Dazu gehört auch die als Antrag der Fraktionen von CDU und FDP thematisierte Forderung, dass schnellstmöglich die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine rechtssichere und beihilfekonforme anteilige Befreiung von klimafreundlichen KWKAnlagen von der EEG-Umlage geschaffen werden.
Darüber hinaus sind auch Änderungen vorgesehen, die es meines Erachtens als durchaus kritisch zu betrachten gilt. So sollen unter anderem die Fördergesetze für gasgefeuerte KWK-Bestandsanlagen reduziert werden. Hier sollte nach meinem Dafürhalten allerdings zunächst der schon längst fällige Evaluationsbericht der Bundesregierung abgewartet und mit den Betroffenen diskutiert werden, bevor über entsprechende Anpassungen entschieden wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in jedem Fall muss nun die Einigung mit der Europäischen Kommission zügig in deutsches Recht umgesetzt werden, damit die Betreiber von KWK-Neuanlagen die dringend benötigte Planungssicherheit erhalten.
Die Landesregierung wird sich in diesem Sinne in das erforderliche Gesetzgebungsverfahren zum EEG-/KWKG-Änderungsgesetz aktiv einbringen, um den weiteren Ausbau der KWK als ein wesentliches Element der Energiewende für die Zukunft sicherzustellen.
Vor diesem Hintergrund ist es ein gutes Signal, dass das Thema „KWK“ durch den nun vorliegenden fraktionsübergreifenden Antrag der Fraktionen CDU, FDP, SPD und Grünen gemeinsam unterstützt wird. Das ist ein ganz entscheidendes Signal aus dem nordrhein-westfälischen Landtag, und wir hoffen sehr, dass es auf die Fraktionen im Deutschen Bundestag ausstrahlt. Denn wir hören, dass dort auch der Bundeswirtschaftsminister durchaus Initiativen der Fraktionen benötigt, um seine Anliegen noch besser und schneller umsetzen zu können. In diesem Sinne bedanke ich mich herzlich für die Unterstützung durch die Fraktionen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Pinkwart. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weise darauf hin, dass die Landesregierung ihre Redezeit um 25 Sekunden überzogen hat.
Es gibt aber keine weiteren Wortmeldungen. – Auch in Kenntnis dieses Sachverhaltes bleibt das so. Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, damit sind wir am Schluss der Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung, und zwar zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache
17/2619. Ich frage, wer diesem Änderungsantrag folgen möchte, und darf um das Handzeichen bitten. – Die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – Die Abgeordneten der AfD. Enthaltungen? – Der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 17/2619 mit dem gerade festgestellten Abstimmungsverhalten angenommen.
Ich lasse weiter über den Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/1988 abstimmen. Der soeben angenommene Änderungsantrag wurde in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Landesplanung, vorgelegt mit Drucksache 17/2601, noch nicht berücksichtigt. Somit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/1988 in der soeben geänderten Fassung selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Ich darf fragen, wer dem Antrag in der geänderten Fassung zustimmen möchte. –
Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – Die Abgeordneten der AfD. Enthaltungen? – Der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Damit ist der Antrag Drucksache 17/1988 in der soeben geänderten Fassung angenommen.
Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die SPDFraktion bringt heute ihren Antrag zur Verkehrswende ein. Warum? – Meine Damen und Herren, Verkehrsminister Wüst hat in der jüngsten Vergangenheit im Verkehrsausschuss mehrfach darauf hingewiesen, dass es eine Aufgabe der SPD, der Opposition, sei, das Korrektiv zu bilden. Wir haben daher unsere Hausaufgaben gemacht und für die Landesregierung eine Liste mit den zu beseitigenden Defiziten erstellt. All das ist, wie wir meinen, im Antrag nachzulesen.
Wer in eine neue Mobilität starten will, soll endlich anfangen, Nägel mit Köpfen zu machen. Neue Mobilität braucht neue Regeln und mehr als nur technischen Fortschritt. So viel ist, denke ich, klar und bleibt festzuhalten.
