Protokoll der Sitzung vom 20.09.2018

In Zeiten jedoch, in denen wir mittlerweile einen eklatanten Fachkräftemangel beklagen, in denen die Azubis in vielen Bereichen fehlen, müssen wir einfach sagen:

(Beifall von der FDP und der CDU)

Wir brauchen in der Schule ein Programm, das insgesamt über Perspektiven in der beruflichen Ausbildung und in der akademischen Ausbildung informiert. Ich muss ganz klar sagen: Mir ist ein glücklicher Handwerker manchmal lieber als ein frustrierter Akademiker.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Ich will nicht auf alle 19 Punkte des Antrags eingehen; das können wir im Ausschuss detaillierter diskutieren. Einen Punkt möchte ich jedoch gesondert aufnehmen.

Kollege Bolte hat wieder von der Sanktionierung von Langzeitstudierenden gesprochen. Er meint damit unsere Studienverlaufspläne, die wir im Hochschulgesetz planen. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass keinerlei Sanktionen im Hochschulgesetz vorgesehen sind. Lieber Kollege Bolte, vielleicht schauen Sie sich einfach mal ein Beispiel an wie das „Studium Flexibel“ an der Hochschule Südwestfalen. Dort hat man ein anderes, etwas länger gestricktes Studium entwickelt, das mit besonderer Unterstützung und Tutorien abläuft.

So etwas können Studienverlaufspläne auch sein. Das kann gerade den Studierenden, die Sie, so glaube ich, mit diesem Antrag unterstützen wollen, helfen. Das kann eine Hilfestellung sein, und das sollten wir nicht verdammen.

(Beifall von der FDP)

Lassen Sie mich noch etwas sagen: Es ärgert mich, wieder einen Punkt in diesem Antrag zu finden, über den wir im Ausschuss schon debattiert haben, nämlich die Forderung nach einem landesseitigen Erlass für die Personengruppe mit Aufenthaltsgestattung, die dem Grunde nach BAföG-förderungsfähig in schulischer und akademischer Ausbildung ist.

Das haben wir im Ausschuss diskutiert. In der Sache sind wir uns – SPD und Grüne zumindest – einig: Es gibt den einstimmigen Beschluss der Integrationsministerkonferenz, dass auf Bundesebene eine entsprechende Regelung kommen muss. Es gibt dazu

übrigens auch – darauf hat die Kollegin Beer im Ausschuss verwiesen – einen Antrag der FDPBundestagsfraktion.

Das oberste Gericht für diesen fachlichen Bereich, das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, hat am 19.02.2018 jedoch entschieden, dass eine regelhafte Annahme eines Härtefalls der Intention des Bundesgesetzgebers widerspricht und deswegen landesseitig nicht rechtens ist.

Ich muss ganz ehrlich sagen: Es ärgert mich, wenn ich von diesen beiden Fraktionen gestern in der Fragestunde etwas von der unglaublichen Bedeutung des Rechtsstaates zu hören bekomme und wie wichtig es sei, Gerichtsurteile zu berücksichtigen. Wir haben Ihnen dieses Gerichtsurteil schon mehrfach in Ausschusssitzungen vorgelegt, und Sie schreiben diesen Punkt immer wieder in Ihr Anträge. Das ist einfach unglaublich!

(Beifall von der FDP und der CDU)

Ich hoffe, dass Sie das im Rahmen der Ausschussberatung zurücknehmen.

Dann kommt immer das Beispiel – ich glaube, im Ausschuss war es der Kollege Bell –: Niedersachsen macht das ja so. – Ja, richtig, aber in Niedersachsen gibt es genau diesen Beschluss des Landessozialgerichtes nicht. Das ist doch der Unterschied!

Ich dachte, gerade Ihnen, den großen Verteidigern des Rechtsstaats, als die Sie sich gestern noch erklärt haben, müssten wir das nicht erklären. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die AfD spricht nun der Abgeordnete Kollege Seifen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im vorliegenden Antrag, Herr Bolte-Richter, reden Sie wieder von Vielfalt und geben vor, diese fördern zu wollen. Dem schloss sich Herr Bell an.

Betrachten wir aber genauer, welche Schlussfolgerungen Sie aus Ihrem Postulat ziehen, so meinen Sie eigentlich nicht Vielfalt, sondern Beliebigkeit. Der Unterschied ist von entscheidender Bedeutung, bereitet er doch im Fall Ihres Antrags politische Entscheidungen vor, welche die Vielfalt beseitigen und der Beliebigkeit Tür und Tor öffnen.

