Protokoll der Sitzung vom 29.09.2018

Ich eröffne die Aussprache und erteile zur Einbringung des Gesetzentwurfs Herrn Minister Laumann das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Einbringung dieses Gesetzentwurfs geht es schlicht und ergreifend darum, dass wir die Pflegeberufereform, die in der vergangenen Legislaturperiode im Deutschen Bundestag beschlossen worden ist, zum Jahr 2020 in Nordrhein-Westfalen umsetzen müssen und wollen.

Jetzt kommt es darauf an, dass wir den Übergang von dem bisherigen System in das neue System rei

bungslos gestalten. Dabei müssen wir immer im Hinterkopf behalten, dass es immerhin um rund 13.000 Auszubildende pro Lehrjahr in der Pflege geht. Wir sprechen hier über ein System, das seit vielen Generationen die Trennung zwischen Kinderkranken-, Kranken- und Altenpflege kennt und im Rahmen der Generalistik zusammengeführt werden muss. Das heißt, dass Schulstrukturen zusammengeführt werden müssen.

Dabei müssen wir natürlich auch im Auge haben, dass dies in einer Weise geschieht, die sicherstellt, dass die Pflege weiterhin ein attraktiver Ausbildungsberuf für die Menschen in unserem Land ist. Denn den Personalbedarf in diesem Bereich – das muss ich heute nicht noch einmal betonen – kennen wir alle. Wir sind für jeden und jede dankbar, der oder die sich vorstellen kann, diesen Beruf zu erlernen. Er oder sie soll dann auch gute Rahmenbedingungen vorfinden.

Erstens geht es also um die Zusammenführung der drei Berufsbilder Kinderkranken-, Kranken- und Altenpflege in einen generalistisch geprägten Pflegeberuf.

Zweitens muss es eine strukturelle Umgestaltung der Finanzierung der Ausbildung durch die Einrichtung eines Ausbildungsfonds geben. Die entsprechenden Spielregeln wurden bereits durch den Bund festgelegt. Vom Kabinett bzw. von mir wurde im Übrigen beschlossen, den Fonds bei einer Bezirksregierung für ganz Nordrhein-Westfalen anzusiedeln. Ich möchte ihn nicht mehr zwischen Landschaftsverbänden und Krankenhausgesellschaft aufgeteilt haben. Vielmehr soll wie bei der Generalistik – so ist es auch richtig – eine Stelle zuständig sein.

Drittens geht es um die Schaffung der Grundlagen für eine primärqualifizierende hochschulische Ausbildung.

Ich will aber auch die Spielräume nutzen, die wir als Land in der Gestaltung haben, um die richtigen Antworten für die Situation in Nordrhein-Westfalen zu finden.

So brauchen wir eine Übergangsregelung für die Qualifikation der Lehrerinnen und Lehrer in den Pflegeschulen. Der Bund sagt einfach: Sie müssen alle einen Master haben und Pflegepädagogik studiert haben. – Diese Leute haben wir aber nicht. Es kann ja nicht sein, dass wir zwar Lehrlinge für die Pflege, aber keine Lehrer haben. Das ist doch nicht sinnvoll. Deswegen möchte ich, dass wir für einen gewissen Übergangszeitraum, solange es noch nicht genug Masterabsolventen in der Pflegepädagogik gibt, auch auf Bachelor zurückgreifen können. Wir müssen diese Frage vernünftig regeln. Natürlich brauchen wir auch eine Übergangsregelung für das heute schon in den Pflegeschulen arbeitende Personal.

Vor dem Hintergrund einer so umfangreichen Ausbildung – vom Arbeitsrecht her handelt es sich im Übrigen nicht um Auszubildende in dem Sinne, wie wir es aus dem Handwerk kennen, sondern um Schülerinnen und Schüler – brauchen wir eine Ombudsstelle, die sich gegebenenfalls – ich hoffe, dass es nicht oft vorkommt – um die möglichen Streitigkeiten zwischen Auszubildenden und Ausbildungseinrichtungen kümmert, ähnlich wie es Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern im Bereich der dualen Ausbildung tun.

Außerdem wollen wir eine Ermächtigungsgrundlage haben, um den Bedarf für Nordrhein-Westfalen an passgenauen, weitergehenden Regelungen für die Ausbildung und die Ausbildungsstrukturen festlegen zu können – hier zum Beispiel an konkreten Regelungen zur Eignung von Einrichtungen, in denen praktisch ausgebildet wird, und an möglichen Regelungen zur Überführung alter Ausbildungen in ein neues Ausbildungssystem.

Ich bin der Meinung, dass wir einen Gesetzentwurf vorgelegt haben, dessen Umsetzung notwendig ist. Es kommt nun einfach darauf an, dass wir auch verwaltungsseitig erstklassige Arbeit auf allen Ebenen abliefern, damit der Übergang vom bisherigen System in das neue System so reibungslos wie möglich funktioniert. Das ist mein Ziel.

Die Generalistik finde ich im Grundsatz richtig. Wir müssen jetzt aber auch zusehen, dass wir die Dinge vernünftig gestalten. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Hagemeier das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Pflege – damit berichte ich Ihnen nichts Neues – gehört zu den Mangelberufen mit steigender Nachfrage, aber unattraktiven Arbeitsbedingungen.

