Protokoll der Sitzung vom 24.05.2016

Hier sehen Sie: Dieser Antrag ist nicht nur überflüssig, er ist auch falsch.

Er ist aber auch aus weiteren wichtigen Gründen zu kritisieren. So basiert der Antrag auf der Grundannahme, die Elektrifizierung helfe, die Dieselproblematik in Nordrhein-Westfalen in Ballungsräumen zu lösen. Dazu müssen wir aber erst einmal die genaue Faktenlage klären: Wie viel Anteil haben denn Dieselloks wo an welchen Schadstoffemissionen? Welche Kosten entstehen bei welcher Strecke? Es gibt Strecken im Land, auf denen vier Züge am Tag verkehren, zum Beispiel zwischen Essen-Katernberg Nord und Heßler und zwischen dem Abzweig Heßler und Wanne-Eickel.

Hier wird einfach ins Blaue hinein irgendetwas gefordert, was zunächst einmal solide aufbereitet werden muss.

Genau diese Aufbereitung hat ebenfalls der Bund begonnen. Das Bundesverkehrsministerium hat nämlich hierzu ein Gutachten beauftragt, das aktuell erarbeitet wird.

Schließlich will ich noch darauf hinweisen, dass dieser Antrag hinter dem zurückbleibt, was die Verkehrsministerkonferenz im April des Jahres einstimmig zu dem Thema beschlossen hat. Sie will nämlich den Ausbau der E-Mobilität auf der Schiene technologieoffen gestalten und auch andere Angebote fördern. Das ist kluge Politik, und daran, meine Damen und Herren, waren auch grüne Verkehrsminister beteiligt.

Die Redezeit.

Wenn Sie unsere Aufgabenträger sehen: Der VRR arbeitet daran, auch auf teilelektrifizierten Strecken E-Loks einzusetzen. Neue Technik ermöglicht es nämlich, dass diese akkubetrieben über mehrere Kilometer ohne Oberleitung fahren können.

Sie sehen: Es gibt viele Dinge, die zu besprechen sind. Der Überweisung in den Verkehrsausschuss

stimmen wir selbstverständlich zu. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Reuter. – Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Vogel das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gut, ich habe jetzt keine Selbstdiskussion geführt wie der sehr verehrte Kollege Remmel. Aber als ich den Antrag gelesen habe, habe ich schon ein bisschen Kopfkino gehabt: Wir schreiben das Jahr 2028, und ganz Nordrhein-Westfalen ist, was die Schienennetze angeht, elektrifiziert. Wir sind Vorreiter. Wir retten die Polkappen. Ich bin stolz wie Bolle.

(Heiterkeit von der AfD)

Eine Woche später komme ich mit dem Zug aus Berlin. Leider sind noch nicht in allen Bundesländern alle Schienennetze komplett elektrifiziert. So muss ich aus technischen Gründen mit dem Dieselzug kommen. An der Landesgrenze beobachte ich voller Geduld und auch Faszination, wie die alte Diesellok abgekoppelt und mühsam eine neue E-Lok angekoppelt wird. Nach gefühlt anderthalb Stunden sage ich mir: Jetzt bin ich aber so was von entspannt und relaxt, dass ich aufgrund des neuen Zugs jetzt mit höherer Leistung und konstanter Beschleunigung ungefähr jeden Verkehrspunkt in Nordrhein-Westfalen punktgenau erreichen werde. Kopfkino!

Meine Damen und Herren, ich weiß, es sind schnelllebige Zeiten. Aber vielleicht können sich die einen oder anderen Kollegen oder Kolleginnen von Ihnen noch daran erinnern, dass die Deutsche Bahn einmal „Bundesbahn“ hieß. Dann spätestens hätte es klingeln müssen, dass das Ganze nämlich auch eine Bundesangelegenheit ist, weil sie dort Sinn macht.

Nach dem Koalitionsvertrag – es wurde gerade angesprochen – ist bis 2025 ist eine bundesweite Elektrifizierung von über 70 % überhaupt nicht realisierbar. Ich bezweifle, dass wir das erreichen könnten oder dass es für Nordrhein-Westfalen ganz allein irgendwelchen Sinn machen würde. Das Ganze muss einfach bundesweit durchgegangen werden.

