Protokoll der Sitzung vom 20.09.2018

(Beifall von der SPD)

als seien wir nur stumme Objekte, die es zu verwalten gilt.

(Zuruf von der AfD: Darum geht es doch gar nicht!)

Wir schauen hier auf Jahrhunderte der Auseinandersetzung, die uns an den heutigen Punkt gebracht haben, an dem wir Frauen zwar auf dem Papier endlich gleiche Rechte haben, was aber immer noch nicht die Realität ist –

(Zuruf von der AfD: Oh! – Zuruf von der AfD: Ich weine gleich!)

selbst wenn die Möglichkeiten zur Abtreibung in unserem Lande, verständlicherweise sehr eingeschränkt und unter strengen Auflagen, gegeben sind. Dafür haben Generationen von Frauen und Politikerinnen gestritten, zuletzt nach der Wende, als es darum ging, die Regeln von Ost und West aneinander anzupassen. Aber dieses Fass, diesen Diskurs wollen und können wir nicht wieder aufmachen – schon gar nicht mit Ihnen.

Was Ihre Rechnung mit den Fallzahlen betrifft, Herr Dr. Vincentz: Sosehr Sie es auch bedauern mögen, NRW ist nun einmal das größte Bundesland, und da ist es kaum verwunderlich, dass bei uns die meisten Schwangerschaftsabbrüche stattfinden.

(Zuruf von Dr. Martin Vincentz [AfD])

Die Abweichungen in der Statistik, die Sie anprangern, werden in der Kleinen Anfrage erklärt. Das haben Sie in Ihrem Antrag wohlweislich nicht erwähnt. Wir werden es nicht zulassen, dass Frauen durch Abtreibungen wieder kriminalisiert werden. Wir werden es nicht zulassen, dass Frauen in eine ungewollte Schwangerschaft gezwungen werden, nur weil sie den Arzt nicht bezahlen können.

Es gibt hier keinen Skandal, und es gibt hier nichts zu besprechen. Der Antrag ist daher fachlich und politisch abzulehnen. Ich bedaure, dass dieser Antrag in den Arbeits- und Gesundheitsausschuss überwiesen werden soll. Er ist es eigentlich nicht wert, dass sich weitere Gremien dieses Parlaments mit ihm befassen. Ich beuge mich allerdings der Tradition des Hohen Hauses und werde dieser Überweisung zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Lück. Sie haben gesehen, dass es

den Wunsch nach einer Kurzintervention gibt, angemeldet von Herrn Dr. Vincentz von der AfD-Fraktion – der jetzt auch das Wort erhält. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Kollegin! Dieses Thema ist – ich sagte es extra – ein sehr sensibles Thema, ich kann das gerne noch beliebig oft wiederholen. Das Bundesverfassungsgericht hat sich dazu geäußert und legt mit dem Untermaßgebot fest, dass gewisse Dinge eben nicht zu verhandeln sind. Wenn wir darüber sprechen, dann ist es vielleicht ein längst überfälliger und notwendiger gesellschaftlicher Dialog, in den wir da treten müssen.

Sich die Statistiken schönzurechnen, ist kein Weg, damit umzugehen. Ein richtiger Weg wäre es – wenn Sie davon überzeugt sind, dass eine gesellschaftliche Mehrheit dafür gibt, die dieses bestehende Recht unterstützt –, das anzusprechen und miteinander auszudiskutieren und dann auf demokratischem Wege festzulegen, dass diese Gesetze erneuert und den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden müssen.

Ein anderes: Sie führten aus, dass mir die Zahlen von der Landesregierung gegeben worden seien; es gebe unter Umständen Verschiebungseffekte zwischen den Jahren. Wie erklären Sie denn dann bitte schön, dass wir in den Jahren unter anderem ein Plus von 295 zu viel bezahlten Abtreibungen haben? Und: 2.423, 3.860, 2.132, 617 – alles mehr Abtreibungen in aufeinanderfolgenden Jahren, die bezahlt wurden, als laut Statistik durchgeführt wurden. Da gab es keine Jahresverschiebungen. Das sind Zahlen, die nicht erklärbar sind.

(Beifall von der AfD)

Frau Kollegin Lück, Sie haben für 90 Sekunden die Gelegenheit, zu erwidern.

