Protokoll der Sitzung vom 13.07.2018

Dieser Gedanke hat gerade bei der Frühförderung zu intensiven Diskussionen geführt. Aber das gehört so weit dazu. Die Situation der Frühförderung ist im Land gegenwärtig äußerst heterogen. Es gibt weiße Flecken ohne anerkannte interdisziplinäre Frühförderstellen. So ist die interdisziplinäre Frühförderung in Westfalen-Lippe nur in sieben von 27 Kreisen bzw. kreisfreien Städten umgesetzt. Somit kann derzeit von gleichwertigen Lebensverhältnissen für Kinder mit Behinderungen leider nicht die Rede sein.

Die Förderung der Kinder darf aber nicht vom Wohnort abhängen. Die bisherigen Rahmenempfehlungen zur interdisziplinären Frühförderung haben eben gerade nicht dazu geführt, dass sie von allen Kommunen in der Fläche umgesetzt wurden.

Zudem hat der in der Rahmenempfehlung fehlende einheitliche Kostenrahmen für die komplexen Leistungen der interdisziplinären Frühförderung die gewünschte Weiterentwicklung bestehender Angebote

verhindert. Es war hier bisher nicht gelungen, mit den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten zu einer verbindlichen Vereinbarung zu kommen. Eine Bündelung der Zuständigkeit ermöglicht hingegen überörtliche Steuerung und landesweit gleichwertige Bedingungen. Durch die Möglichkeit der Heranziehung können dabei die besonderen Strukturen vor Ort berücksichtigt und eingebunden werden.

Ebenso ist eine engere Verzahnung zwischen Frühförderung und Kindertageseinrichtungen notwendig. Leistungen der Frühförderung sollten künftig möglichst in Kitas erbracht werden.

Herr Präsident, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir sehen aber auch die Bedenken vonseiten der bisherigen örtlichen Träger. So könnte bei der Übertragung auf die Landschaftsverbände eine Konzentration von Einfluss und Kompetenzen zulasten der einzelnen Kommunen zu befürchten sein. Zudem könnten zusätzliche Belastungen der Kommunen über die Landschaftsumlage entstehen.

Wir gehen allerdings davon aus, dass solche Mehrkosten vorrangig nicht durch die Verlagerung der Zuständigkeit entstehen, sondern durch die landesweite Umsetzung gleichwertiger Standards. Demnach wären vor allem die Kommunen betroffen, die sich bisher nicht ausreichend in der Frühförderung engagiert haben.

Dennoch haben wir als Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ausdrückliche Regelungen zur Evaluation ins Gesetz aufgenommen.

(Beifall von Bodo Löttgen [CDU])

Wir wollen nicht nur die entstehenden Kosten, sondern auch die Aufgabenerfüllung und eine eventuelle Rückübertragung prüfen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Daran sieht man, die intensiven Beratungen haben auch hier zu wirklich sinnvollen Kompromissen geführt. Man sieht, es wurde der Dialog mit allen Beteiligten gesucht, und man fand auch dort ein richtiges Ergebnis.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Im Sinne der sachlichen Auseinandersetzung kurz zu den Änderungsanträgen von SPD und Grünen:

Zum Grünenantrag hat Kollege Preuß schon einiges ausgeführt.

Die SPD hingegen konzentriert sich auf die Frage der Zuständigkeiten. Dabei wäre es sicher auch denkbar, weitere Leistungen an die Landschaftsverbände zu übertragen, um so eine umfassende Vereinheitlichung zu erreichen.

Unsere Überlegung war jedoch, Veränderungen der Zuständigkeit in einem überschaubaren Rahmen zu belassen und nicht unnötig in bestehende Strukturen einzugreifen. Gerade bei Leistungen für Kinder und Jugendliche sollten wir den Gedanken der ortsnahen

Erbringung nicht außer Acht lassen. Deshalb wollen wir derzeit neben dem besonders problematischen Bereich der Frühförderung keine weiteren Leistungen hochzonen.

Davon unbenommen ist jedoch, dass wir die Umsetzung des neuen Leistungsrechts vor Ort aufmerksam beobachten und in der Folge nicht nur die Zuständigkeit für die Frühförderung überprüfen, sondern grundsätzlich alle Bereiche hinsichtlich einer optimalen Aufgabenerfüllung unter Beachtung guter Standards bewerten und gegebenenfalls Veränderungen auf den Weg bringen.

Aber – das sage ich ausdrücklich – das ist keine Einbahnstraße. Es geht immer in beide Richtungen. Für uns ist nicht entscheidend, wer die Leistung erbringt, sondern in welcher Qualität. Wie erreichen wir die Standards? Wie setzen wir es um? – Da kann es genauso gut sein, dass die Kommunen vor Ort in einigen Bereichen eindeutig bessere Ergebnisse erreichen, während es bei anderen Punkten die entsprechend höhere Ebene ist. Deswegen ist es wichtig zu zeigen: Es geht in beide Richtungen. In diesem Sinne kann man die Änderungsanträge und den vorliegenden Gesetzentwurf verstehen.