Wir lassen uns auch nicht mehr auf weitere Ablenkungsmanöver ein, zum Beispiel seitens des Bundes in Sachen „ÖPNV für lau“. Das ist aus unserer Sicht eher eine Verzweiflungstat. Unser Blick in der Sache bleibt klar.
Deshalb weise ich gerne im zweiten Satz darauf hin, dass dieser bundespolitische Aufschlag dennoch einen wichtigen Nutzen gebracht hat. Der Druck auf den Bund, die Länder und die Kommunen für mehr Investitionen in den Umweltverbund ist immens gestiegen. Alle Verantwortlichen sind sich einig, dass die nächsten 15 Jahre mit darüber entscheiden werden, ob wir die Mobilitätswende zugunsten emissionsärmerer und staufreier Städte tatsächlich schaffen oder eben nicht.
Gestatten Sie mir deshalb, wesentliche Elemente einer Mobilitätswende kurz zu skizzieren. Dabei ist unser Blick klar und nach vorne orientiert. Ich bin davon
überzeugt, dass eine signifikante Verbilligung der Fahrpreise einen richtigen Schub bringen würde. Denn in den letzten Jahren sind die Ticketpreise deutlich stärker als die Pkw-Betriebskosten gestiegen, was man festhalten muss. Die Idee eines Umwelttickets oder eines Azubitickets, gerade stark in der Diskussion, sind gute Beispiele dafür, wie man in Nordrhein-Westfalen weiter vorangehen will.
Ein wirksamer Hebel, dies umzusetzen und zu finanzieren, wäre aus unserer Sicht eine Absenkung der Mehrwertsteuer für öffentliche Verkehre – auch außerhalb des Systems. Das wäre nämlich mit Blick auf die heutigen Strukturen mehr als gerecht.
Neben den wichtigen Fragen der Beseitigung des Investitionsstaus, der Erneuerung und des Ausbaus der Verkehrsinfrastruktur und der Gewinnung neuer potentieller Kunden brauchen wir drittens einen mutigen Diskurs über die Frage einer effizienteren Organisations- und Kooperationsstruktur, die in der Lage ist, das Maß an Standardisierung im ÖPNV voranzutreiben, eher zu erhöhen und Entwicklungen einzuleiten, die für die Nutzbarmachung und die Nutzung des ÖPNV gewinnbringender sind. Seien wir also mutig in Nordrhein-Westfalen, und versuchen wir, uns aktiv einzubringen!
Eine verlässliche Neugliederung des Finanzierungssystems und der Finanzierungsverantwortung ist – viertens – vor dem Hintergrund der bestehenden Defizite in den Unternehmen und den Kommunen dringend nötig.
Gestatten Sie mir den Querverweis auf die sogenannte „Hessenstrategie Mobilität 2035“, die ich auch Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU/FDP-Koalition, wärmstens empfehle. Ich habe sie vollumfänglich gelesen. Hessen hat unlängst ein 60-seitiges vollständiges Programm veröffentlicht, in dem dezidiert aufgegliedert wird, wie man mittels der Verkehrswende in eine neue Mobilitätswelt kommt. Dafür brauchte man in Hessen noch nicht einmal die FDP, meine Damen und Herren.
Ein weiterer Querverweis geht auf die zweijährige Arbeit der Enquetekommission der letzten Legislaturperiode zur Finanzierung des ÖPNV. Dort finden wir ebenfalls weitere Impulse – das muss man nur nachlesen – und wichtige Beiträge für unser Land.
Meine Damen und Herren, abschließend gestatten Sie mir noch ein Schlaglicht auf die Teilraumkonferenz vorgestern beim RVR. Dort hat der Kollege Middeldorf deutlich betont: Keinen Verkehrsträger will er in Zukunft bevorzugen. – So der O-Ton, wie auch im Wahlkampf versprochen. Wenn man das positiv auslegen will, muss man die nächsten 15 Jahre überproportional insbesondere in den Umweltverbund investieren, denn damit würde eine Benachteiligung dieser
Ich will das gar nicht missverstehen, aber klar ist auch: Wir brauchen den Mut für einen Umstieg und für klare Ansagen in dem Zusammenhang.