Herr Dr. Vincentz, ich möchte da an den Redebeitrag der Kollegin Wendland von der CDU anschließen und Ihnen noch einmal deutlich machen: Jeder Schwangerschaftsabbruch hat eine große Geschichte, und es ist keine gute Geschichte für die betroffene Frau. Dies hier als Thema zu nehmen und lediglich auf den Kosten und den Statistiken herumzureiten, finde ich dem Thema nicht angemessen.

(Beifall von der SPD – Markus Wagner [AfD]: Urteil des Bundesverfassungsgerichts! – Zuruf von Dr. Martin Vincentz [AfD])

Weil Sie aber gesagt haben, Sie hätten eine wissenschaftliche Erkenntnis neu gewonnen – nachdem Sie

die Antwort auf Ihre Anfrage bekommen haben, werden wir sicherlich im Ausschuss das Vergnügen haben, darüber weiter zu diskutieren.

(Beifall von der SPD – Zurufe von der AfD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Lück. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der FDP Frau Abgeordnete Schneider das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nur wenige Debatten haben die Bundesrepublik über Jahrzehnte so emotional bewegt wie die über die gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs. Der Konflikt zwischen der Notsituation der ungewollt schwangeren Frau, die aus ihrer eigenen Entscheidung heraus die Schwangerschaft nicht fortsetzen möchte, einerseits und dem Schutz des ungeborenen Lebens andererseits war dabei der Kernpunkt.

Diesen Konflikt können wir nicht lösen, sondern nur rechtlich eingrenzen. So wurde im Zusammenspiel zwischen dem Bundestag als Gesetzgeber und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bis 1995 eine Regelung gefunden, die von der überwiegenden Mehrheit unserer Gesellschaft akzeptiert wird.

Demnach ist ein Abbruch einer Schwangerschaft grundsätzlich strafbar. Allerdings kann er straffrei sein, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden. Dazu zählen nach § 218a des Strafgesetzbuchs eine Beratung, die in der Konfliktlage der Schwangeren den Schutz des ungeborenen Lebens berücksichtigt, eine Frist von zwölf Wochen nach der Empfängnis sowie eine ärztliche Vornahme des Abbruchs.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, bei der AfD sehe ich aber deutliche Tendenzen, diese Regelung wieder infrage zu stellen. Sie setzen am Ende nicht auf die selbstbestimmte Entscheidung der ungewollt schwangeren Frau nach einer Beratung, sondern auf mehr Regulierung und Kontrolle.

Im vorliegenden Antrag verknüpfen Sie Ihre generelle Kritik an Abtreibungen mit der Forderung, die statistische Erfassung und Kostenübernahme strenger zu reglementieren.

Wir halten es jedoch nicht für sinnvoll, wenn eine Kostenübernahme daran gebunden sein soll, dass der Eingriff auch im jeweiligen Bundesland stattfindet. Warum sollte zum Beispiel eine Frau aus dem Kreis Steinfurt einen Schwangerschaftsabbruch nicht auch in Osnabrück durchführen lassen?

Wir erleben, dass viele Ärztinnen und Ärzte, die einen Abbruch durchführen, in den Ruhestand gehen. Dann wird es für die betroffenen Frauen künftig noch

schwieriger, innerhalb der zulässigen Zeit einen Arzttermin zu erhalten. Da sollte der Weg in ein benachbartes Bundesland nicht ausgeschlossen werden.

Wer die hohen Zahlen der Kostenübernahmen bei Schwangerschaftsabbrüchen kritisiert, sollte aber auch mögliche Gründe beleuchten. Eine Frau hat Anspruch auf Leistungen bei einem rechtswidrigen, aber straffreien Schwangerschaftsabbruch, wenn ihr das Aufbringen der Mittel nicht zuzumuten ist. Diese Leistungen werden auf Antrag als Sachleistungen der Krankenkasse gewährt. Die entstandenen Kosten werden dann später von den Bundesländern erstattet.

Dabei ist das Persönlichkeitsrecht der Frau unter Berücksichtigung der besonderen Situation der

Schwangerschaft zu beachten. So sieht es das Schwangerschaftskonfliktgesetz des Bundes vor.