Ich bin dann schon auf der Seite von CDU und FDP, dass wir uns nach Prioritäten umschauen sollten. Wie gerade erwähnt: Nicht jede Teilstrecke oder Betriebsstrecke macht Sinn. Natürlich ist der E-Zug der Diesellok noch überlegen, was die CO2-Emissionen angeht. Wenn man die Stromerzeugung einberechnet, kommen wir ungefähr auf 21 oder 22 Gramm CO2-Belastung versus 33 Gramm CO2-Belastung bei der Diesellok. Die Werte sind interessant, wenn auch nicht auf Teilstrecken, auf denen alle zwei Stunden oder viermal am Tag eine Bahn entlangtuckert.

Statt irgendwelche Planspielchen für die nächsten zehn Jahre zu machen, sollten wir uns ein klein wenig entspannen und von diesem Aktionismus weggehen. Immerhin beträgt der Anteil des gesamten Schienenverkehrs an der CO2-Belastung 1,1 %.

Das heißt nicht, dass wir das Ganze unter den Teppich kehren sollten. Allerdings – Zehnjahrespläne aufzustellen, dazu meine ich: Die Technik geht immer weiter. Wir in Deutschland haben immer noch sehr gute Ingenieure und Forscher. Da wird noch einiges passieren. Auch die Dieseltechnologie wird in den nächsten zehn Jahren noch Fortschritte erzielen, wie auch bei den Verbrennungsmotoren, beispielsweise Audi.

Mit anderen Worten: Wir sind aufgeschlossen der Technik gegenüber. Wir schauen uns das an. Wir gehen dahin. Wir priorisieren, wo es sich lohnt. Dort, wo die Infrastruktur, die Stromsicherung und der Bedarf vorhanden sind, sollten wir zuerst langgehen. Damit Sie mich nicht falsch verstehen: Natürlich ist eine Elektrifizierung interessant, aber nicht mit der Brechstange.

Ich freue mich auf die Besprechung im Ausschuss. Diese Art von Antrag würden wir ablehnen. – Danke schön.

(Beifall von der AfD)

Danke schön, Herr Abgeordneter Vogel. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Wüst.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Werter Kollege Remmel, das mit den Selbstgesprächen ist eine feine Sache. Es gibt selten Widerspruch, meist Einigkeit. Aber die – vorsichtig ausgedrückt – limitierte diskursive Veranlagung solcher Gespräche mag gelegentlich auch in die Irre führen. Zu viel Selbstvergewisserung ist auch nicht gut.

(Beifall von der CDU – Zuruf: Das machen Sie doch auch heimlich, oder nicht?)

Als Landesregierung haben wir bereits am 5. April in der Beantwortung einer Kleinen Anfrage von Ihnen Stellung zu dem Thema genommen. Jetzt haben Sie es als Antrag sozusagen recycelt – eine urgrüne Tugend. Wenn Sie demnächst eine Aktuelle Stunde beantragen, wird der Tenor aber kein anderer sein.

Wir haben aus guten Gründen festgestellt, dass eine zusätzliche landeseigene Förderung unnötig ist. Erstens gibt es bereits eine Fördermöglichkeit. Die haben Sie selber in Ihrer Regierungszeit mit der Novellierung des ÖPNV-Gesetzes eingeführt. Die will ich überhaupt nicht kritisieren, sie ist nämlich in Ordnung. Da ist also schon etwas gemacht worden.

Nach unserer Auffassung gibt es keine Notwendigkeit, ein zusätzliches Förderprogramm aufzulegen.

Zweitens. Zuständigkeit und Verantwortung für den Ausbau der bundeseigenen Schienenwege liegen beim Bund, nicht bei den Ländern. Die unionsgeführte Große Koalition in Berlin hat in Anerkennung dieser Zuständigkeit im Koalitionsvertrag festgelegt, dass es ein Sonderprogramm „Elektrifizierung von Bahnstrecken“ geben solle. Darauf ist schon hingewiesen worden.

Die Verkehrsministerkonferenz hat – Herr Reuter hat es beschrieben – unter Beteiligung von Herrn Herrmann und Herrn Al-Wazir einstimmig begrüßt, dass es diese Verabredung im Koalitionsvertrag in Berlin gibt, und gebeten – der Bund hat zugestimmt –, dass es eine Arbeitsgruppe gemeinsam mit den Ländern geben soll, um zu überlegen, wo man in welcher Weise voranschreitet. Also: Alle, die am Ball sein müssen, sind am Ball. Wir machen Druck, die Elektrifizierung von Bahnstrecken gemeinsam mit dem Bund voranzubringen.

