Wir haben als Parlamentarier im April dieses Jahres dezidierte Fragen gestellt: Wie ist die Entscheidung zustande gekommen? Welche Akten wurden dann aufbereitet? Und heute sollen wir, nachdem im Oktober 2017 die Anordnung zur Auflösung der Stabsstelle erfolgt ist, Monate später glauben, dass alle Akten im Zimmer 13 im Ministerium liegen? Sagen Sie einmal, ziehen Sie sich die Buchse mit der Kneifzange an, Kolleginnen und Kollegen?
Das Problem ist, dass die Ministerin seit Amtsantritt nicht erkennt, dass sie in einer anderen Rolle ist als in der Rolle der CDU-Sprecherin für Landwirtschaft.
Herr Höne und ich waren gemeinsam im Kreistag. Sie wissen sehr wohl: Wenn es um Dinge gegangen wäre, die ein Kreistagsmitglied betreffen würden, dann würde derjenige herausgehen.
Wir haben im Ausschuss erlebt, dass die Ministerin den Brief ihres Mannes zitiert und sagt, sie sei unabhängig. Das kann auch keiner glauben, Herr Höne. Das hätte auch keiner getan.
Wenn ich alles das zusammenfasse, muss ich sagen: Das Problem der Ministerin ist doch, dass sie nicht erkennt, wie sie handelt. Denn dass es immer wieder zu Nachfragen kommt, ist doch ihrer Arbeit und ihrer Argumentation zu schulden. Sie löst eine Stabsstelle auf, kann aber gestern nicht erläutern, wann sie mit wem darüber gesprochen hat. Eine solch weitreichende Entscheidung wird doch nicht in der Kopierstelle getroffen. Das muss die Ministerin tun.
Es vermittelt ja ein tragisches Bild. Und wenn sie nicht wusste, dass die Kopierstelle diese Stelle auflöst, lässt das tief blicken, was die Führungsqualitäten der Ministerin angeht. Dann kommen wir wieder zum Treibsand, Herr Höne.
(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Matthias Kerkhoff [CDU]: Was nicht passt, wird passend gemacht!)
und -Kollegen, ziehen alle ihre Nebelkerzen und gefundenen Briefe eines Justizministers nicht. Der Justizminister hat nach Geschäftsordnung darauf zu achten, dass Kolleginnen und Kollegen im Kabinett sich so verhalten, dass es nicht justiziabel ist. Und das hat Herr Kutschaty gemacht.
Ich hätte Sie einmal hier erleben wollen, wenn Herr Kutschaty das nicht getan hätte. Dann hätten Sie das
Wir erwarten – das sage ich abschließend – kein lautes Gelächter, sondern, dass das Parlament gestärkt wird und dass das Parlament das Recht hat, die Ministerin zu fragen. Bleiben die Antworten aus, wird es einen Untersuchungsausschuss geben. Dort werden wir die Fragen stellen. Dann werden wir sehen, wie weit wir damit kommen.
Danke, Herr Kollege Stinka. – Weitere Wortmeldungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegen gegenwärtig nicht vor. Ich gucke aber vorsichtshalber in die Runde. – Das bleibt auch so. Dann können wir gemeinsam den Tagesordnungspunkt 1, die Aktuelle Stunde, verlassen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind als neue Landesregierung mit dem Versprechen angetreten, dass wir das Vertrauen in den Rechtssaat wiederherstellen wollen und die Sicherheit verbessern wollen.
Die Eingriffsbefugnisse des Polizeigesetzes sind hierbei ein ganz zentraler Punkt. Die offensichtlichen Unzulänglichkeiten des bisherigen Gesetzes wurden nämlich über Jahre von der Polizeibasis kritisiert. In den Behörden gab es große Unzufriedenheit. Aber das wurde immer ignoriert.
Wir haben jetzt eine erste umfassende Änderung des Polizeigesetzes vorgelegt, um damit die Handlungsfähigkeit der Polizei für die Zukunft zu sichern. Ich will hinzufügen: Das war auch ein sehr intensiver Diskussionsprozess zwischen den Koalitionsfraktionen, weil es schwierig ist, hier abzuwägen und das richtige Maß zu finden. Ich bin sehr dankbar dafür, dass wir das in einem sehr fairen Miteinander gemacht haben.
Diese Veränderungen führen offensichtlich zu größerer Unruhe in Teilen der Öffentlichkeit. Ich habe gesehen, dass heute erstmalig eine Demonstration zu meinen Ehren veranstaltet wird. Ich hätte nicht gedacht, dass ich in meinem Leben so etwas noch erlebe. Ich war auch gerade da und habe versucht, mit den 20 oder 30 jungen Leuten zu diskutieren. In Teilen ist das gelungen, in Teilen nicht.
Aber ich finde schon, dass es sich lohnt, darüber zu streiten und zu diskutieren, weil es um Instrumente geht, die die Polizei braucht, damit sie sicher und vernünftig arbeiten kann, um die Sicherheit der Menschen zu verbessern.
Dazu gehören neben der strategischen Fahndung auch die Telekommunikationsüberwachung. Beides sind wichtige Instrumente und eigentlich längst überfällige Befugnisse, die in diesem Gesetzentwurf enthalten sind.
Unsere Polizei muss der gegenwärtigen terroristischen Gefahr mit klugen und zeitgemäßen Regulierungen entgegentreten können.
Ich sage diese beiden Worte bewusst, weil dieser Vorschlag abgewogen ist und nicht einfach drauflosgeschrieben wurde.
Es geht um Beispiele wie orts- und gebietsbezogene Aufenthaltsgebote bzw. -verbote und Kontaktverbote.
Es geht um die Einführung einer strafbewehrten präventivpolizeilichen elektronischen Aufenthaltsüberwachung, also die berühmte Fußfessel.
Es geht um die Ausweitung des Unterbindungsgewahrsams in Fällen einer drohenden Gefahr oder drohenden terroristischen Gefahr oder eines Verstoßes gegen das eben genannte Aufenthaltsgebot bzw. -verbot oder Kontaktverbot.
Des Weiteren geht es um die Verlängerung der Gewahrsamsfrist bis zu einem Monat – bis zu einem Monat. Das ist nämlich nicht eine Frist für alle, sondern es sind sehr unterschiedliche Maßnahmen.
Zu den Vorfeldmaßnahmen: Wir haben – ich will darauf hinweisen – dieses Paket mit Augenmaß geschnürt. Im Hinblick auf die viel diskutierten Vorfeldmaßnahmen haben wir uns eng an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in dem Urteil aus dem Jahre 2016 gehalten.
Dann empfehle ich Ihnen, es einmal genau zu lesen. Ich bin genau wie Sie kein Jurist. Aber es ist klug, erstens genau zu lesen und zweitens mit ein paar Experten zu reden.
Im Gegensatz zu anderen Gesetzen, die in Deutschland an anderer Stelle gemacht werden, bin ich sicher, dass wir die Maßnahmen sehr klug abgestimmt haben. Deswegen sind sie in Bezug auf dieses Urteil auch zurückhaltend.
Wir haben bei jeder einzelnen Eingriffsbefugnis sorgfältig abgewogen, wie weit diese im Vorfeld gelagert sein darf.
Die Überwachung darf nur in wenigen besonderen Ausnahmefällen als Ultima Ratio durchgeführt werden. Bei Sexualstraftätern, Stalkern oder bei häuslicher Gewalt ist das der Fall. Sie wird aber nur dann eingesetzt, wenn kein anderes Mittel mehr greift.