Denn es hängen nicht nur in Nordrhein-Westfalen 250.000 Arbeitsplätze in der energieintensiven Wirtschaft am Strompreis, sondern es sind eine Dreiviertelmillion in ganz Deutschland. Und es handelt sich um Arbeitsplätze mit hoher Wertschöpfung und hohem Einkommen. Wir diskutieren in Deutschland über Mindestrenten und über Mindesteinkommen – hier geht es um Arbeitsplätze mit hoher Wertschöpfung und hohen Gehältern. Wir sollten alles dafür tun, dass diese in Deutschland weiterhin eine Zukunft haben.
Zum Thema „Versorgungssicherheit“: Da geht es auch um Physik. Da geht es auch um die Frage, ob Strom tatsächlich über den Tag hinweg in der notwendigen Intensität verfügbar ist. Deshalb unterscheiden wir in der Energiepolitik bewusst zwischen Bruttokapazität und gesicherter Leistung. Was ist also tatsächlich als gesichert anzunehmen?
Grundannahmen, die dazu getroffen werden, gehen bei Kohlekraftwerken bei der Berechnung der gesicherten Leistung von 90 % und mehr der Bruttokraftwerkskapazität des jeweiligen Kraftwerks aus. Bei einer Windkraftanlage sind es aber gerade einmal 6 % der Bruttokapazität und bei fotovoltaischen Anlagen sind es 0 %.
Man kann und muss die Erneuerbaren ausbauen. Das wollen wir auch in einem breiten Mix – das ist völlig unbestritten – tun. Das ergibt sich allein aus der Notwendigkeit des Ausstiegs aus der Kernenergie. Man könnte dann natürlich eine riesige Bruttokapazität aufbauen, aber wenn man sicherstellen möchte, zu jeder Zeit lieferfähig zu sein – im Interesse der Un
ternehmen, aber auch im Interesse der privaten Verbraucherinnen und Verbraucher –, dann benötigt man gesicherte Leistung.
Heute, im Jahre 2018, macht die Kohleverstromung – Braunkohle und Steinkohle gemeinsam – in Deutschland mehr als die Hälfte der gesicherten Kapazität aus. Dann zu meinen, man könne mal eben, by the way, eine Kommission einrichten, in der man sagt, 2025 oder 2030 könne man doch mal aussteigen, halte ich schlichtweg für naiv.
Wir brauchen einen Fahrplan, und wir müssen den Fahrplan so organisieren, dass die drei zentralen Ziele, die der Ministerpräsident in seinem Beitrag markiert hat, auch eingehalten werden.
Dabei geht es um die Versorgungssicherheit, aber es geht auch um die Bezahlbarkeit, und zwar nicht nur des Börsenstrompreises bezogen auf die energieintensiven Unternehmen, weil wir diese Unternehmen von der EEG-Umlage ausgenommen haben, was immer wieder neu verteidigt werden muss und immer als eine Art Damoklesschwert über dieser Industrie schwebt.
96 % unserer Betriebe zahlen vollständig EEGUmlage und Netzentgelt. Das macht mittlerweile schon 75 % des Strompreises aus, weil die Erneuerbaren spezifische Anforderungen sowohl an ihre Subventionierung als auch an ihren Transport stellen. 96 % unserer Betriebe und Arbeitsplätze werden zu drei Vierteln mit Zusatzlasten auf den Börsenpreis belastet, damit wir die Energiewende überhaupt einigermaßen hinbekommen.
Wollen wir das in den nächsten Jahren noch einmal dramatisch steigern, oder wollen wir einem Plan folgen, der vernunftgeleitet ist und Klimaschutz mit wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Aspekten zusammenbringt?
Ich meine, Letzteres ist der einzige Weg, wenn wir den Menschen im Lande ehrlich ins Gesicht schauen wollen.
Dies gilt es in der Kommission zu bearbeiten. Das sind große Themen. Ich wünsche mir, dass wir das hier auch in aller Sachlichkeit weiter austauschen können, dass wir uns natürlich auch Gedanken machen, was mit dem Rheinischen Revier passiert. Daran arbeiten wir auch.