Gestatten Sie mir deshalb zum Schluss noch den Hinweis darauf, dass wir natürlich gerne darauf warten, Herr Minister Wüst, was das Land jetzt in der Sache einbringen will. Ein Jahr nach dem Regierungswechsel ist diese Frage aus meiner Sicht auch erlaubt.
Sehen Sie unseren Antrag als Beitrag für die kommende Diskussion in den Ausschüssen. Natürlich sind wir daran interessiert, dass wir dazu weiter politisch inhaltlich vorankommen. Ich danke für die Aufmerksamkeit und bitte um die Überweisung in den Ausschuss. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Löcker. – Für die CDU-Fraktion hat nun Herr Abgeordneter Voussem das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der durchaus bedeutungsschwangere Titel Ihres Antrags lautet: „Wer A sagt muss auch B sagen“. Anders gesagt: Wer eine Sache beginnt, muss sie auch zu Ende führen. Dafür haben wir die Regierungsverantwortung von den Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen bekommen – anders als die vor einem Jahr abgewählte rot-grüne Landesregierung.
Ihr heute dann doch eher recht unvertieft präsentierter Ideenreigen, ohne konkrete Beispiele zu nennen, erinnert dementsprechend auch an den Kehraus einer überholten rot-grünen Verkehrspolitik, die eben nicht zu Ende gedacht, geschweige denn zu Ende geführt worden ist. Bezeichnenderweise ist dann auch von einer Verkehrswende die Rede – ein eher ideologischer Kampfbegriff gegen das Auto.
Ich frage mich, wo die verehrten Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion in den vergangenen Wochen und Monaten bei den NOX-Debatten waren. Sie fordern Bundes- und Landesregierung auf, den Fokus des Handelns auf kurz- und mittelfristig realisierbare Maßnahmen zu richten.
Die Unterrichtung unseres Ministerpräsidenten Armin Laschet im März dieses Jahres sollte die angegangenen Maßnahmen doch auch Ihnen deutlich ge
macht haben. Ich fasse das gerne noch einmal zusammen. Zur Luftreinhaltung sind für den ÖPNV beispielsweise folgende Maßnahmen von Bund und Land angestoßen worden:
Der Bund hat ein „Sofortprogramm Saubere Luft 2017–2020“ aufgelegt. Für Elektrifizierung werden zusammen 393 Millionen € in die Hand genommen. Darunter befinden sich auch die Elektrifizierung von Busflotten im ÖPNV sowie die Förderung der Ladeinfrastruktur für die beschafften Elektrofahrzeuge.
Für die Nachrüstung von Dieselbussen im ÖPNV mit Abgasnachbehandlungssystemen gibt es 107 Millionen €. Dieser Punkt ist übrigens von NordrheinWestfalen in die Debatte in Berlin eingebracht worden.
Für die Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme stellt der Bund weitere 500 Millionen € zur Verfügung.
Auch die Landesregierung hat eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität ergriffen. Gefördert werden unter anderem der Ausbau alternativer Antriebe sowie der entsprechenden Infrastruktur, neue Verkehrskonzepte für Städte und Gemeinden sowie für Wirtschaftsunternehmen, die Weiterentwicklung emissionsarmer konventioneller Antriebe – Alternativen sind unserem Antrag aus dem letzten Plenum, der sich mit den unterschiedlichen emissionsarmen Antrieben beschäftigt, zu entnehmen –, der Ausbau des ÖPNV und die Anschaffung von Elektro- und Wasserstofflinienbussen über eine erhöhte ÖPNV-Pauschale sowie der Aufbau multimodaler Mobilstationen.
Hinzu kommen 100 Millionen € im Programm KommunalerKlimaschutz.NRW, 40 Millionen € für das Sonderprogramm „Emissionsfreie Innenstadt“.
Gleichzeitig wird an der Erhöhung von ÖPNVKapazitäten auch und gerade in besonders belasteten Gebieten, wie zum Beispiel mit dem Rhein-RuhrExpress, gearbeitet.