Protokoll der Sitzung vom 24.05.2016

Es scheint ja nun so zu sein – auch das haben meine Vorredner ja schon angemerkt –, dass die Bundesregierung hier Erfolg gehabt hat, vielleicht nicht zu 100 % so, wie wir es wollten, aber dieser Erfolg entspricht sicherlich der Intention unseres Antrages, und er ist – das ist vielleicht mindestens genauso wichtig – im Interesse der Unternehmen und der Kommunen und insofern auch im Interesse unseres gesamten Landes.

Meine Damen und Herren, es ist richtig und wichtig, dass diese Technologie nicht benachteiligt wird und weiter so unterstützt wird. Denn KWK-Anlagen sind

eben effizient, weil sie die Wärme und den Strom nutzen. Sie führen so zu einer Reduzierung der CO2Emissionen. Sie entlasten, weil sie eben häufig einen dezentralen Charakter haben, die Netze. Sie leisten so einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und leisten auch einen Beitrag dazu, dass Energie auch zukünftig bezahlbar und sicher ist.

Folgerichtig hat sich ja auch die vormalige, rot-grüne Landesregierung sehr intensiv mit dieser Problematik beschäftigt und die Kraft-Wärme-Kopplung in den Fokus ihrer energiepolitischen Maßnahmen gestellt. Es freut uns sehr – das steht auch so im Antrag –, dass das weitergeführt werden soll. Auch deshalb unterstützen wir diesen Antrag sehr gerne. Dieser KWK-Antrag steht ja auch ein Stück weit in einer Tradition vieler anderer KWK-Anträge, die wir hier gestellt und konsensual verabschiedet haben, um deutlich zu machen, wie wichtig diese Technologie für den Industriestandort Nordrhein-Westfalen ist.

Ich prophezeie uns allerdings – darauf hat der Kollege Brockes schon hingewiesen –: Es wird nicht der letzte KWK-Antrag sein, mit dem wir uns im Landtag beschäftigen müssen. Ich verweise zum einen auf das Hundert-Tage-Gesetz, das der Bundeswirtschaftsminister eingebracht hat. Danach soll unter anderem die Förderung von KWK-Anlagen von 1,5 Cent auf 0,7 Cent abgesenkt werden. Zum anderen verweise ich auf die Novelle – auf das sogenannte große KWK-Gesetz –, die für 2020 angesetzt worden ist und auf die auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD auf Bundesebene Bezug genommen wird.

Wichtig im Zuge dieser großen KWK-Novelle erscheint uns das, was wir in die Überschrift dieses Antrages geschrieben haben: Wir brauchen stabile und rechtssichere Rahmenbedingungen, und zwar für eine längere Zeit.

Wir haben für die KWK-Anlagen sicherlich dadurch etwas erreicht, dass sie beim Eigenstromverbrauch von den hohen EEG-Umlagen befreit werden. Wie aber stellt es sich langfristig dar? Wenn wir über Investitionen sprechen, brauchen die Unternehmen Planungssicherheit – und nicht nur die Unternehmen. Auch viele Stadtwerke kommen sicherlich auf Sie, meine lieben Kollegen, und auf den Minister zu und sagen: Wir brauchen für anstehende Investitionen sichere Rahmenbedingungen.

Es reicht nicht, wenn wir mit bloßer Kurzatmigkeit vorangehen. Wir freuen uns zwar, wenn wir alle drei Jahre einen Antrag stellen können, keine Frage. Aber ein Unternehmen braucht natürlich Planungssicherheit für Investitionen. Die Stadt Münster überlegt im Moment zum Beispiel, wie sie mit ihren Stadtwerken in diesem Bereich investiert. Es geht um ein Volumen in der Höhe zwischen 80 und 120 Millionen €. Da braucht man auch Investitionssicherheit. Die

Rahmenbedingungen müssen längerfristig fixiert werden.