Laut Daten des statistischen Landesamts gibt es in Nordrhein-Westfalen rund 640.000 Pflegebedürftige. Durch steigende Lebenserwartung wird bis 2060 ein Anstieg auf immerhin 920.000 Pflegebedürftige erwartet.

Derzeit arbeiten in unserem Bundesland rund 220.000 Beschäftigte in der Pflege. Aber bereits jetzt fehlen etwa 2.300 Fachkräfte, davon ungefähr die Hälfte in der Altenpflege. Diese Fachkräfte erfüllen eine gesellschaftlich wichtige Aufgabe: Sie helfen denen, die sich selbst zeitweise oder gar nicht mehr helfen können.

Sie gestalten einen ganzheitlichen Pflegeprozess – von der Feststellung des Pflegebedarfs über die Durchführung einer qualitativ möglichst hochwertigen Pflege bis hin zu Stabilisierung und Aktivierung der Pflegebedürftigen. Viele der Fachkräfte tun das Tag für Tag mit Empathie und großem Engagement.

Ein bloßer Dank ist aber als Wertschätzung nicht genug. Wir in der Politik sind in der Pflicht, die Pflegeberufe aufzuwerten. Mit dem Pflegeberufereformgesetz ist auf Bundesebene ein wichtiger und richtiger Schritt dazu eingeleitet worden.

Die Sicherung einer qualitätsvollen Pflegeversorgung ist eine der gesellschaftspolitisch wichtigen Aufgaben der nächsten Jahre. Es ist unbedingt erforderlich, dass künftig in der Pflegeausbildung unter Berücksichtigung des pflegewissenschaftlichen Fortschritts Kompetenzen zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen und in allen Pflegesettings vermittelt werden. Moderne, sich wandelnde Versorgungsstrukturen erfordern eine übergreifende pflegerische Qualifikation.

Ziel der Pflegeberufereform ist es, die Pflegeberufe zukunftsgerichtet weiterzuentwickeln, sie attraktiver zu machen und inhaltliche Qualitätsverbesserungen vorzunehmen. Es soll ein modernes, gestuftes und durchlässiges Pflegebildungssystem geschaffen

werden, das die Ausbildung der zukünftigen Pflegefachkräfte derart ausgestaltet, dass sie den Anforderungen an die sich wandelnden Versorgungsstrukturen sowie zukünftigen Pflegebedarfen gerecht wird und zugleich die notwendige Basis für die im Sinne lebenslangen Lernens erforderlichen Fort- und Weiterbildungsprozesse bildet.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Beschrei- ben Sie die doch einmal!)

Die bisherigen drei Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege werden bundesweit reformiert und zu einem einheitlichen Berufsbild zusammengeführt. Die bestehende Dreigliederung der Pflegeberufe wird aufgehoben.

Was der CDU-Bundesgesundheitsminister auf den Weg gebracht hat, erfordert, wie bereits erwähnt, auch Handlungen von unserem nordrhein-westfälischen Landes-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Das Bundesgesetz enthält eine Reihe von Vorschriften, die zwingend einer Umsetzung durch Landesrecht bedürfen.

Aufgrund des komplexen Rechtsetzungsverfahrens des Bundes und zur Vermeidung einer Verzögerung beraten wir vorliegend einen Gesetzentwurf, der die aktuell regelbaren gesetzlichen Vorschriften enthält. Von den meisten vom Pflegeberufegesetz eingeräumten landesgesetzlichen Ermächtigungen wird im Landesausführungsgesetz Pflegeberufe Gebrauch gemacht.

Um hinreichend flexibel auf Regelungsnotwendigkeiten der Praxis eingehen zu können, sollen dem für die Pflegeberufe zuständigen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales umfangreiche Verordnungsermächtigungen eingeräumt werden – beispielsweise für eine Verordnung zur Regelung der Klassenraumgröße.

Die wesentlichen Änderungen, über die wir heute sprechen, betreffen eine Vereinfachung der Lehrqualifikationen für Dozenten an Pflegeschulen. Für eine Übergangsregelung ist ein Bachelorabschluss unter Umständen ausreichend.

Es geht auch um die Schaffung einer Ombudsstelle, die bei der Bezirksregierung Münster zur Schlichtung von möglichen Streitigkeiten zwischen Auszubildenden und Ausbildungseinrichtungen bzw. Schulen eingerichtet werden soll. Dies ist eine reine Formalie, die in diesem Hause unstrittig sein sollte.

Die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit in der Pflege müssen insgesamt verbessert werden. Zu diesem Fakt sehe ich objektiv keinen Diskussionsbedarf.

Dazu gehört auch, dass mehr junge Menschen eine Ausbildung in der Pflege aufnehmen. Schon heute ist die Ausbildung in der Pflege geprägt von der Vermittlung vielseitiger fachlicher Kompetenzen. Durch die Pflegeberufereform, über die die Ausbildung ab 2020 generalistisch erfolgt, wird sie noch attraktiver und moderner werden. Diese jungen Menschen sind eine tragende Säule unseres Gesundheitssystems. Die Ausbildung in einem Pflegeberuf bietet ihnen eine zukunftssichere Karrieremöglichkeit.

