Meine Damen und Herren, ich bin der Opposition aber auch dankbar dafür, dass sie heute diesen Antrag gestellt hat, denn es geht natürlich auch um die Verantwortung des Landes. Ich bin Ihnen insofern dankbar, als Sie uns noch einmal die Gelegenheit geben, klarzustellen, wie viel besser die Kommunen durch die NRW-Koalition finanziell ausgestattet werden als unter der abgewählten Landesregierung von Rot-Grün.
Eine Milliarde mehr bekommen sie alleine über das Gemeindefinanzierungsgesetz. Dann haben wir den Kommunal-Soli abgeschafft. In meinem Haus wurden die Kommunen beim Unterhaltsvorschuss und
mittelbar auch durch das Kita-Rettungspaket entlastet. Wir haben die Finanzierung der Kommunalen Integrationszentren verstetigt und das Ehrenamtsprogramm KOMM-AN gesichert. Das alles war bei Ihnen nicht vorgesehen. Wir werden außerdem erstmals 100 Millionen € aus der Integrationspauschale des Landes an die Kommunen ausschütten für selbstinitiierte Integrationsmaßnahmen vor Ort. Auch das war unter Rot-Grün nicht vorgesehen.
Die Kommunen sind also heute wahrlich besser aufgestellt als unter der alten, von Ihnen getragenen Landesregierung, Herr Mostofizadeh.
Ich darf daran erinnern, dass auch die derzeitige Rechtslage beim FlüAG, die Sie beklagen, aus Ihrer Feder stammt. Sie waren diejenigen, die – wie Sie heute meinen – zu wenig Geld vorgesehen haben. Insofern zeigt der Finger, den Sie auf uns richten, mit vier Fingern auf Sie zurück. Sie kritisieren ein Gesetz, das Sie selber zu verantworten haben.
Die Nordrhein-Westfalen-Koalition dagegen hat sich im Koalitionsvertrag klar dazu bekannt, die Kommunen zu entlasten. Das setzen wir jetzt um. Wir werden die Kommunen entlasten, indem wir die Rückführung verbessern und im rechtlich möglichen Rahmen nur anerkannte Flüchtlinge bzw. solche, die auf längere Zeit im Land bleiben, auf die Kommunen verteilen.
Dafür haben wir einen Stufenplan beschlossen, der unter anderem vorsieht: die Einführung und den sukzessiven Ausbau beschleunigter Asylverfahren direkt aus den Landeseinrichtungen, die Rücküberstellung von Asylsuchenden im Dublin-Verfahren aus den Landeseinrichtungen in einzelne Mitgliedsstaaten der EU, die Verlängerung der Aufenthaltszeiten für Asylsuchende mit ungeklärter Bleibeperspektive oder mit offensichtlich unbegründeten bzw. unzulässigen Asylanträgen und den Aufbau weiterer Kapazitäten Zentraler Ausländerbehörden in allen Regierungsbezirken.
Ich möchte ganz deutlich an die Adresse von Sozialdemokraten und Grünen gerichtet sagen: In Münster sind es Ihre Fraktionen gewesen, die die Schaffung einer Zentralen Ausländerbehörde in Münster verhindert haben. Das ist unverantwortlich. Sie können sich nicht auf der einen Seite hinstellen und sagen, es gibt zu viele Geduldete, die nicht zurückgeführt werden,
Zudem haben wir auch den Ausbau der Rücküberstellungen und Rückführungen aus den Landeseinrichtungen in unserem Stufenplan vorgesehen. Wir erwarten, dass mit diesen Maßnahmen bereits eine deutliche zusätzliche Entlastung der Kommunen stattfindet.
Das derzeitige Flüchtlingsaufnahmegesetz zur Finanzierung der flüchtlingsbedingten Aufwendungen der Kommunen werden wir in der zweiten Jahreshälfte neu regeln und es im Parlament gemeinsam miteinander besprechen. Ich darf aber daran erinnern, dass Sie es geplant und mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart haben.
Im Rahmen der Kontinuität der Regierungsführung werden wir die Vereinbarung, die Sie eingegangen sind, einhalten. Sie haben mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart, dass eine Weiterentwicklung des FlüAG nach Überprüfung der Auskömmlichkeit der Flüchtlingspauschale erfolgen soll.
Die Ergebnisse der Istkostenrechnung werden in der zweiten Jahreshälfte 2018 vorliegen. Wir werden dann die Finanzierung der Kommunen für ihnen zugewiesene Flüchtlinge neu regeln. Dann wird auch über Grund und Höhe der künftigen Unterstützungsleistungen des Landes für die Kommunen zu entscheiden sein. Ich sage Ihnen: Wir werden eine faire Lösung finden. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Stamp. – Der Kollege Klocke hatte sich zu einer Zwischenfrage gemeldet. Ich habe aber Herrn Minister Dr. Stamp so verstanden, dass er insgesamt im Zusammenhang vortragen will.
Ich frage Sie, Herr Minister, ob Sie dem Kollegen Klocke noch eine Zwischenfrage erlauben. – Das ist der Fall. Dann haben Sie, Herr Kollege Klocke, selbstverständlich dazu die Gelegenheit.
dachte, wir sind im Block II, wo es die Möglichkeit gibt zu erwidern. Deswegen wollte ich zunächst im Zusammenhang ausführen. Wenn Herrn Klocke das aber so wichtig ist, dann wollen wir dem nicht im Wege stehen.