(Beifall von Michael Hübner [SPD])

Insofern ist dieser KWK-Antrag sicherlich ein Anfang. Ich bin mir sicher: Wir werden uns noch häufiger damit beschäftigen. Wir würden uns freuen, wenn wir diesen gemeinsamen Pfad, den wir in diesem Bereich eingeschlagen haben, in nächster Zeit im Plenum weiter begleiten könnten. In diesem Sinne freue ich mich, dass wir das zwischen den vier Parteien hinbekommen haben. Natürlich stimmen wir dem Antrag zu. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Sundermann. – Als nächste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Brems für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Bitte, Frau Kollegin.

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben schon viel darüber gehört, welche Vorteile die KraftWärme-Kopplung hat und wie wichtig sie für dieses dichtbesiedelte Land Nordrhein-Westfalen ist. Wir haben auch von den Vorteilen der Effizienz gehört.

Deswegen sind wir froh, dass die Programme beispielsweise für die Kommunen, die von der letzten Landesregierung angefangen wurden, oder die Unterstützung der Fernwärmeschiene Rhein-Ruhr von dieser Landesregierung fortgeführt werden. Das ist sehr gut und sollte fortgesetzt werden.

Wir merken allerdings zu unserem Bedauern, und zwar nicht erst jetzt, sondern leider schon seit einiger Zeit, dass die Kraft-Wärme-Kopplung in der Bundesregierung in Berlin nicht diesen Stellenwert wie bei uns in Nordrhein-Westfalen hat. Deshalb ist es immer wieder wichtig, diese Signale gemeinsam zu senden, wie wir es in den letzten Jahren schon an vielen Stellen gemeinsam getan haben.

Ich muss aber auch klar sagen, sehr geehrter Kolleginnen und Kollegen – und deswegen ist es gut, dass wir Änderungen an dem ersten Entwurf des Antrags vorgenommen haben –: Die Kraft-Wärme-Kopplung kann nicht einfach da aufhören kann, wo sie heute steht. Wir müssen dafür sorgen, dass beispielsweise industrielle Abwärme stärker genutzt werden kann und diese Potenziale, die gerade in unserem Industrieland Nordrhein-Westfalen massiv vorhanden sind, einbezogen werden. Auch der vermehrte Einsatz erneuerbarer Energien bei der Kraft-Wärme-Kopplung ist ein ganz wichtiger Aspekt.

Lieber Herr Brockes, ich wollte meine Ausführungen eigentlich mit dem Satz anfangen: Wenn Grüne und FDP gemeinsam unter einem Energieantrag stehen,

dann muss die KWK anscheinend oben drüber stehen. Sie können es offenbar nicht gut ertragen, wenn wir im Energiebereich einmal einer Meinung sind, und müssen das EEG aufrufen. Daher kann ich Ihnen meine Aspekte leider auch nicht ersparen:

(Heiterkeit von Dietmar Brockes [FDP])

Wenn wir aus der Kohle aussteigen, können wir die Kraft-Wärme-Kopplung davon nicht ausnehmen. Wir müssen darauf hinwirken, dass auch hier der Umstieg auf erneuerbare Energien vonstattengeht und die Kraft-Wärme-Kopplung nicht nur die jetzigen Effizienzen aufweist, sondern weitere Potenziale für den Klimaschutz liefern kann.

Für uns war als weiterer Aspekt wichtig, auch kommunale Wärmekonzepte aufzunehmen, weil die Besonderheit jeder einzelnen Kommune einen Stellenwert hat. Man kann nicht von oben, von Landesebene etwas drüberstülpen, sondern muss diese Besonderheiten berücksichtigen und fragen: In welchen Kommunen gibt es bestehende Netze? Wo kann man wie erneuerbare Energien einbeziehen? Wo und wie kann man energetische Sanierungen im Quartier weiter unterstützen? Wo und wie kann beispielsweise industrielle Abwärme noch weiter eingebunden werden?

Diese kommunalen Wärmekonzepte sind neben den Punkten, die ich genannt habe, in diesem gemeinsamen Antrag enthalten. Ich danke Ihnen herzlich, dass wir zu dieser gemeinsamen Linie haben finden können.

Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen: Es ist gut und richtig, dass wir dieses starke Signal gemeinsam nach Berlin senden. Ich habe die Hoffnung, sehr geehrter Herr Kollege, dass wir uns nicht jedes Jahr damit beschäftigen und in Berlin anklopfen müssen, um zu verdeutlichen, wie wichtig dieses Thema ist, sondern dass es irgendwann auch ankommt. Deswegen der ganz klare Appell an die beiden Parteien, die in Berlin an der Regierung beteiligt sind: Setzen Sie sich für diese Aspekte ein, damit gerade auch in Nordrhein-Westfalen dieser Bereich weiter ausgebaut werden kann! – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU und der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Brems. – Für die AfD-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Loose das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich richtig, dass es hier eine Einheitsmeinung gibt, denn dann braucht man auch einmal eine zweite. Die Parteien des letzten Jahrtausends haben sich zusammengeschlossen, um einen gemeinsamen Antrag zu stellen. Wir als Partei der Zukunft – Partei des 21.

Jahrhunderts –, wir, die AfD, werden Ihnen erklären, was daran nicht stimmt. Sie graben alte sozialistische Rezepte heraus, und wir müssen die Marktwirtschaft bewahren.

Denn wie läuft das ab bei der KWK? – Stellen Sie sich mal vor, Sie sind der Betreiber eines Schwimmbades. Die Menschen haben es gerne wohlig warm in einem Schwimmbad. Sie als Betreiber besorgen sich daher einen Kessel, der Wärme erzeugt. Dann schließen Sie für die Umwälzpumpen, für das Licht usw. Ihr Schwimmbad noch an das Stromnetz an. Sie haben also alles perfekt nach Ihrer Wahl gestaltet. Ihre Wärmeleistung wird so effizient produziert, wie Sie das brauchen.

Der Kessel hält etwa 15 bis 20 Jahre. Jetzt sind die Altparteien am Zug und werfen mit Subventionen um sich. Da kommt ein Berater um die Ecke und schaut sich Ihren Kessel an, der gerade einmal acht Jahre alt ist, und sagt: Hm, acht Jahre – da muss etwas Neues her. Sie wollen ja auch öko und trendy sein und mit der Zukunft gehen. Ich bastele da mal was für Sie.

Statt einfach den Kessel zu nehmen, bekommen Sie jetzt noch zusätzlich ein Gaskraftwerk dazu. Das produziert Strom, sodass Sie daraus nicht nur Wärme erhalten, sondern auch Strom. Der Betreiber fragt jetzt: Was soll das Ganze denn kosten? Bis jetzt habe ich bei etwa 100.000 € gelegen. – Der Berater nennt Ihnen dann eine Summe, die das Mehrfache von dem beträgt, was Sie bislang gezahlt haben. Dann fangen Sie an zu rechnen und überlegen, wie viel Hunderttausend Euro das alles wohl kostet. Ein kleines Gaskraftwerk ist ja im Vergleich zu großen Gaskraftwerken deutlich teurer, wenn man es pro Kilowatt berechnet.

Sie fragen dann den Berater: Wie soll ich das denn alles bezahlen? Das ist ja um ein Vielfaches teurer als die bisherige Anlage. – Da sagt Ihnen der Berater: Kein Problem, es gibt zinsgünstige Darlehen von der BAFA. Es gibt auch Investitionszuschüsse, nicht zu vergessen die KWK-Förderung. Sie bekommen zudem für den selbst verbrauchten Strom eine Befreiung von der EEG-Umlage in Höhe von 40 %. – Der Betreiber rechnet sich das durch und kommt zu dem Schluss, dass sich das Geschäft für alle lohnt. Wunderbar, wird gemacht!

Nach acht Jahren kommt der Berater wieder an, weil dann nämlich die Förderung ausgelaufen ist, und dreht Ihnen das nächste Projekt an.

(Zuruf von der SPD: Ist ja langweilig!)

Was ist passiert? – Rechnen wir das Ganze doch mal durch: Wir haben zinsgünstige Darlehen, Investitionskostenzuschüsse, die KWK-Förderung und die EEG-Befreiung.

Was macht jetzt die EU? – Sie streicht einen dieser vier Subventionstatbestände. Eine von vier Subventionen! Und was machen Sie? Sie heulen rum, weil es nun eine Subvention weniger gibt! Wo ist denn da noch die Marktwirtschaft? Das ist ganz erbärmlich für die FDP! Wir als freiheitliche Partei – als einzig verbliebene freiheitliche Partei – werden uns dagegen wehren.

