Protokoll der Sitzung vom 24.05.2016

Trotzdem ist es natürlich richtig, dass der Postmarkt von seiner Art und seiner Geschichte her weniger wettbewerblich ist als andere Märkte. Deswegen ist es ebenso richtig, dass mit der Bundesnetzagentur eine Regulierungsbehörde existiert. Klar ist auch, dass diese Behörde dann über Instrumente verfügen muss, um den Markt wirksam zu regulieren. Das ist das notwendige, ordnende Prinzip einer sozialen Marktwirtschaft, um Fairness zu erhalten oder zu erreichen.

Deswegen kann man die Debatte über vorhandene oder vielleicht auch neu zu schaffende Instrumente gerne führen, aber dann muss man sie eben auch richtig führen.

Richtig ist zunächst einmal, dass in 2017 bei einem Volumen von mindestens 19 Milliarden Briefen, Päckchen und Paketen 6.100 Beschwerden bei der Bundesnetzagentur eingegangen sind. Das heißt, eine Sendung unter 3,1 Millionen Sendungen wird beanstandet. Das Problem ist also zunächst einmal deutlich kleiner, als es hier von der SPD dargestellt worden ist.

Richtig ist auch, dass die Postdienstleister trotz einer sicherlich nicht perfekten Arbeitsweise doch ihrem Auftrag einer flächendeckenden und angemessenen Postdienstleistung nachkommen. Richtig ist vor allem – das ist auch der entscheidende Punkt –, dass wir zwar gerade die Debatte hier im Landtag führen, dieser aber mit Sicherheit nicht der richtige Ort dafür ist. Die Bundesnetzagentur liegt im Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums; sie ist eine Bundesbehörde.

Eigentlich müsste die SPD diese Debatte also auf Bundesebene anstrengen. Nach meinem Kenntnisstand befasst sich weder die Bundestagsfraktion der SPD mit diesem Thema noch sind irgendwelche Initiativen in der Bundesregierung dazu bekannt. Auch

im Koalitionsvertrag auf Bundesebene findet sich nichts dazu.

Offensichtlich ist die SPD also nur daran interessiert, das Thema hier plakativ im Landtag zu positionieren, wo man nichts umsetzen kann. Im Bund hingegen, wo man etwas tun könnte, schweigt die sozialdemokratische Fraktion.

(Marc Lürbke [FDP]: Hört, hört!)

Um in der Sprache Ihres Antrags zu bleiben, liebe SPD: In Wahrheit sind damit Sie der zahnlose Tiger, den Sie in der Bundesnetzagentur zu erkennen glauben.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Wenn Sie wirklich etwas tun wollten, wenn Sie wirklich etwas an den Regulierungs- und Sanktionsmöglichkeiten verändern möchten, überzeugen Sie doch erst mal Ihre eigenen Kollegen; überzeugen Sie doch erst mal Ihre Bundestagsfraktion! Dann können Sie es ja – ich glaube, Sie haben eine Regierungsbeteiligung in Berlin – in der Bundesregierung umsetzen.

(Horst Becker [GRÜNE]: Nur kein Neid! Die hättet ihr haben können!)

Bis dahin bleibt dieser Antrag leider ein reiner Showantrag. Ich freue mich nichtsdestotrotz natürlich darauf, das in der Ausschussberatung noch einmal herausarbeiten zu können. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Kollege Bombis. – Für die Grünen hat nun der Abgeordnete Herr Becker das Wort.

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Unabhängig von der Frage, wer zahnloser Tiger ist oder für zahnlose Gebisse verantwortlich ist, möchte ich zunächst einmal feststellen, dass der Eindruck, der eben zu erwecken versucht wurde, dass es sich um eine Petitesse handle, fehlgeht.

Wenn wir die Zahlen betrachten, stellen wir fest, dass seit Dezember 2015 im Portal „Post-Ärger“ knapp 27.000 Beschwerden zu Paketdienstleistern eingegangen sind. Hauptbeschwerdegrund ist in der Regel das Problem der Zustellung, also der sogenannten letzten Meile zum Endverbraucher. Darunter fallen über 60 % aller Beschwerden.

