Protokoll der Sitzung vom 17.05.2018

Ich darf abschließend festhalten: Wir bedanken uns als Landesregierung für diesen sehr breit getragenen parlamentarischen Antrag, um Kinderlärm als Zukunftsmusik auch in Zukunft in Nordrhein-Westfalen weiter aufzustellen und die Privilegierung auch auf Sportanlagen übertragen zu können. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit schließe ich die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 2.

Wir kommen zur Abstimmung. Wie Sie wissen, hat der Ältestenrat ursprünglich eine Überweisung des Antrages in Fachausschüsse empfohlen. Inzwischen haben sich aber alle im Landtag vertretenen Fraktionen darauf verständigt, über den Antrag heute direkt abzustimmen.

Damit kommen wir nun zur Durchführung der direkten Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 17/2561 in der Fassung des Neudrucks. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD, CDU, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und die AfD-Fraktion. Stimmt jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist auch nicht der Fall.

Damit ist der Antrag Drucksache 17/2561 – Neudruck – vom Parlament einstimmig angenommen worden.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 2 und rufe auf:

3 Gesetz zur Änderung des E-Government-Ge

setzes Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/2575

erste Lesung

Zur Einbringung hat nun Herr Minister Pinkwart für die Landesregierung das Wort. Danach wird die Aussprache eröffnet.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der beabsichtigten Änderung des E-GovernmentGesetzes Nordrhein-Westfalen setzen wir die mit dem Entfesselungspaket I begonnenen Maßnahmen für einen Neustart in der Wirtschaftspolitik des Landes Nordrhein-Westfalen weiter fort.

Wir schaffen damit die rechtlichen Voraussetzungen für einen nächsten wichtigen Schritt der Digitalisierung: die elektronische Rechnungsstellung. Das Gesetz setzt die europarechtliche Verpflichtung aus der EU-Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen verbindlich um, wonach die elektronische Abrechnung als vorherrschende Methode bis 2020 innerhalb der EU etabliert werden soll.

Das Gesetz schafft eine für alle öffentlichen Auftraggeber im Land Nordrhein-Westfalen, Sektorenauftraggeber sowie Konzessionsgeber gleichermaßen verbindliche Rechtsgrundlage zum Empfang elektronischer Rechnungen. Es forciert die elektronische Kommunikation zwischen den Behörden und der Wirtschaft und erfüllt die europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Digitalisierung bietet Chancen sowohl für eine wettbewerbsfähige Wirtschaft als auch für einen modernen Staat. Mit der elektronischen Rechnung wollen wir für Wirtschaft und Verwaltung einen durchgängig medienbruchfreien Prozess von der Auftragsvergabe bis zur Bezahlung schaffen.

Wir schaffen damit die Voraussetzung für eine weitere Binnenmodernisierung und Effizienzsteigerung mittels durchgehend medienbruchfreier und sicherer Kommunikation zwischen Behörden und Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen und

durchgehend elektronischer Abwicklung von Prozessen in der Verwaltung.

Die elektronische Rechnungsstellung reiht sich ein in die mit dem Entfesselungspaket I angestoßenen Maßnahmen zur elektronischen Abwicklung und Abbildung des gesamten Beschaffungsvorgangs. Wir wollen das Vergabeportal des Landes NordrheinWestfalen zu diesem Zweck weiter ausbauen und seine Vorbildfunktion weiter stärken.

Die europarechtlichen Vorgaben betreffen Verfahrensrecht und materielles Haushaltsrecht der Länder. Da sind eigenständige Rechtsetzungsakte auf Bundes- und Länderebene geboten. Hierzu werden die jeweiligen E-Government-Gesetze angepasst.

Für den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen ist da ein bundesweit abgestimmtes und einheitliches Vorgehen zwingend geboten. Um diesem Aspekt Rechnung zu tragen, soll die Gestaltung der in der Richtlinie belassenen Einschätzungs- und Gestaltungsspielräume im Sinne einer möglichst einheitlichen und föderal übergreifenden Rechtsumsetzung erfolgen.

