Protokoll der Sitzung vom 17.05.2018

Die vorrangige Aufgabe der Landesdatenschutzbeauftragten ist es, das Grundrecht auf Datenschutz zu

schützen. Frau Block erfüllt diese Aufgabe seit nunmehr drei Jahren vorbildlich. Der über 100-seitige Bericht, der uns heute vorliegt, spricht dafür Bände.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Ihre Aufgabe ist in der heutigen Zeit, in der diese Freiheitsrechte allzu schnell angesichts von drohenden Gefahren beschnitten werden sollen, wichtiger denn je. Datenschutzrechtliche Bedenken sind im digitalen Zeitalter keine Nebensache mehr. Dabei gilt es, sehr sorgfältig zwischen öffentlichem Interesse und privatem Recht auf informationelle Selbstbestimmung abzuwägen und pragmatische Lösungen zu finden. Frau Block und ihre Behörde haben mit dem 23. Datenschutz- und Informationsbericht einen wichtigen Beitrag dazu geleistet.

Zur Stellungnahme selbst: Die Stellungnahme der Landesregierung kommt mit ihren immerhin 23 Seiten im Umfang nicht ganz an den Bericht der Landesdatenschutzbeauftragten heran. Sie zeigt dafür an der einen oder anderen Stelle leider, dass das Verständnis der Landesdatenschutzbeauftragten, was den Datenschutz anbelangt, von dem der Landesregierung doch erheblich abweicht.

Sehr auffällig ist dabei die Datenschutz-Grundverordnung. Mit dieser haben wir uns in den letzten Tagen jedoch so ausführlich beschäftigt, dass ich heute Abend nicht näher darauf eingehen möchte.

Ein ganz wichtiges Thema, das mir selbst sehr am Herzen liegt, ist die Arbeit des Verfassungsschutzes. Überwachung bedeutet zwangsläufig eine Absenkung des Datenschutzniveaus. Das nehmen wir in wenigen Situationen aus guten Gründen in Kauf, nämlich wenn es um den Verfassungsschutz geht.

2016 haben wir beschlossen, die Beobachtung Minderjähriger durch den Verfassungsschutz zu ermöglichen. Dafür gab es gute Gründe, die diesen Schritt notwendig gemacht haben. Wir waren uns aber auch bewusst, was das bedeutet, und haben Schutzmechanismen eingebaut, wie beispielsweise kürzere Lösch- und Speichervorschriften und eine Evaluation dieser Vorschriften – Einschränkungen in Maßen und in Zusammenarbeit mit der Landesdatenschutzbeauftragten.

Warum die Landesregierung in ihrer Stellungnahme diesen simplen Punkt nicht verstehen will, ist mir persönlich schleierhaft. Eine Konkretisierung durch die Landesdatenschutzbeauftragte, inwiefern hier eine Einschränkung beim Datenschutz Minderjähriger vorliegt, ist daher kaum vonnöten, vor allem wenn man bedenkt, dass eine Überwachung Minderjähriger bis dahin gar nicht möglich war.

Kommen wir zu einem weiteren Thema, das auch groß diskutiert wird und aktuell in der Öffentlichkeit viel Relevanz erfährt: die elektronische, digitale, internetbasierte Datenverarbeitung an Schulen. Der

Datenschutz durchdringt selbstverständlich alle Bereiche, auch den der Schule.

Dort sind Lehrerinnen und Lehrer diesbezüglich vielfach Schwierigkeiten ausgesetzt. Private Endgeräte mangels adäquatem Arbeitsplatz an der Schule sowie E-Learning und elektronisches Klassenbuch sind Herausforderungen, mit denen sich Lehrer heutzutage auseinandersetzen, und die nicht nur Know-how erfordern, sondern auch eine entsprechende Ausstattung. Dementsprechend wichtig ist es, dass wir eine Datenschutzbeauftragte haben, die darauf aufmerksam macht, und die uns als Politikern immer wieder mal den Finger in die Wunde legt und uns sensibilisiert.

Deutlich wurde: Digitalisierung als Schlagwort ist nicht ausreichend, wenn man Datenschutz nicht beachtet. Ich bitte alle in diesem Hohen Hause, in den nächsten Jahren darauf Wert zu legen. – Danke schön.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die FDP-Fraktion spricht nun der Abgeordnete Brockmeier.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie wir alle wissen und es die Tagesordnung der gestrigen Plenarsitzung gezeigt hat, stehen das Thema „Datenschutz“ und insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung derzeit vielerorts und in vielerlei Hinsicht zur Debatte.

