Protokoll der Sitzung vom 12.07.2018

Dann haben wir gesagt: Wir wissen, dass unsere Bevölkerung älter wird. Wir haben parteiübergreifend Konsens, dass Menschen so lange wie möglich in ihrer Wohnung, in ihrem Quartier, in ihrer Heimat leben dürfen sollen. Dieses Dürfen setzt ein Können voraus.

Vor dem Hintergrund dieser demografischen Veränderungen, die hier im Parlament wohl unstrittig sind, muss man sich entscheiden: Wie bauen wir künftig Wohnungen? Bauen wir Wohnungen künftig so, dass wir den parteiübergreifenden Konsens „Menschen sollen so lange wie möglich zu Hause leben dürfen“ tatsächlich umsetzen?

(Sven Wolf [SPD]: Aber nicht die Menschen im Rollstuhl! Im Rollstuhl geht es ja nicht! – Wei- tere Zurufe)

Bauen wir dann gleichzeitig so, dass aufwendige Anpassungen im Nachhinein überflüssig werden? Denn jede und jeder, die oder der schon einmal ein Badezimmer umgebaut hat, weiß, was das bedeutet.

Deswegen haben wir gesagt: Die Wohnungen, die ab dem 1. Januar 2019 in Gebäuden der Gebäudeklasse 3, also im Geschosswohnungsbau, errichtet werden, sollen barrierefrei und eingeschränkt für Rollstuhlfahrer nutzbar sein.

Das ist ein Paradigmenwechsel in der Wohnungspolitik. Hier werden künftig Wohnungen fürs Leben gebaut, sodass aufwendige Anpassungen im Nachhinein überflüssig werden.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Wir haben des Weiteren sehr deutlich gesagt, dass Holz – ein nachwachsender Rohstoff – ein toller Rohstoff für den Bau von Gebäuden ist. Bisher gab es in Nordrhein-Westfalen nicht die Möglichkeit, dass Bauen mit Holz vollumfänglich zum Einsatz kommen konnte. Wir haben dann gesagt: Wir machen es möglich, dass mit Holz gebaut werden kann.

Wir wissen, dass dies auch ein großes Anliegen der Grünen in der letzten Landesregierung gewesen ist. Sie haben es aber nicht geschafft, es in der damaligen Koalition umzusetzen. Wir machen Bauen mit Holz möglich, auch in den Gebäudeklassen 4 und 5, und zwar unter Wahrung der notwendigen Feuerwiderstandserfordernisse. Das sage ich ausdrücklich, damit das, was Sie am heutigen Vormittag erzählt haben, nicht hängen bleibt.

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Klocke?

Ja, bitte.

Danke, Herr Präsident. – Frau Ministerin, da ich auch in der letzten Legislaturperiode dem Parlament angehört habe und damals der fachpolitische Sprecher meiner Fraktion für Bauen und Wohnen war – zumindest in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode –, ist mir die alte, von Rot-Grün verabschiedete Bauordnung, die dann nicht in Kraft getreten ist, sehr präsent. Wir haben auch Fachveranstaltungen zum Thema „Bauen mit Holz“ ausgerichtet.

Worauf bezog sich Ihre Äußerung? Ich konzediere durchaus, dass das, was Sie in der nun von Ihnen vorgelegten Bauordnung in diesem Bereich regeln,

inhaltlich eine gute Vorgabe ist. Sie war aber genauso in der von Rot-Grün verabschiedeten Bauordnung enthalten. Wir waren damals hochzufrieden. Auch die Stellungnahmen der Fachverbände in den Anhörungen zum Thema „Bauen mit Holz“ waren sehr klar. Ich verstehe Ihre Ausführungen deshalb nicht. Vielleicht können Sie meine Fraktion und mich aufklären, worauf sich Ihre Äußerungen bezogen.

Vielen Dank, lieber Herr Abgeordneter Klocke, für Ihre Nachfrage. – Die Regelung, die Sie in der Bauordnung 2016 getroffen hatten, erlaubte weniger als das, was künftig in Nordrhein-Westfalen möglich sein wird – nämlich auch das Bauen mit Holz in den Gebäudeklassen 4 und 5 entsprechend der baden-württembergischen Regelung. Darauf können wir uns verständigen, glaube ich. Das ist mehr als das, was Sie 2016 in der Bauordnung vorgesehen hatten.

Des Weiteren: Stellplätze sind ein großes Problem im Zusammenhang mit der Nachverdichtung, der Aufstockung und dem Ausbau von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen. Deswegen bieten wir den Kommunen größtmögliche Freiheit, eigene Stellplatzsatzungen auf den Weg zu bringen und zu sagen, wie viele Stellplätze denn zu schaffen sind.

