Unumstritten ist: Wir brauchen Mittel sowohl für die Betroffenen als auch für die Helferinstitutionen, die einen effizienten und dauerhaften Schutz für die Opfer bieten. Genau daran arbeiten wir, indem Fördermittel für Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen mehrfach erhöht wurden oder aber spezielle Wohnprojekte für Frauen nach einem Frauenhausaufenthalt gefördert werden.
Unter dem Strich ist für den vorliegenden Antrag festzuhalten, dass er nicht wirklich etwas Neues für die wichtige Thematik bringt. Es werden Positionen beantragt, die längst auf den Weg gebracht wurden.
Mit größter Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse der betroffenen Frauen ist es allerdings wichtig, dass wir jede Chance zur Verbesserung ihrer Situation nutzen. Wir werden daher der Überweisung an den Ausschuss für Frauen und Gleichstellung zustimmen, um die Argumente konstruktiv auszutauschen. Dort müssen wir herausfinden, ob es wirklich nützlich ist, jetzt neue Projekte auf den Weg zu bringen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Andreas Keith [AfD]: Zu diesem wichtigen Thema nur noch zwei! – Zuruf von der FDP – Josefine Paul [GRÜNE]: Dass Ihnen das nicht wichtig ist, wundert mich nicht, aber Sie sind auch nicht der Maßstab!)
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, Frau Paul, das Thema „Gewalt“ ist sehr wichtig. Aber wenn Sie mal munter durchzählen wollen und auch den Sitzungsdienst berücksichtigen, dann sehen Sie, dass die Fraktionen von CDU und FDP deutlich stärker vertreten sind als Ihre beiden Fraktionen, die diesen Antrag gestellt haben.
(Beifall von der FDP, der CDU und Andreas Keith [AfD] – Zurufe von Josefine Paul [GRÜNE] und Britta Altenkamp [SPD] – Ge- genruf von Christof Rasche [FDP]: Sie hat doch ihre Rede damit begonnen! – Helmut Seifen [AfD]: Seien Sie doch ruhig!)
Ich habe jegliches Verständnis dafür, wenn die Kollegen nach intensiven Debatten mal eine Pause brauchen. Sie haben das Fässchen aufgemacht.
Jetzt kommen wir zum Thema „Gewalt“. Gleich zu Beginn: Meine FDP-Landtagsfraktion lehnt Gewalt generell ab, und zwar nicht nur Gewalt gegen Mädchen, sondern auch Gewalt gegen Männer, Gewalt in jeglichem Bereich, auch – speziell am heutigen Internationalen Tag gegen Homophobie – gegen Schwule und Lesben.
Die Fraktionen im Landtag – ich schaue zu meiner Fraktion, aber auch zu CDU, SPD und Grünen – lagen den Schutz vor Gewalt betreffend bisher nicht weit auseinander. Wir ziehen sogar mit vereinten Kräften an einem Strang und zeigen regelmäßig Flagge. Bei unseren vier Faktionen denke ich an den jährlichen Gedenktag von TERRE DES FEMMES, an dem wir alle gemeinsam die Flagge hissen und
Für uns war zu Regierungsbeginn vor einem Jahr klar, dass wir auf den vorhandenen Hilfestrukturen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen aufbauen wollen. Wir haben uns dabei die in der Istanbul-Konvention formulierten Ziele zu Herzen genommen und das auch im Koalitionsvertrag so vereinbart.
„Nordrhein-Westfalen wird sich zudem an der Dunkelfeldstudie des Landeskriminalamtes in Niedersachsen zu Gewalt gegenüber Mädchen und Frauen beteiligen.“
Dabei sollen Informationen und Hintergründe von Gewalt gegen Mädchen und Frauen erarbeitet werden, sodass Grundlagen für Gegenstrategien entwickelt werden können.
Wir wollen zweitens eine Landeskoordinierungsstelle zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, aber auch von Gewalt gegen Männer einrichten. Mithilfe von Interventionsketten wollen wir die Hilfestruktur und die Opferberatung strukturieren und miteinander verzahnen.
Drittens werden wir den Landesaktionsplan „NRW schützt Frauen und Mädchen vor Gewalt“ fortschreiben; denn der erste Landesaktionsplan war mehr eine Zusammenfassung oder eine Auflistung als ein Handlungsplan. Allerdings ist es schon ratsam, diese Fortschreibung auch ordentlich vorzubereiten, sodass wir dann nachhaltige Maßnahmen von hoher Qualität erzielen und erreichen.
Als Zwischenbilanz kann ich feststellen, dass wir schon ein gutes Stück vorangekommen sind. So haben wir noch mit dem Nachtragshaushalt 2017 die Frauenhausstruktur stabilisiert. Mit dem diesjährigen Haushalt haben wir zusätzlich 600.000 € für den Schutz und die Hilfe für gewaltbetroffene Frauen zur Verfügung gestellt. Davon konnten wir mit 100.000 € die Existenz der ambulanten Frauenberatungsstellen sichern. Den Frauenhäusern steht nun eine halbe Million Euro zur Verfügung. Derzeit laufen Verhandlungen über die qualitative Verbesserung der Frauenhausstruktur.
Darüber hinaus bin ich froh, dass NRW im letzten Jahr den Zuschlag für ein Modellprojekt des Bundes zur Weiterentwicklung des Hilfesystems zum Schutz von Frauen vor Gewalt und häuslicher Gewalt erhalten hat.