Im zweiten Absatz zitieren Sie die Düsseldorfer Hochschule mit den Worten:

„Eine moderne Hochschule muss dabei nicht nur zukunftsträchtige Strategien aus den Anforderun

gen der wachsenden studentischen Diversität ableiten, sondern auch ihre traditionellen Strukturen hinterfragen und gegebenenfalls verändern.“

Sie selbst konkretisieren dieses Postulat mit der Forderung, nun die Hochschulen für die Menschen zu öffnen, denen Sie dann den Stempel der Diskriminierung aufdrücken, also Menschen aus bildungsfernen Familien, mit Migrationshintergrund und jeden Geschlechts.

Aber, Herr Bolte-Richter, für diese Menschen sind die Hochschulen längst geöffnet. Sie erfinden hier Probleme, die es gar nicht gibt. Allerdings müssen diese Personengruppen natürlich, wie andere auch, die intellektuellen, motivationalen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, um an einer Hochschule studieren zu können.

Das nämlich ist Ihnen ein Dorn im Auge. Bei all Ihrem Gerede von Öffnung, Vielfalt und Diversität haben Sie doch nur ein Ziel: Sie wollen den Zugang zur Hochschule von möglichst allen Hürden befreien, die im Augenblick dafür sorgen, dass wenigstens noch halbwegs qualifizierte Personen ihr Studium aufnehmen können.

Sie wollen den Wunsch des Einzelnen zur Berechtigung eines Hochschulstudiums machen.

(Lachen von Sigrid Beer [GRÜNE])

Das meinen Sie doch damit, wenn Sie fordern – Zitat –: Hochschulen müssen die Breite der Gesellschaft widerspiegeln und Strukturen verändern. Nein, das ist nicht die Aufgabe der Hochschulen. Aufgabe der Hochschule ist die akademische Bildung junger Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht und ihrer sozialen wie nationalen Herkunft.

(Beifall von der AfD)

Dazu gehört nicht die Öffnung der Universität für alle oder, wie Sie es gerade gesagt haben, Herr Bell: Alle sollen da hinein. – Nein, das gehört nicht dazu. Dazu gehört das Halten von wissenschaftlichen Standards, ein hoher intellektueller Anspruch und das redliche und intensive Streben nach Wahrheitssuche in seinem Fach. Um das leisten zu können, brauchen die Universitäten Studentinnen und Studenten, welche diese Voraussetzungen mitbringen und solches leisten können – gerne auch aus dem Ausland, woher auch immer.

Die Abbrecherquoten sind bereits viel zu hoch und weisen darauf hin, dass jetzt schon viele junge Leute an die Hochschulen strömen, welche die notwendige Eignung nicht vorweisen. Ihr Aufruf zur Beliebigkeit bei der Öffnung von Universität führt letztlich zur Zerstörung der Universität, auch wenn Sie das nicht wollen – ich unterstelle es Ihnen nicht –, und zur Fehlleitung junger Menschen auf ihrem Weg in das Berufsleben.

Vielfalt haben wir doch in Deutschland ganz anders organisiert. Wir haben sie so organisiert, dass die Bedürfnisse des akademischen Betriebs nach Leistung, der Berufswelt und der individuellen Bedürfnisse gleichermaßen Berücksichtigung finden. Wir bieten mit dem mehrgliedrigen Schulsystem verschiedene Wege in die Ausbildung und in das Studium an.

Herr Körner, ich kann Ihnen versichern, es wird mittlerweile intensiv in mehreren Jahrgangsstufen, in den Jahrgangsstufen 8, 9, 12 und 13 intensive Berufsvorbereitung, Studienvorbereitung durchgeführt. Das kann ich Ihnen versichern. Das ist inzwischen ganz professionell.

Auch Berufstätige haben noch die Möglichkeit, ein Studium aufzunehmen, Stichwort „Fernuni Hagen“. Wir waren neulich mit dem Wissenschaftsausschuss da. Auch die soziale und die nationale Herkunft verhindern doch das Studium an einer Hochschule nicht. Alles andere ist doch eine Mär.

Die Hochschullandschaft ist vielfältig. Wir haben Universitäten, Gesamthochschulen, Fachhochschulen, Technische Hochschulen, private Hochschulen mit spezifischer Ausrichtung. Was wollen Sie eigentlich noch mehr an Vielfalt? – Ich will Ihnen sagen, was Sie an Vielfalt wollen: Sie wollen die Einebnung dieser Vielfalt und damit die Einfalt und die Nivellierung des akademischen Studiums.

