Protokoll der Sitzung vom 12.07.2018

Sie haben die Chance verpasst, hier einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine umfangreiche Verbesserung vorschlägt. Sie arbeiten an vielen Stellen ideologisch. Sie hören nicht auf die Stellungnahmen der Sachverständen. Deswegen können wir diesen Gesetzentwurf nur ablehnen.

Aber eins sage Ihnen: Wir werden nicht nur ab heute, sondern auch über den heutigen Tag hinaus sehr klar beobachten, welche Folgen dieser Gesetzentwurf für die Kommunen, für die Menschen vor Ort und insbesondere für die Integration von behinderten Menschen in Nordrhein-Westfalen hat. Ihren Schönredereien glauben wir nicht. Deswegen lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Mostofizadeh. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Beckamp das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mein heiliger Zorn hält sich im Vergleich zu Herrn Mostofizadeh und Herrn Wolf in Grenzen.

Diese neue Bauordnung soll weniger Bürokratie, aber mehr Wohnungsbau ermöglichen. Man darf sagen: Jetzt ist sie auf einem guten Weg. Es gibt keine perfekte Landesbauordnung, es gibt immer Zielkonflikte.

Wenn Sie über Abstandsflächen nachdenken, ist das eine Möglichkeit, Räume zu verdichten. Dann kann man auf der gleichen Fläche mehr Wohnraum haben. Gleichzeitig bekommen Sie aber Probleme mit bestimmten Frischluftschneisen. Sie haben Probleme mit Blickkontakten, mit der Sozialhygiene. Es ist immer eine Abwägung.

Insofern bleibt abzuwarten, ob der Spagat, den Sie versuchen, nämlich eine Angleichung der Musterbauordnung an die landestypischen Besonderheiten, die es ja auch gibt, erfolgreich sein wird.

Die Musterbauordnung ist vor vielen Jahrzehnten erdacht worden. Sie soll möglichst als Leitlinie für alle Bundesländer gelten, damit Planer und Unternehmer, die in mehreren Bundesländern arbeiten, sich nicht immer auf unterschiedliche Landesbauordnungen einstellen müssen.

Was ich bemerkenswert finde, Herr Wolf, ist der Brandschutz. Das ist ein ganz wichtiges Thema, und Sie haben in Ihrem Antrag über eine Seite auf das Thema verwandt. Es ist wahnsinnig wichtig, keiner traut sich heran – um Gottes Willen, wenn irgendetwas passiert. Wir sehen es derzeit in Bochum, Dortmund, Hannibal-Hochhaus, aus dem alle sehr kurzfristig ausziehen mussten.

Ich weiß nicht, wie oft Sie sich mit Vertretern der Branche getroffen haben. Wir hatten gestern noch ein Gespräch mit dem Wirtschaftsverband Brandschutz, der selber der Auffassung ist, dass es an ganz vielen Stellen zu weit geht. Der Brandschutz ist häufig überzogen. Der Deutsche Feuerwehrverband sagt das Gleiche.

Wenn Sie dann einfach die Ansprüche herunterschrauben, kann ich nur sagen: Gott sei Dank, denn da läuft vieles in die falsche Richtung, was zu teuer und technischer Unfug ist. Selbst die Unternehmen sagen: Wir können es zwar verkaufen, aber es ist doch nicht notwendig. – Insofern bin ich gespannt.

Herr Mostofizadeh, Sie haben angedroht, genau hinschauen zu wollen, und wenn Sie schreien, dass irgendetwas brennt, was am fehlenden Brandschutz liege, kann ich nur entgegnen: Nein, das liegt wahrscheinlich einfach daran, dass der Brandschutz, der mindestens notwendig ist, nicht umgesetzt oder nicht kontrolliert wurde.

Es geht um die Themen „Abstandsflächen“ und „Genehmigungsfreistellungen“. Auch da – das hatten Sie gerade angeführt, Herr Mostofizadeh – besteht eine Möglichkeit des Bauherren zu sagen: Ich hole mir eine Genehmigung, oder ich lasse es für bestimmte Bauten. – Das ist seine Entscheidung. Das Risiko trägt er selber oder eben der Planer. Das ist völlig üblich, auch im sonstigen Baurecht. Das ist eine Erleichterung, die auch Geld spart und Chancen birgt.

Ob das Thema „Bauen mit Holz“ besser geworden ist, wird sich zeigen; das wird man evaluieren müssen.