Wir erlauben außerdem per Gesetz, Kfz-Stellplätze durch Fahrradstellplätze zu ersetzen. Auch das hat es hier noch nicht gegeben. Das ist ein klares Bekenntnis zur Nahmobilität in Nordrhein-Westfalen und zu deren Stärkung.

(Sven Wolf [SPD]: Das war aber auch in der alten Landesbauordnung vorgesehen! Das ist ja nicht von Ihnen selber erfunden!)

Gleichzeitig legen wir für die Kommunen, die nicht genügend Personal haben und selbst keine Stellplatzsatzung erarbeiten können, landesseitig eine Rechtsverordnung vor, in der ein Mindestmaß an Stellplatzverpflichtung geregelt ist, sodass man sich auch darauf zurückziehen können wird.

Des Weiteren sehen wir in dieser Bauordnung vor, dass Veränderungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Seveso-III-Störfallverordnung auch im Bau zur Umsetzung gelangen. Dies orientiert sich vollumfänglich an dem, was zwischen den Landesministern und dem Bund in der Musterbauordnung verankert worden ist.

Wir haben im Besonderen erstmals klargestellt – ich betone: erstmals –, dass Bauanträge auch digital eingereicht werden können. Das war bisher nur im Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen geregelt. Man muss es aber auch in die Bauordnung aufnehmen, weil das sonst rechtlich gar nicht funktioniert.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Es ist also eine Bauordnung, die viele Freiheiten ermöglicht und die viel Gängelei, die es bisher gab, herausnimmt. Damit gibt sie den am Bau Beteiligten und auch den Aufsichtsbehörden Freiheiten zur Gestaltung und zur konkreten Anpassung der Erfordernisse an ihre jeweilige Situation vor Ort in ihren Städten und Gemeinden. Es ist auch ein Ausdruck kommunaler Selbstverwaltung, Kommunen Freiheiten beim Ermessen, etwas entscheiden zu dürfen, zurückzugeben.

(Beifall von der CDU und Dr. Werner Pfeil [FDP])

Hier sind noch zwei Fragen gestellt worden, die ich gerne beantworte. Die erste Frage lautete: Warum gibt es in der Bauordnung Nordrhein-Westfalen keine ausdrückliche Handwerker-Bauvorlageberechtigung? – Dafür gibt es einen einfachen Grund: Die bestehende Regelung, die Sie im Gesetz finden, ermöglicht es den dort nicht genannten Vorlageberechtigten heute viel umfassender, Entwurfsvorlagen zu erstellen.

Hätten wir dort einzelne Gewerke hineingeschrieben, hätten wir im Vergleich zu heute weniger Menschen die Möglichkeit gegeben, sich mit Entwurfsvorlagen einzubringen. Das wollten wir nicht, sondern wir wollten einem breiten Kreis diese Möglichkeit lassen. Deshalb finden Sie dort keine ausdrückliche Nennung von Gewerken.

Außerdem sind hier mehrfach die durch CDU und FDP vorgetragenen Änderungen in § 2 zu Vollgeschossen respektive Staffelgeschossen zitiert worden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, man kann sich fachlich und inhaltlich immer austauschen, und man darf auch unterschiedliche Meinungen haben. Wenn die kommunalen Spitzenverbände uns eine Meinung vorlegen, prüfen wir sie. Dann kann es auch passieren – das ist ja nichts Ungewöhnliches –, dass man zu einer anderen Auffassung kommt.

Zum konkreten Fall: Es gibt schon heute die Möglichkeit, Nicht-Vollgeschosse zu stapeln. Durch die Änderung, die hier vorgetragen wird, wird das nun auch rechtlich erlaubt.

Außerdem wird es eben nicht dazu kommen, dass vorhandene Bebauungspläne nun wieder alle aufgemacht und angepackt werden müssen, weil es dazu eindeutige Rechtsprechungen des Oberverwaltungsgerichts gibt, die besagen, dass der statische Bebauungsplan gilt. Zu Änderungen kann es nur kommen, wenn ein Bauherr höher bauen will, der Bebauungsplan das aber nicht zulässt und der Bauherr dann fragt, ob der Rat eine Möglichkeit sieht, den Bebauungsplan zu ändern. Dann wird das kommunal entschieden – Stichwort „kommunale Selbstverwaltung“. Insofern haben wir diese Auffassung zurückgewiesen.

