Protokoll der Sitzung vom 17.05.2018

Sicher wäre es eine Maßnahme, die Bürokratie um den Ein-Euro-Essensbeitrag abzuschaffen. Das ist aber nur ein Baustein von vielen. Da sind nicht wir hier in NRW in der Pflicht, sondern der Bund, denn das BuT ist ein Bundesgesetz.

Ich bin mir sicher, dass daran gearbeitet wird. Minister Laumann wird hierzu bestimmt noch mehr sagen können. Wenn Sie nur den Essensbeitrag streichen wollen, greifen Sie zu kurz. Das ist zu wenig.

Lassen Sie uns also nicht an Details herumdoktern, sondern erst einmal den Bund machen. Die SPD scheint hier sehr wenig Vertrauen in die Bundesregierung zu haben.

Der Antrag ist doch der reinste Schaufensterantrag. Er verdeckt die eigene sozialpolitische Einfallslosigkeit. Wir brauchen eine größere Lösung als nur die Streichung des Ein-Euro-Essensbeitrags.

(Beifall von der CDU)

Wir haben – das gilt für Nordrhein-Westfalen und den Bund – eine politische Marschrichtung. Da brauchen wir keine formale Aufforderung durch die Bundesländer. Das ist überflüssig und lenkt von unserem gemeinsamen Ziel ab, nämlich ein unbürokratisches Bildungs- und Teilhabepaket, das bei den Kindern von einkommensschwachen Familien ankommt. Daher werden wir diesen Antrag ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Gebauer. – Für die Fraktion der FDP hat nun Herr Kollege Lenzen das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich frage mich schon, warum wir diesen Antrag heute im Landtag behandeln. Er verweist auf eine bereits laufende Initiative im Bund und ist damit eigentlich überflüssig. Will die SPD hier etwa ein Thema mit ihrer Agenda verbinden, das kaum für eine ideologische Auseinandersetzung taugt?

Auch wenn Frau Kollegin Altenkamp das eben ein bisschen anders dargestellt hat, darf man, glaube ich, ruhig noch einmal festhalten, dass das eigentliche Bildungs- und Teilhabepaket durch die damalige FDP/CDU-Bundesregierung auf den Weg gebracht wurde.

Dies war – das ist unbestritten – ein wichtiger Schritt, um gerade auch den Kindern aus finanziell benachteiligten Familien zum Beispiel die Teilnahme an Ausflügen und Klassenfahrten sowie an der Mittagsverpflegung in Schulen und Kitas zu ermöglichen. Ebenso sollte damit auch der Zugang zur Lernförderung – zum Beispiel zu Nachhilfestunden – erleichtert werden.

Durch das Bildungs- und Teilhabepaket wird auf diese Weise gezielt die Teilhabe von rund 2,5 Millionen Kindern und Jugendlichen in Deutschland unterstützt. Es kann sich, was seine Ziele anbelangt, auf eine breite politische Mehrheit stützen und ist auch anerkannt.

Entscheidend aber ist, dass die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes auch bei denen ankommen, die auf sie angewiesen sind. Wir haben in diesem Zusammenhang schon vielfach über die Schulsozialarbeit und deren Weiterfinanzierung diskutiert. Letztlich hat doch die NRW-Koalition diese wertvolle Arbeit für die laufende Legislaturperiode abgesichert.

(Beifall von der FDP)

Ein weiterer zentraler Punkt bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets ist der bürokratische Aufwand. Das gilt gerade für Beantragung, Ausgabe

und Abrechnung der Leistungen, die dort anfallen. Die Kritik daran ist auch berechtigt: Ein übermäßiger Aufwand kann häufig der Inanspruchnahme von Leistungen entgegenstehen. Deshalb unterstützen wir Initiativen, die zu einer Vereinfachung der Verfahren führen, wie zum Beispiel Sammelanträge oder auch pauschalierte Abrechnungen.

Der Eigenanteil von 1 € bei der Mittagsverpflegung ist aus guten Gründen eingeführt worden: Er sollte den entsprechenden Anteil des SGB-II-Regelsatzes für ein Mittagessen berücksichtigen und so verhindern, dass die Kinder benachteiligt werden, die mittags nicht in der Schule, sondern zu Hause essen. Gerade diese würden dann die Verpflegung aus ihrem eigenen Budget finanzieren müssen.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Ist das eine spezielle Logik!)

Zudem gilt oft die Einstellung: Was nichts kostet, ist auch nichts wert. – Zudem sehen wir bei dem Eigenanteil, dass es in der Praxis ein großes Problem in Bezug auf den Aufwand bei der Abrechnung sowie auch beim Einzug des Geldes gibt, gerade wenn es zu Zahlungsrückständen kommt. Ebenso sehen wir, dass der Eigenanteil von der Teilnahme an der gemeinsamen Mittagsverpflegung abschrecken kann oder bei Nichtzahlung der Eltern zum Ausschluss führen könnte.

So können die gewünschten sozialen Ziele – wie gemeinsame Mittagsverpflegung, gesunde Ernährung und Stärkung der Gemeinschaft – nicht erreicht werden. Es gilt also, zwischen dem Ziel einer möglichst großen Fairness und den negativen Folgen des Eigenanteils abzuwägen.

Wir halten es aber für falsch, die Frage des Eigenanteils bei der Mittagsverpflegung isoliert zu betrachten. Der von Nordrhein-Westfalen initiierte Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz vom März dieses Jahres geht hier wesentlich weiter als die Berliner Bundesratsinitiative. Er enthält umfassende Forderungen der Länder zur Entbürokratisierung des Bildungs- und Teilhabepakets.