Bei Briefen waren es im Dezember 2017 bereits über 600 Beschwerden aus einem ganz erheblichen Grund, nämlich dem Verschwinden von Briefen. Das muss man natürlich auch vor dem Hintergrund sehen, dass die Netzagentur tatsächlich nur relativ geringe Möglichkeiten hat, dem nachzugehen, und die Verbraucherinnen und Verbraucher wissen das

auch. Darüber hinaus gibt es Beschwerden zu Briefkästen, die nicht gelehrt werden, zu Schließungen von Filialen und zu vielem mehr.

Sehen wir uns das an, werden wir zunächst einmal feststellen müssen, dass die Bundesnetzagentur tatsächlich relativ wenige Möglichkeiten hat, einzugreifen. Es geht um das vorhin so gelobte freiwillige Schlichtungsverfahren, das aber insofern deutlich zu hinterfragen ist, als es in der Regel dazu führt, dass es zwar immer mehr Anträge gibt, aber immer weniger Entscheidungen.

So gab es 2016 235 Anträge auf ein solches freiwilliges Schlichtungsverfahren, und im Jahr 2017 gab es 732 solcher Anträge. Das Spannende ist nun: 2016 sind 48,5 % der Fälle tatsächlich zu einem Ergebnis geführt worden, 2017 waren es ganze 20 % – 19,7 %, um genau zu sein.

Das zeigt ganz deutlich, dass es ein systemisches Problem gibt. Nach Einschätzung der Bundesnetzagentur selbst und übrigens auch des Projekts „PostÄrger“ werden die Zahlen auch weiterhin rückläufig sein, weil zurzeit eigentlich nur bisher nicht bearbeitete Altfälle bearbeitet werden.

Letztlich hat das mit der Frage der Freiwilligkeit und darüber hinaus fehlender Sanktionsmöglichkeiten zu tun. Denn was die Bundesnetzagentur nicht kann: Sie kann nicht ein Ermittlungsverfahren starten und sie kann keine Bußgelder verhängen, sondern sie kann schlicht die Lizenz verweigern und für die sogenannten umfänglichen Netzdienste neu ausschreiben. Würde sie das tun, würde es natürlich einen Aufschrei wegen der Verhältnismäßigkeit geben, es würde Klagen geben etc.

Das heißt, dass es für die Bundesnetzagentur tatsächlich keine ordentliche Ausgangslage gibt. Das ist übrigens auch ein Grund dafür, warum nicht nur die Bundesnetzagentur das selbst beklagt, sondern auch die Verbraucherzentralen es beklagen. So haben zum Beispiel die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen und die Verbraucherzentrale in Thüringen seit 2015 eigene Beschwerdestellen und führen eigene Verfahren durch, um diesem Mangel wenigstens etwas abzuhelfen.

Wenn man nun also tatsächlich diese Situation beheben wollte, dann gäbe es aus unserer Sicht drei Dinge, die man tun müsste – ungeachtet der Frage, ob tatsächlich der Landtag diese Dinge erreichen kann; einsetzen könnte sich das Land NordrheinWestfalen aber allemal, zumal Bonn der Standort der Bundesnetzagentur ist.

Wir brauchen erstens die verbindliche Schlichtung. Das heißt: Eine Schlichtung muss stattfinden, wenn jemand dazu einberufen hat. Es kann nicht sein, dass das momentan nur noch die Firmen Hermes und Amazon Logistics tun.

Wir brauchen zweitens die Möglichkeit, tatsächlich Bußgelder zu verhängen und Ermittlungen einzuleiten.

Und wir brauchen drittens – übrigens gerade im Paketbereich – die Beweislastumkehr. Es muss so sein: Wenn ein Paket ordnungsgemäß eingeliefert worden ist und das auch auf dem Schein steht, muss die Regel sein, dass es auf dem Transportweg beschädigt wurde, wenn es kaputt ankommt, und nicht der Verbraucher nachweisen muss, dass er es bereits kaputt erhalten hat.