Noch ganz kurz zum Thema „R-Quote“, also Rollstuhlquote. Es war ja vorgesehen, dass verpflichtend Wohnungen gebaut werden müssen, die rollstuhlgeeignet sind. Das wurde abgeschafft.

Das ist auch vernünftig, weil sie selber in der alten Entwurfsfassung von Rot-Grün gar nicht wussten, wie viele Rollstuhlbenutzer es wo gibt. Wie viele Wohnungen sind denn überhaupt erforderlich? Da wurde immer ins Blaue hinein gesprochen.

Insofern ist es jetzt sehr sinnvoll, dass man nun anders herangeht und nicht die Objekte rollstuhlgeeignet errichtet, sondern nachher feststellt, wer als Nutzer eine solche rollstuhlgeeignete Wohnung benötigt, und dem werden dann Mittel zur Verfügung gestellt.

Der Antrag von CDU und FDP, den wir in der Tat am Freitag letzter Woche im Ausschuss untergejubelt bekommen haben, war in der Tat ein Schnellschuss. Da wurde etwas untergejubelt – wie Ihnen auch heute im Plenum. Das war mehr als nur redaktionell und klarstellend.

Der Vorgang, wie nachher darüber abgestimmt wurde, war auch etwas fragwürdig. Es wurden nämlich mit Mehrheiten, die hier immer bestehen – im Ausschuss genauso wie im Plenum –,

(Bodo Löttgen [CDU]: Ja!)

Dinge mit minimalem Vorlauf durchgedrückt.

Ansonsten hätten wir uns zum Beispiel etwas zum Thema „Bauvorlageberechtigung“ gewünscht, und zwar die Regelung, dass bestimmte Meister auch bauvorlageberechtigt sind. Das wäre eine Chance gewesen. Andere Bundesländer machen das. Da versetzt man den Maurermeister und andere Meister in die Lage, dass auch sie bestimmte Genehmigungen einholen können. Das braucht kein Architekt zu machen. Das spart das Geld des Bauherrn. Das bringt Qualifikationen aufseiten der Handwerksmeister mit sich und beschleunigt viele Dinge. Auch einige Verbände hatten das gefordert. Es ist schade, dass es nicht umgesetzt worden ist.

Zum Schluss komme ich zum Thema „Staffel“. Bei aller Schelte in Richtung Rot und Grün muss ich sagen: Da haben Sie recht. Auch ich habe den Änderungsantrag der CDU so verstanden, dass ab sofort … Sie haben, glaube ich, vom „Turmbau zu Babel“ gesprochen. Sie kennen das: Bestimmte Höhen bzw. bestimmte Geschossigkeiten sind vorgeschrieben. Wenn das obere Geschoss zwei Drittel kleiner ist als das Geschoss darunter, dürfen Sie auf das untere Geschoss ein zurückspringendes Staffelgeschoss setzen. Das dürfen Sie demnächst immer weiter, immer weiter, immer weiter tun. Ist ein Geschoss drei Viertel kleiner als das darunterliegende, dürfen Sie immer weiter hochgehen. Ich würde mich freuen, wenn Frau Ministerin noch etwas dazu sagen könnte.

Wirtschaftlich ist das zwar nicht sinnvoll. Da bin ich bei Ihnen. Nach dem, was jetzt vorliegt, ist es aber zumindest theoretisch denkbar. Das ist in der Tat eine sehr spannende Entwicklung. Wir freuen uns auf die Besonderheiten, die demnächst in der Baukultur in NRW möglich sind.

Wir stimmen zu. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Beckamp. – Als nächste Rednerin hat für die Landesregierung Frau Ministerin Scharrenbach das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, Sie wissen – das haben wir hier in den letzten zwölf Monaten häufig diskutiert, ange

sichts eines anderen Antrags auch gestern noch einmal –, dass wir in Nordrhein-Westfalen in vielen Regionen einen Mangel an Wohnraum haben.

Eine Landesregierung hat mehrere Instrumente zur Verfügung, um dafür Sorge zu tragen, dass mehr gebaut werden kann und dass auch das, was auf der Bundesebene gesetzlich verankert ist, nämlich die sogenannte Innen-vor-außen-Verdichtung, durch Landesrecht gelebt werden darf. Man kann das allerdings auch durch Landesrecht verhindern.

Wir haben mit dem Moratorium und dem Aussetzen der noch von der Vorgängerregierung auf den Weg gebrachten Landesbauordnung, die eigentlich Ende Dezember 2017 in Kraft getreten wäre, die Zeit genutzt und die gesamte Bauordnung dahin gehend auf den Prüfstand gestellt:

(Sven Wolf [SPD]: Einem Ideologiecheck un- terzogen!)