(Beifall von der AfD)

Und dann kommt natürlich Ihre Forderung, Asylsuchenden ein Studium zu ermöglichen. Bei aller Wertschätzung für diesen Wunsch und bei aller Sympathie dafür, dass man jungen Menschen die Möglichkeit eröffnen will, sich fortzubilden, sich auszubilden, sich weiterzubilden: Zum einen steht die Qualifikation der meisten Asylsuchenden nicht eindeutig fest. Das müsste erst einmal Voraussetzung sein. Zum anderen müssen wir aufpassen, dass wir die Asylgesetzgebung damit nicht aushebeln, denn Sie wissen ganz genau, dass die Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums eine Rückführung des Zuwanderers nach abgelehntem Asylbescheid zunächst nicht möglich ist.

Um Sie zu beruhigen: Es gibt übrigens Syrer, die hier in Deutschland studieren, und zwar ohne einen Asylantrag gestellt zu haben. Die sind ganz legal hier, eben wie andere ausländische Studenten auch.

(Beifall von der AfD)

Die Vielfalt unserer Bildungsangebote garantiert die Vielfalt und die Chancengerechtigkeit für jedermann. Wir lehnen Ihren Antrag ab, aber natürlich werden wir ihn im Ausschuss noch intensiv diskutieren. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Seifen. – Für die Landesregierung erteile ich nun Frau Ministerin Pfeiffer-Poensgen das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Das grundsätzliche Anliegen des Antrags, nämlich gute Studienbedingungen für eine vielfältige Studierendenschaft, teilt die Landesregierung. Wie auch der vorliegende Antrag an vielen Stellen erkennen lässt, berücksichtigen die Hochschulen in der Gestaltung ihrer Angebote bereits jetzt viele Möglichkeiten, die Studierenden in dieser Vielfalt auch zu unterstützen.

So sind etwa in den letzten Jahren die Beratungsmöglichkeiten für Studieninteressenten und Studierende erweitert und differenziert worden. Beim Umgang mit der Vielfalt der Studierenden kommt es entscheidend darauf an, individuell und vor Ort auf die Bedürfnisse der Studierenden einzugehen. Nicht zuletzt die in dieser Form nicht absehbare Herausforderung durch die Beratung und Unterstützung studieninteressierter Flüchtlinge hat gezeigt, dass die Hochschulen hier sehr engagierte und sehr erfolgreiche Arbeit geleistet haben und weiterhin leisten. Diese Arbeit wird von der Landesregierung auf vielfältige Weise unterstützt.

Am wirksamsten sind Beratungsangebote im Übrigen dann, wenn sie von denen, die besonders davon profitieren können, auch genutzt werden. Deshalb wollen wir im Rahmen der Novellierung des Hochschulgesetzes Optionen schaffen, Angeboten der Fachstudienberatung eine größere Verbindlichkeit zu geben.

Ein wichtiger Hebel zur Verbesserung von Studienerfolg und Studienqualität, gerade für die sogenannten nicht traditionell Studierenden, ist die Digitalisierung. Digitale Lehr- und Lernangebote schaffen insbesondere in der Studieneingangsphase die Möglichkeit, auf unterschiedliche Wissensstände und Kompetenzniveaus einzugehen und so die Grundlagen für ein erfolgreiches Studium zu legen. Digitale Angebote bieten außerdem zeitliche und räumliche Flexibilität, was gerade für Studierende mit familiären Verpflichtungen und für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen wertvoll ist und eine gute Option darstellt.

Studium und Lehre sind auch deshalb eine wichtige Säule der anstehenden landesweiten Digitalisierungsoffensive für die Hochschulen, für die wir im kommenden Jahr 50 Millionen Euro bereitstellen wollen. Das haben Sie alle im Haushaltsentwurf für das Jahr 2019 gesehen.

Gemeinsam mit den Hochschulen will die Landesregierung so die Möglichkeiten für das digitale Lehren und Lernen sukzessive ausweiten. Gute Studienbedingungen für eine vielfältige Studierendenschaft,

wie sie der vorliegende Antrag fordert, bieten die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen schon jetzt. Gemeinsam mit den Hochschulen wird das Land weiter an der Verbesserung dieser Bedingungen arbeiten. Des vorliegenden Antrags bedarf es dazu nicht. – Vielen Dank.