All das sind Maßnahmen, die man einführen könnte, um wenigstens etwas mehr Wettbewerbsgleichheit zu erreichen; denn „Wettbewerb“ heißt immer, sich im Wettbewerb als Verbraucherin oder Verbraucher auch wehren zu können. Wie alle anderen auch freuen wir uns auf die Beratungen, allerdings mit einem etwas anderen Zungenschlag als die beiden Redner von CDU und FDP. – Schönen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und Michael Hüb- ner [SPD])

Vielen Dank. – Für die AfD hat der Kollege Strotebeck das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Der Onlinehandel mit seinen jährlich deutlich zunehmenden Steigerungsraten ist ohne Zweifel der primäre Grund für den immer schneller, größer werdenden Zustellungsbedarf. Die Dienstleister können ihren Verpflichtungen kaum noch nachkommen, und es kommt zu Verspätungen oder im Extremfall zu ausbleibenden Lieferungen und folglich zu Beschwerden. In dem Antrag schreiben Sie von einer Steigerung der Beschwerden im Jahr 2017 zu 2016 um 50 % auf 6.100 und fordern Sie die Möglichkeit von Sanktionsmaßnahmen für die Bundesnetzagentur. Sie nehmen hier Bezug auf Art. 87f Abs. 1 des Grundgesetzes. Sie hätten aber etwas weiter lesen sollen, denn in Abs. 2 steht:

„Dienstleistungen im Sinne des Absatzes 1 werden als privatwirtschaftliche Tätigkeiten durch die aus dem Sondervermögen Deutsche Bundespost hervorgegangenen Unternehmen und durch andere private Anbieter erbracht.“

In den Verträgen mit den privaten Anbietern lassen sich klare Vereinbarungen treffen und auch Sanktionsmöglichkeiten vereinbaren.

Die privaten Anbieter, egal ob DHL, DPD, UPS und Hermes, um nur die Großen zu nennen, stehen in einem ständigen Wettbewerb, der in erster Linie über den Preis ausgetragen wird. Darunter leidet zwangsläufig der Service. Beides, günstiger Preis und guter Service, lässt sich kundenfreundlich nur schwer aufeinander abstimmen, zumal es häufig auch an den Kunden liegt, zum Beispiel aufgrund der schweren

Erreichbarkeit durch die Berufstätigkeit. Es bedeutet für die Mitarbeiter der Auslieferer, dass teilweise bis in den Abend und bis in den späten Samstagnachmittag hinein ausgeliefert wird. Es hat irgendwie etwas von der Quadratur des Kreises.

Über die teilweise unzumutbaren Arbeitsbedingungen bei den privaten Auslieferern ist einiges publik geworden. Dort liegt bekanntlich sehr viel im Argen. Das ist hier heute zwar nicht das Thema, aber der Grund Nummer eins für die Missstände und damit die Unzufriedenheit der Kunden. Sie kennen doch die Themen: Unterlaufen des Mindestlohns, keine Arbeitszeitbegrenzung, schlechte Arbeitsbedingungen und mangelhafte Sozialleistungen. – Gerade in dieser Branche wird doch der Wettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen. Was nützen denn da Sanktionsmöglichkeiten der Bundesnetzagentur?

Der von der SPD gestellte Antrag wirkt etwas zynisch. Die Deutsche Post DHL Group muss sich diesem Wettbewerb natürlich auch stellen, und sie tut es auch – mit Erfolg. Dabei hat sie sicherlich noch die akzeptabelsten Arbeitsbedingungen. Sie nutzt teilweise auch die durchaus zu befürwortende Möglichkeit der befristeten Arbeitsverträge mit der konkreten Aussicht auf eine Festanstellung, also einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Natürlich müssen hierfür Voraussetzungen durch die Mitarbeiter erfüllt werden, zum Beispiel seine Zuverlässigkeit. Dazu gehört selbstverständlich auch das Thema der Fehltage aufgrund von Krankheit. 20 Tage in zwei Jahren – so stand es in der Presse – ist doch durchaus ein mitarbeiterfreundliches Maß. Nicht aber für die SPD! Der Aufschrei war groß. Und der neue SPD-Finanzminister des Bundes – wir hatten ja gerade gehört, eigentlich ist es eine Bundesangelegenheit –, Herr Scholz, mischte sich direkt ein, was nicht für seine Qualität spricht. Die kann man bei ihm aber auch nicht unbedingt erwarten, weil er immerhin mit für das HSH Nordbank-Debakel verantwortlich ist.

