Protokoll der Sitzung vom 24.05.2016

Inhaltlich stellt sich die Thematik wie folgt dar: Im Rahmen von Eilzuständigkeiten können Zollbedienstete des Bundes Maßnahmen der Gefahrenabwehr treffen. Das Zollverwaltungsgesetz enthält hierzu eine Öffnungsklausel, auf die sich die Landesgesetzgeber berufen können, um eigene Landesregelungen für entsprechende Eilzuständigkeiten zu schaffen. Denn nach dem Zollverwaltungsgesetz dürfen Zollvollzugsbedienstete in Eilfällen polizeiliche Amtshandlungen vornehmen.

Der Grund für die Notwendigkeit dieser Regelung ergibt sich aus der Tatsache, dass Zollbedienstete immer wieder in Situationen geraten, in denen ein unmittelbares polizeiliches Handeln geboten erscheint. Bislang dürfen sie laut Gesetzeslage in NRW aber nicht handeln, sondern sie müssen ihre Kollegen von der Polizei hinzurufen. Durch die Änderung des Gesetzes wird mit der Erweiterung der Ermächtigungsgrundlage nunmehr eine Steigerung der Effektivität der inneren Sicherheit erreicht.

Diese Ermächtigungsgrundlage greift zugunsten einer Eilzuständigkeit von Zollbediensteten in den Vollzugsbereichen der Zollverwaltung des Bundes.

(Heftige Regen- und Hagelschauer prasseln auf das Dach des Plenarsaals. – Zurufe: Lau- ter! Man versteht nichts mehr!)

Ich versuche gerade, gegen diesen Sturm anzusprechen, aber es fällt mir nicht leicht. Zum Glück ist es ja hier unten ruhig.

(Zuruf von der SPD: Da kriegen Sie auch mal tosenden Applaus! – Weitere Zurufe)

Damit wird eine Forderung des Koalitionsvertrages umgesetzt, der sich für eine Verstärkung der Zusammenarbeit der Landespolizei, der Bundespolizei und des Zolls ausspricht. Auch mit Blick auf die angrenzenden Bundesländer sowie die Nachbarstaaten Belgien und Niederlande und die grenzüberschreitende Kriminalität ist die Einführung der Eilzuständigkeit der Zollbediensteten nicht nur erforderlich, sondern auch dringend geboten.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Danke schön. – Diese Regelung ist vor dem Hintergrund sämtlicher aktueller sicherheitspolitischer Diskussionen und der politisch allgemein anerkannten Notwendigkeit der verstärkten Zusammenarbeit aller Sicherheitsbehörden der notwendige Schritt in die richtige Richtung.

(Die Niederschläge lassen nach. – Zuruf: Sie brauchen jetzt nicht mehr so zu schreien!)

Warum dies unter Rot-Grün nicht längst umgesetzt worden ist, bleibt rätselhaft und ist ein weiterer Beweis für das sicherheitspolitische Versagen der abgewählten Landesregierung.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Mit dieser im Grunde einfachen Maßnahme und kleinen gesetzlichen Änderungen gibt die neue Nordrhein-Westfalen-Koalition unseren Sicherheitsbehörden erneut mehr Kompetenzen und Möglichkeiten, die Sicherheit zu verbessern.

(Verena Schäffer [GRÜNE]: Das sind nicht un- sere Behörden, das ist eine Bundesbehörde!)

Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft begrüßt dies ausdrücklich.

Auch dieses Gesetz ist damit ein Bestandteil unserer sicherheitspolitischen Wende in Nordrhein-Westfalen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Golland. – Für die SPD-Fraktion hat Frau Kapteinat jetzt das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien! Ich mache es heute kurz: Wir werden der Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes zustimmen.

Die Regelung verschafft den Zollbeamten Rechtssicherheit, und das ist uns wichtig. Sie löst darüber hinaus eine Schnittstellenproblematik zwischen Bund und Land. In Eilfällen können künftig landesrechtliche Bestimmungen für diesen Personenkreis gelten. Das halten wir für sinnvoll.

Die bisherige Problematik mit dem ZuständigkeitsHickhack ist dem einzelnen Bürger nicht zu erklären. Daher werden wir zustimmen. – Ich bedanke mich.

(Beifall von der SPD, der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Lürbke.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie wichtig der NRW-Koalition das Thema „innere Sicherheit“ ist, zeigen wir bereits seit Beginn der Legislaturperiode: mehr Unterstützung für unsere Polizeibeamtinnen und -beamten, eine bessere, modernere Ausstattung und vor allem mehr Personal.

In weniger als zwölf Minuten haben wir mit der Einstellung zusätzlicher Polizisten, aber auch mit der Einstellung zusätzlicher Regierungsbeschäftiger

schon wesentliche Maßnahmen auf den Weg gebracht und holen auf diese Weise die langjährigen Versäumnisse von Rot-Grün so schnell wie möglich auf.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Wir haben den Neustart in der inneren Sicherheit nicht nur versprochen, sondern wir halten ihn auch. Insofern passt auch die Änderung im Polizeiorganisationsgesetz konsequent zu diesem Neustart. Indem wir es Zollvollzugsbediensteten erlauben, in Eilfällen auch polizeiliche Amtshandlungen vorzunehmen, schließen wir eine bestehende Lücke.