Dies gilt insbesondere für das Datenformat der elektronischen Rechnung. Die Festlegungen hierzu sollen über die nach Maßgabe der Verordnungsermächtigung zu schaffende Rechtsverordnung in Abstimmung mit dem Bund und den Ländern erfolgen.

Die EU-Rechnungsrichtlinie regelt die Verpflichtung zur Stellung, Annahme und Weiterverarbeitung elektronischer Rechnungen ausschließlich für den EUweiten Vergabebereich. Dieser Bereich umfasst lediglich einen geringen Teil der von der öffentlichen Hand ausgeschriebenen Aufträge. Insbesondere für die rechnungsstellenden Unternehmen ist es nicht praktikabel, die Form der Rechnungsstellung von einer vorherigen Prüfung des Auftragswertes oder gar des Vergabeverfahrens abhängig zu machen.

Wir ermöglichen daher die elektronische Rechnungsstellung auch für den unterschwelligen Bereich. Im Sinne des Bürokratieabbaus verfolgen wir damit das Ziel, die Rechnungskommunikation zu vereinfachen, zu standardisieren und interoperabel auszugestalten.

Meine sehr verehren Damen und Herren, erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang eine Bemerkung in Richtung der kommunalen Familie. Natürlich stellt die elektronische Rechnungsstellung auch für die Kommunen eine Chance dar, Verwaltungsabläufe zu verschlanken und effizienter zu gestalten. Die Anzahl der Rechnungsstellungen im Kommunalbereich verspricht hier sogar einen besonders großen Effekt durch die Digitalisierung. Wir wissen, dass einzelne Kommunen schon einen guten Schritt vorangegangen sind, was wir sehr begrüßen und durch dieses Gesetzgebungsverfahren unterstützen wollen.

Wir wollen aber auch voneinander lernen – im Kontext der Modellkommunen, aber auch darüber hinaus –, um sicherzustellen, dass diese neue Form der Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen in unserem Land so schnell und so wirksam wie möglich umgesetzt werden kann. – Ich danke Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Professor Dr. Pinkwart. – Für die CDUFraktion spricht jetzt Herr Kollege Schick.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Professor Dr. Pinkwart, mit diesem Gesetzentwurf bringen wir bzw. Sie die Digitalisierung in Nordrhein-Westfalen weiter voran. Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, dass die elektronische Abrechnung bis 2020 als vorherrschende Methode etabliert sein soll. Der Gesetzentwurf schafft hierzu die notwendigen Voraussetzungen. Dafür, Herr Minister, vielen Dank!

(Beifall von der CDU)

Grundlage für das Gesetzgebungsverfahren ist die Richtlinie der Europäischen Union über die elektronische Rechnungsstellung. In dieser Richtlinie ist die Verpflichtung für alle Auftraggeber festgehalten, dass elektronische Rechnungen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, anzunehmen und zu verarbeiten sind.

Der Gesetzentwurf, über den wir heute sprechen, betrifft die Anpassung des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen, damit einheitliche Standards aufrechterhalten werden.

Natürlich werden auch heute schon die meisten Rechnungen elektronisch versandt. Die Rechnung wird eingescannt und per E-Mail verschickt. Das ist allerdings keine Digitalisierung im Sinne des Gesetzes – und auch nicht im Sinne der EU-Richtlinie. Es geht darum, dass die einzelnen Informationen einer Rechnung dazu auch digital operabel sein müssen.

Der vorliegende Gesetzentwurf schafft für alle öffentlichen Auftraggeber in Nordrhein-Westfalen eine gleichermaßen verbindliche Rechtsgrundlage zum Empfang elektronischer Rechnungen, die auch der europäischen Norm entsprechen.

In Nordrhein-Westfalen empfängt die Landesverwaltung jedes Jahr rund 5 Millionen Rechnungen. Der Anteil elektronischer Rechnungen in strukturierten Datenformaten ist dabei noch sehr gering. Das wird sich hoffentlich in den kommenden Jahren massiv verändern.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Ist die Umstellung erst einmal erfolgreich angelaufen, werden die betroffenen Unternehmen elektronische Rechnungen nicht nur gegenüber der öffentlichen Hand, sondern auch gegenüber anderen Auftraggebern nutzen. Dieser Prozess ist allerdings kein Selbstzweck. Die elektronische Rechnungsstellung birgt für den Empfänger wie für den Rechnungssteller ein enormes Effizienzpotenzial.