Warum können nicht erst die Regelungen geprüft werden? Gemeint ist doch hier sicher nicht eine schwere dreiwöchige Grippe oder Krankentage aufgrund eines Knochenbruchs, womöglich während der Arbeitszeit zugezogen. Gemeint sind doch hier die Fälle, in denen Mitarbeiter gelegentlich den Montag als verlängertes Wochenende hinzunehmen oder mit einem Krankentag am Freitag das Wochenende einen Tag früher einläuten. Da sind auch zwei Tage in zwei Jahren zu viel. Mit solchen Mitarbeitern können Sie im harten Wettbewerb nicht bestehen.

Ich freue mich auf die bestimmt interessanten Diskussionen im Ausschuss und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Herr Minister Professor Pinkwart das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Schlichtungen im Postbereich sind in Zeiten des boomenden E-Commerce und deutlich steigender Paketmengen ein verbraucherfreundliches Instrument zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Das hat der Gesetzgeber mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz aus dem Jahre 2016 deutlich untermauert. Dieses Gesetz stärkt die Verbraucherrechte auch bei Postdienstleistungen und ermöglicht transparente und unparteiliche Schlichtungsverfahren auch bei der Bundesnetzagentur, die im Postbereich eine kostenfreie Alternative zu langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen sein können.

Das Sendungsaufkommen – das hat die Debatte schon gezeigt – ist hoch. Man muss dieses sicherlich ins Verhältnis zur Anzahl der Beschwerden stellen, wenngleich natürlich jede Beschwerde eine zu viel ist. Das ist völlig klar.

Ausweislich ihres Jahresberichts 2017 verzeichnet die Bundesnetzagentur rund 6.100 Beschwerden im Bereich Post. Diese Zahl steht in Relation zu der Zahl der Sendungen. Für den Briefbereich waren es 2017 15,7 Milliarden Stück. Im Paketbereich geht man von einer deutlichen Steigerung gegenüber 2016 aus. Im Jahr 2016 waren es über 3 Milliarden Pakete, die transportiert wurden.

Eine Verbraucherbefragung – das wurde bereits von Herrn Déus dargelegt – zeigt, dass wir insgesamt recht hohe Zufriedenheitswerte haben.

Aus der Sicht der Landesregierung bietet das Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur durchaus die Möglichkeit, dem Schutz der Kundinnen und Kunden außergerichtlich Rechnung zu tragen.

Auch hier ist durchaus beachtlich, dass die durchgeführten Schlichtungsverfahren in einem hohen Maße erfolgreich waren. 2017 gingen 1.001 Schlichtungsanträge ein. In den meisten Fällen, in denen beide Parteien zu einem Schlichtungsverfahren bereit waren, konnte eine erfolgreiche Einigung erzielt werden. So gab es 249 gütliche Einigungen, 191 mit Verfahren, 58 ohne Verfahren. 168 Verfahren waren zum Berichtszeitpunkt noch nicht beendet. In 98 Fällen wurde die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens von der Schlichtungsstelle, in der Regel wegen mangelnder Zuständigkeit, abgelehnt. In 72 Fällen wurde der Antrag seitens der Antragsteller zurückgenommen. In 414 Fällen lehnte der jeweilige Postdienstleister eine Teilnahme an dem Schlichtungsverfahren ab.

Es ist also, wie schon angedeutet, nicht so, wie es im SPD-Antrag formuliert worden ist, dass in fast allen Fällen der Postdienstleister eine Teilnahme abgelehnt hat und sie nicht erfolgreich waren.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schneider?