Um diesem wichtigen Thema genügend Raum und eine intensive Debatte in unserem Haus zu ermöglichen, haben wir direkt am Anfang unserer gestrigen Sitzung eine Aktuelle Stunde zur DatenschutzGrundverordnung beantragt und durchgeführt. Die Sorgen in Bezug auf die Praktikabilität wurden dort intensiv diskutiert. Gern möchte ich die Gelegenheit wahrnehmen, mich zu den wichtigen datenschutzrechtlichen Fragen zu äußern und auf den Bericht unserer Landesdatenschutzbeauftragten einzugehen.

Natürlich sind die Grundüberlegungen richtig, die Bürgerinnen und Bürger dabei zu unterstützen, die effektive Kontrolle ihrer eigenen Daten zu behalten. Richtig ist auch, dass Kompetenzen gebündelt werden können und flächendeckende Datenschutzrechte gelten.

(Beifall von der FDP)

Zu nennen sind zum Beispiel das Marktortprinzip, die One-Stop-Shops und das Recht auf Löschen bzw. das Recht auf Vergessenwerden.

Das Anliegen der Datenschutz-Grundverordnung ist daher nicht falsch. In Zeiten wie diesen müssen datenschutzrechtliche Grundlagen nicht regional oder national, sondern vielmehr europäisch gedacht werden. Dies inkludiert auch gemeinsame Regelungen und einheitliche Standards. Nur so können wir gegenüber amerikanischen und globalen Playern wie Google, Facebook und Amazon effektiv unsere Datenschutzrechte und unsere Standards einfordern.

(Beifall von der FDP)

Bei der Datenschutz-Grundverordnung gleichermaßen wie auch bei der ePrivacy-Richtlinie ist es aus praktischer Sicht wichtig, dass bürokratische Hürden sowohl für Unternehmer als auch insbesondere für engagierte Bürgerinnen und Bürger in Vereinen so gering wie möglich gehalten werden.

Danach sieht es momentan leider nicht aus. Wie in unserem Entschließungsantrag dargelegt, ist es dabei die Pflicht des Gesetzgebers, seine bestehenden Spielräume auszunutzen, damit die Vorgaben der EU weder Mittelstand noch Ehrenamt zu stark belasten oder gar einschränken.

Die stringente Förderung von E-Government-Projekten liegt uns am Herzen. Das haben wir heute unter Tagesordnungspunkt 3 auch schon diskutiert. Deshalb haben wir auch bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben, eine neue E-Government-Strategie zu erarbeiten, Programmierschnittstellen als Plattform bereitzustellen und die Kommunen mit Hilfe eines Förderfonds K 400 kommunal wie digital finanziell zu unterstützen.

Zur Stärkung der Transparenz des Staates und für bessere Möglichkeiten der Nutzung öffentlicher Informationen und Daten, zum Beispiel durch die Wissenschaft, wollen wir analog zum Bundesgesetz auch in NRW ein Open-Data-Gesetz einführen.

Das von Frau Block thematisierte Datenportal „GovData“ bietet eine Möglichkeit zur Stärkung von Teilhabe und Transparenz und ist auch unserer Meinung nach ein gutes Mittel, um Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft, Wissenschaft und auch Verwaltung gebündelt öffentliche Daten über eine niedrigschwellige Infrastruktur zur Verfügung zu stellen.

(Beifall von der FDP)

Handlungsbedarf sehen wir im Hinblick auf das Informationsfreiheitsgesetz, das aus dem Jahre 2001 stammt und nicht mehr den aktuellen Standards entspricht. Eine Anpassung an dieser Stelle wurde in der letzten Legislaturperiode von den regierungstragenden Fraktionen nicht umgesetzt.

Von daher sage ich ganz klar: Wir wollen, dass sich der Staat transparent gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern verhält und damit vielleicht auch gegen Politikverdrossenheit vorgeht; denn demokratische Entscheidungen werden auf diese Weise transparent

gemacht, und das sorgt für mehr Akzeptanz. Das ist ein Anliegen, das wir, so meine ich, in diesem Hohen Hause auch gemeinsam umsetzen sollten.