Wir fordern daher die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der auch diese Forderungen enthält. Der SPD-Antrag springt hier viel zu kurz. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Lenzen. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Herr Kollege Mostofizadeh das Wort. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist ja schon ein Superschauspiel, was sich hier gerade abspielt:

Alle sind der Meinung, dass das, was im SPD-Antrag steht, richtig ist. Eigentlich ist es nicht genug, es müsste darüber hinausgehen, und deswegen lehnen wir es ab.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde es schon richtig super, was ihr hier macht.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich komme ganz kurz noch einmal zum Sachverhalt, wie er sich darstellt: Das, was jetzt als Regelung auf dem Tisch liegt, stammt vom 1. Januar 2011. Insofern kann ich die unterstellte Skepsis der Kollegin Altenkamp in Richtung der eigenen Bundesregierung durchaus nachvollziehen; denn die hat viele Jahre lang keine Änderungen – schon gar nicht weit darüber hinausgehende – vorgenommen.

Kollege Lenzen, es ist schon eine dicke Nummer, zu sagen: Ich bin dafür, dass alle Kinder am Mittagessen teilnehmen. Das Kind aber, das sich zu Hause befindet, weil es vielleicht krank ist, wird benachteiligt, und deshalb dürfen wir den anderen die Beteiligung nicht ermöglichen. Herr Kollege, da haben Sie eine Pirouette gedreht, an die Sie selbst nicht glauben dürften.

(Beifall von der SPD)

Warum liegt dieser Antrag heute auf dem Tisch? – Ich will ganz ehrlich sagen: Ich finde auch, dass das maximal ein Bausteinchen in dem Gesamtkonzept ist. Darüber müssen wir nicht reden.

Aber es liegt ein konkreter Gesetzentwurf von vier Bundesländern im Bundesrat auf dem Tisch. Nordrhein-Westfalen muss sich zu diesem Gesetzentwurf verhalten. Da kann es aus meiner Sicht nur eine Entscheidung geben: Wir stimmen diesem Gesetzentwurf zu, legen diesen der Bundesregierung vor, und die muss dann Beine machen, nämlich entweder ihm zustimmen oder einen besseren vorlegen.

Das hätten Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, heute machen können. Wo sind Ihre Vorschläge, die besser sind? Wo ist das, was super ist? Sie hätten doch dem Kollegen Laumann mal sagen können, dass er einen Text formuliert und diesen den Fraktionsvorsitzenden gibt. – All das liegt nicht auf dem Tisch.

Deswegen kann ich nur sagen: Meine Skepsis, ob Sie da besser werden, bleibt nicht nur, sondern sie wird dadurch genährt, dass wir auch jetzt wieder im Bundestag erkennen müssen, dass selbst Punkte, die im Koalitionsvertrag stehen, zum Beispiel ein Recht auf Rückkehr aus der Teilzeit in die Vollzeit, wieder von CDU-Abgeordneten infrage gestellt werden.

Deswegen hat dieser Landtag heute die Gelegenheit, Stellung zu beziehen.

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

Beziehen Sie Stellung, und stimmen Sie diesem Antrag zu!

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

Ich möchte einmal die Situation schildern: Die Kinder gehen in die Schule, nehmen am Mittagessen teil, dann ist Ferienzeit und dann müssen sie sich vielleicht im offenen Ganztag herausdrücken, weil der Beitrag nicht gezahlt werden kann.

Oder noch schlimmer – wie die Kollegen Altenkamp schon geschildert hat –: Die Kosten steigen immer weiter, und ein Sachbearbeiter im Jugendamt oder im Sozialamt muss dem fehlenden Euro ein paar Stunden lang hinterherlaufen. Das ist Effizienz à la CDU und FDP, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich kann echt nicht verstehen, warum ihr da weiter hinterherlauft.

(Beifall von der SPD)

Der letzte Teilkomplex ist folgender: Wir müssen tatsächlich darüber hinausgehen. Wir reden heute nicht nur über die Hartz-IV-Kinder, sondern über Menschen, die ein niedriges Einkommen haben.

Wir brauchen bessere Standardangebote im offenen Ganztag, in den Schulen, was Freizeitteilhabe und Sportangebote betrifft. Das wissen wir doch. Wir dürfen sonntags nicht predigen: „Wir müssen Kinderarmut bekämpfen und Schritte einleiten“, aber dann, wenn wir die konkrete Chance haben, sagen: Nein, das können wir woanders noch besser machen.

Deswegen: Lassen Sie uns dem Antrag von den Kollegen der Sozialdemokraten zustimmen. Dann gehen wir ein Schrittchen weiter. Ich gehe davon aus, dass Frau Gebauer in der nächsten Parlamentssitzung ein dickes Paket mit einem neuen Konzept zur Kinderarmutsbekämpfung auf den Tisch legt. Darauf bin ich sehr gespannt. Aber heute müssen wir zustimmen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Mostofizadeh. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Dr. Vincentz das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn eine Kita, ein Hort oder eine Schule die Möglichkeit anbietet, dass die Kinder dort mittags ein Mahl einnehmen können, dann ist das nur zu unterstützen. An diesem Mahl sollten natürlich alle Kinder teilnehmen, auch die aus vermeintlich schwächeren Elternhäusern. Daran ist nicht zu rütteln. Das ist ganz klar.

Auf der anderen Seite muss man sich natürlich fragen: Wie machen es die Elternhäuser, die nicht einen solchen Hort, eine solche Schule etc. zur Verfügung

haben? Die müssen ihre Kinder natürlich zu Hause versorgen. Da gibt es dann nicht die Möglichkeit dieser Zuschüsse.

(Zuruf von Britta Altenkamp [SPD])