Die Zwischenbilanz des Projekts „Mädchen sicher inklusiv“ war für mich schockierend; denn demnach hat ein Viertel der Mädchen mit Behinderung Gewalterfahrungen gemacht. Wir haben deshalb nicht lange gezögert und schon in diesem Jahr 200.000 € zur
Verfügung gestellt, damit nach Ausklang des Projekts nahtlos eine Landesfachstelle für Gewaltschutz bei Behinderung eingerichtet werden kann.
An vielen Stellen finde ich mich auch in Ihrem Antrag wieder und freue mich über das Lob an unsere Koalition. Beim Forderungskatalog habe ich teilweise den Eindruck gehabt, dass unser Koalitionsvertrag als Vorlage dafür gedient hat. Ich fühle mich daher in meinem politischen Kurs durchaus bestätigt.
Allerdings gefällt mir der letzte Forderungspunkt nicht wirklich. Aus meiner Sicht handelt es sich um ein hochkompliziertes und schwieriges Rechtsthema. Ich erinnere an dieser Stelle noch einmal an die schwierige rechtliche Situation verheirateter minderjähriger Mädchen, über die wir zum Ende der letzten Legislaturperiode debattiert haben, als wir gemeinsam nach einem rechtlich sauberen Lösungsweg gesucht haben. Es ist uns damals mit viel fachlicher Kompetenz eine saubere Lösung gelungen. Diesem Thema sollten wir uns in ähnlicher Weise nähern.
Anträge der rot-grünen Fraktion zu lesen, birgt stets die Gefahr, dass man seinen gesunden Menschenverstand verliert. Zum Glück habe ich einen eisernen Willen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Istanbul-Konvention ist ein internationales Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, in dem rot-grünes und gutmenschliches Denken manifestiert wird. Trotzdem oder gerade deswegen hat die Bundesrepublik Deutschland diese Konvention im Oktober 2017 ratifiziert. Sie hat das getan, obwohl wesentliche Aspekte für unseren modernen Rechtsstaat längst zum Selbstverständnis gehören.
Sexuelle Gewalt und Vergewaltigung wurden in Deutschland auch vorher nicht als Kavaliersdelikte behandelt, und über manche Ziele der Konvention sind wir sogar längst hinausgeschossen, zum Beispiel hinsichtlich der Absicht, diskriminierende Vorschriften abzuschaffen. Jahrzehntelanger rot-grüner Stimmungsmache haben wir es zu verdanken, dass heute in Teilen eher eine positive Diskriminierung vorherrscht, nämlich die gegen Männer,
eine Spezies, die von keiner Konvention vor Gewalt geschützt wird, und der auch keine Gleichstellungsbeauftragte das Überleben am Arbeitsmarkt sichert.
Nun, da das Ziel der sogenannten Gleichberechtigung in den westlichen Ländern erreicht ist, möchte die Konvention als Nächstes sogar die Gleichstellung der Geschlechter verankern – ganz im Sinne der grünen Genderideologie, der sich die alten Parteien angeschlossen und unterworfen haben.
Was also haben Sie an dieser Konvention überhaupt auszusetzen, zumal Sie selbst schreiben, dass das Deutsche Institut für Menschenrechte Deutschland eine gute Grundlage bescheinigt, um die Anforderungen der Istanbul-Konvention umzusetzen? Sie selbst schreiben, dass die Bereitschaft von gewaltbetroffenen Opfern, Hilfe bei der Polizei zu suchen und Anzeige zu erstatten, in den letzten Jahren gestiegen ist. Das steht alles so in Ihrem Antrag.
Die AfD begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich und ermuntert jeden Menschen, der Opfer von Gewalt geworden ist, dies zur Anzeige zu bringen.
Was Sie hier allerdings mit Ihrem Antrag betreiben, ist schäbige Klüngelpolitik unter dem Deckmantel der Interessenwahrnehmung für weibliche Gewaltopfer. Sie sind sich dabei nicht einmal zu schade, einzelne vor die Klammer zu ziehen und sie damit zu instrumentalisieren. Gemeint ist die Gruppe der geflüchteten und migrierten Frauen, bei der Sie davon ausgehen, sie sei besonders schutzbedürftig. Meine Damen und Herren, es sollte doch Konsens sein, dass alle Frauen gleich schutzbedürftig vor Gewalt sind.
In Ihrem Antrag wünschen Sie zudem, dass der Staat eine ganze Reihe neuer Stellen schafft, um Gewalt gegen Frauen auf jede erdenkliche Art zu erheben und zu erforschen. Für solche Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für grüne Sympathisanten und Studienabbrecher stehen wir von der AfD nicht zur Verfügung.
Mit Ihrer Willkommenspolitik haben Sie erst Problemfelder geschaffen, an denen Sie nun herumevaluieren wollen. Zwangsehen und Ehrenmorde waren in Deutschland vor der massenhaften illegalen Einwanderung jedenfalls kein Problemfeld.
Doch statt sich nun für Abschiebungen und kontrollierte Einwanderung einzusetzen, wollen Sie nicht nur den Status quo erhalten, sondern weiteren Problemen Raum schaffen. Sie betreiben mit Ihrem Antrag eine verkappte Einwanderungspolitik.
Die Bundesregierung hat die Konvention nämlich nur unter Vorbehalt des Art. 59 ratifiziert. Dieser Artikel sieht vor, dass ausländische Ehefrauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erhalten können. Natürlich fordern Sie nun die Abschaffung dieses Vorbehalts; denn dadurch werden ja weitere Möglichkeiten geschaffen, um Aufenthaltstitel für illegal Eingereiste zu generieren. Nicht mit uns!
In Ihrem Antrag sprechen Sie doch selbst die Gründe für die Zunahme häuslicher Gewalt an, wenn auch indirekt.