Protokoll der Sitzung vom 24.05.2016

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schneider?

Aber bitte. Ja, gerne.

Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen, Herr Minister. – Sie sprechen über absolute Zahlen; das ist natürlich völlig richtig.

Haben Sie aber auch mitbekommen, dass sich die Bundesnetzagentur in ihrem Jahresbericht 2017 auch zu einem Trend geäußert hat? Der sieht nämlich so aus, dass wir zum Beispiel 2017 gegenüber 2016 viermal so viele Schlichtungsanträge hatten, dass es insgesamt eine steigende Beschwerdezahl gibt. Das stellt die BNetzA fest. Und sie stellt fest, dass die überwiegende Zahl der Schlichtungen schlichtweg abgelehnt wird. Auch das ist ein Trend, der sich verstärkt. Wir können also insgesamt von einem Trend sprechen.

Nehmen Sie auch solche Trends auf? Oder geht es Ihnen da nur um die absolute Zahl der Fälle, die natürlich im Vergleich zum Gesamtaufkommen gering ist?

Ganz herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Schneider, für die Nachfrage. Ich hatte Ihnen ja die Zahlen für 2017 vorgetragen. Die Zahlen für 2018 kennen wir ja noch nicht. Bei den Zahlen für 2017 mag es – selbst wenn die Zahlen für die Jahre vorher geringer waren – einen Anstieg gegeben haben. Das ist ja auch insofern positiv, als dass erst seit 2016 diese Möglichkeit eingeräumt worden ist und jetzt auch mehr Schlichtungen in Anspruch genommen werden. Das ist ja eher ein Zeichen dafür, dass von dieser Möglichkeit, die der Gesetzgeber eröffnet hat, Gebrauch gemacht wird.

Ich habe Ihnen aber jetzt in absoluten Zahlen die Fälle aus dem Jahr 2017 vorgetragen. Neuere können wir noch nicht haben; das Jahr 2018 ist ja noch längst nicht abgeschlossen. Von 2017 wissen wir, dass der überwiegenden Zahl der 1.100 Schlichtungsanträge – in Ihrem Antrag steht das Gegenteil – stattgegeben wurde. Sie sind vielmehr angenommen

worden. Von daher haben wir durchaus eine beachtliche Anzahl von Einigungen bzw. noch laufenden Verfahren.

Das würde ich erst einmal von der Systematik her als einen Regelungsansatz sehen, den wir doch auch zur Kenntnis nehmen müssen. Da müsste man vielleicht – das können wir ja im Ausschuss machen – noch ein bisschen tiefer hineingehen und uns mit der Frage beschäftigen, woran es da im Einzelnen liegt. Wir können uns das einmal vortragen lassen. Ich sehe das aber trotz der Tendenz nicht in der negativen Perspektive, wie Sie das im Antrag darstellen.

Wir meinen nach unserer Sicht auf die Dinge, dass sich die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur in Konfliktfällen als erfolgreicher Vermittler zwischen den Kundinnen und Kunden und den Postdienstleistern erwiesen hat.

Inwieweit vor dem Hintergrund der von der Bundesnetzagentur aktuell vorgestellten Zahlen eine Stärkung der verbraucherschützenden Rechtsbestimmungen geboten ist, muss hier – auch das hat die Debatte gezeigt – zuvorderst von der Bundesregierung geprüft werden. Sie ist federführend zuständig.

Nichtsdestotrotz begleiten wir das hier natürlich – auch durch mein Haus – in den Beratungen gerne konstruktiv. Wenn wir darüber hinausgehende Empfehlungen entwickeln können, werden wir die natürlich auch weitergeben; das ist überhaupt keine Frage.

Das entbindet aber natürlich nicht die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen, ihrer Primärverantwortung – wenn sie denn dort gesehen wird – gerecht zu werden.

Nach Einschätzung der Landesregierung gehört zu einer Stärkung der Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern auch eine bessere Verbraucherinformation und Verbraucherberatung. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat hierzu das vom Bund geförderte Informations- und Beschwerdeportal „Post-Ärger.de“ entwickelt, um die Verbraucherposition am Brief- und Paketmarkt zu analysieren und zu stärken.

Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben die Möglichkeit, hier Beschwerden anzuführen und negative Erfahrungen zu schildern. Die Verbraucherzentrale analysiert diese Beschwerden. Sie wird bei eklatanten Verstößen gegen geltendes Recht im Marktgeschehen tätig und greift gegebenenfalls auf Instrumente der Abmahnung oder auch auf Klagen zurück, um die Verstöße konsequent zu verfolgen.

Des Weiteren werden die Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Rechte bei Vertragsstörungen informiert. Sie werden durch Beratung in Bezug auf den Brief- und Paketversand unterstützt. Mir ist also ganz wichtig: Der Verbraucher wird hier nicht alleine

gelassen. Er hat Möglichkeiten, über die Schlichtungsstelle wie aber auch durch die Unterstützung, die er durch die Verbraucherzentrale erfährt, tätig zu werden.

Im Übrigen gestatten Sie mir einen Hinweis. Ich glaube, das müssen wir fairerweise in einer wirtschafts- und verbraucherpolitischen Debatte auch sagen können: Wir haben ja Gottlob mittlerweile mehrere Anbieter in einem sich dynamisch entwickelnden Markt. Neben allem, was rechtlich auch durch Sanktionsmöglichkeiten begleitet werden kann, muss die Dienstleistung im Wettbewerb beim Verbraucher natürlich im Blickpunkt stehen. Derjenige, der schlecht liefert, muss dann natürlich auch aus sich selbst heraus die Verantwortung tragen. Der Verbraucher muss sich dann für die Dienstleister entscheiden, die mit höherer Zuverlässigkeit bzw. pünktlicher ausliefern.

Diesem Wettbewerb sollten wir mehr Beachtung schenken. Das kann man auch durch Information machen. Auch die Verbraucherinformationsstellen können das tun, indem sie darauf aufmerksam machen, welche Lieferanten oder Dienstleister hier besonders erfolgreich sind und welche nicht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich will aber vorsichtshalber darauf hinweisen, dass der Herr Minister die Redezeit für die Landesregierung um 55 Sekunden überzogen hat. Gibt es den Wunsch nach weiteren Redebeiträgen? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich an dieser Stelle die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages mit der Drucksachennummer 17/2559 an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung. Er bekommt die Federführung. Es gibt aber auch die Mitberatung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Wie immer soll die abschließende Abstimmung dann im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte jemand dagegen stimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Sehe ich auch keine. Dann haben wir so überwiesen.

Ich rufe auf:

12 Masterplan für die Elektrifizierung von Bahn

strecken in NRW

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2547

Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat Herr Kollege Remmel für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

„Die Elektrifizierung von Schienenstrecken … kann vor dem aktuellen Hintergrund der Diskussion über Luftschadstoffe auch einen wichtigen Beitrag für eine bessere Luftqualität in unseren Ballungsräumen leisten.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will mich nicht mit fremden Federn schmücken und sage Ihnen, wer das gesagt hat: Das war Minister Wüst, der das in einer Publikation der „Allianz pro Schiene“ veröffentlicht hat. Insofern gehe ich davon aus, dass wir uns mit unserem Antrag, den wir hier und heute stellen, in guter Allianz mit Ihnen und Ihrem Anliegen befinden und Sie das als Zeichen verstehen, unserem Antrag auch zuzustimmen. Wir wollen Ihnen also Unterstützung signalisieren – gar keine Frage – und etwas mehr Dynamik in die ganze Sache bringen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich will Ihnen nicht von einer Erscheinung erzählen, die ich hatte,

(Heiterkeit – Josef Hovenjürgen [CDU]: Das wollen viele!)

aber ich weiß nicht, ob Sie dieses Gefühl auch kennen: Sie sitzen oder stehen irgendwo versonnen, diskutieren mit sich selbst und kommen dabei auf ganz erstaunliche Sachverhalte.

(Heiterkeit – Gordan Dudas [SPD]: Nein, das kenne ich nicht!)

Ich will Ihnen die Begebenheit durchaus nicht vorenthalten. Ich hatte einen längeren Aufenthalt an meinem Heimatbahnhof und wartete auf einen Zug. Am Nachbargleis stand ein längerer Zug mit Dieseltriebwagen. Es war heiß, und dieser Dieseltriebwagen ging immer wieder an, lief zehn Minuten, und dann ging er wieder aus.

