Gründe hierfür sind vielschichtig. In der Begründung Ihres Antrags nimmt dieser Aspekt auch eine Rolle ein, denn Sie erwarten hier konzeptionelle Entwürfe.
Ja, richtig, diese Konzepte werden Sie bekommen, wenn wir sie ruhig und zielgerichtet in der Sache ausgearbeitet haben. Dieses Vorgehen unterscheidet uns sehr. Gründlichkeit vor Schnelligkeit – wir nehmen uns die notwendige Zeit.