stellen, dass es in diesem Fall überhaupt nicht unüblich war, dass sich die Ermittlungsbehörde dazu geäußert hat.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister Lienenkämper, auf Nachfrage des WDR hat die Staatsanwaltschaft Köln erklärt, dass Frau Schulze Föcking zu jeder Zeit den Sachstand, den Ermittlungsstand in ihrem Verfahren öffentlich machen darf. Durch Ihre Antworten wissen wir, dass der Ministerpräsident seit dem 29.03. darüber informiert war, dass es offensichtlich keinen Hackerangriff bei der Familie Schulze Föcking gegeben hat.
Deshalb meine Frage, Herr Minister Lienenkämper: Warum hat der Ministerpräsident, wenn er selbst keine öffentliche Stellungnahme zu Ermittlungsverfahren abgibt, nicht selbst die Frau Ministerin Schulze Föcking aufgefordert, die Öffentlichkeit zu unterrichten?
Herr Abgeordneter Jäger, es ist zutreffend, dass Frau Schulze Föcking als Betroffene die Öffentlichkeit über den Stand des Verfahrens hätte informieren können. Frau Schulze Föcking hat öffentlich ihr Bedauern darüber erklärt, dass sie das, bezogen auf die neuen Erkenntnisse vom 29. März und vom 18. April 2018, nicht getan hat. Diesem Bedauern habe ich mich ausdrücklich angeschlossen.
Vielen Dank, Herr Minister. – Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließe ich an dieser Stelle die Fragestunde und erkläre, dass die Mündliche Anfrage 17 des Herrn Abgeordneten Christian Dahm von der Fraktion der SPD-Fraktion damit beantwortet ist.
rechtssichere und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen – Umlagebefreiung für effiziente und umweltfreundliche Anlagen erhalten
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Landesplanung Drucksache 17/2601
Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2619
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Kraft-Wärme-Kopplung braucht stabile, rechtssichere und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen. Das ist der Antrag, den wir heute vorlegen und den wir nicht zum ersten Mal in diesem Haus besprechen.
KWK, Kraft-Wärme-Kopplung, ein etwas technischer Begriff, meint die gleichzeitige Umwandlung von eingesetzter Energie in Strom und Wärme. Letztlich kennen wir das alles. Wenn wir zum Beispiel Auto fahren, wird dort Kraft in Bewegung umgesetzt, und gleichzeitig fällt Wärme als Abfallprodukt an. Auch diese Wärme kann genutzt werden, bei uns im Auto ganz natürlich als Heizung. Und dieses Prinzip, das die Kraft-Wärme-Kopplung beschreibt, lässt sich in vielerlei Hinsicht auch umsetzen.
Im Herbst 2017 haben die Energiewirtschaft, die Kommunalwirtschaft, die Industrie, Maschinenbau und Wohnungswirtschaft in Zusammenarbeit mit der Energieagentur NRW ein gemeinsames Positionspapier herausgegeben. Anhand der großen Anzahl der Player sehen wir schon, dass es ein großer Konsens ist, dass die KWK weiter gefördert werden soll.
Wenn wir uns das anschauen, dann kann man fast sagen: Die KWK-Technologie ist sozusagen die „eierlegende Wollmilchsau“, die wir sonst in vielen Dingen suchen. Warum ist das so?
KWK-Technologie ist effizient, denn die Primärenergieeinsparung gegenüber ungekoppelter Einspeisung beträgt, abhängig vom Wirkungsgrad, circa 50 %. Das bedeutet: Wenn ich Strom und Wärme nutze, brauche ich weniger Brennstoffe, ich brauche weniger CO2, und andere Emissionen wie Feinstaub, Stickoxide werden auch weniger freigesetzt.
KWK nutzt vielfältige Energieträger. Wir können hier Kohle, Gas, Biogas, Biomasse, Müll usw. verwenden. Wasserstoff oder andere synthetische Kraftstoffe, die in der Zukunft noch stärker in den Vordergrund treten werden, sind dabei. Die KWK ist flexibel.