Lassen Sie uns heute gemeinsam diesen wichtigen Grundstein legen und den Antrag zur weiterführenden Beratung an den federführenden Ausschuss überweisen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion erteile ich Frau Kollegin Weng das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Sicherstellung der Pflege ist die große Herausforderung im Zuge des demografischen Wandels. In Nordrhein-Westfalen werden laut einer aktuellen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft im Jahr 2035 907.000 Menschen pflegebedürftig sein. Das sind 34 % mehr als 2015. Dafür benötigen wir allein in Nordrhein-Westfalen eine halbe Million Pflegekräfte, also rund 44 % mehr als heute.

Doch unter den aktuellen Rahmenbedingungen wird es schwierig, ausreichend viele junge Menschen für

einen Pflegeberuf zu begeistern. Und dieser Beruf ist einfach schön.

Ich als ausgebildete Krankenschwester und weitergebildete Fachschwester für Innere und Intensivmedizin habe nicht vergessen, was es heißt, seit Jahren tagtäglich dem zunehmenden Zeitdruck und der wachsenden Arbeitsverdichtung ausgesetzt zu sein. Deutschland ist vor allem in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht stolz, zu den Spitzenreitern zu zählen. In der Pflege hingegen nimmt Deutschland eine beschämende Spitzenposition ein: Eine Pflegekraft im Krankenhaus muss in Deutschland durchschnittlich zehn Patientinnen oder Patienten versorgen. In Norwegen sind es vier.

Richtig heikel ist die Situation im Nachtdienst. In den Pflegeeinrichtungen ist eine Pflegekraft im Schnitt für 52 Bewohnerinnen und Bewohner verantwortlich. Das bedeutet neun Minuten Pflege pro Person – mit sämtlichen Tätigkeiten wie Lagerung, Medikation, Dokumentation, Hygiene etc.; ganz zu schweigen von den eventuellen Notfällen.

Im Krankenhaus sind Pflegekräfte nachts für rund 30 Patientinnen und Patienten verantwortlich. Körperliche Anforderungen, schweres Heben, Schichtdienste gepaart mit immensem psychischem Druck sind in dieser Branche Realität. Es ist also kein Wunder, dass Pflegende die Berufsgruppe mit dem größten Berufsunfähigkeitsrisiko durch psychische und physische Erkrankungen darstellen. Ein Indiz für die hohe Belastung ist der kurze Verbleib von gut ausgebildetem Pflegepersonal.

Der Pflegenotstand hat fatale Folgen für die Patientinnen und Patienten. Eine groß angelegte internationale Studie der University of Pennsylvania belegt, dass mit der Arbeitslast des Pflegepersonals nicht nur die Behandlungsqualität sinkt, sondern auch die Mortalität der Patientinnen und Patienten steigt. Daher sind wir uns vermutlich alle darüber einig, dass eine Pflegeberufereform mehr als überfällig ist, um die Attraktivität des Berufs zu steigern und die auseinanderklaffende Lücke zwischen Pflegebedarf und Pflegepersonal zumindest teilweise zu mildern. Nicht ohne Grund haben Pflegekräfte der Unikliniken Düsseldorf und Essen in erster Linie für Entlastung gestreikt.

Doch im Ergebnis des Gesetzgebungsprozesses auf Bundesebene, den es nun auf Landesebene umzusetzen gilt, kann von einer tatsächlichen Reform nicht die Rede sein. Vielmehr verschlimmbessert das Gesetz die derzeitigen Missstände durch ein verschulteres System, durch drohende Dequalifizierung und durch hierarchischere Strukturen.

So gut es ist, dass endlich das Schulgeld für die Pflegeausbildung abgeschafft wird, bleibt eines der zentralen Probleme ungelöst: Die Pflegeberufe – allen voran die Altenpflege – leisten professionelle und eine gesellschaftlich so wichtige Aufgabe, werden

aber dafür viel zu wenig entlohnt. Die Unionsparteien auf Bundesebene haben gegenüber den privaten Pflegeanbietern so viele Zugeständnisse gemacht, dass nicht mehr viel übrig geblieben ist von der Aussicht auf bessere Verdienstmöglichkeiten. Was bleibt, ist ein Gesetz, das den Namen Reform nicht verdient.

(Beifall von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] und Nadja Lüders [SPD])

Sie, Herr Laumann, waren Pflegebeauftragter der Bundesregierung, als das Pflegeberufereformgesetz erarbeitet wurde. Sie hätten die Chance gehabt, auf Ihren Parteikollegen Gröhe einzuwirken und einen tatsächlichen Mehrwert für die Pflege zu schaffen.

(Minister Karl-Josef Laumann: Haben wir doch!)

Stattdessen haben Sie zugelassen, dass Ihre Fraktion die Pflegeberufereform komplett verwässert und dass das Gesetzgebungsverfahren noch dazu um ein Jahr verzögert wird.

(Minister Karl-Josef Laumann: Da war ich aber schon weg! – Heiterkeit)