Denn wenn gut ausgebildete Zollbeamte in Nordrhein-Westfalen im Rahmen einer Zollkontrolle beispielsweise auf einen offensichtlich betrunkenen Autofahrer treffen oder auf einen gesuchten Straftäter stoßen, sind ihnen bisher weitestgehend die Hände gebunden. Im Zweifel kann der Betrunkene nicht an der Weiterfahrt gehindert werden; der gesuchte Straftäter muss laufen gelassen werden.

Es ist schwer zu vermitteln, dass gut ausgebildete Vollzugsbeamte bei ihrer täglichen Arbeit nur auf Jedermannrechte zurückgreifen dürfen, wenn sie im Ernstfall einen Kriminellen stellen oder bei Körperverletzungen einschreiten wollen. Das ist nicht nur schwer zu erklären, meine Damen und Herren, das ist auch gefährlich – vor allem im Hinblick auf die Eigensicherung der Zollbeamten.

Es ist zudem ein Bärendienst für den Rechtsstaat, wenn Vollzugsbeamte, die in der öffentlichen Wahrnehmung gar nicht von Polizeivollzugsbeamten des Landes unterschieden werden, so agieren müssen. Das ist nicht nur schlecht, das ist auch ein völlig falsches Signal, dass unsere Sicherheitsbehörden in Nordrhein-Westfalen Recht und Gesetz womöglich nicht konsequent durchsetzen würden. Dem wollen als NRW-Koalition entschieden entgegentreten. Deswegen befürworten wir die vorgesehene Änderung ausdrücklich.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Ich freue mich natürlich darüber, meine Damen und Herren, dass das nun auch die SPD tut. Zustimmung ist schon ein Schritt weiter als im Innenausschuss, in dem sie sich noch enthalten haben. Ich freue mich, wenn die Grünen das auch noch machen, dann haben wir ein ganz deutliches Signal. Ich denke, dies ist in der Summe ein gutes Beispiel, wie man mit einer kleinen Veränderung zu deutlich mehr Sicherheit kommen kann. Das sollten wir machen, und das werden wir auch machen. – Ganz herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Lürbke. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Kollegin Schäffer das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Golland, das ist schlecht recherchiert. Es ist nicht an Rot-Grün gescheitert. Auch die FDP hat damals – 2013 – gegen den Gesetzentwurf der CDU gestimmt. Das sollte man vielleicht der Vollständigkeit halber erwähnen.

(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Herr Lürbke, so war es doch damals.

Das andere ist: Wir reden hier nicht über unsere Sicherheitsbehörden, sondern immerhin über eine Bundesbehörde, den Zoll, der dem Bundesfinanzministerium untersteht. Das sollte man eigentlich wissen, wenn man Innenpolitik macht. Insofern muss ich Sie da leider ein Stück weit korrigieren, Herr Golland.

Ich muss aber auch ehrlicherweise sagen, dass mich der Gesetzentwurf nach wie vor nicht komplett überzeugt. Ich habe mir noch mal meine Rede aus dem Jahr 2013 herausgesucht. Damals hatte ich mir die verschiedenen Kleinen Anfragen zu diesem Thema angeschaut. Über einen Zeitraum von fast vier Jahren wurde abgefragt – von 2008, als in Bayern Eilbefugnisse eingeführt wurden, bis 2011 –, wie oft Zollbeamte auf diese Eilbefugnisse nach dem Landespolizeigesetz zugegriffen haben. Das war kein einziges Mal der Fall.

Insofern überzeugt es mich, ehrlich gesagt, nach wie vor nicht wirklich. Aber ich sehe auch, dass wir gerade in der Innenpolitik über ein paar andere große Baustellen – ziemlich große Umwälzungsprozesse, große Linien – zu diskutieren haben.

(Zuruf von Marc Lürbke [FDP])

Insofern muss ich sagen: Auch wenn ich nicht komplett überzeugt bin, werden wir Grüne uns gleich mit voller Überzeugung enthalten.

(Zuruf von der CDU)

Insofern werden wir nicht viel tun, um das Gesetz aufzuhalten.

Ich bin gespannt – das werden wir in den nächsten Jahren sehen –, wie oft die Eilbefugnisse nach dem Landespolizeigesetz durch Zollbeamte angewandt werden. Vielleicht können wir in ein paar Jahren weiterdiskutieren. Ich freue mich dann auf jeden Fall auf die Diskussion. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schäffer. – Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Röckemann das Wort.

Es freut uns stets, wenn die alten Parteien zur Einsicht kommen. Nur bei der Erkenntnis hapert es schon sehr. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Polizeiorganisationsgesetz soll also unter anderem dahin gehend erweitert werden, dass die Bediensteten der Zollverwaltung im Vollzugsbereich mit Eilzuständigkeiten ausgestattet werden.

Mir kam dieser Vorschlag bekannt vor. Ich nahm also das AfD-Parteiprogramm für die Landtagswahl zur Hand, und, siehe da, unter Punkt 14.08 forderten wir die Eilzuständigkeit für die Zollbediensteten. – Bravo, liebe Landesregierung, auch ein blindes Huhn findet gelegentlich ein Korn.

Aber leider haben Sie auch hier zu kurz gedacht. Fest steht, die Polizei ist nicht mehr in der Lage, die Sicherheit vollumfänglich zu gewährleisten. Inzwischen gibt es in NRW rechtsfreie Räume und Parallelgesellschaften. Eine Ursache ist natürlich die Sparpolitik sämtlicher alten Parteien in den letzten Jahrzehnten bei der Landespolizei. Die haben wir angeprangert. Sie haben reagiert und Mittel für mehr Personal und Ausrüstung bewilligt.