Abschließend möchte ich mich noch einmal bei der Landesdatenschutzbeauftragten Frau Block und ihren Helfern für den ausführlichen und engagiert-kritischen Bericht bedanken. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Das Mikrofon ist für Frau Schäffer von Bündnis 90/Die Grünen freigeschaltet.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ja gestern schon in zwei Diskussionen über die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung diskutiert. Herr Geerlings hatte das auch angesprochen, und das Bild passt, wie ich finde, gut. Wir haben damit angefangen, und wir beenden diese Plenarwoche mit diesem wichtigen Thema; heute mit dem Bericht der Landesdatenschutzbeauftragten.

Der Berichtszeitpunkt liegt schon relativ lange zurück. Die Vorzeichen haben sich durchaus ein Stück weit verändert. Aber ich möchte die Gelegenheit noch einmal nutzen, um mich bei Frau Block, der Landesdatenschutzbeauftragten, ganz herzlich für den Bericht, aber auch für ihre Arbeit zu bedanken, die aus meiner Sicht wirklich eine wichtige Tätigkeit darstellt.

(Beifall von den GRÜNEN)

Danke für den Applaus. Ich hätte mich gefreut, wenn sich vielleicht auch andere angeschlossen hätten, der Datenschutzbeauftragten an dieser Stelle für diese wichtige Aufgabe zu danken. Aber ich glaube, das war keine Ablehnung. – Ich nehme das Nicken als Zustimmung, und Herr Lürbke und andere haben das vor mir ja auch schon gesagt.

Ich würde gerne aus dem Vorwort des Berichts eines herausgreifen. Frau Block schreibt in dem Vorwort etwas über das Spannungsverhältnis von Privatheit und innerer Sicherheit. Ich finde, dass Frau Block sehr zutreffend schreibt – ich zitiere sie hier –:

„Staatliche Sicherheitsmaßnahmen haben Konjunktur und nach Meinung vieler auch Vorrang vor der informationellen Selbstbestimmung der Einzelnen.“

Ich glaube, da ist sehr viel dran. Darin hat mich die Rede von Herrn Geerlings auch noch einmal bestätigt. Es ist genau das, was wir in der Innenpolitik erleben, nämlich dass mit dem Aspekt der Sicherheit argumentiert wird und damit der Datenschutz immer mehr in den Hintergrund tritt. Das darf aber nicht

sein. Gerade bei der Argumentation über die Terrorismusbekämpfung ist es oft der Fall, dass gesagt wird: „Wir müssen die Sicherheit stärken, wir müssen die Terrorismusbekämpfung stärken“, und die Grundrechte treten dabei in den Hintergrund.

Das finde ich falsch. Das ist aus meiner Sicht ein großes Problem auch für unsere freiheitliche Gesellschaft. Denn natürlich verändert es das Verhältnis zwischen staatlichen Behörden und den Bürgerinnen und Bürgern. Wir Grüne werden weiterhin die Datenschutzbeauftragte darin unterstützen, ihre wichtige Aufgabe als Wächterin des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung ausüben zu können.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich will vor allem noch etwas zum Thema „Videoüberwachung“ sagen. Es gab im Jahr 2016 insgesamt 660 Beschwerden von Menschen über die Videobeobachtung durch Private. Das zeigt auch noch einmal, dass die Bürgerinnen und Bürger für dieses Thema sensibel sind. Die Tendenz der Beschwerden war in den letzten Jahren durchaus steigend. Ich gehe jede Wette ein, dass jetzt, gerade nach dem gestrigen Beschluss zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung auf Landesebene, die Anzahl der Beschwerden auch in Nordrhein-Westfalen noch einmal zunehmen wird.

Herr Reul, Sie hatten mich gestern dafür kritisiert, dass ich von einer uferlosen Ausweitung der Videobeobachtung gesprochen habe. Das waren übrigens nicht nur meine Worte. Es waren vielmehr auch die Worte der Landesdatenschutzbeauftragten, die sie in der Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf gebraucht hat, und die ich gestern hier aufgegriffen habe. Dies bitte ich so zur Kenntnis zu nehmen.

Ich finde, dass die Landesdatenschutzbeauftragte in ihrem Bericht sehr eingängige Argumente gegen die Videoüberwachung bringt:

Erstens. Terroranschläge können dadurch nicht verhindert werden.

Zweitens. Hilfe im Notfall ist bei Videokameras, bei denen es keine Live-Beobachtung und keine LiveAuswertung gibt, nicht zu erwarten.

Drittens. Ein subjektives Sicherheitsgefühl – auch damit wird in der Innenpolitik ja häufig argumentiert: wir müssten subjektiv für Sicherheit sorgen – rechtfertigt noch lange keine Grundrechtseingriffe.

(Beifall von den GRÜNEN)