Wir können sie nutzen für Fernwärmenetze, für Fernwärmespeicher, für Power-to-Heat. Das Ganze ist netzstabilisierend, kostendämpfend, auch beim Netzausbau.
Und wir sind sehr vielfältig unterwegs. Wir sprechen von ganz kleinen Anlagen, etwa im Einfamilienhaus, bis zu Quartierslösungen oder ganz großen Anlagen, die ganze Städte versorgen können. Wichtiger Punkt in dem Zusammenhang ist auch die industrielle KWK, denn gerade in industriellen Produktionsprozessen fällt eine ganze Menge Abwärme an. Die kann in den Betrieben wiederum, in den Unternehmen genutzt werden, und die Eigenversorgung von Strom ist ein wichtiger Bestandteil für die Industrie geworden.
KWK ist letztlich auch erzeuger- und verbrauchsnah. Das hilft, die Stromkosten zu senken, denn wir müssen nicht große Netzausbauvorhaben machen, die zu weiteren Kostensteigerungen führen.
Deswegen ist es insgesamt schon immer politischer Konsens gewesen – nicht nur in diesem Haus, sondern auch unter den Akteuren –, dass wir die KWK fördern müssen. Es gibt auch vielfältige Fördermechanismen. Eines davon ist das KWKG, das Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung.
Aber ein wichtiger Baustein war auch das EEG. KWK-Anlagen waren von der Zahlung der EEGUmlage anteilig befreit auf eigenverbrauchten Strom, und zwar bis zu 40 %. Das macht bei einer EEGUmlage von rund 6,8 Cent derzeit ungefähr 4 Cent pro Kilowattstunde aus. Nicht nur Industrie, Handel und Gewerbe, sondern auch Kommunen, Schulen, Hotels, Krankenhäuser und Schwimmbäder haben in den letzten Jahren KWK-Anlagen erbaut und haben vertraut, dass diese Förderung weiter Bestand hat.
Die Förderung bei der Zahlung der EEG-Umlage ist zum 01.01.2018 allerdings weggefallen für Anlagen, die nach Juli 2014 in Betrieb gegangen sind. Darauf hat das Bundeswirtschaftsministerium erst am 6. Dezember letzten Jahres hingewiesen.
Das, meine Damen und Herren, war ein böses Erwachen für diejenigen, die in Effizienz und moderne Anlagen in den letzten Jahren investiert hatten. Wenn wir uns mal die Beispiele ansehen: Bei einer Anlage, die ungefähr 600 MW thermisch wie auch elektrisch produziert, komme ich auf eine Mehrbelastung von 100.000 € im Jahr. Wir sprechen von ganz unterschiedlichen Unternehmen: Brauereien in Köln, einer Molkerei in Bissingen, einem Motorenhersteller in Viersen.
CDU und FDP haben sich daher frühzeitig dafür eingesetzt, dass wir hier eine Lösung herbeiführen, dass die Regelung, die in den letzten Jahren galt, auch wieder eingeführt werden muss, und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2018. Auch der Bundesrat hat sich in dieser Richtung positioniert.
Nun hat erst kürzlich, vor zwei Wochen, Herr Altmaier, Bundeswirtschaftsminister, einen Kompromiss herbeigeführt mit der EU-Wettbewerbskommissarin Vestager. Insofern ist das, was wir in unserem Antrag geschrieben haben, schon ein bisschen auf der politischen Bühne in Berlin angekommen.