Ich habe mich gefragt: Warum muss er immer wieder angeschaltet werden? – Die Antwort war: Es ist heiß, und die Klimaanlage muss betrieben werden. – Das war die erste Antwort in meinem Selbstgespräch. Aber die nächste Frage, die ich mir gestellt habe, lautete: Warum steht eigentlich in einem Bahnhof, wo Oberleitungen vorhanden sind und wo das gesamte Streckennetz im Umkreis aus Oberleitungen besteht, überhaupt ein Dieseltriebwagen?

Bei längerer Recherche habe ich in der Folge feststellen müssen: In Nordrhein-Westfalen sind nur 57 % der Strecken elektrifiziert, und der andere Teil muss noch elektrifiziert werden. Bei weiterer Recher

che stellt man dann fest, dass wir in Nordrhein-Westfalen dahin gehend noch großen Nachholbedarf haben. Andere Länder, wie beispielsweise die Schweiz oder auch Österreich, haben in der Vergangenheit in einem ehrgeizigen Plan für einen größeren Anteil an Elektrifizierung gesorgt.

Das Phänomen, das ich beobachtet habe, ist insofern erstaunlich, weil es sich zum Beispiel bei der Stadt Siegen um eine Kommune handelt, die im Hinblick auf Luftschadstoffe unter Beobachtung ist. Die Grenzwerte sind überschritten. Warum, fragt man sich – in der Stadt wird heftig diskutiert über mögliche Dieselfahrverbote und andere verkehrslenkende Maßnahmen –, fahren Dieselloks auf diesen Strecken, obwohl die Strecken elektrifiziert sind, also Oberleitungen vorhanden sind. Das kann kein Mensch verstehen.

Und wenn wir noch etwas weiter schauen, stellen wir fest, dass in fast jeder von potenziellen Dieselfahrverboten betroffenen Stadt, also da, wo die NOXWerte in den letzten Jahren den Grenzwert überschritten haben, in irgendeiner Weise auch mit Schienenfahrzeugen gefahren wird, die nicht elektrifiziert sind. Es gibt also Dieselloks in all unseren Städten.

Deshalb ist die Elektrifizierung der Strecken ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der Luftqualität – so wie es auch der Minister ausgedrückt hat. Es ist also klar, dass wir auch aufgrund der aktuellen Entwicklung eine größere Dynamik brauchen. Das Land muss deshalb wissen, nach welcher Priorität Strecken entsprechend mit Oberleitungen versehen werden sollen. Deshalb – natürlich sind Bund und Bahn zuständig – braucht es einen Masterplan, in welcher Reihenfolge dieser Ausbau zu erfolgen hat.

Meine sehr geehrte Damen und Herren, diese Landesregierung stellt ja für alles einen Masterplan auf. Es wäre gerade für dieses wichtige Feld notwendig, neben dem Straßenbau – wir haben ja vernommen, in welcher Maßnahmenfolge die Bauarbeiten erfolgen sollen – auch für den Schienenpersonennahverkehr und für den Schienenverkehr eine solche gleiche Gewichtung vorzunehmen, was die Elektrifizierung angeht. Das ist Kern unserer Forderung bzw. unseres Antrags.

Die Redezeit.

Wir fordern einen solchen Maßnahmenplan, mit dem möglichst schnell bis 2028 – schneller als die Große Koalition im Bund das plant – eine fast vollständige Elektrifizierung für Nordrhein-Westfalens Schienenstrecken erfolgen soll.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Wenn Sie uns nicht so viele behindernde Gesetz hinterlas- sen hätten!)

Die Redezeit ist beendet, Herr Kollege Remmel.

Dabei ist klar, dass die Vorteile zur Verbesserung eben nicht nur bei der Luftqualität liegen, sondern Elektrifizierung auch mehr Leistung, mehr Flexibilität, mehr Haltepunkte und deshalb besseren ÖPNV bedeutet. Wenn man mehr Menschen in Schienenfahrzeuge des öffentlichen Verkehrs bringen will, dann muss es eine flächendeckende Elektrifizierung geben.

(Vizepräsidentin Carina Gödecke weist erneut auf das Ende der Redezeit hin. – Josef Hoven- jürgen [CDU]: Auch für Sie gilt die Redezeit!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank für Ihren Hinweis. Und jetzt beende ich meine Rede.

(Beifall von den GRÜNEN)