Dritter Punkt. Die NE-Bahn-Förderung haben wir – das haben wir bereits bei einem anderen Punkt besprochen – wieder eingeführt. Sie haben es damals erfolglos auf ein Kreditprogramm umgestellt. Dies ist auch ein Beitrag zur Stärkung der Schiene in Summe.

Vierter Punkt. Der Schienenpersonennahverkehr ist in Nordrhein-Westfalen kommunale Selbstverwaltungsaufgabe. Das heißt: Die kommunal verfassten SPNV-Zweckverbände entscheiden in eigener Zuständigkeit, auf welcher Strecke welche Fahrzeuge mit welcher Antriebstechnologie eingesetzt werden.

Es wäre falsch, ihnen diese Zuständigkeit auf welchem Wege auch immer streitig zu machen. Sie würden es zu Recht kritisieren, wenn wir das vorhaben sollten. Das können die kommunal geprägten Zweckverbände nach unserer Auffassung selber viel besser sachkundig vor Ort und mit dem Blick darauf, wie viele Züge dort unterwegs sind, entscheiden.

Herr Dudas hat eines ganz richtig beschrieben. Ein Teil meiner Familie wohnt in Meinerzhagen. Die sind froh, dass überhaupt wieder ein Zug fährt. Wenn überhaupt ein Diesel unterwegs ist, um ganze Regionen zu erschließen, ist das besser als gar kein Zug. Aktuell laufen Ausschreibungen bei VRR und NWL. Es hat einen Versuch gegeben, Wasserstoff auszuschreiben. Jetzt ist man mit elektrisch betriebenen Fahrzeugen unterwegs, die teilweise Strecken ohne Oberleitung elektrisch überbrücken können. Das kann man heute leichter machen als früher. Die Chance sollten wir uns überall da, wo es möglich ist, nicht entgehen lassen.

Es passiert also eine ganze Menge im Land. Wir brauchen keinen zusätzlichen Fördertopf. Man kann

sich immer darüber streiten, ob man mehr Geld ausgeben soll als bisher, okay. Aber da ist schon eine ganze Menge unterwegs von all denen, die dafür zuständig sind. Sie merken: Wir sind dran. Wir schauen nicht auf Bahnhöfen verträumt auf irgendwelche Lokomotiven, sondern wir handeln.

Trotzdem spricht nichts dagegen, diesen Antrag auch im Ausschuss ausgiebig zu beraten. Ich bin sehr interessiert, an diesen Beratungen teilzunehmen. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir am Ende der Aussprache zu Tagesordnungspunkt 12.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung dieses Antrages Drucksache 17/2547 an den Verkehrsausschuss. Die abschließende Abstimmung wird dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte jemand gegen die Überweisung stimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Dann haben wir so überwiesen.

Ich rufe auf:

13 Gesetz zur Änderung des Polizeiorganisati

onsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/2114

Beschlussempfehlung des Innenausschusses Drucksache 17/2477

zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache und danke Herrn Kollegen Golland, dass er bereits hier steht. Er hat jetzt auch das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die allgemeine polizeiliche Gefahrenabwehr obliegt nach der föderalen Ordnung des Grundgesetzes den Ländern. Sie besitzen für diese Aufgabe sowohl die Gesetzgebungs- als auch die Verwaltungskompetenz, die sogenannte Polizeihoheit der Länder.

Die Regelungen der Zuständigkeiten und Befugnisse im Bereich der allgemeinen Gefahrenabwehr unterliegen demnach der alleinigen gesetzgeberischen Entscheidung der Länder. Durch bundesgesetzliche

Regelung kann eine bundeseinheitliche Eilzuständigkeit der Zollbeamten im Aufgabenbereich der Länder daher nicht begründet werden. Entsprechende Regelungen in den Landespolizeigesetzen sind bislang nur in sieben Bundesländern getroffen worden. Es ist daher im Interesse des Bundesfinanzministeriums, dass auch die übrigen Bundesländer solche Regelungen für die Zollbediensteten schaffen.

Inhaltlich stellt sich die Thematik wie folgt dar: Im Rahmen von Eilzuständigkeiten können Zollbedienstete des Bundes Maßnahmen der Gefahrenabwehr treffen. Das Zollverwaltungsgesetz enthält hierzu eine Öffnungsklausel, auf die sich die Landesgesetzgeber berufen können, um eigene Landesregelungen für entsprechende Eilzuständigkeiten zu schaffen. Denn nach dem Zollverwaltungsgesetz dürfen Zollvollzugsbedienstete in Eilfällen polizeiliche Amtshandlungen vornehmen.