Wo können wir Verbesserungen erreichen, und zwar sowohl innerhalb des Landes als auch über die Landesgrenzen hinweg?

Wie gelingt es, bestimmte neue Entwicklungen, zum Beispiel im Rahmen von Mobilität, auch durch die Bauordnung abzusichern?

Sie finden zum ersten Mal in dieser Bauordnung eine Vorgabe, die den Städten und Gemeinden die Möglichkeit gibt, im Zusammenhang mit dem Schaffen von Stellplätzen auch eine Leerverrohrung für eine künftige E-Mobilität vorzusehen. Das hat es in Nordrhein-Westfalen bisher noch nicht gegeben.

(Beifall von Bodo Löttgen [CDU])

Sie finden noch etwas Weiteres in dieser Bauordnung. Das ist übrigens ein Petitum des Bundes. Mich wundert, dass im Besonderen die Damen und Herren Abgeordneten der SPD das so vehement kritisieren. Gerade die Bundesebene fordert von den Ländern immer wieder eine Harmonisierung der Bauordnungsrechte der Länder ein,

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

um den Investoren zu ermöglichen, mit möglichst gleichlautenden Regelungen im Besonderen Wohnungsbau, über den wir hier reden, betreiben zu können.

Nun setzen wir Regelungen aus einer Musterbauordnung, die – das erstaunt mich – vom früheren Minister Groschek in der Bauministerkonferenz angenommen wurde, endlich in nordrhein-westfälisches Recht um. Das setzen wir jetzt um – und Sie kritisieren diese Regelungen. Meine Damen und Herren der Sozialdemokratie, dass muss man, offen gesagt, nicht verstehen.

(Sven Wolf [SPD]: Er hat doch eine eigene Bauordnung erstellt! Warum reden Sie immer Nordrhein-Westfalen schlecht? Nordrhein- Westfalen kann man nicht standardisieren!)

Herr Wolf, die Henne ist ja bekanntermaßen das klügste Geschöpf im Tierreich. Denn sie gackert erst, nachdem das Ei gelegt ist. Das unterscheidet Sie.

(Heiterkeit und Beifall von der CDU und der FDP – Sven Wolf [SPD]: Kann ich das tote Huhn wiederhaben? – Weitere Zurufe)

Insofern erfolgt hier eine Anpassung an die Musterbauordnung.

Der Grundsatz „Innen-vor-außen-Verdichtung“ wird im Besonderen durch die Änderungen im Abstandsflächenrecht in Nordrhein-Westfalen dazu führen, dass Flächen besser ausgenutzt werden können, und zwar auch unter Berücksichtigung der Vorgaben der Verschattung; das sage ich ausdrücklich.

Wir haben ein Mindestabstandsflächenrecht. Die Vorgaben, die im Zusammenhang mit der Wohnbebauung und dem ausreichenden Lichteinfall bestehen, gelten unverändert fort. Es trägt nur dazu bei, dass man vorhandene Flächen besser ausnutzen kann. Das ging in Nordrhein-Westfalen bisher nicht.

Wir haben weitere Regelungen darin. Vor diesem Hintergrund weise ich das zurück, was hier bis jetzt geäußert wurde. Wir haben doch aktuell – das wissen Sie als Abgeordnete alle – eine hohe Herausforderung beim Umbau von Bestandswohngebäuden in Nordrhein-Westfalen, und zwar bezüglich der Anpassung an Barrierearmut/Barrierefreiheit sowie bezüglich der Anpassung an energetische Standards. Denn im letztgenannten Punkt liegen große Möglichkeiten, CO2 einzusparen und damit einen Beitrag im Zusammenhang mit der Klimaanpassungsstrategie zu leisten.

(Sven Wolf [SPD]: Was ist denn mit den Roll- stuhlfahrern? Bleiben die vor der Tür?)

Dort geben wir viel Geld hinein. Die Eigentümer sowie die Mieterinnen und Mieter investieren viel eigenes Geld, und viel öffentliches Steuergeld wird hier investiert, weil die Wohnungen, die nach dem Zweiten Weltkrieg gebaut worden sind, natürlich nicht die Standards von heute haben können; das ist klar.

Dann haben wir gesagt: Wir wissen, dass unsere Bevölkerung älter wird. Wir haben parteiübergreifend Konsens, dass Menschen so lange wie möglich in ihrer Wohnung, in ihrem Quartier, in ihrer Heimat leben dürfen sollen. Dieses Dürfen setzt ein Können voraus.