Protokoll der Sitzung vom 14.06.2018

Er ist verfassungsrechtlich bedenklich, weil er das fragwürdige Rechtsstaatsverständnis der AfD-Fraktion zeigt. Gemäß Art. 76 Abs. 2 der Landesverfassung werden die Mitglieder und die Stellvertreter vom Landtag ohne Aussprache mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Ich möchte dies noch einmal betonen. Die Mitglieder und die Stellvertreter werden von Verfassungs wegen vom Landtag – und nicht von der Landesregierung – gewählt. Es obliegt deswegen allein dem Landtag, das Verfahren zur Auswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten für das Amt eines Verfassungsrichters oder einer Verfassungsrichterin zu regeln.

Die Landesregierung indes, an die sich Ihr Antrag richtet, ist von Verfassungs wegen gar nicht befugt,

Einfluss auf dieses Verfahren zu nehmen. Damit ist dieser Antrag auch schlecht recherchiert. Denn der Antrag richtet sich schlicht an den falschen Adressaten. Verfassungsgebendes Organ ist hier lediglich der Landtag.

Wenn Sie lamentieren, die anderen Fraktionen wären zeitlich vor der AfD-Fraktion über Bewerber informiert worden, frage ich mich: Von wem wurden sie denn informiert? Vom bösen Mann, der da herumläuft? Die anderen Fraktionen – nur das ist die Wahrheit – haben sich Gedanken über eventuelle Bewerberinnen und Bewerber für dieses Amt gemacht. Die AfD-Fraktion hat das offenbar nicht getan und war sich dafür wohl zu schön.

(Zuruf von der SPD: Sie haben auch keinen gefunden!)

Überflüssig ist dieser Antrag ebenso; denn das Verfahren hat sich seit Jahrzehnten bewährt. Im Übrigen zeigen nicht zuletzt die hohe Akzeptanz und das große Vertrauen in die Verfassungsgerichte sowohl im Bund als auch in den Ländern, dass das Verfahren zur Besetzung der Verfassungsrichterstellen offensichtlich nicht zu beanstanden ist.

Dass Sie zum Ende Ihrer Rede noch den traurigen Mut besaßen, das Verfassungsorgan dadurch zu beschädigen, dass Sie behauptet haben, nur das Parteibuch sei ausschlaggebend gewesen und nicht Sach- und Fachkunde, ist wirklich schäbig. – Vielen Dank und Glück auf!

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Mangen. – Für die grüne Fraktion erhält nun Herr Engstfeld das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich angesichts des Eröffnungsspiels der Fußballweltmeisterschaft kurzfassen, weil ich der antragstellenden AfD-Fraktion die Möglichkeit geben möchte, ihrer Mannschaft, also Russland, noch die Daumen zu drücken und das Spiel zu verfolgen.

(Heiterkeit und Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD – Zurufe von der AfD)

Deswegen ganz kurz: Man kann einen solchen Antrag zwar, wie Sie es tun, eben so ins Plenum reinschmeißen. Ich hätte aber erwartet, dass Sie dann, wenn Sie es ernst meinen, einen Gesetzentwurf entweder zur Änderung der Verfassung oder zur Änderung des Verfassungsgerichtshofgesetzes vorgelegt hätten. Dann hätten wir in aller Ernsthaftigkeit nachlesen können: Was sind die Kriterien? Wie soll so eine Ausschreibung aussehen? Wer sitzt überhaupt in diesen Prüfgremien? – Ich hätte also erwartet,

dass Sie dann einen Gesetzentwurf vorlegen, aber doch nicht einfach so einen Antrag.

Zweiter Punkt – die Kollegin hat das schon ausgeführt –: Wir haben in der letzten Legislaturperiode lange über die Zusammensetzung des Verfassungsgerichtshofes und die Wahl diskutiert. Das Ergebnis ist bekannt. Wir haben einige Änderungen vorgenommen. Entscheidend ist: Alle Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter – alle ordentlichen Mitglieder und alle Stellvertreterinnen und Stellvertreter – werden demokratisch und transparent von diesem Parlament mit echter Zweidrittelmehrheit gewählt.

Eine größere Transparenz und demokratische Legitimation können wir eigentlich gar nicht mehr herstellen. Insofern freue ich mich auf die Diskussion mit Ihnen im Ausschuss.

Dritter Punkt: Wir haben den Unterschied zwischen geborenen Mitgliedern und Wahlrichtern abgeschafft. Damit haben wir die Gleichheit hergestellt, dass alle hier im Parlament gewählt werden können.

Damit ist es auch gut gewesen, glaube ich. Ich bin aber gespannt, wenn noch weitere Argumente von Ihnen kommen oder irgendwann vielleicht einmal ein Gesetzentwurf von Ihnen kommt, was wir da noch weiter zu diskutieren haben. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Engstfeld. – Kommen Sie bitte noch einmal zurück ans Redepult. Es gibt eine Kurzintervention. Wir hatten das Lämpchen schon angeschaltet. Daran muss man sich ein bisschen gewöhnen. Dann sieht man das.