Danke, Frau Präsidentin. Herr Minister, Sie haben danach weiter ausgeführt. Mich irritierte der von Ihnen hergestellte Zusammenhang – das wäre auch meine Frage an Sie – zwischen der hier geführten Debatte und der Diskussion in Münster um die Einrichtung eines sogenannten Ankerzentrums, also einer Zentralen Ausländerbehörde. Ich erkenne keinen Sachzusammenhang zwischen den beiden Tatsachen. Mich interessiert, warum Sie das in einen kausalen Zusammenhang stellen.
Und, lieber Kollege Höne, welche Zwischenfragen ich stelle, kann gerne die Präsidentin beurteilen und tadeln, aber nicht der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion.
Herr Kollege Klocke, Ihre Fragen an Herrn Minister sind im Rahmen der Zwischenfrage selbstverständlich von der Geschäftsordnung gedeckt. Die zweite Bemerkung – aber das wissen Sie selbst auch – ging darüber hinaus. – Herr Minister, bitte.
Herr Kollege Klocke, Sie wissen, dass ich Sie eigentlich sehr schätze. Aber das war gerade ein fachpolitischer Offenbarungseid. Wenn Sie sagen, eine Zentrale Ausländerbehörde sei ein Ankerzentrum, dann haben Sie nun wirklich etwas völlig falsch verstanden. Ich kann Ihnen das gerne im persönlichen Gespräch noch einmal erläutern:
Es ging um die Zentrale Ausländerbehörde in Münster, die dazu da ist, die kommunalen Ausländerbehörden bei ausländerrechtlichen Fragen sowie bei freiwilligen Ausreisen und Rückführungen zu unterstützen. Die Ansiedlung in Münster ist von Sozialdemokraten und Grünen torpediert worden.
Da haben Sie etwas durcheinandergeworfen. Das kann aber im Eifer des Gefechtes immer mal passieren. – Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Mitglied im Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen und Mitglied des Integrationsausschusses bin ich über den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen doch verwundert. Sowohl im Bericht des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration vom 11. Dezember als auch in der Sitzung des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen Ende Februar ist deutlich erkennbar geworden, welche Position die Landesregierung und die NRWKoalition aus CDU und FDP bei diesem Thema einnehmen.
Der Bericht der Landesregierung, Drucksache 17/437, zeigt, dass sich diese der im vorliegenden Antrag zugrunde gelegten Problematik bewusst ist. Gerne fasse ich den Bericht des MKFFI noch einmal zusammen.
Erstens. Die Landesregierung setzt sich für die Fortführung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Integration ein und wird den auf Nordrhein-Westfalen entfallenden Anteil an die Kommunen weiterleiten.
Zweitens. Das Ziel, den Kommunen bei der Aufnahme, der Unterbringung, der Integration und der Versorgung von Asylsuchenden zur Seite zu stehen, bleibt nach wie vor Anspruch dieser schwarz-gelben Landesregierung.
Drittens. Die Landesregierung plant, die FlüAG-Pauschale zu überarbeiten, sobald die Überprüfung der Angemessenheit der aktuellen Pauschale durch die Universität Leipzig abgeschlossen ist.
Dies alles wurde bereits zu Beginn dieses Jahres mitgeteilt. Heute, gut fünf Monate später, reden wir über einen Antrag, der im Kern das aufgreift, was die Landesregierung schon längst angekündigt hat: die Entlastung der Kommunen bei den Kosten für geduldete Flüchtlinge und die Verhandlungen über eine Kostenübernahme durch den Bund.
Aus Perspektive der CDU-Landtagsfraktion muss ich daher feststellen, dass sich der Antrag der Grünen einer sachdienlichen Notwendigkeit entzieht. Dennoch freue ich mich darüber, dass Sie als ehemalige Regierungspartei, nachdem die Städte und Gemeinden bei der finanziellen Unterstützung durch die ehemalige rot-grüne Landesregierung massiv im Regen
stehen gelassen wurden, die Notwendigkeit einsehen, die fast 400 Kommunen in NRW bei der Integrationsarbeit effektiv zu unterstützen.
Das sah im Jahr 2016 noch ganz anders aus; denn unter der rot-grünen Landesregierung ist von der Integrationspauschale des Bundes bei den Kommunen nicht viel bzw. gar nichts angekommen.
Lassen Sie sich daher eines sagen: Was Ihre Partei versprochen, aber nie eingehalten hat, nämlich für eine angemessene finanzielle Unterstützung der Kommunen bei der Integrationsarbeit durch die Landesregierung zu sorgen, hält die NRW-Koalition nun ein.
Wir schaffen die Grundlage dafür, dass Integration funktionieren kann und die Kommunen dabei nicht überfordert werden. Der Antrag, über den wir nun sprechen, ist für mich daher lediglich der Versuch, die engagierte und erfolgreiche Integrationspolitik von CDU und FDP zu kaschieren und sich auf die eigene Fahne zu schreiben.