Was wir ebenfalls zurückweisen und überhaupt nicht verstehen, ist die hier geübte Kritik von Abgeordneten an der Klarstellung, die wir im Gesetz vornehmen. Dieser Gesetzentwurf beinhaltet als eine Lehre aus der Loveparade – Sie alle wissen, dass aktuell der Gerichtsprozess dazu läuft – eine Klarstellung, ab wann etwas als großer Sonderbau im Zusammenhang mit Freiluft-Szeneflächen und Musikveranstaltungen gilt.

Dazu, dass dies hier kritisiert wird und gefordert wird, diese Regelung – eine Lehre aus der Loveparade – aus dem Gesetzentwurf herauszunehmen, kann ich nur sagen: Ich glaube, Sie sollten noch einmal darüber nachdenken, ob diese Argumentation vor dem Hintergrund der daraus resultierenden Folgen wirklich richtig ist.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP – Sven Wolf [SPD]: Sie lassen die Bauordnungsämter wieder im Regen stehen, Frau Ministerin! Das ist der Punkt!)

Herr Kollege Wolf, Sie hatten in Ihrer Bauordnung vorgesehen, dass bei Veranstaltungen mit mehr als 200 Besuchern in einem umfriedeten Raum die Bauaufsicht hätte tätig werden müssen. Damit hätten alle Tage der offenen Tür von Handwerksbetrieben kaputt gemacht. Denn damit hätten Sie die Bauaufsicht in die Situation versetzt, zählen zu müssen, wie viele Besucher denn dort sind. Und das ist nicht die Aufgabe der Bauaufsicht.

(Beifall von der CDU und der FDP – Sven Wolf [SPD]: Deswegen haben wir vorgeschlagen, ein Veranstaltungsgesetz zu erarbeiten!)

Deswegen sage ich Ihnen, Herr Kollege Wolf: Stellen Sie Ihre Maßstäbe, denen Sie andere unterwerfen wollen, doch bitte erst einmal an sich selber.

(Beifall von der CDU und der FDP – Sven Wolf [SPD]: Keine Argumente, nur Polemik!)

Sie haben von mir, glaube ich, noch nicht ein einziges Mal polemische Äußerungen gehört, Herr Kollege Wolf. Aber ich weiß ja, dass Fakten belasten. Das habe ich ja verstanden, Herr Kollege Wolf.

(Michael Hübner [SPD]: Wie war denn das mit dem Huhn gerade, Frau Kollegin?)

Ich wollte ein Beispiel für Polemik liefern, Herr Kollege Hübner.

(Zurufe von der SPD)

Gestatten Sie mir noch einen letzten Hinweis zum Thema „Übernachtungen in Kindertageseinrichtungen“. Eines erstaunt mich nämlich sehr. Die Verwaltungspraxis ist etwas, was uns wirklich viel Mühe macht. Denn ein Gesetz zu verabschieden, ist das eine, und die untergesetzlichen Normen alle noch anpassen zu müssen, ist das andere. Das kommt ja

alles noch. Dass aber eine seit 13 Jahren durch verschiedene Landesregierungsfarben vorgetragene Regelung plötzlich im Jahre 2018 zur Anwendung kommt und anscheinend 13 Jahre vorher niemanden interessiert hat, erstaunt schon sehr.

Deswegen wird es künftig in Nordrhein-Westfalen – denn wir haben das alles nicht, weil Sie es nicht umgesetzt, vorbereitet und durchdekliniert haben, meine Herren – auch Handlungsempfehlungen für vorbeugenden Brandschutz in Kindertageseinrichtungen geben. Das werden wir auch noch entwickeln und zur Verfügung stellen.

Es wäre viel einfacher, wenn man in Nordrhein-Westfalen viel mehr Gebrauch von seinen Regelungskompetenzen als Landesregierung im Zusammenhang mit Bauordnungsrecht gemacht hätte,

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das ist Entfesselung!)

damit das Recht in Dahlem genauso zur Anwendung kommt wie in Köln und gleiche Sachverhalte nicht unterschiedlich beurteilt werden.

Aber wir werden das regeln, weil wir den Anspruch haben, es zu regeln,

(Michael Hübner [SPD]: Wie soll das geregelt werden?)

und weil wir die Kompetenzen, die eine Landesregierung hat, auch entsprechend wahrnehmen. Das tun wir.

Damit schaffen wir neben der modernisierten öffentlichen Wohnraumförderung des Landes NordrheinWestfalen,

(Sven Wolf [SPD]: Mehr Bürokratie!)