Beim Thema „Interessenvertretung“ halten wir es nicht für sinnvoll, einzelne Verbände im Gesetz explizit zu benennen. Hier sollten wir die Flexibilität bewahren, die wir durch unseren Änderungsantrag mit dem Wort „insbesondere“ erreicht haben. Zudem haben wir mit der Festschreibung der Koordinierungsfunktion der Landesbeauftragten einen Anker gesetzt, der alle relevanten Verbände einbezieht.

Bei den Regelungen zum Budget für Arbeit sollten wir berücksichtigen, dass wir in NRW unabhängig von den Vorgaben des BTHG eigene Budgets der Landschaftsverbände haben. Diese ermöglichen in Einzelfällen auch individuelle Ausgestaltungsformen. Deswegen brauchen wir keine Nutzung der bundesgesetzlichen Option zur Erhöhung der Obergrenze des im BTHG vorgesehenen Budgets.

Insgesamt sind wir bei der Umsetzung des BTHG – ich glaube, da kann ich auch für die NRW-Koalition sprechen – auf einem guten Weg. Dies schließt aber aufgrund praktischer Erfahrungen nicht aus, weitere Veränderungen vorzunehmen. Ich bitte Sie um Zustimmung in der Form der Empfehlung des Ausschusses und bedanke mich für die sachliche Debatte und Ihre Aufmerksamkeit. – Danke schön.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank. – Für die Grünen erteile ich dem Kollegen Mostofizadeh das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesteilhabegesetz ist in der Tat ein ganz wichtiges Gesetz im

sozialpolitischen und auch behindertenpolitischen Bereich. Auch ich würde es als Meilenstein in der Geschichte ansehen, auch wenn ich fachlich sicherlich einige Punkte anders bewerte als die Kolleginnen und Kollegen von CDU und SPD. Trotzdem will ich das Positive hervorheben.

Ich finde, dass mit dem Gesetzentwurf viele wichtige und richtige Weichenstellungen getroffen worden sind. Das habe ich im Ausschuss ausdrücklich für die grüne Fraktion betont. Aber – das will ich auch sagen – es gibt durchaus auch einige Punkte, über die wir heute hier noch reden sollten, die eigentlich aus meiner Sicht verändert werden sollten.

Ich möchte das hier heute zum Anlass nehmen, um zu sagen, dass mit dem Ausführungsgesetz zum BTHG nicht das Ende eines Prozesses erreicht ist, sondern maximal ein Durchgangspunkt, wenn nicht sogar ein Startpunkt für eine ganz neue Politik, in der Menschen mit Behinderung Teil dieser Gesellschaft werden und in die Mitte der Gesellschaft geholt werden – und nicht, wie es vorhin in der Fragestunde zur schulischen Inklusion zum Ausdruck kam, dass es Grenzen der Inklusion gibt, dass man Menschen nach Schulform aussortieren kann. Das ist ausdrücklich nicht der Geist des Bundesteilhabegesetzes, vielmehr geht es um die Inklusion aller Menschen, die in Nordrhein-Westfalen leben.

(Beifall von Monika Düker [GRÜNE])

Deswegen möchte ich auch erklären, weshalb wir uns an der einen oder anderen Stelle schwergetan haben, zum Beispiel bei der Hochzonung auf die Landschaftsverbände, die wir fachlich für richtig halten.

Denn die Städte und Gemeinden sind es am Ende, die die Inklusion vor Ort umsetzen müssen.

Wir brauchen einen leistungsfähigen öffentlichen Nahverkehr. Wir brauchen eine Infrastruktur vor Ort, die es Menschen mit Behinderung, und zwar alle Menschen mit Behinderung, nicht nur die im Rollstuhl, ermöglicht, den Nahverkehr zu nutzen.

Wir brauchen Quartiere, in denen sie leben können. Und wir brauchen Wohnungen in allen Quartieren, in den Städten und Gemeinden, wo Menschen mit Behinderungen ohne Repression und Restriktion leben und ihr Leben gestalten können. – Das haben wir im Moment so nicht in Nordrhein-Westfalen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich möchte an das anknüpfen, was Kollege Preuß gesagt hat. Ich finde es richtig, dass wir die Hilfen aus einer Hand …

(Zurufe)

Ich wollte gar nicht so einen Stress machen. Dazu gehört immer ein Prozess. Ich glaube, einige Chan

cen werden jetzt nicht genutzt. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass wir die Hochzonung die Frühförderung betreffend für richtig halten. Wir halten es für falsch, was in der Anhörung vorgetragen wurde, dass es nur eine Aufgabe nach Weisung sein sollte. Wir finden schon, dass dabei auch die Kommunen ihre Aufgaben erhalten sollten.