Frau Kollegin Brems, Sie haben die Leitentscheidung getroffen. Ich habe mich noch einmal erkundigt. Das, was bisher geschehen ist, ging über einzelne Projekte von wenigen Hunderttausend Euro nicht hinaus. Hier werden wir mehr tun müssen. Hier werden
wir auch mehr tun als Land, aber sicherlich auch hoffentlich als Ergebnis einer verantwortlichen Grundsatzentscheidung mit dem Bund und den Ländern.
Aber es ist eben nicht so, dass Sie an der Stelle schon Großartiges vorgelegt hätten. Hier gilt es noch manches aufzuholen.
Aber noch einmal: Es geht nicht nur um diese Region, es geht um eine kluge Wirtschafts- und Energiepolitik für Nordrhein-Westfalen und für Deutschland. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Pinkwart. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache, und ich schließe die Aktuelle Stunde.
nungssicherheit geben – äußere Differenzierung an Realschulen gestalten und einen Hauptschulbildungsgang ab Klasse 5 ermöglichen
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der CDU dem Abgeordneten Rüdiger Scholz das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die NRW-Koalition hat in der Bildung wieder die Belange der Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt der Politik gerückt. Ihnen müssen wir die besten Bedingungen für den bestmöglichen Schulabschluss geben.
In Art. 10 unserer Landesverfassung ist das gegliederte Schulsystem festgeschrieben. Dazu gehören auch die Haupt- und die Realschulen. Dies hat die rot-grüne Vorgängerregierung bewusst aus dem Blickfeld genommen. Durch jahrelange Vernachlässigung und Benachteiligung dieser beiden Schulformen hat man die Haupt- und Realschulen absichtlich geschwächt. Als Ergebnis der Benachteiligung dieser beiden Schulformen sind die Anmeldezahlen vor allem bei den Hauptschulen zurückgegangen. Viele werden deshalb in den kommenden Jahren auslaufen.
Was aber nicht verschwindet, sind die Hauptschülerinnen und die Hauptschüler. Viele von ihnen finden dort Aufnahme, wo Hauptschulgänge angeboten werden, also auch an Gesamtschulen und an Sekundarschulen.
Leider gibt es jedoch eine zunehmende Anzahl von Fällen, in denen Schülerinnen und Schülern, die lediglich über eine Hauptschulempfehlung verfügen, der Zugang zu Schulen mit einem Hauptschulbildungsgang verwehrt bleibt, sei es, weil kein wohnortnahes Hauptschulangebot existiert, oder eben, weil Gesamtschulen vor allem die Anmeldungen von diesen Schülerinnen und Schülern zur Klasse 5 negativ bescheiden.
Was heißt das in der Folge? – Für diese Schülerinnen und Schüler steht kein wohnortnaher Hauptschulbildungsgang zur Verfügung. Stattdessen sollen sie – beispielsweise wie in Wesel nach dem Willen der dortigen Links-Koalition – in einer zusätzlichen Klasse der örtlichen Realschule in der Klasse 5 starten, und das, obwohl diese Schule natürlich nach dem aktuell geltenden Schulrecht überhaupt keinen Hauptschulbildungsgang ab Klasse 5 anbieten darf.
Der Verweis, dass an der Realschule die Genehmigung für einen Hauptschulbildungsgang ab Klasse 7 eingegangen sei, hilft diesen Schülerinnen und Schülern, die im kommenden Schuljahr die Klasse 5 besuchen werden, offensichtlich nicht weiter. Genau hier setzt unser Antrag an.
Wir werden den Hauptschulbildungsgang ab Klasse 5 an Realschulen sichern und zukunftsfähig machen, allerdings nur dort, wo Bedarf besteht. Das kann überall der Fall sein, wo es Schülerinnen und Schüler gibt, die auf eine Hauptschule gehen wollen, aber ein Angebot für diesen Bildungsgang nicht ausreichend oder gar nicht vorhanden ist.
Diese Maßnahme zielt nicht darauf ab, integrierte Schulen zu schwächen oder besserzustellen. Wir wollen alle Schulformen in ihren Möglichkeiten stärken. Dabei haben wir immer die Schülerinnen und Schüler im Blick. Jeder und jede hat den Anspruch auf eine ihren Leistungsmöglichkeiten entsprechende Förderung.