Ja, daran muss ich mich wieder gewöhnen.

(Zuruf von der CDU: Er war ja eine Weile nicht da!)

Ja, genau. – Von der AfD-Fraktion ist eine Kurzintervention angemeldet worden. Herr Röckemann meldet sich noch einmal zu Wort. Bitte schön, Herr Röckemann.

Schönen Dank. – Mir scheint, dass Sie und Ihre Kollegen der Konsensparteien sich hier wieder einig sind. Wir haben das ja heute schon einmal erfahren.

Entweder können Sie unseren Antrag nicht verstehen, oder Sie wollen es schlicht und einfach nicht begreifen. Das bisherige Wahlverfahren bleibt in unserem Antrag gänzlich unberührt; damit haben wir kein

Problem. Wir wollen lediglich zusätzlich ein Vorverfahren einführen, um sicherzustellen, dass die Hüter unserer Verfassung über jeden Vorwurf und Zweifel erhaben sind.

(Zuruf von der CDU: Bitte was?)

Die Verfassungsrichter in Nordrhein-Westfalen sollen aufgrund transparenter Kriterien ermittelt und nach dem verfassungsrechtlich abgesicherten Prinzip der Auslese der Besten und Geeignetsten ausgewählt werden. Ein ähnliches Verfahren wird übrigens auch am Europäischen Gerichtshof durchgeführt.

Schauen Sie sich dazu bitte einmal die aktuelle Stellenausschreibung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz an.

Da stellt sich mir die Frage: Was haben Sie eigentlich gegen ein transparentes und geregeltes Verfahren?

Bei dieser Gelegenheit – wenn alles immer schon so war – muss man sich einfach einmal die Frage stellen: Wussten Sie, dass auch die Blutrichter am Volksgerichtshof ohne Vorverfahren berufen worden sind? – Ich weiß: Von so etwas wollen wir uns doch wohl deutlich abgrenzen.

Bitte, Herr Kollege Engstfeld. Sie haben anderthalb Minuten zur Replik.

Erstens. Ihre Vergleiche sind für mich befremdlich.

Zweitens. Ich habe versucht, darzustellen, dass wir die Wahl, wie wir sie auch gestern durchgeführt haben, für demokratisch und transparent halten. Damit meine ich auch das Verfahren.

Drittens. Wir haben gestern alle ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes für zehn Jahre gewählt. Sie brauchen nur eine Wiedervorlage von gestern plus zehn Jahre zu machen. Dann wissen Sie, wann die nächsten Wahlen anstehen. So einfach ist das.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Engstfeld. – Weitere Wortmeldungen liegen uns hier nicht vor.

(Zurufe von den GRÜNEN: Das war die erste Rede von Herrn Engstfeld! – Die Jungfern- rede! – Allgemeine Heiterkeit)

So jungfernhaft kommt er mir gar nicht vor. Aber gut: Herzlichen Glückwunsch zur ersten Rede im neuen Mandat, Herr Engstfeld!

(Beifall von der SPD – Michael Hübner [SPD]: Da lassen wir eigentlich keine Zwischenfragen zu!)

Das ist die Macht der Gewohnheit. Ich sehe diese große Gestalt vor mir und denke: Das war jetzt schon viele Jahre so. – Ich hatte mich schon daran gewöhnt, dass ich dann auf dem Bildschirm verdeckt bin.

(Heiterkeit von der SPD und den GRÜNEN)

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/2760 an den Rechtsausschuss. Die abschließende Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer möchte dem nicht folgen? – Gibt es Enthaltungen? – Dann ist einstimmig so überwiesen. – Ich bedanke mich.

Ich rufe auf:

11 Freiflächen-Photovoltaik ausbauen: land- und

energiewirtschaftliche Nutzung sind kein Widerspruch

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/2754

Für die SPD-Fraktion rufe ich Herrn Stinka auf, um den Antrag zu begründen. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Industrieland Nummer eins hat Nordrhein-Westfalen eine besondere Verantwortung, wenn es um das Gelingen der Energiewende geht. Schließlich hat sich NordrheinWestfalen gerade im Bereich der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in den letzten Jahren auf der internationalen Bühne zu einem wirklich beachtlichen Standort entwickelt.

Zur Umsetzung der Energiewende und um das Erreichen der Klimaschutzziele sicherzustellen, bedarf es daher neben der Erschließung des solaren Dachflächenpotenzials auch eines intensiven Ausbaus der Freiflächen-Fotovoltaik, insbesondere auch unter den Gesichtspunkten der Wettbewerbsfähigkeit im Hinblick auf die Bundesländer Bayern und BadenWürttemberg.

(Dr. Christian Blex [AfD]: Das ist doch lächer- lich!)

Herr Blex, Sie sind lächerlich, nicht diese Ausführungen.