Der letztgenannte Punkt impliziert, dass in der Konfliktsituation der ungewollt schwangeren Frau eine möglichst unbürokratische Ausgestaltung des Verfahrens angezeigt ist. Eine umfangreiche Prüfung von Anträgen mit Nachweisen über sämtliche Einkünfte, vergleichbar mit einer Steuererklärung, würde dem widersprechen. Zudem ist der Zeitraum für Antragsprüfung und Erklärung der Kostenübernahme knapp bemessen, da diese vor dem Eingriff erfolgen muss.

Ein weiterer Aspekt ist die Trennung von Kostenträger und Leistungsstelle. Einerseits ist es praktikabel, dass die Krankenkasse Sachleistungen gewährt und so eine einfache Abrechnung mit Ärzten und Kliniken möglich ist. Andererseits dürfen Leistungen nur bei nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbrüchen zulasten der Versichertengemeinschaft erbracht werden.

Deshalb wurde das Verfahren einer Leistungsgewährung durch die Krankenkassen mit Kostenerstattung durch die Länder gewählt. Diese Trennung kann natürlich auch dazu führen, dass kein finanzieller Anreiz besteht, Anträge bei den Krankenkassen intensiv zu prüfen.

Es wäre aber ebenso wenig effizient, eigene Stellen der Länder zur Bearbeitung der Anträge und zur Prüfung der Kostenübernahme einzurichten. Ein einfaches und unbürokratisches Verfahren hat da aus unserer Sicht Priorität.

Wir können den Antrag im Ausschuss weiter diskutieren. Eine Verschärfung der Bedingungen für eine Kostenübernahme bei Schwangerschaftsabbrüchen wäre aber der falsche Weg für ungewollt schwangere Frauen in ihrer Konfliktsituation. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schneider. Sie haben das Signal gesehen: Es gibt eine angemeldete Kurzintervention für die Fraktion der AfD vom Abgeordneten Dr. Vincentz, der jetzt das Wort für 90 Sekunden erhält. Bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Werte Kollegin, nur um das noch einmal klarzurücken: Nicht die AfD verlangt den Schutz des ungeborenen Lebens, sondern es ist explizit das Bundesverfassungsgericht mit dem Untermaßgebot, was darauf abstellt, genau das zu tun, das mit einem Augenmerk darauf zu prüfen, das im Auge zu behalten und sich auch dafür stark zu machen. Das mache ich in diesem Fall als Oppositionspolitiker ganz deutlich.

Noch ein zweiter Punkt: Sie führten aus, weshalb die Zahlen, die vom Ministerium angegeben wurden, gegebenenfalls falsch sein könnten, indem Sie sagten, es könnte ja durchaus sein, dass es dort zu Bundeslandüberschreitungen kommt.

Die vom Statistischen Bundesamt erfassten Zahlen sind nach dem Wohnsitzland, nicht aber nach dem Abbruchsland aufgeschlüsselt. Dementsprechend ist Ihre Rechnung, die Sie vorgenommen haben, von vornherein absolut fehlerhaft. Es kann nach wie vor nicht sein, dass diese Zahlen zustande kommen, denn es wird nicht nach Abbruchsland, sondern nach Wohnsitzland der Patientinnen in diesem Fall aufgeschlüsselt. Damit sind diese Zahlen von vornherein nicht zu erklären.

Frau Schneider.

Werter Herr Dr. Vincentz, ich glaube, den Kolleginnen aus dem Gleichstellungsausschuss ist die Rechtslage in unserem Land sehr wohl bekannt.

Ich möchte Sie aber auf eines hinweisen: Ich selbst habe drei wunderbare, kerngesunde Kinder, alle drei Wunschkinder. Dafür bin ich dem lieben Gott unglaublich dankbar.

(Zuruf von der AfD: Wie wir alle!)

Es ist aber nicht jede Frau in derselben Situation, und es macht sich bestimmt keine Frau in unserem Land die Entscheidung leicht, eine Schwangerschaft abzubrechen. Ich würde mich niemals, niemals hinstellen und nur über eine dieser Frauen urteilen. Wenn Sie sich hier als rechte Gutmenschen aufspielen und das tun möchten, überlasse ich Ihnen das.

(Dr. Martin Vincentz [AfD]: Überhaupt nicht! Mit keinem Wort!)