Die Hauptschulen waren stark, und sie sind stark. Sie bilden ein wichtiges Rückgrat des dualen Ausbildungssystems in unserem Land. Die Lehrerinnen und Lehrer dort leisten unter oftmals nicht leichten Bedingungen eine hervorragende und eine erfolgreiche Arbeit, und das in einem Rahmen, der vielfach mit größeren Belastungen als bei anderen Kolleginnen und Kollegen in der Sekundarstufe I verbunden ist. Dieses Engagement wurde von der früheren Landesregierung leider nicht gewürdigt.
Hauptschulempfehlung aufnehmen. Dies geschieht nicht überall. Es muss deshalb sichergestellt werden, dass die Schülerinnen und Schüler auch künftig die Möglichkeit haben, eine ihren Empfehlungen entsprechende Schule besuchen zu können. Das wird mit der Schaffung eines dauerhaft gesicherten Hauptschulbildungsgangs an den Realschulen erreicht.
Die Möglichkeit der Einrichtung eines Hauptschulbildungsgangs ist bereits im Schulgesetz in § 132c verankert. Der Sinn dieses Paragrafen ist aber durch § 47 Abs. 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I zum Schaden der Schülerinnen und Schüler von der rot-grünen Landesregierung ins Gegenteil verkehrt worden. Mit der APO-SI wird quasi die innere Differenzierung festgeschrieben. Lediglich ein Drittel der Stundentafel darf bisher nach äußerer Differenzierung unterrichtet werden.
Auch diese Entscheidung diente nur dazu, Haupt- und Realschulen weiter zu schwächen, und sie beschneidet die Gestaltungsmöglichkeiten für eine individuell optimale Förderung jeder Schülerin und jedes Schülers. Im Ergebnis haben bisher nur wenige Schulen von der Möglichkeit des § 132c Gebrauch gemacht.
Um vor allem ein wohnortnahes Angebot für den Hauptschulbildungsgang zu sichern, wollen wir die Möglichkeit seiner Einrichtung an Realschulen verbessern. Die Realschulen sollen mehr freie Gestaltungsmöglichkeiten erhalten. Damit können sie selbst über Art und Umfang der Differenzierung entscheiden. Wir wissen um die Fachlichkeit und das Verantwortungsbewusstsein der dortigen Lehrkräfte, und wir vertrauen den Lehrerinnen und Lehrern.
Die Beschränkungen in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I sollen aufgehoben werden. Schließlich soll der Hauptschulbildungsgang an Realschulen künftig schon ab Klasse 5 möglich werden. Damit erhalten auch die Schulträger mehr Gestaltungsmöglichkeiten, um die Angebote im Hauptschulbildungsgang zu sichern.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, „Stärken stärken“ bedeutet für uns, jeder Schülerin und jedem Schüler eine ihren und seinen Leistungsfähigkeiten entsprechende Förderung zu ermöglichen. Mit der Reform des Hauptschulbildungsgangs an Realschulen kommen wir auf diesem Weg in Nordrhein-Westfalen wieder einen ordentlichen Schritt voran.
Zum Schluss noch einige Worte zu dem, was wir gestern in einer Pressemitteilung von Herrn Ott und der SPD zur Kenntnis nehmen mussten: Herr Ott, in Ihrer Pressemitteilung sprechen Sie wieder von „Restschulen“. Ich sage Ihnen: An den Schulen in Nordrhein-Westfalen werden keine Reste unterrichtet, sondern Schülerinnen und Schüler,
junge Menschen, die einen Anspruch darauf haben, die bestmögliche Ausbildung für den bestmöglichen Abschluss zu erhalten.
Was Sie vorhaben, würde dazu führen, dass Nordrhein-Westfalen in den Bildungsrankings weiterhin auf den hinteren Plätzen liegen würde. Wir als NRWKoalition werden dafür sorgen, dass wir mit unseren Schülerinnen und Schülern wieder nach vorne kommen.
Ihr Vokabular, Herr Ott, ist leider unsäglich, und es zeigt, dass Ihre Denke nur ideologisch geleitet ist. Wir hingegen denken an die Zukunft unserer Schülerinnen und Schüler.