Eine Studie des BMI aus dem Jahr 2014 verweist darauf, dass sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Posteingang bis zur Zahlung im Schnitt zwischen 16 und 23 Minuten mit einer Papierrechnung befassen. Laut dieser Studie würde ein elektronischer Rechnungsprozess den Aufwand auf fünf bzw. sieben Minuten verkürzen. Das ist eine ganz erhebliche Zeitersparnis.

Die Vorteile gehen aber über die Kostenersparnisse hinaus. Medienbrüche mit manuellen, fehleranfälligen Arbeitsschritten sowie der Postweg entfallen. Durch einen komplett elektronischen Prozess lässt sich auch die Transparenz steigern. Unternehmen können theoretisch überprüfen, in welchem Bearbeitungsstatus sich ihre Rechnung gerade befindet.

Außerdem hilft ein digitaler Rechnungsprozess, Kosten für Papier, Porto und Mehrfachablage – Stichwort: Archivierung von Papierrechnungen – einzusparen. Die elektronische Rechnung trägt auch dazu bei, die digitale Verwaltung zu stärken und dadurch die Digitalisierung in Nordrhein-Westfalen voranzubringen.

Vereinfachung und Beschleunigung – das alles sind wichtige Punkte für die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. Daher gehört ebenfalls dazu, dass E-Government-Angebote gleichermaßen für Bürgerinnen und Bürger wie für die Wirtschaft, insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen, nutzerfreundlich sind.

Trotz dieser Vorteile nutzten nach einer Studie von EB Research im Jahre 2017 nur 27 % der Mittelständler strukturierte Daten, die ihnen mit einer ERechnung geliefert wurden. Die Gründe sind vielfältig. Da halte ich Aufklärung und Beratungsangebote für sehr wichtig.

Ich bin mir sicher, dass der vorliegende Gesetzentwurf dazu beiträgt, dass die Wirtschaft in NordrheinWestfalen in der Zukunft verstärkt diese Vorteile nutzen wird.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Ziel ist es, die Marktzutrittschancen für Unternehmen europaweit zu verbessern und zwischen den Behörden und der Wirtschaft die Kommunikation auf elektronischem Wege zu ermöglichen. Wir sind uns bewusst: Bis wir von unterwegs alle elektronischen

Dienstleistungen unserer Verwaltung bequem online nutzen und erledigen können, ist es noch ein weiter Weg. Deshalb müssen wir schnell damit anfangen. – Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Schick. – Für die Fraktion der SPD hat nun Frau Kollegin Kampmann das Wort. Bitte schön.

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir uns international umschauen, gerade auch im europäischen Ausland, können wir feststellen, dass viele Länder beim Thema „E-Government“ schon wesentlich weiter sind als wir. Das sage ich durchaus auch selbstkritisch.

Deshalb ist es ausdrücklich zu begrüßen – Sie haben das erwähnt, Herr Minister –, dass sich einige Kommunen schon selbst auf den Weg gemacht haben, nicht nur bei der elektronischen Rechnungstellung, sondern auch bei anderen E-Government-Maßnahmen, und da auch schon einiges erreicht haben.

Ebenfalls ausdrücklich zu begrüßen ist die Tatsache, dass es an dieser Stelle endlich konkreter wird. Deshalb ist es erst einmal wichtig, dass wir diese Richtlinie zur elektronischen Rechnungstellung haben, und natürlich auch, dass wir das entsprechende Änderungsgesetz haben. Sie haben es gerade schon erwähnt: Es bringt zahlreiche Vorteile für effizientere, schlankere und vor allem auch medienbruchfreie Prozesse innerhalb der Verwaltung mit sich, aber natürlich auch für die Unternehmen, für die es in Zukunft noch einfacher sein wird, Rechnungen auf elektronischem Wege zu übertragen.