Es ist trotzdem wichtig, dass wir diesen Antrag stellen. Ich möchte hier betonen, dass ich es erfreulich finde, dass uns auch die Fraktionen von Grünen und SPD bei diesem Antrag unterstützen und dass wir gemeinsam ein sehr starkes Zeichen in Richtung Berlin und Brüssel senden. Es ist ein wichtiges Signal heute aus Nordrhein-Westfalen, das für die KraftWärme-Kopplung nach Berlin und Brüssel geht. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Untrieser. – Für die Fraktion der FDP hat nun Herr Abgeordneter Brockes das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es freut mich auch, dass wir heute hier im Landtag über die Kraft-Wärme-Kopplung, eine hocheffiziente und klimaschonende Energieform, sprechen. Es freut mich ganz besonders, dass wir bei diesem für Nordrhein-Westfalen wichtigen Thema großes Einvernehmen haben, was auch an dem bereits erwähnten Änderungsantrag, den wir sicherlich gleich auch beschließen werden, deutlich wird.
Meine Damen und Herren, CDU und FDP haben bereits frühzeitig, noch vor der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages in Berlin, ein wichtiges erstes Signal mit diesem Antrag gesetzt und bewusst damals das umgekehrte Beratungsverfahren für diesen Antrag gewählt, um die Zeit zu gewinnen, hier eine gemeinsame Position zu finden, die dann auch im Plenum beschlossen wird und nicht – wie es sonst üblich ist – im Ausschuss, um damit auch eine deutlich stärkere Öffentlichkeit zu erreichen.
Deshalb, meine Damen und Herren, möchte ich mich an dieser Stelle auch bei allen bedanken, die daran mitgewirkt haben, dass wir heute hier gemeinsam den Änderungsantrag beschließen werden und damit ein starkes gemeinsames Signal nach Berlin senden. Wenn wir die Energiewende effizient und nicht ideologisch umsetzen wollen, brauchen wir genau solche Technologien.
Dass unser gemeinsames Handeln hier bereits erste Früchte zeigt, ist ja bereits bei den Gesprächen deutlich geworden, die Bundeswirtschaftsminister Altmaier mit der EU-Wettbewerbskommissarin Frau
Vestager am 8. Mai in Berlin geführt hat. Wir würden es daher auch sehr begrüßen, wenn dies auch in unserem Sinne so umgesetzt wird.
Gleichzeitig, meine Damen und Herren, möchte ich aber auch deutlich machen, dass die Vereinbarungen, die die Bundesregierung mit der EUKommission trifft, alleine nicht ausreichen, sondern wir dringend und eben auch zeitnah eine grundlegende Novelle des KWK-Gesetzes benötigen.
Einen wichtigen Punkt möchte ich an dieser Stelle auch noch deutlich machen. Denn dieser Kampf um die Ausnahmen für die KWK – für eine Technik, die effizient und klimaschonend ist – macht ja einmal mehr deutlich, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz mittlerweile seinem eigenen Ziel mehr im Wege steht als es ihm nutzt.
Meine Damen und Herren, das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist weder effektiv noch zeitgemäß noch technologieoffen noch klimaschonend. Deshalb gehört es abgeschafft.
Wir müssen die Energiewende endlich technologieoffen angehen, sodass solche Techniken, die besonders effizient sind, auch wettbewerbsfähig sind.
Vielen Dank, Herr Kollege Brockes. – Für die Fraktion der SPD hat nun Herr Kollege Sundermann das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auslöser für diesen Antrag war ja eine Beihilfeproblematik bei der EU. Meine Vorredner sind schon darauf eingegangen. Es geht darum, dass in KWK-Anlagen gewonnener Strom, gewonnene Energie, nicht auch noch mit dem vollen EEGSatz belegt werden soll, weil diese Maßnahme die entsprechenden Anlagen – wie man so schön sagt – aus dem Geld getrieben hätten und die Anlagen nicht mehr effektiv hätten betrieben werden können.
Es scheint ja nun so zu sein – auch das haben meine Vorredner ja schon angemerkt –, dass die Bundesregierung hier Erfolg gehabt hat, vielleicht nicht zu 100 % so, wie wir es wollten, aber dieser Erfolg entspricht sicherlich der Intention unseres Antrages, und er ist – das ist vielleicht mindestens genauso wichtig – im Interesse der Unternehmen und der Kommunen und insofern auch im Interesse unseres gesamten Landes.