Herr Kollege Preuß, Sie sind auf unseren Änderungsantrag eingegangen. Alle Punkte – ich kann sie einzeln aufzählen – waren Gegenstand der Anhörung, von schriftlichen Äußerungen und auch mündlichen Auseinandersetzungen. Da ist kein einziger Punkt, der nicht ausführlich beraten worden ist.

Herr Kollege Lenzen, ein Punkt, der mir wichtig ist, ist das Budget für Arbeit. Wenn es doch in NordrheinWestfalen ohnehin schon gängige Praxis ist, dort besser zu sein als andere Bundesländer, warum nutzen wir dann nicht die bundesrechtliche Option, das ins Gesetz zu schreiben und diese Option ausdrücklich zu nutzen? Den Gedankengang verstehe ich gar nicht.

Ich möchte noch zwei weitere Punkte hinsichtlich des SPD-Antrags betonen. Wir wollen dem SPD-Antrag ausdrücklich zustimmen. Wir halten es jetzt schon für erwiesen, dass die Schulbegleitung – da brauchen wir keine Evaluation abwarten – ganz klar geregelt werden muss, damit die Schülerinnen und Schüler ihren Anspruch durchsetzen können. Ich glaube, da brauchen wir eine Evaluation, die richtigerweise in der letzten Woche in das Gesetz hineingeschrieben worden ist, nicht mehr abzuwarten. Wir stimmen beiden Punkten, die die SPD formuliert hat, ausdrücklich zu; wir haben es ja auch in unserem Antrag angesprochen.

Letztlich möchte ich noch einen Appell äußern – das haben wir in unseren Antrag nicht mehr hineingeschrieben –:

Das Datum der Evaluation würde ich mir schon noch einmal überlegen. Eine ernsthafte, ausführliche Evaluation – ich meine keine Statusberichte; die kann man auch früher abgeben –, die unter anderem die Zuständigkeiten zwischen Landschaftsverbänden, Städten etc. klärt und 2023 schon abgeschlossen sein soll, obwohl wir 2020 eigentlich erst richtig anfangen, halten wir für verfrüht. Wir haben im Ausschuss 2025 angesprochen. Vielleicht kommen Sie ja im Laufe der nächsten Wochen noch auf die Idee, das zu ändern. Das haben wir heute nicht mehr beantragt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben Ihnen einen ausführlichen Änderungsantrag vorgelegt. Wir bitten, diesem zuzustimmen. Wir werden, wie gesagt, dem SPD-Antrag zustimmen. Wenn Sie unseren Änderungsanträgen so nicht folgen, würden wir uns bei dem Gesetzentwurf enthalten, den wir im Grunde genommen von der Richtung her für richtig halten. Einige wichtige Klarstellungen, auch was

Wohnformen anbetrifft, haben wir in unserem Antrag noch einmal formuliert. Ich bitte Sie, noch einmal nachzudenken, ob es heute nicht fachlich geboten ist, dem ausdrücklich zu folgen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank. – Für die AfD spricht nun die Kollegin Dworeck-Danielowski.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Debatte war bisher sachlich, und sie wird es auch mit uns bleiben – kein Anlass zur Hetze, ei der Daus!

An dieser Stelle wird ein Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes vorgestellt. Wie so oft, wenn Bundesgesetze umgesetzt werden, kann man sich zwar über die Einzelheiten, die im Einzelfall sicherlich immense Auswirkungen haben können, streiten; aber der Rahmen ist ohnehin abgesteckt. So ist es auch hier.

Ist es sinnvoll, die Verantwortlichkeit von Kommunen auf Landschaftsverbände hochzuziehen? In den Kommunen ist doch in der Vergangenheit viel Sachkenntnis gesammelt worden. Kann auch diese so schnell übertragen werden? – Das waren die Sorgen, die in der Anhörung deutlich wurden, insbesondere vonseiten der Kommunen. Herr Lenzen hat es gerade noch einmal sehr schön ausgeführt.

Auf der anderen Seite: Viele Behinderungen sind so selten und haben so spezielle Anforderungen, dass einzelne Kommunen hiermit in der Vergangenheit überfordert waren. Auf der Ebene der Landschaftsverbände gibt es möglicherweise mehr Vergleichsfälle oder die Möglichkeit, Systematiken zu entwickeln.

Wer auch immer am Ende recht behält – wir werden es sehen. Gesetze sind zum Glück nicht in Stein gemeißelt. An dieser Stelle handelt es sich um einen nachvollziehbaren Versuch in Bezug auf die Umsetzung eines Bundesgesetzes. Wir werden uns dem sicherlich nicht in den Weg stellen. – Vielen Dank.