(Lachen von der SPD)

Wir stehen für die soziale Marktwirtschaft ein, während Sie dem Sozialismus hinterherrennen. – Danke schön.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Loose. – Für die Landesregierung hat nun Herr Professor Dr. Pinkwart das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Energiewende in Deutschland war bisher im Wesentlichen eine Stromwende. Wir haben zwar Fortschritte zu verzeichnen, nun aber gilt es, den erneuerbaren Strom in alle Sektoren zu transformieren, die Sektorkopplung zu beschleunigen und die Einführungslasten zu reduzieren.

Die Kraft-Wärme-Kopplung ist in dieser Hinsicht bereits weiter, indem sie schon seit Jahren Strom- und Wärmeproduktion effizient kombiniert. Damit ist die Kraft-Wärme-Kopplung ein wichtiger Baustein der Energiewende und muss weiter ausgebaut werden.

Die Landesregierung füllt die im Koalitionsvertrag untermauerte Bedeutung des Wärmemarktes zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen aus und unterstützt hocheffiziente sowie klimafreundliche KWKAnlagen als wesentliches Element einer zukunftsgerichteten Energiewende.

Mit Blick auf die ungeklärten Förderbedingungen bei der Eigenstromerzeugung von KWK-Neuanlagen hat die Landesregierung im Wirtschaftsausschuss des Bundesrats bereits am 15. Februar dieses Jahres einen Antrag zur Entschließung „Rechtssicherheit für KWK-Anlagen bei der Höhe der EEG-Umlage für Eigenstromnutzung gewährleisten“ erfolgreich mit eingebracht.

Der Bundesrat hat den Antrag am 2. März 2018 mit großer Mehrheit unterstützt – das zeigt, dass Nordrhein-Westfalen da nicht alleine steht, sondern im Bund Unterstützung dafür hat – und eine entsprechende Entschließung gefasst, die auch an die Bundesregierung übermittelt wurde.

In Berlin wurde in der vergangenen Woche zwischen Bundeswirtschaftsminister Altmaier und der EUWettbewerbskommissarin Vestager ein entscheidender Konsens zur EEG-Eigenversorgung erzielt. Nach unseren Kenntnissen wurde folgende Grundsatzeinigung erzielt:

KWK-Neuanlagen mit einer Größe unter 1 MW sowie über 10 MW zahlen auch künftig nur 40 % der EEGUmlage. Auch alle KWK-Neuanlagen in der stromintensiven Industrie zahlen 40 % der EEG-Umlage. Für die übrigen KWK-Neuanlagen bleibt es bei 40 % EEG-Umlage, sofern die Anlagen weniger als 3.500 Vollbenutzungsstunden im Jahr laufen. Bei Anlagen mit höherer Auslastung steigt die durchschnittliche Umlage kontinuierlich an.

Für KWK-Anlagen, die zwischen dem 1. August 2014 und Ende 2017 errichtet wurden, gilt eine abgestufte Übergangsregelung bis zum Jahr 2019 bzw. 2020. Zudem gilt eine Rückwirkung der Einigung zum Januar dieses Jahres.

Grundsätzlich ist das ein wichtiges Ergebnis für die deutschen Unternehmen. Insbesondere mit Blick auf die notwendige Rechtssicherheit sind wir nun ein gutes Stück weiter. Abgewartet werden muss nun allerdings, wie die konkrete Ausgestaltung aussehen wird.

Aktuell arbeitet die Bundesregierung an einem Referentenentwurf zur Änderung unter anderem des EEG, des KWKG und des EnWG. Ziel dieses als Hundert-Tage-Gesetz betitelten Gesetzentwurfs ist es, möglichst noch vor der Sommerpause dringende Punkte aus dem Koalitionsvertrag in Berlin wie auch europarechtliche Vorgaben umzusetzen.

Dazu gehört auch die als Antrag der Fraktionen von CDU und FDP thematisierte Forderung, dass schnellstmöglich die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine rechtssichere und beihilfekonforme anteilige Befreiung von klimafreundlichen KWKAnlagen von der EEG-Umlage geschaffen werden.